Dürr Aktiengesellschaft: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Dürr Aktiengesellschaft

Stuttgart

ISIN: DE0005565204
WKN: 556 520

Mitteilung
gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Der Vorstand der Dürr Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft am 24. September 2020 beschlossen, von der am 10. Mai 2019 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen und Wandelschuldverschreibungen in einem Nennbetrag von insgesamt 150.000.000,00 € zu begeben.

Die Wandelschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von nennbetragslosen Stückaktien der Dürr Aktiengesellschaft. Den Wandelschuldverschreibungen liegt das am 10. Mai 2019 von der Hauptversammlung beschlossene, im Handelsregister eingetragene Bedingte Kapital 2019 zu Grunde.

Das Bezugsrecht der Aktionäre der Dürr Aktiengesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 10. Mai 2019 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister, Amtsgericht Stuttgart, HRB 13677, hinterlegt.

 

Bietigheim-Bissingen, im September 2020

Dürr Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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