centrotherm international AGBlaubeurenISIN DE000A1TNMM9
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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4. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
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5. |
Beschlussfassung über die Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung (Vergütung) zur Anpassung Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde letztmalig im Jahr 2014 angepasst. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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6. |
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen Einzelne Regelungen im Hinblick auf die innere Ordnung des Aufsichtsrats erscheinen Darüber hinaus soll durch Änderung von Ziff. 13.2 der Satzung klargestellt werden, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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II. Weitere Angaben zur Einberufung
Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14,
Seite 569 ff.), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, Seite 3328 ff., zuletzt geändert durch Art.
16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S.
4147 („COVID-19-Gesetz“), eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31.
August 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abzuhalten. Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie sowie zur
Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der centrotherm international
AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
in 2022 gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung
zu ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser Versammlung anwesend
zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation
ausüben.
Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung
des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:
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Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der |
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Die Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. |
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Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung |
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Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich |
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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung |
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Die Aktionäre haben wie nachstehend beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen |
Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 28. Juni 2022 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle zugehen:
centrotherm international AG |
Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c
Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf
Dienstag, den 14. Juni 2022 (0:00 Uhr), (Nachweisstichtag) bezieht.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz
werden den Aktionären Anmeldebestätigungen (HV-Tickets) mit den individuellen Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für die virtuelle Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben (siehe oben unter „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“),
können die gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 05. Juli 2022, ab 14:00 Uhr live
im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
im passwortgeschützten Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen.
Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten Internetservice erhalten angemeldete
Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung (HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).
Ausübung des Stimmrechts
Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind (siehe oben unter „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“),
die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abzugeben.
Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter
der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Briefwahlstimmen
können auch noch am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung
abgegeben, geändert und widerrufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor
der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des
Vorstands und/oder des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit
nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag
nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute
bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.
Vollmachtserteilung an Dritte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei
der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft zum einen
in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend
genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse
an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:
centrotherm international AG |
Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
abgerufen werden.
Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen
der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 04. Juli 2022 (24:00 Uhr), zugegangen
sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen
werden, wie sie abgegeben worden sind.
Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf
diesem Weg können Vollmachten auch noch vor und während der Hauptversammlung abgegeben,
geändert und widerrufen werden.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 05. Juli 2022 können Vollmachten ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass
der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei
bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen
die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und
ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung bis zum Montag, den 04. Juli 2022
(24:00 Uhr), in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich
unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte
Stelle übermittelt werden:
centrotherm international AG |
Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären nach
Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
abgerufen werden.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis kurz vor
dem Beginn der Abstimmung erfolgen. Auf diesem Weg können auch noch vor und während
der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung Vollmachten und Weisungen
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft
bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aufgrund
eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126
Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge
von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden
keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Angemeldete Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
einzureichen. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er die eingereichten Fragen beantwortet. Die Fragenbeantwortung
erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben (siehe oben unter „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“),
oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen der Gesellschaft in deutscher Sprache
bis zum Sonntag, den 03. Juli 2022 (24:00 Uhr), unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen.
Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben für Zwecke des vorstehend
eingeräumten Fragerechts unberücksichtigt.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sowie ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten können Widerspruch
gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bis spätestens zum Ende der Versammlung
gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären.
Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge
an die Gesellschaft übersenden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu übermitteln:
centrotherm international AG |
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juni 2022, 24:00
Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und
die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw.
§ 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung
im Internet unter der Adresse
www.centrotherm.de/de/investor-relations/hauptversammlungen/ordentliche-hauptversammlung-2022
zugänglich.
Information zum Datenschutz
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten
umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend
die Ausübung von Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts.
Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck
Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten
ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung
ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen.
Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.
Empfänger
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung
der virtuellen Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater. Die Dienstleister
und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle
Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die
Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/oder
diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber
hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die
zur Hauptversammlung angemeldet sind und diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben,
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, §
129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich.
Speicherungsdauer
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten
ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die personenbezogenen
Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich
sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Betroffenenrechte
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über
die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten,
das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen
Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen
Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft
bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht
ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
centrotherm international AG |
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
centrotherm international AG |
Blaubeuren, im Mai 2022
centrotherm international AG
Der Vorstand