Deutsche Börse Aktiengesellschaft – Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Deutsche Börse Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32232

Hinweisbekanntmachung gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 UmwG

Die Deutsche Börse Aktiengesellschaft gibt hiermit bekannt, dass beabsichtigt ist, ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft Börse Frankfurt Zertifikate AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 80045, nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Deutsche Börse Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der Deutsche Börse Aktiengesellschaft eingereicht.

In den Geschäftsräumen der Deutsche Börse Aktiengesellschaft, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, wurden zu Einsicht der Aktionäre die gesetzlich erforderliche Unterlagen ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen übersandt.

Da die Deutsche Börse Aktiengesellschaft die alleinige Aktionärin der Börse Frankfurt Zertifikate AG ist, ist gemäß § 62 Absatz 1 UmwG ein der Verschmelzung zustimmender Beschluss der Hauptversammlung der Deutsche Börse Aktiengesellschaft grundsätzlich nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Deutsche Börse Aktiengesellschaft erreichen, gemäß § 62 Absatz 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Ein Einberufungsverlangen ist binnen eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes an die Deutsche Börse Aktiengesellschaft zu richten.

 

Frankfurt am Main, Dezember 2022

Deutsche Börse Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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