Drägerwerk AG & Co. KGaA – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Drägerwerk AG & Co. KGaA

Lübeck

ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 06. Mai 2022, 9:00 Uhr (MESZ) (= 7:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Die Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und wird für Aktionäre, die sich form- und
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den passwortgeschützten
Internetservice unter

www.draeger.com/​hv

übertragen.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Drägerwerk
AG & Co. KGaA, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) sind nicht
berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ihnen stehen die nachstehend
in Abschnitt III. beschriebenen Rechte zu.

 
I.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co.
KGaA zum 31. Dezember 2021, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co.
KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des
Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2021 in der vorgelegten Fassung, die
einen Bilanzgewinn von EUR 553.872.555,84 ausweist, festzustellen.

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin
für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung
zugänglich sein und erläutert werden.

Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses nach
§ 286 Abs. 1 Satz 1 AktG ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt
1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171
AktG gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung
über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über
die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 beträgt EUR 553.872.555,84.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, diesen
Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von

EUR 0,19 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie – insgesamt EUR 1.634.000,00
EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stammaktie – insgesamt EUR 1.320.800,00

Der verbleibende Betrag in Höhe von EUR 550.917.755,84 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Vorstehendem Beschlussvorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns liegt ein in
8.600.000 dividendenberechtigte Vorzugsaktien (ISIN DE0005550636) und 10.160.000 dividendenberechtigte
Stammaktien (ISIN DE0005550602) eingeteiltes Grundkapital zugrunde.

Die Dividende ist am 11. Mai 2022 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften
Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft
über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts
für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Übertragen auf die besondere Organstruktur
der Drägerwerk AG & Co. KGaA, deren Leitung und Geschäftsführung der persönlich haftenden
Gesellschafterin Drägerwerk Verwaltungs AG obliegt, bezieht sich der Vergütungsbericht
auf die Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin und des
Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist nachfolgend in Abschnitt
II. wiedergegeben und über die Webseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

verfügbar.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach
§ 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu
billigen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes
und der Quartalsfinanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 sowie zum Prüfer für eine
gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der
Zwischenlageberichte des Halbjahresfinanzberichtes und etwaiger zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das Geschäftsjahr 2022 und
für das Geschäftsjahr 2023, soweit sie vor der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023
aufgestellt werden, zu wählen.

7.

Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 31 Abs. 3

Die Satzung enthält in § 31 Abs. 3 Verweise auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
zur Berichterstattung über die Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die seit Geltung
des neuen § 162 AktG betreffend den Vergütungsbericht entfallen und durch § 162 AktG
ersetzt worden sind. Hieran soll die Satzung angepasst werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 31 Abs. 3 der Satzung wird geändert und lautet wie folgt:

„Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat erstellen jährlich
einen Vergütungsbericht nach Maßgabe von § 162 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung,
in dem unbeschadet der gesetzlich geforderten Angaben auch Angaben zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder der persönlich haftenden Gesellschafterin in entsprechender Anwendung
von § 162 AktG zu machen sind.“

Im Übrigen bleibt § 31 der Satzung unberührt.

 
II.

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021

Einleitung

Die Drägerwerk Verwaltungs AG ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk
AG & Co.KGaA („Dräger“) und handelt durch ihren Vorstand. Der Vorstand der Drägerwerk
Verwaltungs AG („Vorstand“) fungiert als Leitungsorgan von Dräger. Der Vergütungsbericht
fasst zur transparenten Darstellung die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems
des Vorstands der Drägerwerk Verwaltungs AG sowie des Aufsichtsrats der Drägerwerk
AG & Co. KGaA zusammen und legt die Höhe und Struktur der Vergütung offen. Diese individuelle
Offenlegung erfolgt in Bezug auf die gewährte und geschuldete sowie die zugesagte
Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021. Zudem erläutert der
vorliegende Vergütungsbericht die Systematik, wie sich die einzelnen Vergütungsbestandteile
ergeben und wie diese die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern. Der Vergütungsbericht
ist von Vorstand und Aufsichtsrat der Dräger Verwaltungs AG gemeinsam erstellt worden.
Die Offenlegung im Vergütungsbericht erfolgt nach Maßgabe des Aktiengesetzes (§ 162
AktG) sowie den Grundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
(DCGK) in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019.

Das jeweils aktuelle Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat kann auf der Internetseite
der Drägerwerk AG & Co. KGaA unter folgendem Link

www.draeger.com/​jahresabschluss

abgerufen werden. Zudem ist der Vergütungsbericht unter diesem Link

www.draeger.com/​Verguetungsbericht

veröffentlicht. Der Vergütungsbericht wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers GmbH gemäß den Anforderungen des § 162 Abs. 3 AktG geprüft.
Der Vermerk über diese Prüfung ist unter folgendem Link zugänglich:

www.draeger.com/​jahresabschluss

RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Aufgrund der weitreichenden Änderungen des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtline (ARUG II) und der Neufassung des DCGK beschäftigte
sich der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG im Detail mit dem bestehenden
Vergütungssystem des Vorstands. Hierbei erfolgte insbesondere eine Überprüfung des
Vergütungssystems vor dem Hintergrund der veränderten regulatorischen Anforderungen.
In diesem Zug wurde das der Hauptversammlung zuletzt am 10. Mai 2019 vorgelegte Vergütungssystem
im Hinblick auf die Regelungen zur Altersversorgung der Vorstandsmitglieder angepasst
und am 23. Februar 2021 durch den Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG beschlossen.

Das neue Vergütungssystem für den Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 7. Mai
2021 mit einer Mehrheit von 89,2 % gebilligt und wird mit Wirkung seit dem 1. Januar
2021 auf sämtliche Vorstandsdienstverträge angewendet.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde zudem durch Beschluss des Aufsichtsrats der Drägerwerk
Verwaltungs AG vom 9. Dezember 2020 die Bestellung von Herrn Gert-Hartwig Lescow zum
Vorstand Finanzen und IT und zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden für fünf
Jahre beginnend am 1. April 2021 bis zum 31. März 2026 beschlossen. Auch der dieser
Verlängerung der Bestellung zugrundeliegende Vorstandsdienstvertrag entspricht dem
vorgelegten Vergütungssystem.

Vergütung des Vorstands

Grundlagen

GRUNDSÄTZE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES VORSTANDS

Mit dem Ziel einer vorbildlichen Governance und Transparenz gegenüber seinen Aktionären
legt Dräger Wert auf eine ausführliche Darstellung der Vorstandsvergütung.

Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystem stehen maßgeblich die Unternehmensgrundsätze
von Dräger im Vordergrund: Dräger will und wird auch künftig ein unabhängiges, selbstbestimmtes,
wegweisendes, wertschaffendes und attraktives Unternehmen sein. Ausgehend von dieser
Basis hat Dräger sich mittelfristige Unternehmensziele gesetzt: Umsatzwachstum und
ausbalancierte regionale Verteilung, Innovationsführerschaft sowie Ausbau des Systemgeschäfts
und differenzierter Vertriebskanäle.

Die Säulen des langfristigen Erfolgs von Dräger sind neben einem stetigen Wachstum
auch eine stabile und nachhaltige ökonomische Wertentwicklung. Die Steuerung des Unternehmens
erfolgt mithilfe eines wertorientierten Managementsystems, dessen Grundlage die Finanzkennzahl
Dräger Value Added (DVA) bildet. Durch die Ausrichtung des Unternehmens am DVA soll
neben einem profitablen Wachstum auch eine Erhöhung der operativen Effizienz sowie
der Kapitaleffizienz erreicht werden.

Bereits seit 2010 richtet Dräger die Steuerung des Unternehmens auf eine langfristige
und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts aus. Als Kennzahl für dessen Messung
hat Dräger die unternehmensbezogene Kennziffer Dräger Value Added (DVA) eingeführt.
Der DVA ist die Differenz zwischen dem EBIT der letzten zwölf Monate und den kalkulatorischen
Kapitalkosten (Basis: Durchschnitt des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) der
letzten zwölf Monate). Die DVA-Steuerung ist bei Dräger in alle relevanten Managementprozesse
integriert. Insbesondere bei der Strategiedefinition, in der Planung und im regelmäßigen
Reporting sowie bei Investitions- und operativen Entscheidungen kommt die Maxime der
Wertsteigerung zum Tragen. Konsequenterweise richtet sich auch die erfolgsabhängige
Vergütung des Managements bei Dräger überwiegend nach dem DVA. Die quantitativen Ziele
wurden so gewählt, dass sie den DVA, den Cashflow oder ausgewählte strategische Ziele
direkt und positiv beeinflussen. Grundsätzlich ist damit sichergestellt, dass sich
die variable Vergütung des Vorstands und aller anderen Teilnehmer des Top Management
Incentive-Programms am Erfolg des gesamten Unternehmens oder der jeweiligen Region
beziehungsweise des Landes messen. Dabei orientieren sich die Short-Term Incentive
– Ziele des Vorstands an den Zielen des Top Managements.

Das System zur Vergütung des Vorstands trägt maßgeblich zur Umsetzung der wertorientierten
Unternehmensstrategie von Dräger bei. Aufgrund der Relevanz des DVA für die Unternehmenssteuerung
ist diese Kennzahl auch ein integraler Bestandteil der variablen Vergütung des Vorstands.
Dabei ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder an die kurz- und langfristige Entwicklung
gekoppelt. Hierdurch stellt der Aufsichtsrat der Drägerwerk Verwaltungs AG sicher,
dass ein maßgeblicher Anreiz zur Berücksichtigung der wertorientierten Unternehmenssteuerung
gesetzt wird.

Die Vergütung des Vorstands von Dräger besteht aus fixen und variablen Bestandteilen.
Hierdurch wird sichergestellt, dass die Mitglieder des Vorstands entsprechend ihrer
Leistung sowie ihres Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs unter Berücksichtigung
der Lage der Gesellschaft angemessen entlohnt werden.

Fixe Bestandteile sind dabei neben dem festen Jahresgrundgehalt auch die Nebenleistungen
und die betriebliche Altersversorgung. Insbesondere die Ausgestaltung der betrieblichen
Altersversorgung wurde unter dem seit dem 1. Januar 2021 angewendeten neuen Vergütungssystem
neu geordnet. Anstelle der leistungsorientierten betrieblichen Altersversorgung tritt
nun ein extern ausfinanziertes, versicherungsgebundenes Versorgungssystem mit garantierter
Mindestverzinsung.

Die variablen Bestandteile umfassen einen Jahresbonus und einen Mehrjahresbonus. Letzterer
unterteilt sich in zwei Komponenten: Einen Mid-Term Bonus (MTB) mit einer Performance-Periode
von drei Jahren und einen Long-Term Bonus (LTB) mit einer Performance-Periode von
fünf Jahren. Zudem kann bei besonderen, überobligatorischen Leistungen des Vorstandmitglieds
eine Sonderzahlung mit Anreizwirkung für die Zukunft gewährt werden. Daneben ist es
den Vorständen ebenso wie allen anderen Mitarbeitern von Dräger möglich, am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
von Dräger teilzunehmen.

Die folgende Grafik stellt die Vergütungsbestandteile und ihre maßgeblichen Parameter
im Überblick dar, während die nachfolgenden Abschnitte deren Ausgestaltung und Anwendung
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 im Detail erläutern:

Überblick der Bestandteile des Vergütungssystems

Von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit zur Gewährung einer Sonderzahlung
mit Anreizwirkung für die Zukunft als Anerkennung für besondere, überobligatorische
Leistungen wurde für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 kein Gebrauch gemacht.

Die Vergütung entspricht dem maßgeblichem Vergütungssystem, als dass insbesondere
keine Abweichungen zum Vergütungssystem zu verzeichnen waren.

FESTLEGUNG DER KONKRETEN ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG, ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Für jedes Vorstandsmitglied legt der Aufsichtsrat eine konkrete Ziel-Gesamtvergütung
unter Beachtung der Vorgaben des Vergütungssystems fest. Hierbei achtet der Aufsichtsrat
darauf, dass die Ziel-Gesamtvergütung einerseits in einem angemessenen Verhältnis
zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds steht und andererseits
die Größe und das Tätigkeitsfeld sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der
Gesellschaft widerspiegelt. Ein Überschreiten der üblichen Vergütung kann nur bei
Vorliegen besonderer Gründe erfolgen.

Zur Sicherstellung der Angemessenheit der Vergütung wird diese anlassbezogen durch
den Aufsichtsrat überprüft. Die Angemessenheit der Vergütung wird bei Bedarf anhand
eines horizontalen und eines vertikalen Vergleichs ermittelt. Da es für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2021 für keines der Vorstandsmitglieder zu einer Anpassung der Ziel-Gesamtvergütung
kam, bestand kein Anlass und keine Notwendigkeit für eine Überprüfung.

In der folgenden Tabelle wird die Zielvergütung jedes Vorstandsmitglieds individuell
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Zielvergütung entspricht der
für das Geschäftsjahr zugeteilten Vergütung unter der Annahme einer Zielerreichung
von jeweils 100 % für die variable Vergütungskomponenten.

Zielvergütung Vorstandsmitglieder 2021

 
in Tsd. € Stefan Dräger Gert-Hartwig Lescow Toni Schrofner Rainer Klug Dr. Reiner Piske
Jahresgrundgehalt 600,0 495,0 400,0 400,0 400,0
Nebenleistungen 13,4 24,4 17,2 11,7 22,0
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 770,0 460,6 385,0 385,0 385,0
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 420,0 251,3 210,0 210,0 210,0
LTB 350,0 209,4 175,0 175,0 175,0
Aktienbasierte Vergütung 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1
Altersversorgung 300,0 247,5 180,0 160,0 160,0
Gesamtvergütung 2.454,5 1.689,3 1.368,3 1.342,8 1.353,1

MAXIMALVERGÜTUNG

Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG im aktuellen Vergütungssystem
eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aus Jahresgrundgehalt, betrieblicher
Altersversorgung, Nebenleistungen, Jahresbonus und Mehrjahresbonus von EUR 20 Millionen
für den Gesamtvorstand festgelegt. Diese Summe schafft aus Sicht des Aufsichtsrates
ausreichend Spielraum, auch für die zukünftig in einzelnen Jahren fällige Auszahlung
einer in mehreren Jahren zuvor verdienten und kumulierten Langzeit-Komponente. Unabhängig
von dieser Maximalvergütung ist jedes einzelne variable Vergütungselement zudem individuell
begrenzt. Die Überprüfung, ob die Summe der Vergütung des Vorstands diesen Betrag
überschreitet und deshalb dementsprechend gekürzt werden muss, kann erst nach Zufluss
aller Vergütungsbestandteile (insbesondere des Long-Term Bonus) erfolgen. Dies wird
erstmalig nach Ende der Performance-Periode der Tranche 2021-2025 des Long-Term Bonus,
also nach der Auszahlung im Geschäftsjahr 2026 erfolgen.

Die Vergütung im Geschäftsjahr 2021

FIXE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Jahresgrundgehalt

Das Jahresgrundgehalt ist die fixe, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung. Sie orientiert
sich am Aufgaben- und Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds und
wird in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt.

Versorgungszusagen

Die Versorgungszusagen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in eine extern vorfinanzierte
versicherungsgebundene Versorgung mit garantierter Mindestverzinsung überführt. Die
Höhe der zugesagten Altersrente nach Vollendung des 67. Lebensjahres entspricht den
Versicherungsleistungen, welche eine Renten-Rückdeckungsversicherung garantiert. Überschüsse
des Versicherers werden dabei ausschließlich zur Erhöhung der Versicherungsleistungen
verwendet. Die von der Gesellschaft zugesagten laufenden Versorgungsbeiträge betragen
für jedes Dienstjahr bis zum Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes in der ersten Bestellungsperiode
35 % des Jahresgrundgehaltes. Der Beitrag erhöht sich mit jeder Vertragsverlängerung
um 5 Prozentpunkte. Maximal wird ein Versorgungsbeitrag von 50 % des Jahresgrundgehaltes
gewährt. Im Versorgungsfall besteht dann Anspruch auf eine Versorgungsleistung in
Höhe der Versicherungsleistung aus der Renten-Rückdeckungsversicherung.

Im Vergleich zu der neuen versicherungsgebundenen Versorgung wurde bei den alten Versorgungszusagen
allen Vorstandsmitgliedern ein jährlicher Versorgungsbeitrag von bis zu 15 % des Jahresgrundgehalts
gewährt. Des Weiteren konnte durch Entgeltumwandlung eine Eigenleistung von jährlich
bis zu 20 % des Jahresgrundgehalts hinzukommen. In Abhängigkeit von der Konzern-EBIT-Marge
erhöhte sich der jährliche Versorgungsbetrag von Gert-Hartwig Lescow um bis zu 15
% des rentenfähigen Einkommens. In Jahren, in denen die Konzern-EBIT-Marge den Wert
von 5 % vom Umsatz überstieg, erhielt Stefan Dräger einen weiteren Versorgungsbetrag
von 50 % seines Entgeltumwandlungsbetrags, maximal jedoch 8 % des Jahresgrundgehalts
und Gert-Hartwig Lescow einen weiteren Versorgungsbetrag, der genauso hoch war wie
sein Entgeltumwandlungsbetrag, maximal jedoch 5 % des Jahresgrundgehalts.

Der bis zum 31. Dezember 2020 erreichte Besitzstand, in Form der bis dahin zeitanteilig
erreichten Versorgungsanwartschaft, wird festgestellt und in vollem Umfang aufrechterhalten.

Aus diesem Grund bezieht sich die nachfolgende Tabelle auf die alten Versorgungszusagen.
Sie beinhaltet individualisiert bewertungsmäßige Anpassungen in Form von Zuführungen
im Geschäftsjahr 2021 sowie die Barwerte der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember
2021. Aus Konsistenzgründen handelt es sich um Werte gemäß HGB:

Alte Versorgungszusagen gemäß HGB

 
in Tsd. € Zuführung Verpflichtung Barwert der Pensionsverpflichtungen – HGB
Stefan Dräger 669,1 5.690,6
Gert-Hartwig Lescow 363,9 2.412,2
Toni Schrofner 73,7 725,7
Rainer Klug 32,3 277,8
Dr. Reiner Piske 72,5 297,3
Summe 1.211,5 9.403,7

Die neuen Versorgungszusagen werden nicht wie bisher von der Drägerwerk AG & Co. KGaA
bedient, sondern von der Drägerwerk Verwaltungs AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Da diese nicht zum IFRS geführten Konsolidierungskreis gehört und der Jahresabschluss
nach HGB aufzustellen ist, sind die Angaben zu den neuen Versorgungszusagen in der
nachfolgenden Tabelle nach HGB ausgeführt.

Neue Versorgungszusagen gemäß HGB

 
in Tsd. € Jahresgrund-
gehalt
Versorgungs-
beitrag
in % des Jahresgrund-
gehalts
Versorgungs-
beiträge
Einmalzahlungen Summe Versorgungs-
beiträge
und Einmal-
zahlungen
Barwert der Pensions-
verpflichtungen
HGB
Stefan Dräger 600,0 50% 300,0 633,3 933,3 886,0
Gert-Hartwig Lescow 495,0 50% 247,5 1.160,2 1.407,7 1.348,8
Toni Schrofner 400,0 45% 180,0 0,5 180,5 156,4
Rainer Klug 400,0 40% 160,0 0,5 160,5 137,7
Dr. Reiner Piske 400,0 40% 160,0 0,5 160,5 137,3
Summe 2.295,0 46% 1.047,5 1.795,0 2.842,5 2.666,2

Durch die Umstellung von der alten Pensionszusage auf das neue versicherungsrückgedeckte
Versorgungssystem ist den Vorstandsmitgliedern ein Nachteil entstanden, welcher durch
eine zusätzliche Einmalzahlung der Drägerwerk Verwaltungs AG in die neue Versorgungsordnung
ausgeglichen wurde.

NEBENLEISTUNGEN

Die Nebenleistungen, welche die Vorstände zusätzlich zur oben beschriebenen Vergütung
erhalten, umfassen einen Zuschuss zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie
zur Gesundheitsvorsorge; hinzu kommt ein Dienstwagen zur geschäftlichen und privaten
Nutzung. Die anfallende Lohnsteuer tragen die Vorstandsmitglieder. Die Gesellschaft
hat für die Vorstandsmitglieder außerdem eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen
und trägt die Prämien für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Directors-
and Officers-Versicherung, D&O), die kein Bestandteil der Vorstandsvergütung sind.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht eine Selbstbeteiligung, die
gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG seit 2010 auf das Eineinhalbfache des fixen Bruttojahresgrundgehalts
festgelegt ist. Darüber hinaus wurden für das Geschäftsjahr 2021 keine weiteren Nebenleistungen
zugesagt.

VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE

Jahresbonus

Um die Umsetzung operativer Unternehmensziele zu incentivieren, wird den Mitgliedern
des Vorstands ein Jahresbonus gewährt. Die Performance-Periode ist dabei das jeweilige
Geschäftsjahr.

Die Performance-Messung im Rahmen des Jahresbonus erfolgt anhand zweier Teilziele,
welche additiv miteinander verknüpft sind. Als Teilziele werden vor Beginn des Geschäftsjahres
zum einen individuelle Ziele und zum anderen KPI-Ziele hinterlegt. Die Zielerreichung
je Teilziel kann zwischen 0 % und 200 % liegen. Ein Totalausfall des Jahresbonus ist
demnach möglich. Ebenso ist im Falle erheblicher Übererreichung die maximal mögliche
Zielerreichung auf 200 % begrenzt. Die nach Abschluss des Geschäftsjahres ermittelte
Zielerreichung wird mit den beiden Zielbeträgen und ihren jeweiligen Gewichtungen
multipliziert und führt zu einer Barauszahlung. Die Barauszahlung ist ebenfalls auf
200 % des Zielbetrags begrenzt. Die ausgewählten individuellen Ziele sowie die KPI-Ziele
adressieren dabei vorrangig zentrale finanzielle Steuerungsgrößen in den beiden Segmenten
Sicherheitstechnik und Medizintechnik und knüpfen somit an wesentliche Kennzahlen
an, welche für die Unternehmenssteuerung Drägers relevant sind.

Die expliziten Schwellen-, Ziel- und Maximalwerte werden je Ziel und Vorstandsmitglied
in den folgenden Abschnitten individuell und transparent ausgewiesen.

Individuelle Ziele

Das Teilziel „individuelle Ziele“ wird im Rahmen des Jahresbonus mit rund 55 % gewichtet.
Die Zielerreichung der Vorstandsmitglieder wird anhand der für das jeweilige Vorstandsmitglied
vor Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres festgelegten individuellen Ziele festgestellt.
Die festgelegten individuellen Ziele können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Die ambitioniert gesetzten individuellen Ziele knüpfen dabei an die von den Vorstandsmitgliedern
verantworteten Geschäftsbereiche an und sorgen dadurch für eine klare Zuordnung von
Verantwortlichkeiten. Als Zielkategorien für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und
geschuldete individuelle Vergütung waren das EBIT, der Free Cash Flow, der Umsatz
und der Deckungsbeitrag des Jahres 2020 maßgeblich.

Das EBIT ist Ausgangsgröße zur Ermittlung des DVA, welcher die maßgebliche Steuerungsgröße
innerhalb des Dräger-Konzerns darstellt. Es ermöglicht das angestrebte profitable
Wachstum und trägt somit zur Erreichung wesentlicher strategischer Ziele bei. Die
Festlegung spezifischer EBIT-Ziele für jeden der beiden Unternehmensbereiche Medizin-
und Sicherheitstechnik ermöglicht zudem eine stärkere Fokussierung der einzelnen Bereiche
und sichert damit auch den Erfolg des Gesamtunternehmens.

Zusätzlich ist für den Vorstandsvorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
jeweils ein Ziel für den Free Cashflow festgelegt. Der Free Cashflow beschreibt die
freien, dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Geldmittel und fördert das von Dräger
angestrebte profitable Wachstum, indem eine Verbesserung des Innenfinanzierungspotenzials
von Dräger erreicht wird.

Darüber hinaus ist für das Vorstandsmitglied für den Bereich Sicherheitstechnik ein
Umsatzziel vereinbart. Aufgrund der heterogeneren Geschäftsentwicklung in diesem Geschäftsbereich
soll hierdurch das Wachstum zusätzlich incentiviert werden. Dies soll die derzeitige
Marktposition entsprechend der strategischen Zielsetzungen ausbauen und konkretisieren.

Der Vorstand Vertrieb und Personal verantwortet in seiner Rolle die Schnittstellenfunktion
zwischen den beiden Unternehmensbereichen Medizin- und Sicherheitstechnik und den
Kunden. Die Vertriebssteuerung erfolgt dabei dezentral innerhalb der jeweiligen Ländergesellschaften,
welche in drei Regionsclustern zusammengefasst sind. Für jedes dieser Cluster wurde
dabei ein Ziel für den Deckungsbeitrag definiert. Der Deckungsbeitrag gibt die Differenz
zwischen Erlösen und variablen Kosten wieder. Als solcher setzt er Anreize zum Aufbau
kosteneffizienter Strukturen und trägt somit zu einer nachhaltig werthaltigen Entwicklung
Drägers bei.

Kollektive Ziele für den gesamten Vorstand wurden für das Berichtsjahr nicht vereinbart.
Die Feststellung des Grads der Zielerreichung erfolgte durch Beschluss des Aufsichtsrats
nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete individuelle Vergütung waren
die folgenden individuellen Ziele resultierend aus 2020 für die Vorstandsmitglieder
vereinbart:

Individuelle Ziele des Jahresbonus 2020 (Gewährung 2021)

 
Gewichtung
in %
Schwellen-
wert
in Mio. €
Zielwert
in Mio. €
Maximalwert
in Mio. €
Ist-Wert
in Mio. €
Ziel-
erreichung
in %
Gesamtziel-
erreichung
in %
Stefan Dräger /​ Gert-Hartwig Lescow
EBIT des Unternehmens-
bereichs Medizintechnik
33,3% 1,2 31,2 71,2 329,4 200,0%
EBIT des Unternehmens-
bereichs Sicherheitstechnik
33,3% 10,5 35,5 60,5 67,2 200,0% 200,0%
Free Cash Flow 33,4% -1,0 49,0 99,0 196,9 200,0%
Toni Schrofner
EBIT des Unternehmens-
bereichs Medizintechnik
100,0% 1,2 31,2 71,2 329,4 200,0% 200,0%
Rainer Klug
EBIT des Unternehmens-
bereichs Sicherheitstechnik
66,7% 10,5 35,5 60,5 67,2 200,0% 170,8%
Umsatz des Unternehmens-
bereichs Sicherheitstechnik
33,3% 1.041,0 1.096,0 1.162,0 1.104,1 112,2%
Dr. Reiner Piske
Deckungsbeitrag Europa 33,4% 396,5 426,9 457,3 716,7 200,0% 200,0%
Deckungsbeitrag Amerika 33,3% 95,0 111,5 128,0 147,5 200,0%
Deckungsbeitrag Afrika, Asien, Australien (AAA) 33,3% 202,7 221,7 240,7 277,1 200,0%

KPI – Ziele

Zudem beruht die Auszahlung des Jahresbonus auf der Zielerreichung aus dem mit rund
45 % gewichteten Teilziel „KPI-Ziele“. Für dieses Teilziel wählt der Aufsichtsrat
jährlich eine Gruppe von KPI aus und bestimmt die dafür anwendbaren Zielbandbreiten
und die Gewichtungen. Bei den KPI-Zielen legte der Aufsichtsrat für die im Geschäftsjahr
2021 gewährte und geschuldete Vergütung den Fokus auf Umsatzziele. Insgesamt wurden
drei unterschiedliche Umsatzziele definiert. Diese adressieren spezifische Fokusthemen
innerhalb der beiden Geschäftsbereiche von Dräger, denen besondere strategische Bedeutung
zugemessen wurde. Durch die Berücksichtigung als Erfolgsziel innerhalb des Jahresbonus
wird speziell im Bereich dieser Fokusthemen Wachstum incentiviert und ein wesentlicher
Beitrag zum intendierten stetigen Wachstum von Dräger in beiden Unternehmensbereichen
geleistet.

Auch für dieses Teilziel erfolgte die Festsetzung des Grads der Zielerreichung durch
Beschluss des Aufsichtsrats nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete variable Vergütung basierte auf
folgenden für 2020 festgelegten KPI-Zielen:

KPI-Ziele des Jahresbonus 2020 (Gewährung 2021)

 
Stefan Dräger /​ Gert-Hartwig Lescow /​ Toni Schrofner /​ Rainer Klug /​ Dr. Reiner Piske Gewichtung
in %
Schwellen-
wert
Zielwert Maximalwert Ist-Wert Ziel-
erreichung
in %
Gesamtziel-
erreichung
in %
Geräte- und Service-Umsatz-Monitoring
(indiziert /​ Zielwert = 100%)
33,4% 83,0 100,0 112,0 158,0 200,0% 173,3%
Umsatz mit neuen Produkten Medizintechnik
(in Mio. €)
33,3% 80,0 120,0 160,0 257,4 200,0%
Umsatz mit neuen Produkten Sicherheitstechnik
(in Mio. €)
33,3% 27,3 40,3 53,3 42,9 119,9%

Gesamtzielerreichung Jahresbonus

Für die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete individuelle Vergütung ergaben
sich unter Zugrundelegung der Zielerreichung in den individuellen Zielen und den KPI-Zielen
folgende Auszahlungsbeträge:

Jahresbonus 2020 Zusammenfassung (Gewährung 2021)

 
Zielbetrag
in Tsd. €
Zielerreichung individuelle Ziele
in %
(Gewichtung:
55 %)
Zielerreichung KPI-Ziele
in %
(Gewichtung:
45 %)
Gesamtziel-
erreichung
in %
Auszahlungsbetrag
in 2021
in Tsd. €
Stefan Dräger 770,0 200,0% 173,3% 188,0% 1.446,7
Gert-Hartwig Lescow 440,0 200,0% 173,3% 188,0% 826,7
Toni Schrofner 385,0 200,0% 173,3% 188,0% 723,3
Rainer Klug 385,0 170,8% 173,3% 171,9% 662,0
Dr. Reiner Piske 385,0 200,0% 173,3% 188,0% 723,3

Mehrjahresbonus

Um insbesondere auch die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, erhalten
die Vorstandsmitglieder neben dem Jahresbonus eine mittel- und langfristige variable
Vergütung in Form eines Mehrjahresbonus. Dieser unterteilt sich zum einen in einen
Mid-Term Bonus mit einer Performance-Periode von drei Jahren und zum anderen in einen
Long-Term Bonus mit einer Performance-Periode von fünf Jahren. Der Zielbetrag des
Mehrjahresbonus teilt sich wie folgt auf den Mid-Term Bonus und den Long-Term Bonus
auf:

Maßgebliche Zielgröße ist für beide Komponenten jeweils der erreichte DVA auf Konzernebene.
Durch eine Verknüpfung der mittel- und langfristigen variablen Vergütung mit dem Erreichen
des Group-DVA-Ziels wird ein starker Anreiz für eine langfristig wertorientierte Steuerung
des Unternehmens gesetzt.

Mid-Term Bonus

Die Zielerreichung für den Mid-Term Bonus wird über drei Jahre gemessen, das jeweils
betrachtete Geschäftsjahr sowie die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre. Für die
2021 gewährte und geschuldete Mid-Term Bonus Tranche 2018 – 2020 fließen somit die
Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 in die Zielerreichung ein. Die Zielerreichung kann
einen Wert von 0 % bis 250 % annehmen. Ein Totalausfall des Mid-Term Bonus ist demnach
möglich. Ebenso ist im Falle erheblicher Übererreichung die maximal mögliche Zielerreichung
auf 250 % begrenzt. Um eine Auszahlung aus dem Mid-Term Bonus zu erhalten, muss der
kumulierte Group-DVA-Ist-Wert über drei Jahre mindestens positiv sein. Die Barauszahlung
aus dem Mid-Term Bonus ist auf 250 % des Zielbetrags begrenzt und errechnet sich durch
Multiplikation des Zielbetrags mit der Zielerreichung für das Drei-Jahres Group-DVA-Ziel.

Der Aufsichtsrat hat in der Vergangenheit für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 im
Zuge der Genehmigung des Budgets Zielbandbreiten für das Group-DVA-Ziel festgelegt.
Nach Abschluss der Performance-Periode der Mid-Term Bonus Tranche 2018 – 2020 wurde
die Zielerreichung anhand eines Abgleichs zwischen dem über die Performance-Periode
erreichten kumulierten Group-DVA-Ist-Werten und den kumulierten festgelegten Zielbandbreiten
ermittelt. Aus den festgelegten Zielbandbreiten ergibt sich für die Tranche des Mid-Term-Bonus
2018 – 2020 folgende Zielerreichungskurve:

Die folgende tabellarische Übersicht fasst für die 2021 zur Auszahlung gekommene Tranche
des Mid-Term Bonus 2018 – 2020 den festgelegten Schwellen- , Ziel – und Maximalwert
für das Drei-Jahres Group-DVA-Ziel sowie die tatsächliche Zielerreichung und die hieraus
resultierenden Auszahlungshöhen zusammen.

Mid-Term Bonus Tranche 2018 – 2020 Zusammenfassung (Gewährung 2021)

 
Zielbetrag
in Tsd. €
Schwellenwert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Zielwert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Maximalwert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Ist-Wert Drei-Jahres Group-DVA
in Mio. €
Zielerreichung
in %
Auszahlungs-
betrag in 2021
in Tsd. €
Stefan Dräger 420,0 0 150,0 375,0 237,7 158,5% 665,5
Gert-Hartwig Lescow 240,0 380,3
Toni Schrofner 210,0 332,8
Rainer Klug 210,0 332,8
Dr. Reiner Piske 210,0 332,8

Long-Term Bonus

Die Zielerreichung für den Long-Term Bonus wird über fünf Jahre vorwärtsgerichtet
gemessen und in Tranchen dargestellt. Auch hier kann die Zielerreichung einen Wert
von 0 % bis 250 % annehmen. Ein Totalausfall des Long-Term Bonus ist demnach möglich.
Ebenso ist im Falle erheblicher Übererreichung die maximal mögliche Zielerreichung
auf 250 % begrenzt. Um eine Auszahlung aus dem Long-Term Bonus zu erhalten, muss der
erzielte kumulierte Fünf-Jahres Group-DVA Ist-Wert mindestens positiv sein. Die Barauszahlung
aus dem Long-Term Bonus ist auf 250 % des Zielbetrags begrenzt und errechnet sich
durch Multiplikation des Zielbetrags mit der Zielerreichung für das Fünf-Jahres Group-DVA-Ziel.

Zu Beginn der Performance-Periode legte der Aufsichtsrat auf Basis der Fünf-Jahres-Planung
ein Group-DVA-Ziel fest, welches nach Ablauf der Performance-Periode kumulativ erreicht
werden soll. Der Grad der Zielerreichung wird anhand eines Abgleichs zwischen den
erreichten, kumulierten Group-DVA-Ist-Werten und dem vorab festgelegten Zielwert ermittelt.

Der Long-Term Bonus wurde erstmalig im Jahr 2019 für die Tranche 2019 – 2023 zugeteilt,
sodass eine erstmalige vollständige Auszahlung hieraus erst im Jahr 2024 erfolgt.
Im Rahmen der Einführung legte der Aufsichtsrat einmalig zum Zeitpunkt der Zielfestsetzung
für diese Performance-Periode für jedes der Jahre 2019 bis 2022 Zwischenziele fest.
Bei Erreichen dieser Ziele erhalten die Vorstandsmitglieder eine Vorschusszahlung
in Höhe von 50 % des jeweiligen jährlichen Zielbetrags der Long-Term Bonus Tranchen,
welche mit der finalen Bonushöhe verrechnet wird. Der finale Auszahlungsbetrag ermittelt
sich dabei einmalig als das Fünffache des Zielbetrags multipliziert mit der finalen
Zielerreichung, welche bei 250 % begrenzt ist.

Soweit sich im Rahmen der Verrechnung ein Saldo zugunsten des Vorstandsmitglieds ergibt,
ist dieser an das Vorstandsmitglied auszubezahlen; im Falle eines Saldos zuungunsten
des Vorstandsmitglieds sind zu viel erhaltene Beträge grundsätzlich zurückzuerstatten.
In letzterem Fall kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung
der Gesamtumstände entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Negativsaldo
mit anderen Ansprüchen oder zukünftigen variablen Vergütungszahlungen in zumutbarer
Weise verrechnet wird, ohne dass es einer Zustimmung des Vorstandsmitglieds bedarf.

Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der jeweilige Vorstand seinen Vertrag vollständig
erfüllt.

Die weitere Tabelle zeigt die im Jahr 2021 gezahlten Vorschüsse für die erstmalige
Tranche 2019 – 2023 für das 2020 erreichte Zwischenziel:

Long-Term Bonus Tranche 2019 – 2023 (Zwischenziel 2020)

 
Zielbetrag
in Tsd. €
Zwischenziel
DVA 2020
in Mio. €
Ist-Wert
DVA 2020
in Mio. €
Zwischenziel erreicht Auszahlungsbetrag
(Vorschusszahlung 2021)
in Tsd. €
Stefan Dräger 350,0 -18,1 296,9 ja 175,0
Gert-Hartwig Lescow 200,0 100,0
Toni Schrofner 175,0 87,5
Rainer Klug 175,0 87,5
Dr. Reiner Piske 175,0 87,5

Für die Long-Term Bonus Tranche 2021 – 2025 hat der Aufsichtsrat folgende Zielbeträge
sowie je einen Schwellen-, Ziel- und Maximalwert für das Fünf-Jahres Group DVA-Ziel
festgelegt. Der Soll/​Ist-Vergleich mit der Zielerreichung dieser Tranche kann erst
im Auszahlungsjahr 2026 dargestellt werden.

Long-Term Bonus Tranche 2021 – 2025

Zielbetrag
in Tsd. €
Schwellen-
wert
Fünf-Jahres Group DVA
in Mio. €
Zielwert
Fünf-Jahres Group DVA
in Mio. €
Maximalwert
Fünf-Jahres Group DVA
in Mio. €
Stefan Dräger 350,0 250,0 500,0 875,0
Gert-Hartwig Lescow 200,0
Toni Schrofner 175,0
Rainer Klug 175,0
Dr. Reiner Piske 175,0

Aktienbasierte Vergütung

Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit, am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm von
Dräger teilzunehmen. Für den Erwerb von je drei Vorzugsaktien aus eigenen Mitteln
erhalten die Teilnehmer von Dräger eine Vorzugsaktie gratis in ihrem jeweiligen Depot
gutgeschrieben. Es können maximal 20 Aktienpakete aus eigenen Mitteln erworben werden.
Die Haltefrist für diese Vorzugsaktien – einschließlich der selbst erworbenen – beträgt
zwei Jahre.

Zudem hat der Aufsichtsrat den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 die Möglichkeit
eingeräumt, auf Wunsch statt der Auszahlung eines Teils ihrer variablen Vergütung
in Bar, eine Auszahlung in Aktien gemäß den Bestimmungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
bekommen zu können. Dieser Teil beträgt für den Vorsitzenden 30 %, seinen Stellvertreter
25 % und ein einfaches Mitglied 20 %. Von dieser Möglichkeit können alle Vorstandsmitglieder
erstmals im Auszahlungsjahr 2022 Gebrauch machen. Sofern das Vorstandsmitglied dieses
Wahlrecht ausübt und im Anschluss kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gewährt wird,
erhält das Vorstandsmitglied den hierfür einbehaltenen Auszahlungsbetrag am Ende des
Kalenderjahres mit einem Aufschlag von 10 % in bar zurückgezahlt.

In den folgenden Tabellen wird zum einen die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete
aktienbasierte Vergütung und zum anderen die Entwicklung, bezogen auf die Anzahl der
gesperrten Aktien, dargestellt:

Aktienbasierte Vergütung 2021

Anzahl Aktienpakete erworben aus eigenen Mitteln
in Stück
Kurswert
je Vorzugsaktie
in €
Kaufpreise
je Aktienpaket
in €
Anzahl erhaltene Gratis-
Vorzugsaktien
in Stück
Kurswert am Einbuchungstag
je Vorzugsaktie
in €
Aktienbasierte Vergütung
gesamt
in €
Stefan Dräger 20 55,55 166,65 20 55,55 1.111,00
Gert-Hartwig Lescow 20 55,55 166,65 20 55,55 1.111,00
Toni Schrofner 20 55,55 166,65 20 55,55 1.111,00
Rainer Klug 20 55,55 166,65 20 55,55 1.111,00
Dr. Reiner Piske 20 55,55 166,65 20 55,55 1.111,00

Aktienspiegel 2021

 
in Stück Anzahl gesperrter Aktien
1. Januar 2021
Zugang gesperrter Aktien
2021
Entsperrte Aktien
2021
Anzahl gesperrter Aktien
31. Dezember 2021
Stefan Dräger 240 80 80 240
Gert-Hartwig Lescow 240 80 80 240
Toni Schrofner 80 80 160
Rainer Klug 80 80 160
Dr. Reiner Piske 160 80 240

VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTE

Leistungen Dritter

Keinem Mitglied des Vorstands wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Leistungen
Dritter im Hinblick auf die Tätigkeit als Vorstandsmitglied gewährt oder zugesagt.

Konzerninterne Organstellungen und Nebentätigkeiten.

Etwaige Ansprüche auf Vergütungen für die Übernahme von konzerninternen Organstellungen
oder die Übernahme von (ehrenamtlichen) Funktionen innerhalb eines Verbandes auf Wunsch
der Gesellschaft sind durch die Zahlung des Jahresgrundgehalts abgegolten. Erhält
ein Vorstandsmitglied für derartige Tätigkeiten eine Vergütung, wird diese vollständig
auf das Jahresgrundgehalt angerechnet.

Die Übernahme jedweder weiteren Nebentätigkeiten erfordert die vorherige Zustimmung
des Aufsichtsrats. Ob und inwieweit eine etwaige Vergütung hieraus auf die Vergütung
angerechnet werden soll, obliegt der Entscheidung des Aufsichtsrats.

Für das vergangene Geschäftsjahr wurde keinem Vorstandsmitglied eine Vergütung im
Zusammenhang mit der Übernahme von konzerninternen Organstellungen, der Übernahme
von (ehrenamtlichen) Funktionen innerhalb eines Verbandes auf Wunsch der Gesellschaft
oder für eine Nebentätigkeit gewährt.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags-Abfindungsregelungen

Im Fall der Beendigung des Vorstandsamts durch Widerruf der Bestellung aus wichtigem
Grund (§ 84 Abs. 3 S. 1 AktG) kann die Gesellschaft den Vertrag mit einer Kündigungsfrist
von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats kündigen und das Vorstandsmitglied
unter Fortzahlung der Bezüge von seiner Verpflichtung der Leistungserbringung freistellen.

Alle Verträge der aktiven Vorstandsmitglieder enthalten Regelungen für eine vorzeitige
Beendigung ihrer Tätigkeit ohne wichtigen Grund. Sie begrenzen die Abfindung auf die
Gesamtvergütung, bestehend aus dem festen Grundgehalt, variabler Vergütung, etwaiger
Sonderzahlungen und Nebenleistungen, von maximal zwei Geschäftsjahren (Abfindungs-Cap)
und übersteigen in keinem Fall die Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags.

Sofern die Beendigung des Dienstvertrags aufgrund eines durch das Vorstandsmitglied
zu vertretenden wichtigen Gründen erfolgt, entfällt der Anspruch auf eine Abfindung.

Im Geschäftsjahr 2021 hat keiner der Vorstandsmitglieder seine Tätigkeit beendet,
weder vorzeitig noch regulär.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands

VERGÜTUNG DER GEGENWÄRTIGEN VORSTANDSMITGLIEDER

Die folgenden Tabellen stellen die gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder
gem. § 162 AktG dar. Im Ausweis des Geschäftsjahres 2021 handelt es sich dabei um
das für das Geschäftsjahr ausbezahlte Jahresgrundgehalt, die für das Geschäftsjahr
angefallenen Nebenleistungen, den im Geschäftsjahr 2021 gewährten Jahresbonus für
2020, den im Geschäftsjahr 2021 gewährten Mid-Term Bonus, der auf Basis der Performance
in den Geschäftsjahren 2018 – 2020 ermittelt wurde, Vorschusszahlungen auf die Long-Term
Bonus Tranche 2020 – 2024 sowie den Wert, der den Vorständen gratis gutgeschriebenen
Vorzugsaktien für das Geschäftsjahr 2021.

Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung

2021 2020
Stefan Dräger, Vorstandsmitglied seit 1. März 2005, Vorstandsvorsitzender in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Jahresgrundgehalt 600,0 20,7% 600,0 29,4%
Nebenleistungen 13,4 0,5% 12,9 0,6%
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 613,4 21,1% 612,9 30,0%
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019 1.223,4 60,0%
Jahresbonus 2020 1.446,7 49,9%
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 – 2019 28,4 1,4%
MTB 2018 – 2020 665,5 22,9%
LTB Vorschusszahlung 175,0 6,0% 175,0 8,6%
Aktienbasierte Vergütung 1,1 0,0% 1,0 0,0%
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 2.288,3 78,9% 1.427,8 70,0%
Gesamtvergütung 2.901,7 100,0% 2.040,7 100,0%

Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung

 
2021 2020
Gert-Hartwig Lescow, Vorstandsmitglied seit 1. April 2008, Vorstand Finanzen und IT
& Stellv. Vorstandsvorsitzender
in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Jahresgrundgehalt 495,0 27,1% 480,0 36,3%
Nebenleistungen 24,4 1,3% 24,7 1,9%
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 519,4 28,4% 504,7 38,2%
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019 699,1 52,9%
Jahresbonus 2020 826,7 45,2%
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 – 2019 16,2 1,2%
MTB 2018 – 2020 380,3 20,8%
LTB Vorschusszahlung 100,0 5,5% 100,0 7,6%
Aktienbasierte Vergütung 1,1 0,1% 1,0 0,1%
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 1.308,1 71,6% 816,3 61,8%
Gesamtvergütung 1.827,5 100,0% 1.321,0 100,0%

Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung

 
2021 2020
Toni Schrofner, Vorstandsmitglied seit 1. September 2010, Vorstand Medizintechnik in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Jahresgrundgehalt 400,0 25,6% 400,0 41,4%
Nebenleistungen 17,2 1,1% 31,2 3,2%
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 417,2 26,7% 431,2 44,7%
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019 431,6 44,7%
Jahresbonus 2020 723,3 46,3%
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 – 2019 14,2 1,5%
MTB 2018 – 2020 332,8 21,3%
LTB Vorschusszahlung 87,5 5,6% 87,5 9,1%
Aktienbasierte Vergütung 1,1 0,1% 1,0 0,1%
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 1.144,7 73,3% 534,3 55,3%
Gesamtvergütung 1.561,9 100,0% 965,5 100,0%

Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung

 
2021 2020
Rainer Klug, Vorstandsmitglied seit 1. August 2015, Vorstand Sicherheitstechnik in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Jahresgrundgehalt 400,0 26,8% 400,0 43,2%
Nebenleistungen 11,7 0,8% 11,8 1,3%
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 411,7 27,5% 411,8 44,4%
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019 412,5 44,5%
Jahresbonus 2020 662,0 44,3%
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 – 2019 14,2 1,5%
MTB 2018 – 2020 332,8 22,3%
LTB Vorschusszahlung 87,5 5,9% 87,5 9,4%
Aktienbasierte Vergütung 1,1 0,1% 1,0 0,1%
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 1.083,3 72,5% 515,2 55,6%
Gesamtvergütung 1.495,1 100,0% 927,0 100,0%

Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung

 
2021 2020
Dr. Reiner Piske, Vorstandsmitglied seit 1. November 2015, Vorstand Vertrieb und Personal in Tsd. € in % in Tsd. € in %
Jahresgrundgehalt 400,0 25,53% 400,0 40,03%
Nebenleistungen 22,0 1,40% 26,3 2,63%
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 422,0 26,93% 426,3 42,66%
Einjährige variable Vergütung
Jahresbonus 2019 470,3 47,06%
Jahresbonus 2020 723,3 46,17%
Mehrjährige variable Vergütung
MTB 2017 – 2019 14,2 1,42%
MTB 2018 – 2020 332,8 21,24%
LTB Vorschusszahlung 87,5 5,59% 87,5 8,76%
Aktienbasierte Vergütung 1,1 0,07% 1,0 0,10%
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 1.144,7 73,07% 573,0 57,34%
Gesamtvergütung 1.566,7 100,00% 999,3 100,00%

VERGÜTUNG FRÜHERER VORSTANDSMITGLIEDER

Im Geschäftsjahr 2021 wurde dem früheren Vorstandsmitglied, Dr. Herbert Fehrecke,
der seine Tätigkeit innerhalb der letzten 10 Geschäftsjahre beendet hat, eine Festvergütung
in Form von Bezügen der Altersversorgung in Höhe von 21,7 Tsd. € gewährt und geschuldet.
Für die weiteren 14 ehemaligen Vorstandsmitglieder, die ihre Tätigkeit vor mehr als
10 Jahren beendet haben, betrugen die festen Altersversorgungsbezüge 3.318,0 Tsd.
€ (2020: 3.302,0 Tsd. €).

Die nach IAS 19 ermittelten Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern
beliefen sich zum Ende des Berichtsjahres auf 38.682,7 Tsd. € (2020: 42.279,9 Tsd.
€).

Weitere Festvergütungen, Nebenleistungen, variable oder sonstige Vergütungen wurden
den früheren Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 weder gewährt noch geschuldet.

AUFWENDUNGSERSATZANSPRÜCHE

Soweit die Drägerwerk Verwaltungs AG Vorstandsvergütungen trägt, steht ihr nach §
11 Abs. 1 und Abs. 3 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA ein monatlich abzurechnender
Aufwendungsersatzanspruch gegen die Drägerwerk AG& Co. KGaA zu. Für die Geschäftsführung
und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin
gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA eine gewinn- und verlustunabhängige
Vergütung in Höhe von 6 % ihres im Jahresabschluss bilanzierten Eigenkapitals, die
eine Woche nach der Aufstellung des Jahresabschlusses der persönlich haftenden Gesellschafterin
fällig wird. Im Geschäftsjahr beträgt diese Vergütung 110,6 Tsd. € (2020: 115,9 Tsd.
€) zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

GRUNDLAGEN DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Überwachung und Beratung des Vorstands
der persönlich haftenden Gesellschafterin einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie
und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung
wird sichergestellt, dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein wird, qualifizierte
Kandidaten und/​oder Kandidatinnen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft
zu gewinnen; hierdurch trägt auch die Aufsichtsratsvergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie
und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei.

Die ordentliche Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA hat die Bezüge der Mitglieder
des Aufsichtsrats der Drägerwerk AG & Co. KGaA seit dem Geschäftsjahr 2011 in der
Satzung festgelegt. Nach der letztmaligen Überarbeitung des Vergütungssystems für
den Aufsichtsrat erfolgte die Billigung dieses angepassten Vergütungssystems durch
die Hauptversammlung am 30. September 2020 mit einer Mehrheit von 90,02 % der Stimmen.
Sofern die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat im Zuge einer
Überprüfung der Aufsichtsratsvergütung Anlass zu einer Änderung eben jener sehen,
unterbreiten sie der Hauptversammlung einen Vorschlag für ein geändertes Vergütungssystem
oder eine geänderte Vergütungshöhe und für eine entsprechende Änderung von § 21 der
Satzung; unabhängig von einer Änderung wird der Hauptversammlung die Vergütung des
Aufsichtsrats einschließlich des Vergütungssystems für den Aufsichtsrat alle vier
Jahre zur (gegebenenfalls bestätigenden) Beschlussfassung nach § 113 Abs. 3 AktG vorgelegt.

VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATS

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist abschließend in der Satzung geregelt;
Nebenvereinbarungen bestehen nicht. Demnach erhält gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung der
Drägerwerk AG & Co. KGaA jedes Aufsichtsratsmitglied neben der Erstattung seiner Auslagen
eine jährliche Vergütung, die sich aus einem Fixbetrag von 25.000 EUR und einer variablen
Vergütung zusammensetzt. Die variable Komponente wird auf Basis der unternehmensbezogenen
Kennziffer DVA ermittelt und beträgt 0,015 % des DVA, jedoch höchstens 20.000 EUR.

Gemäß § 21 Abs. 2 und 3 der Satzung der Drägerwerk AG & Co. KGaA basiert die Vergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats auf den folgenden Grundsätzen: Der Aufsichtsratsvorsitzende
erhält den dreifachen und der stellvertretende Vorsitzende den eineinhalbfachen Betrag
eines einfachen Aufsichtsratsmitglieds. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten
eine zusätzliche jährliche Festvergütung von 10.000 EUR, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
zusätzlich 30.000 EUR. Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine zusätzliche
Vergütung.

Die Vergütung ist an die Dauer der Bestellung gekoppelt. Aufsichtsratsmitglieder,
die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten
für jeden angefangenen Monat ihres Amtes ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend
für die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats.

Dem Aufsichtsrat werden keine Sitzungsgelder erstattet. Die Gesellschaft schließt
für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflicht- (D&O), eine
Haftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung ab, die keine Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung
sind. Der Selbstbehalt für jedes Aufsichtsratsmitglied ist auf das Eineinhalbfache
seiner fixen Jahresvergütung festgelegt.

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, welche bei einer Dräger-Konzerngesellschaft
beschäftigt sind, beziehen ihre reguläre Vergütung von der jeweiligen Konzerngesellschaft.
Sie hatten im Geschäftsjahr 2021 die Möglichkeit, wie auch alle anderen Arbeitnehmer
in Deutschland, an dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teilzunehmen.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die folgende Tabelle weist die jedem einzelnen Mitglied des Aufsichtsrats der Drägerwerk
AG & Co. KGaA gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 aus. Gemäß
Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung insgesamt nach Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung im darauffolgenden Geschäftsjahr fällig. Im Ausweis
für das Geschäftsjahr 2021 handelt es sich demzufolge um die für das Geschäftsjahr
2020 geleistete Aufsichtsratstätigkeit:

Aufsichtsratsvergütung der Drägerwerk AG & Co. KGaA

2021
Festvergütung Variable Vergütung Vergütung Prüfungsausschuss Gesamt-
vergütung
in T€ in % in T€ in % in T€ in % in T€
Stefan Lauer
(Vorsitzender)
60,0 21% 60,0 21% 10,0 17% 130,0
Siegfrid Kasang
(stellvertretender Vorsitzender)
30,0 10% 30,0 10% 10,0 17% 70,0
Nike Benten 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Maria Dietz 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Daniel Friedrich 20,0 7% 20,0 7% 10,0 17% 50,0
Prof. Dr. Thorsten Grenz 20,0 7% 20,0 7% 20,0 33% 60,0
Astrid Hamker 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Stephan Kruse 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Uwe Lüders 20,0 7% 20,0 7% 10,0 17% 50,0
Thomas Rickers 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Bettina van Almsick 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Dr. Reinhard Zinkann 20,0 7% 20,0 7% 40,0
Gesamt 290,0 100% 290,0 100% 60,0 100% 640,0
 
2020
Festvergütung Variable Vergütung Vergütung Prüfungsausschuss Gesamt-
vergütung
in T€ in % in T€ in % in T€ in % in T€
Stefan Lauer
(Vorsitzender)
60,0 21% 0 0% 10,0 17% 70,0
Siegfrid Kasang
(stellvertretender Vorsitzender)
30,0 10% 0 0% 10,0 17% 40,0
Nike Benten 20,0 7% 0 0% 20,0
Maria Dietz 20,0 7% 0 0% 20,0
Daniel Friedrich 20,0 7% 0 0% 10,0 17% 30,0
Prof. Dr. Thorsten Grenz 20,0 7% 0 0% 20,0 33% 40,0
Astrid Hamker 20,0 7% 0 0% 20,0
Stephan Kruse 20,0 7% 0 0% 20,0
Uwe Lüders 20,0 7% 0 0% 10,0 17% 30,0
Thomas Rickers 20,0 7% 0 0% 20,0
Bettina van Almsick 20,0 7% 0 0% 20,0
Dr. Reinhard Zinkann 20,0 7% 0 0% 20,0
Gesamt 290,0 100% 0 0% 60,0 100% 350,0

Im Geschäftsjahr 2021 erhielten die sechs Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich
haftenden Gesellschafterin, der Drägerwerk Verwaltungs AG, folgende Vergütung:

Aufsichtsratsvergütung der Drägerwerk Verwaltungs AG

 
2021
Festvergütung Auslagenpauschale Gesamt-
vergütung
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Stefan Lauer
(Vorsitzender)
60,0 44% 10,0 17% 70,0
Maria Dietz 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Prof. Dr. Thorsten Grenz 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Astrid Hamker 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Uwe Lüders 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Dr. Reinhard Zinkann 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Gesamt 135,0 100% 60,0 100% 195,0
 
2020
Festvergütung Auslagenpauschale Gesamt-
vergütung
in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Stefan Lauer
(Vorsitzender)
60,0 44% 10,0 17% 70,0
Maria Dietz 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Prof. Dr. Thorsten Grenz 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Astrid Hamker 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Uwe Lüders 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Dr. Reinhard Zinkann 15,0 11% 10,0 17% 25,0
Gesamt 135,0 100% 60,0 100% 195,0

Vergleichende Darstellung der Vergütung und Ertragsentwicklung

Im Rahmen der nachfolgenden vergleichenden Darstellung wird die individuelle und durchschnittliche
jährliche Veränderung der gewährten und geschuldeten Vergütung der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft sowie der durchschnittlichen
Vergütung aller Arbeitnehmer der Region Deutschland des Konzerns auf Vollzeitäquivalenzbasis
gegenüber gestellt. Die Vergütung der in der vergleichenden Darstellung einbezogenen
Arbeitnehmer berücksichtigt alle Lohn- und Gehaltselemente inklusive Sozialabgaben,
angelehnt an die Vorstandsvergütung.

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder
des Vorstands

 
in Tsd. € Gewährt und geschuldet
2021
Gewährt und geschuldet
2020
Veränderung
2021/​2020
in %
Veränderung
2020/​2019
in %
Veränderung
2019/​2018
in %
Veränderung
2018/​2017
in %
Vorstandsmitglieder
Stefan Dräger 2.901,7 2.040,7 42,2% 50,6% -12,8% -21,3%
Gert-Hartwig Lescow 1.827,5 1.321,0 38,3% 42,1% -8,2% -12,3%
Toni Schrofner 1.561,9 965,5 61,8% 16,8% -10,8% -18,4%
Rainer Klug 1.495,1 927,0 61,3% 18,7% -21,2% -10,6%
Dr. Reiner Piske 1.566,7 999,3 56,8% 32,7% -14,5% -3,2%
Arbeitnehmer
Durchschnitt 87,3 86,5 0,9% 4,0% 3,0% 3,8%
Ertragsentwicklung
Umsatz Konzern 3.328.418,9 3.406.275,9 -2,3% 22,5% 7,2% 0,9%
EBIT Konzern 271.682,1 396.598,4 -31,5% > +100% 6,3% -59,8%
DVA Konzern 171.755,5 296.929,0 -42,2% > +100% -23,6% > -100%
+ Jahresüberschuss/​ – Jahresfehlbetrag Drägerwerk AG & Co. KGaA 1 123.400,2 -103.549,7 > +100% > -100% > +100% > -100%

1 Jahresfehlbetrag 2020 bedingt durch die Aufwendungen aus der Kündigung des Genussscheinkapitals

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats

 
in Tsd. € Gewährt und geschuldet
2021
Gewährt und geschuldet
2020
Veränderung
2021/​2020
in %
Veränderung
2020/​2019
in %
Veränderung
2019/​2018
in %
Veränderung
2018/​2017
in %
Aufsichtsratsmitglieder Drägerwerk AG & Co. KGaA
Stefan Lauer (Vorsitzender ab 04.05.2018) 130,0 70,0 85,7% 31,2% 74,2% 11,4%
Siegfrid Kasang (Stellv. Vorsitzender) 70,0 40,0 75,0% 0,0% -28,5% 9,2%
Nike Benten (ab 01.02.2016) 40,0 20,0 100,0% 0,0% -34,7% 21,6%
Maria Dietz (ab 04.05.2018) 40,0 20,0 100,0% 50,0%
Daniel Friedrich 50,0 30,0 66,7% 0,0% -26,1% 10,8%
Prof. Dr. Thorsten Grenz 60,0 40,0 50,0% 0,0% -21,0% 6,6%
Astrid Hamker (ab 04.05.2018) 40,0 20,0 100,0% 50,0%
Stephan Kruse (ab 04.05.2018) 40,0 20,0 100,0% 50,0%
Uwe Lüders 50,0 30,0 66,7% 12,5% -12,9% 11,4%
Thomas Rickers 40,0 20,0 100,0% 0,0% -34,7% 11,4%
Bettina van Almsick (ab 07.06.2016) 40,0 20,0 100,0% 0,0% -34,7% 91,0%
Dr. Reinhard Zinkann 40,0 20,0 100,0% 0,0% -34,7% 11,4%
Aufsichtsratsmitglieder Drägerwerk Verwaltungs AG
Stefan Lauer (Vorsitzender ab 04.05.2018) 70,0 70,0 0,0% 27,3% 120,0% 0,0%
Maria Dietz (ab 04.05.2018) 25,0 25,0 0,0% 50,0%
Prof. Dr. Thorsten Grenz 25,0 25,0 0,0% 0,0% 0,0% 0,0%
Uwe Lüders 25,0 25,0 0,0% 0,0% 25,0% 0,0%
Astrid Hamker (ab 04.05.2018) 25,0 25,0 0,0% 50,0%
Dr. Reinhard Zinkann 25,0 25,0 0,0% 0,0% 25,0% 0,0%
Arbeitnehmer
Durchschnitt 87,3 86,5 0,9% 4,0% 3,0% 3,8%
Ertragsentwicklung
Umsatz Konzern 3.328.418,9 3.406.275,9 -2,3% 22,5% 7,2% 0,9%
EBIT Konzern 271.682,1 396.598,4 -31,5% > +100% 6,3% -59,8%
DVA Konzern 171.755,5 296.929,0 -42,2% > +100% -23,6% > -100%
+ Jahresüberschuss/​ – Jahresfehlbetrag Drägerwerk AG & Co. KGaA 1 123.400,2 -103.549,7 > +100% > -100% > +100% > -100%

1 Jahresfehlbetrag 2020 bedingt durch die Aufwendungen aus der Kündigung des Genussscheinkapitals

 
III.

Weitere Angaben zur Einberufung

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in seiner derzeit geltenden
Fassung („COVID-19-Gesetz“) wird die Hauptversammlung gemäß der Entscheidung der persönlich
haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten.
Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der virtuellen
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Briefwahl (keine elektronische Teilnahme)
oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben.

Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben zur Einberufung“ sind in der für
Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht
mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei
Stunden.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet

Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre), die sich nach den nachfolgend genannten
Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton am 06. Mai
2022 ab 9:00 Uhr (MESZ) über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.draeger.com/​hv

verfolgen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte
übermittelt, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
zugesandt wird.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) oder diesen gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen
oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung
unter Verwendung der mit der Zugangskarte zugesandten Zugangsdaten über den Internetservice
verfolgen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung
der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung eines
etwaigen Stimmrechtes

Aktionäre (Stammaktionäre und Vorzugsaktionäre) oder ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) sind nicht berechtigt,
physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen.

Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung
der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes,
Vorzugsaktionäre vorbehaltlich § 34 Abs. 5 der Satzung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
berechtigt. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen
Stimmrechtes sind jedoch nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur
Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes nachweisen.

Der für die Berechtigung zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung und zur Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes zu führende Nachweis
des Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG durch den Letztintermediär
in Textform ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs erfolgen,
der der Gesellschaft auch direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann,
und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung
beziehen, das ist

Freitag, der 15. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ),

(sog. „Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Aktionäre (Stammaktionäre und
Vorzugsaktionäre) müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am

Freitag, den 29. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

jeweils unter der nachfolgend aufgeführten Adresse zugehen:

 

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/​o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com

Bedeutung des Nachweisstichtages

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
und die Ausübung eines etwaigen Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und der
Umfang eines etwaigen Stimmrechtes bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung und den Umfang eines etwaigen Stimmrechtes ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
und auf den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb
von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur Verfolgung der Bild-
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt,
es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und die Stimmabgabe und Verfolgung der
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

durch einen Bevollmächtigten

 
1.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Stammaktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen
im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen,
die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation. Für die Übermittlung elektronischer Briefwahlstimmen bzw. für deren
Widerruf oder Änderung bietet die Gesellschaft den passwortgeschützten Internetservice
auf der Website der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

an. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer
Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte
übermittelt.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice
ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung der Hauptversammlung am 06. Mai 2022 (wobei
dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich.

Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über den passwortgeschützten
Internetservice ebenfalls bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen.

Für eine schriftliche Briefwahl stellt die Gesellschaft ein Formular zur Verfügung,
das mit der Zugangskarte auf dem Postweg übersandt wird. Ein Formular für die schriftliche
Briefwahl steht außerdem auf der Website der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

zur Verfügung. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ohne Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice muss der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und
des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen spätestens bis
Donnerstag, den 05. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg wie folgt übermittelt werden:

 

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/​o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2022
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

abrufbar.

Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen
oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte der Stammaktionäre können
sich der Briefwahl bedienen.

 
2.

Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

durch einen Bevollmächtigten

Stammaktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen
Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen in der Hauptversammlung
ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen stehen nur für die Stimmrechtsausübung
zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich
weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Stammaktionärs sind die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreterinnen nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung
der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform gemäß § 126b
BGB. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in
der Zugangskarte enthalten, die den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes übersandt wird.

Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse

www.draeger.com/​hv

erreichbar ist, bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung
am 06. Mai 2022 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden
wird) möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären mit
der Zugangskarte übermittelt.

Vollmachten und Weisungen der Stammaktionäre an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen, die nicht unter Nutzung des Internetservice übermittelt
werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises
des Anteilsbesitzes spätestens bis Donnerstag, den 05. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg wie folgt übermittelt werden:

 

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/​o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2022
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Änderung oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht und Weisung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ist auf den vorstehend angegebenen
Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. Weitere Einzelheiten zur Vollmachts-
und Weisungserteilung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit der Zugangskarte auf dem Postweg
übersandt wird.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Stammaktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Bevollmächtigung
und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen für die
Hauptversammlung ausüben möchten, können ihr Stimmrecht für die Hauptversammlung auch
durch einen anderen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär (etwa die depotführende
Bank), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen;
dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung über unseren Internetservice, zur elektronischen Fragenstellung
und zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Vorzugsaktionäre,
die nicht selbst die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über unseren
Internetservice verfolgen möchten, können sich ebenfalls durch einen anderen Bevollmächtigten,
z.B. durch einen Intermediär (etwa die depotführende Bank), eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen; dies gilt grundsätzlich auch
für die Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung. Auch in diesen Fällen sind
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ein etwaiges
Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ausüben. Möchte der Bevollmächtigte
zur Stimmabgabe den passwortgeschützten Internetservice nutzen, benötigt er hierzu
die Zugangsdaten, die dem Aktionär mit der Zugangskarte übermittelt werden.

Soweit Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes nicht an einen Intermediär (z.B.
ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleich gestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, bedarf ihre Erteilung
nach § 30 Abs. 2 der Satzung der Textform. Gleiches gilt nach § 134 Abs. 3 Satz 3
AktG für ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Vollmachten zur Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung,
die nicht die Ausübung des Stimmrechtes umfassen, sind gegenüber der Gesellschaft
in Textform nachzuweisen.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung,
eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten
Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von
§ 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine
Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/​o UBJ GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Fax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen
fristgerechten Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird, und steht
unter

www.draeger.com/​hv

zum Download zur Verfügung.

Eine Bevollmächtigung ist außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten
Internetservice unter

www.draeger.com/​hv

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft über den Internetservice oder
per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) wie folgt übermittelt
werden:

 

Drägerwerk AG & Co. KGaA
c/​o UBJ. GmbH
Drägerwerk HV 2022
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de

Vorstehende Übermittlungswege einschließlich des Internetservice stehen auch zur Verfügung,
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen
soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem
Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen einschließlich des Internetservice unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.

 
3.

Weitere Hinweise insbesondere zur Stimmrechtsausübung der Stammaktionäre über Briefwahl
und Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen

Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den
Stammaktionären neben den vorstehend aufgezeigten Wegen per Post, Telefax und E-Mail
bis zum 05. Mai 2022, 18:00 Uhr (MESZ) (Zugang), unser Internetservice für eine Stimmabgabe, deren Widerruf und/​oder Änderung per
Briefwahl sowie Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreterinnen, deren Widerruf und/​oder Änderung bis unmittelbar vor Beginn
der Abstimmung in der Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter
angekündigt werden wird) zur Verfügung. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden
mit der Zugangskarte übersandt.

Die Abgabe von Stimmen der Stammaktionäre durch Briefwahl und die Vollmacht und Erteilung
von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen ist
auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge
der persönlich haftenden Gesellschafterin und/​oder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
sowie eine etwaige Abstimmung über nach §§ 122, 126, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung
von der Gesellschaft bekannt gemachte Anträge von Aktionären beschränkt. Sollte zu
einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang
(Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander
abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt
abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internetservice,
2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform.

Bitte beachten Sie, dass Stamm- und Vorzugsaktionäre oder ihre Bevollmächtigten mangels
physischer Präsenz in der virtuellen Hauptversammlung keine Rede- und Fragerechte
nach § 131 AktG in der Hauptversammlung oder Antragsrechte in der Hauptversammlung
ausüben oder Beschlussanträge in der Hauptversammlung stellen können. Weitere Hinweise
finden sich nachstehend unter „Rechte der Aktionäre“ sowie unter

www.draeger.com/​hv

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (letzteres entspricht aufgerundet auf die nächst
höhere volle Aktienzahl Stück 195.313 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich an die persönlich haftende Gesellschafterin als Vertretungsorgan
der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor
der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis

Dienstag, den 05. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:

 

Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG
Vorstand
Moislinger Allee 53 – 55
23558 Lübeck

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag der persönlich
haftenden Gesellschafterin und/​oder des Aufsichtsrates zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich
an folgende Adresse zu richten:

 

Drägerwerk AG & Co. KGaA
Gegenanträge zur Hauptversammlung
Moislinger Allee 53 – 55
23558 Lübeck
Telefax: +49 451 882-75245
E-Mail: hauptversammlung@draeger.com

Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens
des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens vierzehn
Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

Donnerstag, den 21. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ),

unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte
Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages kann die Gesellschaft unter den in
§ 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Für Vorschläge von Aktionären
zur Wahl von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß.
Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126
Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält.

Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte
und von der Gesellschaft zugänglich gemachte Gegenanträge und/​oder Wahlvorschläge
von Aktionären gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3,
Satz 2 des COVID-19-Gesetzes

Aktionäre, die sich form- und fristgerecht nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen
zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes das Recht, im Wege elektronischer
Kommunikation Fragen zu stellen. Die persönlich haftende Gesellschafterin entscheidet
nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie sie Fragen beantwortet. Fragen in Fremdsprachen
werden nicht berücksichtigt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entschieden, dass etwaige Fragen bis spätestens

Mittwoch, den 04. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang),

über unseren passwortgeschützten Internetservice unter

www.draeger.com/​hv

bei der Gesellschaft einzureichen sind. Hierfür ist im Internetservice eine entsprechende
Schaltfläche vorgesehen. Später oder auf anderen Wegen eingehende Fragen werden nicht
berücksichtigt. Während der virtuellen Hauptversammlung können ebenfalls keine Fragen
mehr gestellt werden. Darüber hinaus steht den Aktionären kein Recht zu, in der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG von der persönlich haftenden Gesellschafterin
mündlich Auskunft zu verlangen.

Die Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung. Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen Hauptversammlung
wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet
werden), wenn mit der Übermittlung der Frage eine Einwilligung zur Offenlegung des
Namens erteilt wurde. Die persönlich haftende Gesellschafterin behält sich vor, Fragen
vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten.

Freiwillige Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Zugänglichmachung

Da Aktionäre sich während der virtuellen Hauptversammlung nicht zur Tagesordnung äußern
können, soll ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über die gesetzlichen Vorgaben
hinaus die Möglichkeit gegeben werden, bis spätestens Mittwoch, den 04. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zur Tagesordnung einzureichen.

Stellungnahmen sind in Textform elektronisch im passwortgeschützten Internetservice
unter

www.draeger.com/​hv

einzureichen und auf 10.000 Zeichen beschränkt. Sie sind im passwortgeschützten Internetservice
unter

www.draeger.com/​hv

hochzuladen. Auf anderen Wegen eingereichte Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig eingegangene Stellungnahmen werden unmittelbar nach Prüfung zusammen mit
dem Namen des Aktionärs, sofern der Aktionär seine Einwilligung hierzu erklärt, im
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

zugänglich gemacht. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Zugänglichmachung.
Entsprechend § 126 Abs. 2 AktG werden insbesondere Stellungnahmen mit beleidigendem
oder anderweitig strafrechtlich relevantem Inhalt sowie offensichtlich falschem oder
irreführendem Inhalt nicht zugänglich gemacht. Eine Stellungnahme wird nicht um unzulässige
Ausschnitte gekürzt, sondern bleibt insgesamt unberücksichtigt. Die Gesellschaft behält
sich darüber hinaus vor, Stellungnahmen ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der
Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder
die nicht rechtzeitig in der oben genannten Weise eingereicht wurden, nicht zugänglich
zu machen.

Die Gesellschaft behält sich vor, rechtzeitig eingereichte Stellungnahmen nicht nur
im Internetservice zugänglich zu machen, sondern zusätzlich auch im Rahmen der Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung zu verlesen, soweit dies in organisatorischer
Hinsicht machbar und mit einem zeitlich angemessenen Rahmen der Hauptversammlung zu
vereinbaren ist. Insofern kann die Verlesung auch auf bestimmte Stellungnahmen beschränkt
werden, die einen größeren Aktienanteil oder einen größeren Kreis von Aktionären repräsentieren.
Pro Aktionär wird nur eine textförmliche Stellungnahme im Internetservice auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht.

Stellungnahmen können nicht dazu genutzt werden, Fragen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes einzureichen.

Fragen sind ausschließlich auf dem oben im Abschnitt „Auskunftsrecht nach § 131 Abs.
1 AktG und Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes“
beschriebenen Wege einzureichen.

Veröffentlichung der Reden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin

Die Reden des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin werden allen Aktionären
und der interessierten Öffentlichkeit im Anschluss an die Hauptversammlung als Aufzeichnung
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

zugänglich sein.

Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen
der Hauptversammlung ausgeübt haben, haben in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter
Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung von Beginn der
virtuellen Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter die
Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift
des Notars ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über unseren passwortgeschützten
Internetservice unter

www.draeger.com/​hv

zu erklären.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter

www.draeger.com/​hv

zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4,
Satz 2 und 3 COVID-19-Gesetz finden sich ebenfalls unter

www.draeger.com/​hv

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
EUR 48.025.600,00 und ist in 10.160.000 stimmberechtigte Stammaktien, von denen jede
Aktie eine Stimme gewährt, und 8.600.000 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien
der Gesellschaft damit 18.760.000 und die Gesamtzahl der in der Hauptversammlung stimmberechtigten
Aktien 10.160.000.

 

Lübeck, im März 2022

Drägerwerk AG & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
Drägerwerk Verwaltungs AG

Der Vorstand

 

Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Verarbeitung
personenbezogener Daten für Zwecke der virtuellen Hauptversammlung

Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Drägerwerk AG & Co. KGaA, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck, (im
folgenden auch „Wir“ oder „Dräger“) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden
Rechte.

1.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Drägerwerk AG & Co. KGaA, Moislinger
Allee 53–55, 23558 Lübeck, Telefon: +49 451 882 0, E-Mail: info@draeger.com.

Den Datenschutzbeauftragten der Drägerwerk AG & Co. KGaA erreichen Sie unter Drägerwerk
AG & Co. KGaA, Konzerndatenschutzbeauftragter, Moislinger Allee 53-55, 23558 Lübeck,
E-Mail: dataprivacy@draeger.com.

2.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?

Dräger verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung Ihre personenbezogenen
Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, Zugangskartennummer und -daten) nach den Vorgaben
der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“),
des Aktiengesetzes („AktG“) sowie aller weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Dies
erfolgt nur zu den im Aktiengesetz vorgesehenen Zwecken. Dazu gehört die Kommunikation
mit den Aktionären und die Abwicklung von Hauptversammlungen. Im Einzelnen:

Die Gesellschaft verarbeitet Daten, die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken
an die Gesellschaft übermittelt werden. Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 AktG kann ein Aktionär
ein Kreditinstitut, einen sonstigen Intermediär oder diesem gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen
Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigen, ihn in der Hauptversammlung zu vertreten
und sein Stimmrecht im Namen dessen, den es angeht, ausüben lassen. In diesem Fall
werden nur die personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme
der Aktionäre an der Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung
der gesamten Hauptversammlung (z. B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln
und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
(einschließlich der Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis von Vollmachten und Weisungen)
zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung der betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderer versammlungsbezogener
Rechte nicht möglich. Dazu gehören die folgenden Verarbeitungsvorgänge:

Die Drägerwerk AG & Co. KGaA verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für
die Hauptversammlung die erforderlichen vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem Anlass
von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen, Wohnort
oder Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Zugangskartennummer sowie Besitzart).

Soweit die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild-
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt,
verarbeiten wir die in der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen Daten
des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort oder Adresse des Bevollmächtigten.
Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von Dräger benannten Stimmrechtsvertreterinnen
werden zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der
Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten.

In der Hauptversammlung wird gem. § 129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden
personenbezogenen Daten geführt: Nummer der Zugangskarte, Vor- und Nachname sowie
Wohnort des vertretenen Aktionärs bzw. Aktionärsvertreters und der Stimmrechtsvertreterinnen
der Gesellschaft, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart.

Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden,
wird die Drägerwerk AG & Co. KGaA diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs
bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt
machen. Ebenso wird die Drägerwerk AG & Co. KGaA Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften
unter Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der Drägerwerk AG & Co.
KGaA zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).

Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in der Einberufung vor
der Hauptversammlung elektronisch Fragen einreichen oder während der Hauptversammlung
elektronisch Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten
wir Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Zugangskartennummer
und -daten), um Ihre Frage oder Ihren Widerspruch bearbeiten zu können.

Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils
§ 67e AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DSGVO.

Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld der virtuellen
Hauptversammlung Fragen einzureichen und Ihre Fragen dort behandelt werden, erfolgt
dies nur dann unter Nennung Ihres Namens, wenn Sie mit der Übermittlung der Frage
Ihre Einwilligung zur Offenlegung des Namens erklären (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit.
a) DSGVO). Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft widerrufen werden. Bitte richten Sie den Widerruf der Einwilligung an die
oben genannten Kontaktdaten.

Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur Erfüllung weiterer
gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie
aktien-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit
Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) DSGVO.

In Einzelfällen werden Ihre Daten auch zur Wahrung unser berechtigter Interessen oder
eines Dritten nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet. Dies ist beispielsweise
der Fall, wenn bei Kapitalerhöhungen einzelne Aktionäre aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit
oder ihres Wohnsitzes von der Information über Bezugsangebote ausgenommen werden müssen,
um Rechtsvorschriften der betreffenden Länder nicht zu verletzen. Daneben werden Ihre
personenbezogenen Daten zur Erstellung von internen Statistiken (z. B. für die Darstellung
der Aktionärsentwicklung, Anzahl der Transaktionen oder für Übersichten der größten
Aktionäre) verarbeitet.

Sofern Sie als Aktionär von der Möglichkeit Gebrauch machen, Stellungnahmen in Schriftform
einzureichen, werden diese Stellungnahmen, sofern Sie Ihre Einwilligung gemäß Art.
6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO dazu erklären, unter Nennung ihres Namens auf der Internetseite

www.draeger.com/​hv

veröffentlicht; die Stellungnahmen können zudem in der Hauptversammlung verlesen werden.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden. Bitte richten Sie den Widerruf der Einwilligung an die oben genannten Kontaktdaten.

Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck zu
verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorab darüber informiert.

3.

An welche Kategorien von Empfängern werden Ihre Daten ggf. weitergegeben?

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, an welche Kategorien von Empfängern wir Ihre
personenbezogenen Daten weitergeben:

Externe Dienstleister: Für die Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung (auch zur
Anfertigung der Bild- und Tonaufnahmen sowie zum Streaming des Webcasts) bedienen
wir uns externer Dienstleister, die Ihre personenbezogenen Daten nach unseren Weisungen
im Einklang mit Art. 28 DSGVO verarbeiten.

Aktionäre/​Dritte: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das
Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können Aktionäre bis zu zwei Jahre nach
der Hauptversammlung auf Antrag Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten
Daten erlangen. Das Teilnehmerverzeichnis wird zudem im Rahmen der Hauptversammlung
den anwesenden Teilnehmern zugänglich gemacht. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden Ihre
personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.

Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften können wir verpflichtet sein,
Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern, wie etwa Behörden und Gerichten,
zu übermitteln.

4.

Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?

Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald
und soweit sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, es sei
denn, gesetzliche Nachweis- und/​oder Aufbewahrungspflichten (unter anderem nach dem
Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften)
verpflichten uns zu einer weiteren Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit Hauptversammlungen
werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht oder anonymisiert. Sobald wir Kenntnis
von der Veräußerung Ihrer Aktien erlangt haben, werden wir Ihre personenbezogenen
Daten vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen nur noch für längstens zwölf Monate
speichern. Darüber hinaus speichern wir Ihre personenbezogenen Daten nur dann, soweit
die weitere Verarbeitung im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen Dräger
oder seitens Dräger geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu
30 Jahren) erforderlich ist.

5.

Übermitteln wir personenbezogene Daten ins außereuropäische Ausland?

Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland ist nicht beabsichtigt.

6.

Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall statt (einschließlich
Profiling)?

Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 22 DSGVO
oder ein Profiling ein.

7.

Welche Rechte haben Sie?

Soweit wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeiten, stehen Ihnen im Rahmen
der gesetzlichen Voraussetzungen die folgenden Rechte im Hinblick auf die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten zu:

Recht auf Auskunft über die seitens der Drägerwerk AG & Co. KGaA über Sie gespeicherten
Daten (Art. 15 DSGVO);

Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO);

Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere, sofern diese für die Zwecke, für die
sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 DSGVO);

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung), insbesondere, sofern die Verarbeitung
Ihrer Daten unrechtmäßig ist oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie bestritten
wird (Art. 18 DSGVO);

Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, soweit die Verarbeitung
lediglich zur Wahrung der berechtigten Interessen der Gesellschaft erfolgt (Art. 21
DSGVO)
;

Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter den angegebenen Kontaktdaten
zur Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzbehörde einzulegen.

TAGS:
Comments are closed.