Continental Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Continental Aktiengesellschaft
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 20.03.2019

Continental Aktiengesellschaft

Hannover

ISIN: DE 0005439004
WKN: 543 900

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre* ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, 26. April 2019, 10:00 Uhr,

im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums,
Theodor-Heuss-Platz 1-3, 30175 Hannover.

* Aus Gründen der Sprachvereinfachung und der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline grammatikalische Form verwendet. Sie schließt alle Geschlechter mit ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 und § 315a Absatz 1 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt, der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 der Gesellschaft in Höhe von € 1.758.445.119,03 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 4,75
je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt: 950.028.419,25
Vortrag auf neue Rechnung: 808.416.699,78
Bilanzgewinn: 1.758.445.119,03

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz (nachfolgend „AktG“) am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 2. Mai 2019, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entscheiden zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist vorgesehen, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.

Eine Liste mit Informationen über die individuelle Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 kann im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und „Der Aufsichtsrat“ eingesehen werden.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, gestützt auf die begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses, folgende Beschlüsse zu fassen:

(a)

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.

(b)

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, wird zum Prüfer für eine etwa vorzunehmende prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten im Geschäftsjahr 2019 bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).

Zudem hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex (nachfolgend „DCGK“) vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 26. April 2019 endet die Amtszeit aller gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat der Continental AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Zudem muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen. Dieser Mindestanteil ist grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen (§ 96 Abs 2 Satz 1 und 2 AktG).

Aufgrund eines Widerspruchs gegen die Gesamterfüllung durch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG ist vorliegend der Mindestanteil für die anstehende Wahl von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Mithin ist der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens drei Frauen und mindestens drei Männern zu besetzen.

Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden am 20. März 2019 nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (nachfolgend „MitbestG“) mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung gewählt. Das Ergebnis dieser Wahl, insbesondere der Anteil von Frauen und Männern auf Seiten der Arbeitnehmer, kann nach dessen Bekanntgabe im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ eingesehen werden.

Die Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Dabei ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen entscheiden zu lassen. Die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erfolgt nach § 102 Abs. 1 AktG für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. (a) bis (j) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der am 26. April 2019 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zu wählen:

(a)

Dr. Gunter Dunkel, Hannover, Chairman European Private Debt, Muzinich & Co,

(b)

Herr Satish Khatu, Naples (USA), Managementberater,

(c)

Frau Isabel Corinna Knauf, Ihringen, Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe,

(d)

Frau Sabine Neuß, Mömbris, Chief Operation Officer bei der Kelvion Holding GmbH,

(e)

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher, Berg, Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis,

(f)

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle, München, Mitglied in diversen Aufsichtsräten,

(g)

Herr Klaus Rosenfeld, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG,

(h)

Herr Georg F. W. Schaeffler, Dallas (USA) und Herzogenaurach, Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH,

(i)

Frau Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann, Herzogenaurach, Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH,

(j)

Prof. KR Ing. Siegfried Wolf, Weikersdorf, Unternehmer.

Die vorstehenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich zudem vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Tabellarische Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind unter Ziffer II abgedruckt. Dort ist auch die Einschätzung des Aufsichtsrats dargelegt, ob die vorgeschlagenen Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär stehen, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des DCGK empfohlen wird. Unter

www.continental-ir.de

und dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ kann zudem eine detaillierte Übersicht eingesehen werden, wie die Kandidaten das Kompetenzprofil erfüllen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des DCGK wird darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Dr.- Ing. Wolfgang Reitzle als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

II.

Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Dr. Gunter Dunkel

Chairman European Private Debt, Muzinich & Co

Jahrgang 1953
Nationalität Österreich
Wohnort Hannover
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Keine
Ausbildung 1973 – 1978 Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Jurastudium an der Wirtschaftsuniversität in Wien, Österreich
Abschluss als Magister und Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und Magister juris
Beruflicher Werdegang 1978 – 1980 GiroCredit, Wien, Österreich
1980 – 1983 McKinsey & Company
1983 – 1996 Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank AG
1997 – 2016 Vorstand der Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB), ab 2001 Stv. Vorsitzender
2009 – 2016 Vorstandsvorsitzender der Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB)
Weitere Funktionen Stiftung Niedersachsen, Hannover (Präsident)

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Abgesehen davon, dass Herr Dr. Dunkel bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Satish Khatu

Managementberater

Jahrgang 1952
Nationalität USA
Wohnort Naples, Florida (USA)
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Keine
Ausbildung 1975 Bachelor of Technology in Maschinenbau, Indian Institute of Technology – Mumbai, Indien
1977 Master of Science in Industrial Engineering, University of Cincinnati – Ohio, USA
1980 Master of Business Administration, Xavier University – Ohio, USA
Beruflicher Werdegang 1977 – 1983 Structural Dynamics Research Corporation, Cincinnati, USA
1983 – 2014 IBM Group – USA, Asia, Growth Markets, Global
1983 – 2000 IBM – verschiedene Rollen im Sales & Services Management
2001 – 2004 General Manager von IBM ASEAN & India
2004 – 2008 General Manager von IBM Services Asia Pacific
2009 – 2010 General Manager von IBM Services Growth Markets
2010 – 2014 General Manager von IBM Global Industries
2000 – 2014 IBM – Integration & Values Team
2007 – 2014 IBM – Performance Team
2012 – 2013 IBM – Strategy Team
2014 – 2018 Management Advisor für verschiedene Start-ups in Bangalore, Indien, und Silicon Valley, Kalifornien

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Bis Ende 2018 war Herr Khatu als Management Advisor für Quantum Inventions Pvt. Ltd. in Singapur tätig, einer hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der Continental AG. Bis Februar 2019 war Herr Khatu Mitglied des Beirats der Continental Intelligent Transportation Systems, LLC, USA („Continental ITS“), einer hundertprozentigen, indirekten Tochtergesellschaft der Continental AG. In dieser Funktion, in der er ab Dezember 2014 tätig war, hatte Herr Khatu einen Beratervertrag mit der Continental ITS geschlossen. Im Februar 2019 beschloss die Continental ITS die Auflösung ihres Beirats, und der Beratungsvertrag wurde in gegenseitigem Einvernehmen beendet. Abgesehen davon besteht nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönliche oder geschäftliche Beziehung zwischen Herrn Khatu und der Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Isabel Corinna Knauf

Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe

Jahrgang 1972
Nationalität Deutsch
Wohnort Ihringen
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Schmolz+Bickenbach AG, Luzern, Schweiz*
Skillet Fork Farms LLP, USA (Vorsitzende)
Compagnie Marocaine des Plâtres et Enduits S.A., Marokko
Knauf S.r.l, Italien**
Knauf Gipsopiia ABEE, Griechenland (Vorsitzende)**
Knauf Cyprus Ltd., Zypern (Vorsitzende)**
Knauf Insaat ve Yapi Elemanlari Sanayi ve Ticaret A.Ş., Türkei (Vorsitzende)**
PFT Sıva Sistemleri A.Ş., Türkei (Vorsitzende)**
Knauf Plâtres Tunisiens S.A., Tunesien (Vorsitzende)**
Knauf les Carrieres S.A.R.L., Tunesien (Vorsitzende)**
Knauf Africa Trade S.A.R.L., Tunesien (Vorsitzende)**
Knauf Iran PJSC, Iran (Vorsitzende)**
Knauf Gatch PJSC, Iran**

* börsennotiert
** Konzerngesellschaft i.S.v. § 100 Abs. 2 AktG

Ausbildung 1991 – 1997 Studium des Ingenieurwesens, Fachrichtung Bergbau, an der RWTH Aachen, Abschluss: Diplom
Beruflicher Werdegang 1990 – 1994 Bergbaubeflissenenausbildung
1998 – 2002 ThyssenKrupp AG, zuletzt Bereichsleiterin in der Zentralabteilung M&A der ThyssenKrupp Steel AG
Seit 2002 Knauf Gruppe
Seit 2003 Gesamtverantwortung für den Mittleren Osten, Südasien und Ostafrika
2006 – 2010 zusätzlich Gesamtverantwortung für China-Asia-Pacific
Seit 2006 Mitglied der Gruppengeschäftsführung der Knauf Gruppe, Gesamtverantwortung für Italien, Griechenland und Zypern
Seit 2013 zusätzlich Gesamtverantwortung für Afrika
Seit 2016 Chairwoman der Skillet Fork Farms LLP, Illinois, USA
Weitere Funktionen Seit 2018 Mitglied des Nominierungs- und Vergütungsausschusses der Schmolz+Bickenbach AG

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Knauf in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Sabine Neuß

Chief Operation Officer bei der Kelvion Holding GmbH

Jahrgang 1968
Nationalität Deutsch
Wohnort Mömbris
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Atlas Copco AB, Nacka, Schweden*

* börsennotiert

Ausbildung 1986 – 1990 Studium des Maschinenbaus an der FH Coburg, Abschluss Dipl.-Ing. (FH)
1991 – 1996 berufsbegleitender Aufbaustudiengang ‚Wirtschaftsingenieurwesen‘ an der Fachhochschule Würzburg/Schweinfurt, Abt. Schweinfurt
Beruflicher Werdegang 1990 – 1998 Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG
diverse leitende Funktionen
1998 – 2010 Behr GmbH & Co. KG
diverse leitende Funktionen
2010 – 2013 TRW Automotive Safety Systems GmbH, Aschaffenburg
Geschäftsführung, Leitung der Produktlinie ‚Steering Wheel‘ global
2013 – 2018 Linde Material Handling GmbH
Mitglied der Geschäftsführung – COO
Seit 11/2018 Kelvion Holding GmbH, Bochum
Chief Operating Officer
Weitere Funktionen Seit 2015 Mitglied des Hochschulrats der Hochschule für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Abgesehen davon, dass Frau Neuß bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht sie nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Prof. Dr. Rolf Nonnenmacher

Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis

Jahrgang 1954
Nationalität Deutsch
Wohnort Berg
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien ProSiebenSat. 1 Media SE, Unterföhring*
Covestro AG, Leverkusen*
Covestro Deutschland AG, Leverkusen

* börsennotiert

Ausbildung 1978 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Regensburg, Abschluss: Diplom-Kaufmann
1981 Doktor der Wirtschaftswissenschaften, Universität Hohenheim, Stuttgart
1986 Wirtschaftsprüfer
2001 Honorarprofessor der Universität Frankfurt
Beruflicher Werdegang 1981 – 2013 KPMG AG
1981 Eintritt Niederlassung München
1987 Partner
1998 Mitglied des Vorstands
2005 Vorstandssprecher
2007 Co-Chairman KPMG Europa
2011 Chairman KPMG Europa
2014 – 2018 Lazard & Co. GmbH Senior Advisor
Weitere Funktionen Seit 2017 Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Abgesehen davon, dass Herr Prof. Nonnenmacher bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Reitzle

Mitglied in diversen Aufsichtsräten

Jahrgang 1949
Nationalität Deutsch
Wohnort München
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Linde AG, München (Vorsitzender)*
Linde plc, Dublin, Irland (Vorsitzender)*
Axel Springer SE, Berlin*
Medical Park AG, Amerang (Vorsitzender)
Willy Bogner GmbH & Co. KGaA, München (Vorsitzender)
Ivoclar Vivident AG, Schaan, Liechtenstein

* börsennotiert

Ausbildung 1967 – 1971 Studium des Maschinenbaus an der TU München mit Abschluss als Diplom-Ingenieur
1972 – 1975 Studium der Arbeits- und Wirtschaftswissenschaften an der TU München mit Abschluss als Diplom-Wirtschaftsingenieur
1974 Doktor der Ingenieurswissenschaften
1984 Harvard Business School, Boston (USA); „Advanced Management Programme“
2005 Honorarprofessor der TU München, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Beruflicher Werdegang 1976 – 1999 Diverse Positionen bei der BMW AG, München, zuletzt Mitglied des Vorstandes
1999 – 2002 Group Vice President der Ford Motor Company, Dearborn (Michigan, USA) zugleich Chairman und CEO der Premier Automotive Group (London) sowie von Jaguar Cars Ltd. und von Volvo Cars
Ab 05/2002 Linde AG, München, Mitglied des Vorstands
2003 – 2014 Vorsitzender des Vorstands der Linde AG
Seit 2014 Private Office Visioning., München, Gründer

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Abgesehen davon, dass Herr Prof.-Ing. Reitzle bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Klaus Rosenfeld

Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG

Jahrgang 1966
Nationalität Deutsch
Wohnort Frankfurt am Main
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Siemens Gamesa Renewable Energy S.A., Zamudio, Spanien*
Schaeffler India Limited, Vadodara, Indien* **

* börsennotiert
** Konzerngesellschaft i.S.v. § 100 Abs. 2 AktG

Ausbildung 1985 – 1988 Ausbildung zum Bankkaufmann
Dresdner Bank AG
1988 – 1989 Wehrdienst
1989 – 1993 Studium der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Universität Münster
Beruflicher Werdegang 1993 – 03/2009 Dresdner Bank AG
ab 11/2002
Mitglied des Vorstands (CFO) mit Zuständigkeit Finanzen/Controlling, Compliance und Beteiligungsgeschäft
Seit 03/2009 Schaeffler AG
Mitglied des Vorstands (CFO)
mit Zuständigkeit Finanzen
seit 10/2013
Vorsitzender des Vorstandes (CEO)
Weitere Funktionen Seit 02/2017 Präsidiumsmitglied im Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Herr Rosenfeld ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG. Zudem ist er Vorsitzender des Vorstandes der Schaeffler AG, einem Unternehmen der Schaeffler Gruppe. Die Schaeffler Gruppe hält ihrerseits mittelbar eine wesentliche Beteiligung an der Continental AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Georg F. W. Schaeffler

Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und
Geschäftsführer der IHO Verwaltungs GmbH

Jahrgang 1964
Nationalität Deutsch
Wohnort Dallas, USA und Herzogenaurach
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Schaeffler AG, Herzogenaurach (Vorsitzender)* **
ATESTEO Management GmbH, Herzogenaurach (Vorsitzender)*

* börsennotiert
** Konzerngesellschaft i.S.v. § 100 Abs. 2 AktG

Ausbildung 1986 – 1990 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule St. Gallen, Schweiz, Abschluss als lic. oec. HSG
1996 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Duke Law School, USA
Dualer Abschluss als Juris Doctor / LLM (in International and Comparative Law)
Beruflicher Werdegang Seit Anfang der 1980er Jahre bis heute Gesellschafter Schaeffler Gruppe (bzw. Vorgängerunternehmen)
1984 – 1986 Bundeswehr
1990 – 1996 Schaeffler Gruppe
2000 – 2006 Wirtschaftsanwalt in Dallas, USA
seit 2006 Schaeffler Gruppe

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Herr Schaeffler ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG. Zudem ist er Gesellschafter der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, die ihrerseits mittelbar eine wesentliche Beteiligung an der Continental AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex hält.

Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann

Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG und
Geschäftsführerin der IHO Verwaltungs GmbH

Jahrgang 1941
Nationalität Deutsch
Wohnort Herzogenaurach
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Schaeffler AG, Herzogenaurach (stellv. Vorsitzende)* **

* börsennotiert
** Konzerngesellschaft i.S.v. § 100 Abs. 2 AktG

Ausbildung 1960 – 1963 Studium der Medizin an der Medizinischen Universität Wien (Physikum)
Beruflicher Werdegang Seit 1996 Gesellschafterin der INA Holding Schaeffler KG (ab 2010: INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG)
1996 – 2010 Gründerin und Vorsitzende des Beirats der Schaeffler Gruppe
Seit 2010 Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Schaeffler AG
Weitere Funktionen 2008 – 2016 Mitglied des Präsidiums des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI)
Auszeichnungen 2001 Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
2003 Bayerischer Verdienstorden
2007 Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
2007 Das „Große Silberne Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich“

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Frau Elisabeth Schaeffler-Thumann ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG. Zudem ist sie Gesellschafterin der INA-Holding Schaeffler GmbH & Co. KG, die ihrerseits mittelbar eine wesentliche Beteiligung an der Continental AG im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex hält.

Prof. KR Ing. Siegfried Wolf

Unternehmer

Jahrgang 1957
Nationalität Österreich
Wohnort Weikersdorf
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Banque Eric Sturdza SA, Genf, Schweiz
SBERBANK Europe AG, Wien, Österreich (Vorsitzender)
Schaeffler AG, Herzogenaurach*
MIBA AG, Laakirchen, Österreich
Mitterbauer Beteiligungs AG, Laakirchen, Österreich

* börsennotiert

Beruflicher Werdegang 1974 – 1981 Lehre, Technischer Angestellter im Qualitätsmesslabor, PHILIPS, Wien
1981 – 1983 Vereinigte Metallwerke Wien, Wien
Leitung Feinmessraum
Stellvertretende Leitung Qualitätskontrolle
1983 – 1995 Hirtenberger AG, Hirtenberg
Bereichsleiter Qualitätswesen
Werksdirektor, Gesamtprokurist
1995 – 1999 President Magna Europa AG
1999 – 2001 President Magna Europa AG und Vice Chairman, Magna International Inc.
2001 – 2002 President & CEO, Magna Steyr AG
2002 – 2005 Executive Vice-Chairman, Magna International Inc.
2005 – 2010 Chief Executive Officer (CEO) Magna International Inc.
2010 – 2018 Vorsitzender des Verwaltungsrats der Russian Machines Corporation
Auszeichnungen 2002 Verleihung des Titels Ehrensenator der Technischen Universität Wien
2009 Verleihung der Ehrenprofessur der Technischen Universität Graz

Unabhängigkeit (Ziff. 5.4.1 Abs. 6 – 8 DCGK)

Abgesehen davon, dass Herr Prof. KR Ing. Wolf bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Continental AG ist, steht er nach Einschätzung des Aufsichtsrats darüber hinaus in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Continental AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Continental AG oder einem wesentlich an der Continental AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 6 – 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Verfügbarkeit der Unterlagen

Die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 liegen vom Zeitpunkt der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Hauptverwaltung der Gesellschaft, Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover, zur Einsicht für die Aktionäre aus und können alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung gemeinsam mit den sonstigen Informationen nach § 124 a AktG im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ eingesehen werden. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenfrei zugesandt.

2.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte je 200.005.983. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

3.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Nachweisstichtag und dessen Bedeutung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 5. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionär der Gesellschaft ist, sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmeldet und seine Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweist. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können also nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre am Nachweisstichtag gehaltenen Aktien nach dem Nachweisstichtag und noch vor der Hauptversammlung veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Soweit Aktien betroffen sind, die am Nachweisstichtag nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann der Nachweis durch Bescheinigung der Gesellschaft, eines Notars, einer Wertpapiersammelbank oder eines Kreditinstituts innerhalb der Europäischen Union geführt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich in jedem Fall auf den Nachweisstichtag beziehen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle, unter der angegebenen Anschrift, spätestens bis zum Ablauf des 19. April 2019 zugehen:

Continental Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Trotz rechtzeitiger Anmeldung kann es im Einzelfall vorkommen, dass ein Aktionär die Eintrittskarte nicht rechtzeitig erhält. In einem solchen Fall können Aktionäre vor der Hauptversammlung bei der vorgenannten Anmeldestelle prüfen lassen, ob sie im Meldebestand aufgeführt sind. Sofern sie dort erfasst sind, können Aktionäre die Hauptversammlung besuchen und erhalten vor Ort eine Eintrittskarte.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Briefwahl

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihre Stimme auch schon vor der Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in Ziffer III 3 erläutert, erforderlich.

Die Stimmabgabe kann der Gesellschaft wahlweise per Post, Telefax oder E-Mail übermittelt werden. Die Aktionäre können dazu das Formular verwenden, welches ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung gemeinsam mit der Eintrittskarte übersandt wird. Die mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 25. April 2019 bei der unter nachstehender Ziffer III 5 c) angegebenen Adresse eingegangen sein.

Die Stimmabgabe kann auch durch Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Internetservice erfolgen. Die Zugangsdaten zu diesem Internetservice erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit der Eintrittskarte. Die Stimmabgabe durch Nutzung dieses Internetservice muss spätestens bis zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung erfolgen.

Die Stimmabgabe per Briefwahl schließt die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor per Briefwahl erfolgten Stimmabgabe und schließt eine weitere Stimmabgabe durch Nutzung des Internetservice aus.

Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsausübung mittels Briefwahl gehen den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zu. Sie können auch im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ eingesehen werden.

5.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes, wie in Ziffer III 3 erläutert, erforderlich.

a)

Wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung, noch eine andere ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die Aktionäre werden gebeten, hierfür das Vollmachtformular zu verwenden, welches die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Fax oder per E-Mail werden die Aktionäre gebeten, die nachfolgend unter Ziffer III 5 c) angegebene Adresse zu verwenden. Das Gleiche gilt für die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Unabhängig davon kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.

b)

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Absätze 8 und 10 AktG diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Person oder Institution rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

c)

Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen Weisungen für jede Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, können die mit der Eintrittskarte versandten Vollmacht- und Weisungsformulare verwenden und diese per Post, per Fax oder per E-Mail an folgende Adresse übermitteln:

Continental Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland

Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: Continental-HV2019@computershare.de

Die Formulare müssen spätestens bis zum Ablauf des 25. April 2019 bei der zuvor genannten Adresse eingehen.

Die Aktionäre haben zur Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und für die Erteilung der Weisungen ebenfalls die Möglichkeit, den auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Internetservice zu verwenden. Die Zugangsdaten zu diesem Internetservice erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre gemeinsam mit der Eintrittskarte.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nebst Weisungserteilung hat bei Nutzung dieses Internetservice bis spätestens zum Ende der Generaldebatte am Tag der Hauptversammlung zu erfolgen.

Die Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft schließt die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt als Widerruf der zuvor den Stimmrechtsvertretern erteilten Vollmacht und schließt deren weitere Bevollmächtigung durch Nutzung des Internetservice aus.

Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung gehen den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung zu. Sie können auch im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ eingesehen werden.

6.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen (§ 126 AktG) und Wahlvorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu unterbreiten (§ 127 AktG). Über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu übersenden an:

Continental Aktiengesellschaft
Abteilung Hauptversammlung
Vahrenwalder Straße 9
30165 Hannover
Deutschland

E-Mail: hv@conti.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden wir unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ veröffentlichen, wenn sie uns spätestens zum Ablauf des 11. April 2019 an die vorgenannte Anschrift zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlichen.

Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder eines Wahlvorschlags und seiner etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl vorgeschlagenen Prüfers bzw. beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

7.

Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft (entspricht rund € 25.600.765,82 oder – aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl – Stück 10.000.300 Aktien) oder den anteiligen Betrag von € 500.000,00 (entspricht – aufgerundet auf die nächsthöhere volle Aktienzahl – Stück 195.313 Aktien) erreichen, können in gleicher Weise wie gemäß § 122 Absatz 1 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung muss an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet und ihm spätestens bis zum Ablauf des 26. März 2019 in schriftlicher Form (§ 126 BGB) zugegangen sein. Aktionäre werden gebeten, die folgende Postanschrift und bei Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:

Vorstand der Continental Aktiengesellschaft
Vahrenwalder Straße 9
30165 Hannover
Deutschland

E-Mail: hv@conti.de

Gemäß § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG haben Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

8.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.

9.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Auf Anordnung des Versammlungsleiters und auf der Grundlage des § 19 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Hauptversammlung am 26. April 2019 für alle Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit in voller Länge live im Internet, zugänglich unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“, übertragen. Die Live-Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.

10.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Die nach § 124 a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machenden Informationen und Dokumente, darunter diese Einberufung der Hauptversammlung, Anträge von Aktionären sowie ergänzende Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG können im Internet unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ eingesehen werden.

11.

Datenschutz

Zu Aktionären und/oder Bevollmächtigten, die sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Continental AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DSGVO“) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten gemäß der DSGVO können unter

www.continental-ir.de

unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ abgerufen werden.

 

Hannover, im März 2019

Continental Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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