DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Frankfurt am Main
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs.2 Satz 3 AktG 07.03.2019

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs.2 Satz 3 AktG

(Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019/I) sowie entsprechende Änderung der Satzung)

1.

Die außerordentliche Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat am 11. Februar 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Februar 2024 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 325.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 53.328.662 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 53.328.662,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 4. Januar 2019 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 2 der außerordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG am 11. Februar 2019 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Der Beschluss wird bei dem Handelsregister Frankfurt am Main (HRB 89041) hinterlegt.

2.

Zudem hat die außerordentliche Hauptversammlung am 11. Februar 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 53.328.662,00 durch Ausgabe von bis zu 53.328.662 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019/I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die (i) aufgrund der von der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und/oder (ii) aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Februar 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsgesellschaften begeben wurden oder noch begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungs- oder Optionspflicht begründen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 4. Januar 2019 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 3 der außerordentlichen Hauptversammlung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG am 11. Februar 2019 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Der Beschluss und die entsprechende Satzungsänderung wurden noch nicht ins Handelsregister eingetragen.

 

Langen, im März 2019

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

Der Vorstand

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