Daimler Truck Holding AG: Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Daimler Truck Holding AG Stuttgart Bekanntmachung gemäß § 97 Abs. 1 AktG über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (zugleich Bekanntmachung nach § 30 Abs. 3 Satz 2 AktG) Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist. Der Aufsichtsrat ist nach Ansicht des Vorstands nach […]