datango AG – Hauptversammlung 2017

datango AG i. L.

Zossen

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der
Hauptversammlung am 13. April 2017

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 8. März 2017 wurde die Hauptversammlung der datango AG i. L. einberufen auf

Donnerstag, den 13. April 2017 um 11:45 Uhr

in die Räume der Rechtsanwälte BMT – Büsing, Müffelmann & Theye,

Kurfürstendamm 190/192 (4. Etage), 10707 Berlin.

Auf das der Gesellschaft am 17. März 2017 zugegangene Verlangen der Aktionärin Kobit Gesellschaft für Konzepte, Bildung und Training mbH, Kaarst, deren Anteile den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Tagesordnung der Hauptversammlung ergänzt und werden die neu hinzutretenden Gegenstände, Beschlußvorschläge und Begründungen hiermit bekannt gemacht:

2.

Erweiterung des Aufsichtsrats (Satzungsänderung in § 9 Abs. 1)

Beschlußvorschlag : „§ 9 (1) der Satzung lautet künftig wie folgt: Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.“

Begründung:

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand bisher aus drei Mitgliedern. Seit der Neuwahl der Aufsichtsräte am 6. April 2016 ist es nicht gelungen, nur eine Präsenzsitzung des Aufsichtsrates durchzuführen, weil ein Aufsichtsratsmitglied entweder mitgeteilt hat, es könne zu den vorgeschlagenen Terminen keine Aufsichtsratssitzung einrichten, weil es anderweitig beschäftigt sei oder aber, die Sitzung habe keine hinreichend bedeutenden Tagesordnungspunkte, als dass eine Anreise zu einem Ort außerhalb seines privaten Wohnortes gerechtfertigt sei. Dies ist für die Gesellschaft ein unguter Zustand, weil das gesetzliche Leitbild der Präsenzsitzung der Aufsichtsräte so nicht verwirklicht werden kann. Auch das der vor fast einem Jahr neu gewählte Aufsichtsrat sich aus besagten Gründen noch nie persönlich gesehen hat, ist unhaltbar, weil so die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Aufsichtsratsmitglieder nicht befördert wird. Der Aufsichtsrat soll daher so erweitert werden, das nicht schon die Verhinderung und Weigerung eines einzigen Mitgliedes, an einer angesetzten Sitzung in Person teilzunehmen, den Aufsichtsrat lahmlegt. Der Beschlußfähigkeit des bisherigen aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrats steht bei einem solchen Sachverhalt bekanntlich die aktienrechtliche Vorgabe entgegen, dass (i) die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder und (ii) unabhängig davon mindestens drei Mitglieder anwesend sein müssen, damit Beschlüsse wirksam gefasst werden können. Dem muß für die Zukunft vorgebeugt werden und der einfachste Weg dafür ist die Erweiterung des Aufsichtsrates auf sechs Mitglieder.

3.

weitere Wahlen in den Aufsichtsrat

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Absatz 1 Aktiengesetz aus von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern zusammen.

Beschlußvorschlag: „Zu weiteren Aufsichtsräten der datango AG werden gewählt:

1.

Martin Luckau, geb. 16.10.1959, Geschäftsführer/Kaufmann, wohnhaft in Kaarst

2.

Mariola Winkler-Sliwa, geb. 27.10.1972, Geschäftsführerin/Kauffrau, wohnhaft in Mönchengladbach

Als Ersatzmitglied für neuen Aufsichtsräte wird bestimmt:

Frau Luisa Zimmermann, geb. 19.8.1992, Betriebswirtin / kaufmännische Mitarbeiterin bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kaarst.

Die Nachrückregelung für Frau Luisa Zimmermann gem. Beschluß der Hauptversammlung vom 6. April 2016 wird angesichts der neuen denkbaren Ausscheidensszenarien und damit stets eindeutig geregelt ist, für wen Frau Zimmermann nachrückt, wie folgt angepaßt:

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus, ohne daß gleichzeitig auch andere Aufsichtsräte vorzeitig ausscheiden, so rückt Frau Zimmermann für das ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats nach.

Scheidet mehr als ein Aufsichtsrat gleichzeitig vorzeitig aus dem Amt aus, so rückt Frau Zimmermann wie folgt nach:

falls einer der Ausscheidenden Herr Robin Staszek ist, für diesen

ansonsten für dasjenige Aufsichtsratsmitglied, das vor seinem Ausscheiden am kürzesten dem Aufsichtsrat angehört hat.

Begründung:

Die beiden neuen für den Aufsichtsrat nominierten Kandidaten sind wirtschaftlich erfahren, Geschäftsführer eigener Gesellschaften mit beschränkter Haftung und mit der Branche, in der die datango AG bisher tätig war, hinreichend vertraut, um die Angelegenheiten der Gesellschaft beurteilen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für Aufsichtsräte überwachen zu können.

 

Für die datango AG i. L.

Oswald Zimmermann
Vorstand/Abwickler

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