CS CLEAN SYSTEMS AG – Hauptversammlung

CS CLEAN SYSTEMS AG
Ismaning
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2015

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 29. April 2015,
Beginn 9:00 Uhr im Tagungsraum des Hotels am Schlosspark, Schloßstraße 7,
85737 Ismaning, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. August 2014 geendete Geschäftsjahr 2013/2014, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats
2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September 2014 bis 30. September 2014, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. September 2014 bis 30. September 2014
3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das am 31. August 2014 geendete Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013/2014 erwirtschafteten Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 6.185.302,81 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 (1. September 2014 bis 30. September 2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Rumpfgeschäftsjahr 2014 erwirtschafteten Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 6.412.710,17 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,05 Euro auf jede gewinnberechtigte Stückaktie: 338.279,05 Euro

Vortrag auf neue Rechnung: 6.074.431,12 Euro

Die Dividende wird – einen entsprechenden Beschluss zur Auszahlung einer Dividende vorausgesetzt – bis spätestens sechs Wochen nach Beschlussfassung an die Aktionäre ausgezahlt.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das am 31. August 2014 geendete Geschäftsjahr 2013/2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 (1. September 2014 bis 30. September 2014)

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. August 2014 geendete Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 (1. September 2014 bis 30. September 2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
9.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. August 2014 geendete Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das am 31. August 2014 geendete Geschäftsjahr 2013/2014 je eine Vergütung in Höhe von 15.000,– Euro.
Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. 30.000,– Euro, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. 22.500,– Euro. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.
10.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2014 (1. September 2014 bis 30. September 2014)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats zu fassen:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das am 30. September 2014 geendete Rumpfgeschäftsjahr 2014 je eine Vergütung in Höhe von € 1.250,–. Gemäß § 12 der Satzung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte dieser Vergütung, d.h. € 2.500,–, und dessen Stellvertreter das Eineinhalbfache, d.h. € 1.875,–. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.
11.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ACTIO Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.

TEILNAHME- UND STIMMRECHT

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der CS CLEAN SYSTEMS AG alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft berechtigt.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung von einem anderen Aktionär oder seinem Ehegatten vertreten zu lassen, wobei für die Vollmacht neben der Schriftform eine Erteilung per Telefax oder E-Mail ausreichend ist.

Ismaning, im März 2015

CS CLEAN SYSTEMS AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.