CECONOMY AG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
CECONOMY AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts 20.02.2019

CECONOMY AG

Düsseldorf

WKN Stammaktie 725 750
WKN Vorzugsaktie 725 753
ISIN Stammaktie DE 000 725 750 3
ISIN Vorzugsaktie DE 000 725 753 7

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Die ordentliche Hauptversammlung der CECONOMY AG hat am 13. Februar 2019 unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 12. Februar 2024 Aktien der Gesellschaft zu erwerben und zu sonstigen Zwecken zu verwenden, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der am 4. Januar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 7 (Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung) und 8 (Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts) der Tagesordnung der Hauptversammlung der CECONOMY AG. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.

 

Düsseldorf, im Februar 2019

CECONOMY AG

Der Vorstand

 

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