GWG Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Kreis Viersen AG
Viersen
Zu unserer
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am 16.08.2023 um 12:00 Uhr im Bürgerhaus Dülken, Lange Straße 2, 41751 Viersen, laden wir unsere Aktionäre mit folgender Tagesordnung ein:
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses 2022 und des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 Vorlage des Jahresabschlusses 2022 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats und Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, über die gesetzliche Prüfung unter Einschluss des Jahresabschlusses 2022 sowie Beschlussfassung über den Prüfungsbericht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Prüfungsbericht zu billigen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung billigt den vorgelegten Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2022. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2022 Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss einschließlich Lagebericht zum 31.12.2022 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß § 172 AktG festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den sich aus der Bilanz zum 31.12.2022 ergebenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 4.980.417,37 Euro wie folgt zu verwenden:
Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung beschließt: Der sich aus der Bilanz zum 31.12.2022 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 4.980.417,37 Euro wird wie folgt verwendet:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung erteilt den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2022. |
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5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen. Beschlussentwurf: Die Hauptversammlung bestellt den Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. (VdW Rheinland Westfalen), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023. |
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6. |
Verschiedenes |
Viersen, 24.05.2023
Der Vorstand
Dr. Coenen Aach