CVW-Privatbank AG – Hauptversammlung 2016

CVW-Privatbank AG

Wilhermsdorf

– WKN 806370 –

Wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 am

Samstag, den 18. Juni 2016, um 10:00 Uhr
in der alten Schulturnhalle, Schulstraße 1, 91452 Wilhermsdorf

ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 und des Lageberichts sowie Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 2015 in Höhe von 253.569,40 Euro wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre von 3,00 Euro je Aktie und Einstellung von 169.569,40 Euro in die anderen Gewinnrücklagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG in Nürnberg zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß § 101 AktG

Mit Beendigung der am 18. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neubestellung erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen, die bereits jetzt dem Aufsichtsrat angehören, als Aktionärsvertreter bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Erich Ammon, Dipl.-Betriebswirt (FH), Kaufmann, Langenzenn

Wolfgang Bernreuther, Selbstständiger Unternehmer, Wilhermsdorf

Barbara Holzmann, Steuerberaterin und Rechtsanwältin, Weisendorf

Horst Waldenburger, Kaufmännischer Angestellter, Cadolzburg

Es ist beabsichtigt, Herrn Erich Ammon wieder für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Zu den vom Aufsichtsrat gemachten Vorschlägen für die Neuwahl des Aufsichtsrats merken wir an, dass diese nach § 124 Aktiengesetz zwingend vorgeschrieben sind. Die Hauptversammlung ist jedoch an diese Wahlvorschläge nicht gebunden. Es steht jedem Aktionär frei, andere Personen vorzuschlagen und in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach §§ 96 und 101 AktG sowie § 76 des BetrVG von 1952.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt 28. April 2016 im Aktienregister eingetragen sind. Werden danach Aktien verkauft, bleibt der Aktionär stimmberechtigt, die Dividendenberechtigung geht jedoch auf den neuen Aktionär über.

 

Wilhermsdorf, im Mai 2016

CVW-Privatbank AG

Der Vorstand

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