Deutsche Post AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Deutsche Post AG
Bonn
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 03.04.2019

Deutsche Post AG

Bonn

WKN 555200
ISIN DE0005552004

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 10.00 Uhr im World Conference Center Bonn, Eingang Hauptgebäude, Platz der Vereinten Nationen 2, 53113 Bonn, stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Zu TOP 1 ist eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 5.652.974.286,83 Euro wie folgt zu verwenden:

Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von 1,15 Euro je
dividendenberechtigter Stückaktie
1.418.857.793,90 Euro
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0,00 Euro
Gewinnvortrag 4.234.116.492,93 Euro

Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung der Finanzverwaltung – die Anschaffungskosten der Aktien.

Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet, der eine unveränderte Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020 erstellt werden, zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeiten von Frau Simone Menne, Herrn Prof. Dr. Henning Kagermann und Herrn Dr. Stefan Schulte enden planmäßig mit Ablauf der Hauptversammlung am 15. Mai 2019. Sie stehen bis auf Herrn Prof. Dr. Kagermann, der mit Blick auf die Altersgrenze nicht kandidiert, für eine Wiederwahl zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung (Kompetenzprofil) schlägt der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,

a)

Frau Simone Menne, Kiel
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG, Mitglied des Board of Directors der Johnson Controls International plc, Mitglied des Board of Directors der Russell Reynolds Associates Inc., Mitglied des Aufsichtsrats der Springer Nature KGaA,

b)

Herrn Dr. Stefan Schulte, Bad Homburg
Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG, und

c)

Herrn Dr. Heinrich Hiesinger, Essen
Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen, jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

Der Aufsichtsrat der Deutsche Post AG setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. Mai 1976 sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und Männern zusammen. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen jeweils mindestens sechs Sitze von Frauen und von Männern besetzt sein, um die gesetzliche Mindestquote (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG) zu erfüllen. Die gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Anteilseignervertreter noch die Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen haben. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Mindestquote von Frauen und Männern bereits ohne Berücksichtigung der heute zur Wahl stehenden Personen.

Weitere Informationen zu den Kandidaten erhalten Sie im Anschluss an die weiteren Angaben zur Einberufung.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 1.236.506.759 eingeteilt in 1.236.506.759 nennwertlose Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.236.506.759 Stimmrechte.

2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung – persönlich oder durch Bevollmächtigte – sind diejenigen Personen berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum 8. Mai 2019 einschließlich per Post, Telefax oder angebotenem Online-Service zur Teilnahme angemeldet haben.

Postanschrift:
Hauptversammlung Deutsche Post AG,
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH,
20716 Hamburg

Telefax:
+49 (0)228 182 63631

Online-Service:
www.dpdhl.de/hauptversammlung
(Bitte beachten Sie die dort einsehbaren Nutzungsbedingungen – insbesondere auch zum grundsätzlichen Vorrang von Anmeldungen und Aktionen, die über den Online-Service übermittelt wurden.)

Den Zugangscode für die Teilnahme am Online-Service erhalten Aktionäre mit der Einladung zur Hauptversammlung. Aktionäre, die sich für die Versendung der Einladung per E-POST registriert haben, verwenden bitte den in ihrer E-POST-Einladung enthaltenen bzw. den bei der Registrierung festgelegten Zugangscode.

Wir bitten Sie, die Anmeldung zur Hauptversammlung entweder durch Rücksendung des mit der Einladung übersandten Antwortbogens oder über den bereitgestellten Online-Service (s.o.) vorzunehmen. Die Anmeldung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft an.

Mit dem Antwortbogen oder per Online-Service können Sie eine Eintrittskarte für sich selbst oder einen Dritten bestellen, Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben oder Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Wenn Sie hierfür den Antwortbogen nutzen, senden Sie diesen bitte ausschließlich an die oben genannte Anschrift bzw. Telefaxnummer. Wenn im Aktienregister mehrere Personen als Aktionäre eingetragen sind (Aktionärsgemeinschaft), können Sie mit dem Antwortbogen oder per Online-Service eine oder – unter gleicher Aufteilung der Stimmen – zwei Eintrittskarten für den an erster Stelle im Aktienregister eingetragenen Aktionär bestellen.

Möchten Sie einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution Vollmacht und Weisungen erteilen, übermitteln Sie den Antwortbogen bitte an die Ihnen von dem Bevollmächtigten genannte Anschrift. Nehmen Sie diese Möglichkeit bitte so rechtzeitig wahr, dass Sie oder der Bevollmächtigte Ihren Aktienbestand noch fristgerecht anmelden können. Unseren Online-Service können Sie zur Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution nutzen, wenn diese an unserem Online-Service teilnehmen.

Bei rechtzeitiger Anmeldung können Aktionäre auch kurzfristig entscheiden, ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich oder durch einen Bevollmächtigten wahrzunehmen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen bzw. einer zuvor erteilten Vollmacht. Aktionärsgemeinschaften bitten wir, dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die die Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen soll, entweder in der Eintrittskarte benannt ist oder von der Aktionärsgemeinschaft oder der in der Eintrittskarte benannten Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt worden ist (zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht siehe unter Ziffer 4.).

Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 8. Mai 2019, 24.00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 8. Mai 2019, 24.00 Uhr.

3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Hierfür stehen Ihnen der mit der Einladung übersandte Antwortbogen und der bereitgestellte Online-Service (s.o.) zur Verfügung. Die Briefwahlstimmen sind ausschließlich an die oben genannte Postanschrift bzw. Telefaxnummer zu übermitteln, soweit Sie nicht den Online-Service nutzen. Die Briefwahlstimmen müssen bis einschließlich 8. Mai 2019 eingehen, soweit Sie sich nicht zuvor durch Bestellung einer Eintrittskarte für Ihre persönliche Teilnahme angemeldet haben. Sie können dann bis zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung geändert werden.

Eine Stimmabgabe zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu TOP 3 und/oder zu TOP 4 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Stimmabgabe zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.

4. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung des Aktienbestands durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (s.o.).

Soweit die Einberufung nicht eine Erleichterung vorsieht, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie der Nachweis ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft der Textform. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Antwortbogen oder den bereitgestellten Online-Service (s.o.). Sie haben ferner die Möglichkeit, Vollmacht auf der Eintrittskarte sowie auf den hierfür im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarten zu erteilen. Die elektronische Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung kann über den bereitgestellten Online-Service erfolgen. Der Nachweis kann ferner an den Akkreditierungsschaltern der Hauptversammlung erbracht werden.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Wir bitten die Aktionäre, in diesen Fällen die Bereitschaft des zu Bevollmächtigenden zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie die Einzelheiten der Bevollmächtigung einschließlich ihrer Form zu klären. Diejenigen Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und anderen diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen, die an unserem Online-Service (s.o.) teilnehmen, können auch über diesen bevollmächtigt werden.

Wir bieten unseren Aktionären an, Mitarbeiter der Gesellschaft mit der Ausübung ihrer Stimmrechte nach Maßgabe der Weisungen der Aktionäre zu bevollmächtigen. Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen Ihnen der von der Gesellschaft mit der Einladung übersandte Antwortbogen und der bereitgestellte Online-Service (s.o.) zur Verfügung. Vollmacht und Weisungen sind ausschließlich an die oben genannte Postanschrift bzw. Telefaxnummer zu übermitteln, soweit Sie nicht den Online-Service nutzen. In der Hauptversammlung können Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch unter Verwendung der im Stimmkartenblock enthaltenen Vollmachtskarte erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen Weisungen erteilt wurden. Eine Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu TOP 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Sollte zu TOP 3 und/oder zu TOP 4 (Entlastung Vorstand bzw. Aufsichtsrat) eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt eine Weisung zu diesen Tagesordnungspunkten entsprechend für die Einzelabstimmungen.

Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis einschließlich 8. Mai 2019 eingehen. Bei fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie außerhalb des Online-Service noch bis zum Ende der Aktionärsdebatte Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Der Online-Service sieht diese Möglichkeit nicht vor. Bei fristgerechter Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Weisungen bis zum Ende der Aktionärsdebatte am Tag der Hauptversammlung geändert werden.

5. Veröffentlichung und Übersendung von Informationen, Berichten und Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stehen Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.dpdhl.de/hauptversammlung

zur Verfügung. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Die gem. § 124a AktG auf der Internetseite zugänglich zu machenden Informationen können Sie alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung bzw. unverzüglich nach Eingang des Verlangens auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.dpdhl.de/hauptversammlung

einsehen.

6. Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden im Internet unter

www.dpdhl.de/hauptversammlung

übertragen.

7. Anträge, Wahlvorschläge, Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung, Auskunftsverlangen, Rechte der Aktionäre

Anträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannten Adressen bzw. Telefaxnummer der Deutsche Post AG zu richten:

Postanschrift:
Deutsche Post AG
Zentrale
Investor Relations
Stichwort: Hauptversammlung
53250 Bonn

Telefax:
+49 (0)228 182 63199

E-Mail:
hauptversammlung@dpdhl.com

Wir werden Anträge und Wahlvorschläge, die bis zum Ablauf des 30. April 2019 eingehen und zugänglich zu machen sind, unverzüglich unter

www.dpdhl.com/hauptversammlung

veröffentlichen. Auch bei vorheriger Übersendung sind Anträge bzw. Wahlvorschläge in der Hauptversammlung zu stellen bzw. vorzutragen.

Ein Verlangen von Aktionären, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu machen (§ 122 Abs. 2 AktG), muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2019 zugehen. Bitte richten Sie ein solches Verlangen an den Vorstand der Deutsche Post AG:

Postanschrift:
Deutsche Post AG
Zentrale
Vorstand
Stichwort: Hauptversammlung
53250 Bonn

Telefax:
+49 (0)228 182 63199

E-Mail:
hauptversammlung@dpdhl.com

In der Hauptversammlung steht jedem Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, ein Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG zu. Danach ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Weitergehende Erläuterungen zu den genannten Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.dpdhl.de/hauptversammlung

verfügbar.

 

Bonn, im April 2019

Deutsche Post AG

Der Vorstand

 

Informationen zu TOP 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat), insbesondere gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und gemäß Nr. 5.4.1 Abs. 5 Satz 2, Abs. 6-8 Deutscher Corporate Governance Kodex:

Simone Menne:

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1960
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 5/2014
aktuelle Amtszeit: Hauptversammlung 2014 – 2019
Unabhängigkeit: (+)

Expertise / Schwerpunkte
Mitglied der Börsensachverständigenkommission; IT; Rechnungslegung und Finanzen; Transport und Logistik; Internationale Erfahrung

Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang

9/2016-12/2017 Mitglied der Unternehmensleitung der Boehringer Ingelheim GmbH
2012-8/2016 Vorstandsmitglied für Finanzen und Aviation Services, Deutsche Lufthansa AG
2010-2012 Chief Financial Officer, British Midland Ltd., Großbritannien
2004-2010 Leiterin Finanz- und Rechnungswesen, Lufthansa Technik AG
2001-2004 Leiterin Finanzen & Personal Europa in London, Deutsche Lufthansa AG
1999-2001 Leiterin Finanzen & Personal Südwest-Europa in Paris, Deutsche Lufthansa AG
1998-1999 Geschäftsführerin, Lufthansa Revenue Services GmbH
1996-1997 Leiterin eines Projekts zur Neuausrichtung der Erlös- und Leistungsrechnung der Lufthansa Passage
1995-1996 Leiterin EDV & Nutzerservices, Deutsche Lufthansa AG
1992-1995 Leiterin Rechnungswesen West Afrika, Deutsche Lufthansa AG
1989-1992 Revisorin, Deutsche Lufthansa AG
1987-1989 Revisorin, ITT Corporation, USA

Ausbildung

1986 Diplom-Kauffrau, Christian-Albrecht-Universität, Kiel

Ausschussmitgliedschaften Deutsche Post AG
Finanz- und Prüfungsausschuss

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
BMW AG (Aufsichtsrat)
Johnson Controls International plc, Irland (Board of Directors)
Russell Reynolds Associates Inc., USA (Board of Directors)
Springer Nature KGaA (Aufsichtsrat)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Frau Simone Menne – unter TOP 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen – und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Dr. Stefan Schulte:

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1960
Nationalität: Deutsch
Zeitpunkt Erstbestellung: 4/2009
aktuelle Amtszeit: Hauptversammlung 2014 – 2019
Unabhängigkeit: (+)

Expertise / Schwerpunkte
Führung von Unternehmen unterschiedlicher Branchen; Mitglied in Aufsichtsgremien im In- und Ausland; Strategie; Unternehmens- und Infrastrukturentwicklung; Prozessgestaltung; Controlling und Rechnungslegung

Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang

Seit 9/2009 Vorsitzender des Vorstands der Fraport AG
4/2007 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Fraport AG
4/2003-3/2007 Finanzvorstand der Fraport AG
2001-2003 Finanzvorstand und Arbeitsdirektor der DEUTZ AG, Köln
1998-2000 Chief Financial Officer bei Infostrada S.p.A. (damalige Festnetztochter der Mannesmann/Vodafone Gruppe, Mailand)
1996-1998 Bereichsleiter Controlling bei Mannesmann Arcor AG & Co. (vormals CNI Communication Network International GmbH)
1991-1996 Abteilungsdirektor für Konzernentwicklung der Deutschen Bank AG

Ausbildung

1987-1991 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Köln, Seminar für ABWL und Bankbetriebslehre
1985-1986 Commerzbank AG, Chicago Branch
1982-1987 Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten Münster und Köln
1980-1982 Ausbildung zum Bankkaufmann

Ausschussmitgliedschaften Deutsche Post AG
Finanz- und Prüfungsausschuss (Vorsitzender)

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Fraport Regional Airports of Greece A S.A., Griechenland (Board of Directors, Vorsitz)*
Fraport Regional Airports of Greece B S.A., Griechenland (Board of Directors, Vorsitz)*
Fraport Regional Airports of Greece Management Company S.A., Griechenland (Board of Directors, Vorsitz)*
Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Porto Alegre, Brasilien (Aufsichtsrat, Vorsitz)*
Fraport Brasil S.A. Aeroporto de Fortaleza, Brasilien (Aufsichtsrat, Vorsitz)*
Fraport Ausbau Süd GmbH (Aufsichtsrat, Vorsitz)*

* Konzernmandat Fraport AG

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Stefan Schulte – unter TOP 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen – und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Im Aufsichtsrat der Deutsche Post AG erfüllt unter anderem der zur Wiederwahl vorgeschlagene Dr. Stefan Schulte die Voraussetzungen eines Finanzexperten im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG.

Dr. Heinrich Hiesinger:

Persönliche Daten

Geburtsjahr: 1960
Nationalität: Deutsch
Unabhängigkeit: (+)

Expertise / Schwerpunkte
Führung großer internationaler Unternehmen in unterschiedlichen Branchen; Strategie und Innovation; Digitalisierung; Optimierung weltweiter Wertschöpfungsketten; Internationale Märkte; Compliance; Change Management

Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang

1/2011-7/2018 Vorstandsvorsitzender der thyssenkrupp AG
10/2010-1/2011 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der thyssenkrupp AG
5/2007-9/2010 Mitglied des Vorstands der Siemens AG, CEO Industriesektor
10/2003-5/2007 Vorsitzender des Bereichs Siemens Building Technology
10/2000-9/2003 Vorsitzender des Bereichs Energieübertragung u. -verteilung
1/1992-9/2000 Vielfältige Funktionen bei der Siemens AG im In- und Ausland
4/1986-12/1991 Forschungsingenieur, Akademischer Rat auf Zeit an der Technischen Universität München

Ausbildung

7/1991 Promotion, Technische Universität München, Fakultät Elektrotechnik
1980-1986 Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität München Abschluss: Diplom-Ingenieur

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
BMW AG (Aufsichtsrat)

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Dr. Heinrich Hiesinger – unter TOP 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen – und der Deutsche Post AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Deutsche Post AG oder einem wesentlich an der Deutsche Post AG beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

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