D3 Technologies AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

D3 Technologies AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Freitag, den 8. Januar 2021, 10:00 Uhr,

in den Räumen der

Notare Schervier + Schwarz, Maximiliansplatz 10, 80333 München

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Der Veranstaltungssaal wird im Eingangsbereich anzeigt werden.

Tagesordnung

TOP 1:

Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 11 Abs 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

„§ 11 Zusammensetzung und Amtsdauer

(1) Der Ausichtrat besteht aus vier (4) Mitgliedern.“

TOP 2:

Wahl von Herrn Uwe Gerlinger als Mitglied des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Uwe Gerlinger,

wohnhaft in der Burgklinge 20,
70839 Gerlingen, Deutschland,

Unternehmer,

wird mit sofortiger Wirkung für die satzungsgemäße Dauer in den Aufsichtsrat gewählt.

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt.

Stimmrechtsvertretung

In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen, sofern das Gesetz keine Erleichterung vorsieht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

D3 Technologies AG
Frau Karin Bauernfeind
Ludwigstr. 8
80539 München
E-Mail: karin.bauernfeind@d3-tech.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den nach § 125 Abs. 1 bis 3 Berechtigten zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen sind (wobei der Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitzurechnen ist).

 

München, den 14. Dezember 2020

Corvin Huber
(Vorstand)

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