D3 Technologies AG
München
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Freitag, den 8. Januar 2021, 10:00 Uhr,
in den Räumen der
Notare Schervier + Schwarz, Maximiliansplatz 10, 80333 München
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Der Veranstaltungssaal wird im Eingangsbereich anzeigt werden.
Tagesordnung
TOP 1: |
Änderung von § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 2: |
Wahl von Herrn Uwe Gerlinger als Mitglied des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
wird mit sofortiger Wirkung für die satzungsgemäße Dauer in den Aufsichtsrat gewählt.
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Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung berechtigt.
Stimmrechtsvertretung
In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen, sofern das Gesetz keine Erleichterung vorsieht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
D3 Technologies AG
Frau Karin Bauernfeind Ludwigstr. 8 80539 München E-Mail: karin.bauernfeind@d3-tech.com |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den nach § 125 Abs. 1 bis 3 Berechtigten zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen sind (wobei der Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitzurechnen ist).
München, den 14. Dezember 2020
Corvin Huber
(Vorstand)