Dürener Bauverein Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft

Düren

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
(zuvor firmierend unter: Gemeinnütziger Dürener Bauverein Aktiengesellschaft)
am Mittwoch, den 29. August 2018 – 10.00 Uhr –
im Sitzungszimmer der Geschäftsstelle, Grüngürtel 31, 52351 Düren.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 401.087,52 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von 4 %, bezogen auf das Grundkapital in Höhe von EUR 230.081,35, also insgesamt EUR 9.203,25

b)

Einstellung in Gewinnrücklage: EUR 391.884,27

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RG Graßmann GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heinrich-Heine-Str. 13, 52349 Düren, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

6.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes in Verbindung mit §§ 1, 4 des Drittelbeteiligungsgesetz und § 8 der Satzung zusammen. Danach besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern, von denen 1 Mitglied von der Stadt Düren entsandt wird, 5 Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt werden und 3 Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden.

Das Aufsichtsratsmitglied Theodoros Mario Papadopoulos hat sein Mandat mit Wirkung zum 12. Juli 2018, 24.00 Uhr, niedergelegt. Ein Ersatzmitglied für das genannte ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied steht nicht mehr zur Verfügung, da das gewählte Ersatzmitglied Dieter Harf sein Mandat als Ersatzmitglied ebenfalls mit Wirkung zum 12. Juli 2018, 24.00 Uhr, niedergelegt hat. Sowohl Theodoros Mario Papadopoulos als auch Dieter Harf waren durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. April 2015 gewählt worden. Vor diesem Hintergrund ist von der Hauptversammlung über die Wahl von einem Aufsichtsratsmitglied zu beschließen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Wolfgang Spelthahn, Landrat des Kreises Düren, wohnhaft in Niederzier, als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat und Herrn Georg Beyß, Kreisdirektor des Kreises Düren, wohnhaft in Aldenhoven, als dessen Ersatzmitglied zu wählen.

Die Wahl erfolgt für den Rest der vorgesehenen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

7.

Beschlussfassung über die Höhe des Sitzungsgeldes für Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 der Satzung

Gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jede Aufsichtsrats- und Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld, dessen Höhe die Hauptversammlung festsetzt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass mit sofortiger Wirkung bis auf weitere Beschlussfassung, jedes Mitglied des Aufsichtsrates für die Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates oder eines Aufsichtsratsausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 400,00, der/die Aufsichtsratsvorsitzende von EUR 500,00 und der/die Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende von EUR 450,00 erhält.

Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft, Grüngürtel 31, 52351 Düren, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen in Kopie überlassen:

Der festgestellte Jahresabschluss der Dürener Bauverein Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017,

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017,

der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017,

der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge von Aktionären

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126, 127 AktG sind zu richten an:

Dürener Bauverein Aktiengesellschaft
Grüngürtel 31
52351 Düren
oder per Telefax Nr.: 02421/3909711
oder per E-Mail unter: info@bauverein-dn.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG werden wir unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen. Dabei werden die bis zum Dienstag, den 14. August 2018, 24.00 Uhr, bei der oben benannten Adresse bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unverzüglich allen Aktionären zugänglich machen.

 

Düren, im Juli 2018

Der Vorstand

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