Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Inselbrauerei Lindau Aktiengesellschaft

Lindau

WKN 620730 /​ ISIN DE0006207301

Hiermit ergeht an die Aktionäre unserer Gesellschaft die Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung,

die am
Freitag, den 16. Juli 2021
um 14:00 Uhr (MESZ)

in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physischen Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden wird.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft live im Internet übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt werden.

Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten der INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft, Motzacherweg 24, 88131 Lindau
(Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes) statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 01. Oktober 2019 bis 30. September 2020.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 3.597.903,22 für das Geschäftsjahr 2019/​2020 einen Teilbetrag in Höhe von € 112.030,00 auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von € 3.485.873,22 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr amtierenden Vorstand Lorenz Schlechter Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/​2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl zum Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/​2021 die Doll & Moser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Allgäuer Straße 6, 87435 Kempten, zu wählen.

6.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Gerhard Knaus, Herrn Lorenz Karl Schlechter und Herrn Frederic Hanner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Gerhard Knaus, Dr. Rainer Heitmeier und Karl Lorenz Schlechter endet turnusmäßig mit Beendigung der Hauptversammlung vom 16.07.2021.

Die Bestellung erfolgt entsprechend § 9 der Satzung der Inselbrauerei Lindau AG bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Das heißt, die Bestellung erfolgt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.

a)      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Gerhard Knaus, Kempten, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer, geschäftsführender Partner der KMK Knaus Schäffeler und Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Part GmbB, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Inselbrauerei Lindau AG, für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist vorgesehen Herrn Dr. Knaus zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu wählen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Herr Dr. Gerhard Knaus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsratsvorsitzender der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG

b)      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Lorenz Karl Schlechter, Lindau, Physiker für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

Herr Lorenz Karl Schlechter ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsratsmitglied der Bürgerliches Brauhaus Ravensburg-Lindau AG

c)      Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Frederic Hanner, Guildford, Geschäftsführer für den Zeitraum bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung der Aktien Nr. 717-720, der Frau Marion Hoffmann an Herrn Benjamin Hoffmann

Frau Marion Hoffmann hat die Übertragung der bezeichneten Aktien an Ihren Enkel Benjamin angezeigt und bittet um Zustimmung. Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Zustimmung zu erteilen. Einer Zustimmung zur Übertragung steht nichts entgegen, da die Übertragung zwischen Familienangehörigen erfolgt und damit die Gesellschaft als Familiengesellschaft erhalten bleibt.

8.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übertragung der Aktie Nr. 699, des Herrn Florian Hoffmann an Herrn Benjamin Hoffmann

Herr Florian Hoffmann hat die Übertragung der bezeichneten Aktien an seinen Enkel Benjamin angezeigt und bittet um Zustimmung. Zur Übertragung von Aktien ist gemäß § 17 II der Satzung die Zustimmung durch die Hauptversammlung notwendig.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, die Zustimmung zu erteilen. Einer Zustimmung zur Übertragung steht nichts entgegen, da die Übertragung zwischen Familienangehörigen erfolgt und damit die Gesellschaft als Familiengesellschaft erhalten bleibt.

Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, das zuletzt durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geändert worden ist, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht wie nachfolgend näher beschrieben ausschließlich durch elektronische Briefwahl ausüben. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.inselbrauerei.com

wird ab 25. Juni 2021 ein Aktionärsportal zur Verfügung gestellt. Die Hauptversammlung wird am 16. Juli 2021 ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton über das Aktionärsportal für die Aktionäre übertragen. Die Aktionäre können elektronisch über das Aktionärsportal – nach Maßgabe der nachstehenden Teilnahmebedingungen – die Hauptversammlung verfolgen, ihre Aktionärsrechte wahrnehmen und ihre Stimmen abgeben.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach Ziffer 14 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Verfahren für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe im Wege elektronischer Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen die Hauptversammlung über das Internet zu verfolgen und ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben.

Am Tag der Hauptversammlung, dem 16. Juli 2021, können sich die Aktionäre unter

www.inselbrauerei.com

durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten über das Aktionärsportal anmelden und die Hauptversammlung ab deren Beginn verfolgen. Die erforderlichen Zugangsdaten (Kennung und Passwort) werden den Aktionären zusammen mit den Einladungsunterlagen zur Hauptversammlung übermittelt. Das Aktionärsportal ermöglicht während der Hauptversammlung den Aktionären, die Hauptversammlung in ihrer gesamten Länge zu verfolgen.

Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abgeben. Bevollmächtigte können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen. Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über die Nutzung des Aktionärsportals abgegeben werden. Briefwahlstimmen können bereits vor der virtuellen Hauptversammlung ab dem 3. Juli 2021 bis zur Schließung der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, widerrufen oder geändert werden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Erteilung bzw. Änderung von Vollmachten sowie ihr Widerruf bedürfen nach Ziffer 14 der Satzung der Schriftform. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss bis zum Ablauf des 15. Juli 2021, 18:00 Uhr (MESZ), in Schriftform an folgende Anschrift übermittelt, geändert oder widerrufen werden:

INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft
Motzacher Weg 24
88131 Lindau

Der Aktionär hat dafür Sorge zu tragen, dass er die ihm zugeteilten Zugangsdaten an seinen Bevollmächtigten weitergibt.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die Aktionärsrechte für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich über das Aktionärsportal wahrnehmen. Die Nutzung des Aktionärsportals und damit auch der Zugang zur virtuellen Hauptversammlung setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die für den Zugang zum Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten erhält.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären oder deren Bevollmächtigten zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und/​oder zu den Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen sind – unverzüglich im Internet unter

www.inselbrauerei.com

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 1. Juli 2021 (24:00 Uhr (MESZ)), der Gesellschaft an die folgende Adresse übersandt wurden:

INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft
Motzacher Weg 24
88131 Lindau
Telefax: +49 (0)8382 – 963651
E-Mail: hauptversammlung@inselbrauerei.com

Anträge

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Fragen sind bis spätestens zum 14. Juli 2021, 24:00 Uhr (MESZ), über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.inselbrauerei.com

einzureichen.

Auf anderem Wege oder nach Ablauf der vorgenannten Frist eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Auch während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Die Fragenbeantwortung erfolgt in der Hauptversammlung. Es steht im pflichtgemäßen, freien Ermessen des Vorstands, wie er Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insbesondere vor, eingereichte Fragen zusammengefasst zu beantworten und die Reihenfolge der Beantwortung im Interesse aller Aktionäre zu bestimmen.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende der Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

www.inselbrauerei.com

einreicht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die INSELBRAUEREI LINDAU AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die INSELBRAUEREI LINDAU AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der INSELBRAUEREI LINDAU AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der INSELBRAUEREI LINDAU AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der INSELBRAUEREI LINDAU AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der INSELBRAUEREI LINDAU AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

INSELBRAUEREI LINDAU AG
Motzacher Weg 24
88131 Lindau
Telefax: +49 (0)8382 – 963651

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

INSELBRAUEREI LINDAU AG
Motzacher Weg 24
88131 Lindau

 

Lindau (B), im Juni 2021

INSELBRAUEREI LINDAU Aktiengesellschaft

Der Vorstand
Lorenz Schlechter

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