centrotherm international AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

centrotherm international AG

Blaubeuren

ISIN DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung
am Dienstag, den 05. Juli 2022, um 14:00 Uhr, ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) in den Geschäftsräumen
der centrotherm international AG, Württemberger Str. 31, in 89143 Blaubeuren, statt.
Dies ist zugleich der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.

Die Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in seiner jeweils maßgeblichen Fassung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und unter der Internetadresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Nähere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen
Hauptversammlung, der Ausübung des Stimmrechts und zu weiteren hauptversammlungsbezogenen
Rechten der Aktionäre sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.

I. Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts für die centrotherm international AG und des
Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2021

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung (Vergütung) zur Anpassung
der Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats wurde letztmalig im Jahr 2014 angepasst.
Durch die Einführung von Sitzungsgeldern soll die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats
aufwandsgerechter gestaltet werden. Gleichzeitig soll durch eine Herabsetzung der
jährlichen pauschalen Vergütung für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat sowie in einem
oder mehreren Ausschüssen der Gesamtaufwand für die Mitglieder des Aufsichtsrats weiterhin
maßvoll ausgestaltet sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Ziff. 12.1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„12.1

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine
jährliche pauschale Vergütung in Höhe von EUR 26.000 für jedes volle Geschäftsjahr
ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Die Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen
wird zusätzlich pauschal mit EUR 8.000 für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit
honoriert. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld
in Höhe von EUR 1.000 für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Sitzungen
eines Ausschusses, dessen Mitglied es ist, als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz.
Mehrere Sitzungen (unabhängig davon, ob es sich um Sitzungen des Aufsichtsrats oder
um Sitzungen der Ausschüsse handelt), die am selben Tag stattfinden, werden nicht
mehrfach vergütet. Die Teilnahme an einer kurzen fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung
zu Einzelfragen gilt nicht als Sitzungsteilnahme.“

b)

Mit Wirksamkeit der Änderung von Ziff. 12.1 der Satzung findet die Neuregelung der
Aufsichtsratsvergütung erstmals für das am 01. Januar 2023 beginnende Geschäftsjahr
Anwendung. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 finden die Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung
entsprechend dem Inhalt der bisherigen Satzungsregeln Anwendung.

6.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Einzelne Regelungen im Hinblick auf die innere Ordnung des Aufsichtsrats erscheinen
nicht mehr zeitgemäß und sollen modernisiert bzw. flexibilisiert werden. Durch die
nachfolgend im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen in Ziff. 10 der Satzung sollen
durch Nutzung aktuell gebräuchlicher elektronischer Kommunikationsmittel die Einberufung
zu Aufsichtsratssitzungen sowie die Vornahme von Beschlussfassungen des Aufsichtsrats
außerhalb von Sitzungen erleichtert werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit einer
telegrafischen Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen gestrichen werden.

Darüber hinaus soll durch Änderung von Ziff. 13.2 der Satzung klargestellt werden,
dass für die Einberufungsfrist die gesetzlichen Bestimmungen gelten, um auch bei etwaigen
Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zur Einberufungsfrist ein Abweichen zur Satzung
zu vermeiden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Ziff. 10.1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden mit einer Frist von
mindestens sieben Tagen schriftlich, per Telefax oder mittels elektronischer Kommunikationsmittel
(insbesondere E-Mail) einberufen.“

b)

Ziff. 10.2 Satz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Außerhalb von Sitzungen sind Beschlussfassungen auf Anordnung des Vorsitzenden auch
durch mündliche, fernmündliche, schriftliche, durch Telefax oder mittels elektronischer
Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail) übermittelte Stimmabgaben zulässig.“

c)

Ziff. 13.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„13.2 Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.“

II. Weitere Angaben zur Einberufung

Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14,
Seite 569 ff.), geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I, Seite 3328 ff., zuletzt geändert durch Art.
16 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 10. September 2021, BGBl. I 2021, S.
4147 („COVID-19-Gesetz“), eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen bis zum 31.
August 2022 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abzuhalten. Angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie sowie zur
Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der centrotherm international
AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
in 2022 gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchzuführen sowie die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) und Vollmachtserteilung
zu ermöglichen. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) sind daher nicht berechtigt, am Ort dieser Versammlung anwesend
zu sein, und können versammlungsbezogene Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation
ausüben.

Wir bitten die Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur
Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung
des Stimmrechts und von weiteren Aktionärsrechten:

 

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Die Gesellschaft wird die gesamte Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet live unter der Internetadresse

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im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.

Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären werden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen
Bestimmungen.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
Fragen nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Bestimmungen einzureichen.

Die Aktionäre haben wie nachstehend beschrieben die Möglichkeit, Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung bis zum Ende der Hauptversammlung gegenüber dem
die Niederschrift aufnehmenden Notar im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach Ziffer 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich rechtzeitig unter Beifügung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz in deutscher
oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der
Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 28. Juni 2022 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse der nachstehenden für die Gesellschaft
empfangsberechtigten Stelle zugehen:

 

centrotherm international AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089/​889 69 06 55
E-Mail: centrotherm@better-orange.de

Für den vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis gemäß § 67c
Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf
Dienstag, den 14. Juni 2022 (0:00 Uhr), (Nachweisstichtag) bezieht.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz
werden den Aktionären Anmeldebestätigungen (HV-Tickets) mit den individuellen Zugangsdaten
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice für die virtuelle Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung (HV-Ticket) sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben (siehe oben unter „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“),
können die gesamte Hauptversammlung am Dienstag, den 05. Juli 2022, ab 14:00 Uhr live
im Internet über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

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im passwortgeschützten Internetservice nach Eingabe ihrer Zugangsdaten verfolgen.
Die Zugangsdaten zu diesem passwortgeschützten Internetservice erhalten angemeldete
Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung (HV-Ticket) zur virtuellen Hauptversammlung.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Ausübung des Stimmrechts

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl

Aktionäre haben, sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erfüllt sind (siehe oben unter „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“),
die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abzugeben.

Die Briefwahl erfolgt unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter
der Adresse

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nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren. Briefwahlstimmen
können auch noch am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung
abgegeben, geändert und widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor
der Hauptversammlung von der Gesellschaft bekannt gemachte Beschlussvorschläge des
Vorstands und/​oder des Aufsichtsrats sowie aufgrund eines Verlangens einer Minderheit
nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag
nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären möglich.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Vereinigungen, Institute
bzw. Unternehmen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Vollmachtserteilung an Dritte

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater, ausüben lassen. Auch im Fall
einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und ein fristgerechter
Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei
der Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 gleichstehenden
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten,
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Die Erteilung und der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft zum einen
in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich unter der nachstehend
genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend genannten E-Mail-Adresse
an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte Stelle übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089/​889 69 06 55
E-Mail: centrotherm@better-orange.de

Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht kann das von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Vollmachtsformular verwendet werden, das den Aktionären nach Eingang
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein Formular
für die Erteilung einer Vollmacht kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter der Adresse

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abgerufen werden.

Auf diese Weise übermittelte Bevollmächtigungen und Nachweise von Vollmachten müssen
der Gesellschaft bis spätestens am Montag, den 04. Juli 2022 (24:00 Uhr), zugegangen
sein. Bis zu diesem Datum können sie auch in der gleichen Weise geändert oder widerrufen
werden, wie sie abgegeben worden sind.

Die Erteilung der Vollmacht kann zum anderen auch unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf
diesem Weg können Vollmachten auch noch vor und während der Hauptversammlung abgegeben,
geändert und widerrufen werden.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 05. Juli 2022 können Vollmachten ausschließlich
über den passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass
der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.

Vollmachtserteilung an die weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Dabei
bitten wir zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen
die Aktionäre Weisung erteilen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und
ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe oben unter „Voraussetzung
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Die Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung bis zum Montag, den 04. Juli 2022
(24:00 Uhr), in Textform unter der nachstehend genannten Anschrift, fernschriftlich
unter der nachstehend genannten Telefax-Nummer oder per E-Mail unter der nachstehend
genannten E-Mail-Adresse an die nachstehende für die Gesellschaft empfangsberechtigte
Stelle übermittelt werden:

 

centrotherm international AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089/​889 69 06 55
E-Mail: centrotherm@better-orange.de

Für die Vollmachts- und Weisungserteilung kann das von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das den Aktionären nach
Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes übersandt wird. Ein
Formular für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen kann auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

abgerufen werden.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
unter der Adresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis kurz vor
dem Beginn der Abstimmung erfolgen. Auf diesem Weg können auch noch vor und während
der Hauptversammlung bis kurz vor dem Beginn der Abstimmung Vollmachten und Weisungen
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ist ausschließlich zu Abstimmungen über vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft
bekannt gemachte Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie aufgrund
eines Verlangens einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, als Gegenantrag nach § 126
Abs. 1 AktG oder als Wahlvorschlag nach § 127 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge
von Aktionären möglich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden
keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder
zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Angemeldete Aktionäre haben das Recht, Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
einzureichen. Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie er die eingereichten Fragen beantwortet. Die Fragenbeantwortung
erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben (siehe oben unter „Voraussetzung für
die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“),
oder ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen der Gesellschaft in deutscher Sprache
bis zum Sonntag, den 03. Juli 2022 (24:00 Uhr), unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Adresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren einreichen.

Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben für Zwecke des vorstehend
eingeräumten Fragerechts unberücksichtigt.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Die Aktionäre, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt sowie ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, oder ihre Bevollmächtigten können Widerspruch
gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung bis spätestens zum Ende der Versammlung
gegenüber dem die Niederschrift aufnehmenden Notar unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice unter der Adresse

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nach Eingabe der Zugangsdaten gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erklären.

Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG
i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz

Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) gegen einen Vorschlag
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge
an die Gesellschaft übersenden. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.

Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu übermitteln:

 

centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2022
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Telefax: +49 (0)7344/​918-8665
E-Mail: investor@centrotherm.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/​oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter der Adresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Juni 2022, 24:00
Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und
die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw.
§ 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Einberufung und die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der gesamten Hauptversammlung
im Internet unter der Adresse

www.centrotherm.de/​de/​investor-relations/​hauptversammlungen/​ordentliche-hauptversammlung-2022

zugänglich.

Information zum Datenschutz

Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
personenbezogene Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten
umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
die Anzahl der Aktien, die Besitzart der Aktien, Verwaltungsdaten sowie Daten betreffend
die Ausübung von Aktionärsrechten, einschließlich des Stimmrechts.

Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck

Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm international AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit.
c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten
ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung
ist es, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung der Rechte zu ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen.
Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.

Empfänger

Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Gesellschaft ihre für die Durchführung
der virtuellen Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater. Die Dienstleister
und Berater der Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle
Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die
Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben und/​oder
diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Darüber
hinaus sind personenbezogene Daten von Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten, die
zur Hauptversammlung angemeldet sind und diese verfolgen bzw. ihre Rechte ausüben,
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, §
129 AktG) für andere Aktionäre und deren Bevollmächtigte zugänglich.

Speicherungsdauer

Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten, solange dies gesetzlich geboten
ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die personenbezogenen
Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich
sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Betroffenenrechte

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über
die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, Auskunft zu erhalten,
das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen
Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe
gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen
Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Übertragung der von ihnen der Gesellschaft
bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem gängigen Dateiformat. Ferner steht
ihnen gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:

 

centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de

Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de

 

Blaubeuren, im Mai 2022

centrotherm international AG

Der Vorstand

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