Cleyond AG – Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Cleyond AG
Memmingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 27.02.2019

Cleyond AG

Memmingen

Bezugsangebot

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der Cleyond AG
(Nicht zur Verbreitung in den USA, Canada, Japan und Australien)

Aufgrund der Ermächtigung gemäß Ziffer 4.4 der Satzung der Cleyond AG hat der Vorstand am 22.02.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.594.000,00 um bis zu EUR 637.600,00 auf bis zu EUR 2.231.600,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 637.600 neuen auf den Namen lautenden Aktien zum Ausgabebetrag von 5 EUR je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres 2019 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären im Verhältnis 5:2 zum Bezug angeboten, d.h. je fünf Aktien berechtigen zur Zeichnung von zwei neuen Aktien. Die Bezugsfrist beträgt 2 Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Die Gesellschaft macht den Aktionären folgendes

Bezugsangebot:

Die Neuen Aktien der Cleyond AG werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis von fünf (5) alten zu zwei (2) Neuen Aktie zum Bezug,

zum Ausgabebetrag von EUR 5,00 je Aktie

angeboten. Soweit das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Es ist nur der Bezug von jeweils einer Neuen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich.

Bezugsfrist

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 27. Februar 2019 bis einschließlich 13. März 2019

auszuüben.

Der Bezug erfolgt über die Abgabe eines auch die Bezugserklärung beinhaltenden Zeichnungsscheines in zweifacher Ausfertigung, der bei der Gesellschaft unter der Telefonnummer +49 8331/96 667-0 oder per E-Mail an

info@cleyond.de

erhältlich ist.

Bezugsstelle

Der Zeichnungsschein ist bis spätestens 13.03.2019 in zweifacher Ausfertigung an folgende Adresse zu richten:

Cleyond AG
Alpenstr. 70
87700 Memmingen

Bezugspreis und Zahlungsfrist

Der Ausgabebetrag beträgt EUR 5,00 je Neue Aktie und ist spätestens am 13.03.2019 auf folgendes Konto zu entrichten:

Stadtsparkasse München,
Verwendungszweck „Kapitalerhöhung Februar 2019“,
IBAN: DE59 7015 0000 1005 3713 21
BIC: SSKMDEMMXXX

Wichtige Hinweise

Ein Handel der Bezugsrechte findet nicht statt.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.05.2019 im Handelsregister eingetragen ist.

Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien (Privatplatzierung)

Nicht bezogene Aktien werden Mitarbeitern der Gesellschaft und interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zur Zeichnung angeboten.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

 

Memmingen, im Februar 2019

Cleyond AG

Der Vorstand

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