edding AktiengesellschaftAhrensburgISIN DE0005647903 / WKN 564790
|
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2021 Von dem im Geschäftsjahr 2021 erzielten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 5.165.972,48 Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR 2.582.986,24. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender
Der nach der Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von EUR 632.263,28 soll |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt über die Billigung Nach § 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsennotierten Gesellschaft Damit ist in dieser ordentlichen Hauptversammlung der edding Aktiengesellschaft erstmals
verfügbar. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der nachstehend dargestellte Vergütungsbericht, über den der Vorstand am 21. März A. Vergütungsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Der Bericht beschreibt die im Geschäftsjahr 2021 jedem einzelnen gegenwärtigen oder Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 2. Juni 2021 von der Hauptversammlung Dabei sind die Gesamtvergütung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung I. Gesamtvergütung Das Vergütungssystem, das in der Hauptversammlung am 2. Juni 2021 beschlossen wurde,
II. Feste und variable Vergütungsbestandteile und deren relativer Anteil Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile aufgeführt, die im Geschäftsjahr 2021
*nicht mit enthalten sind die Beiträge für Altersvorsorge für das Berichtsjahr **LTI aus dem Strategiezyklus bis 2020 Nachfolgend sind die Vergütungsbestandteile, die aufgrund der im Geschäftsjahr 2021
Nachrichtlich sei hier noch die damit korrespondierende Zielvergütung für das Geschäftsjahr
Daneben erfolgten im Berichtsjahr 2021 Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt EUR III. Erläuterung, wie die festen und variablen Vergütungsbestanteile dem Vergütungssystem Die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung PL ist im Berichtsjahr 2021 ein LTI aus dem Strategiezyklus 2020 (Dienstvertragszeitraum IV. Erläuterung, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI) Die Balanced Scorecards sind individuell auf die Belange von edding zugeschnitten V. Erläuterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden Die variable Vergütung ist anhand folgender finanzieller und nicht-finanzieller Leistungskriterien 1. STI I Die kurzfristige Komponente STI Teil I ist an die finanzielle Kenngröße EBIT (Earnings Für die Berechnung des Auszahlungsbetrags gilt Folgendes: Die Zielgröße ist das geplante Der Aufsichtsrat legt für die Vorstandsmitglieder individuelle Zielbeträge bei Erreichung Der Anspruch der Vorstandsmitglieder erhöht oder vermindert sich im Fall der Über- Berechnungsgrundlage (Progressionskurve) der kurzfristigen Komponente STI Teil I:
*Beispiel:
Konkrete Leistungsfeststellung für die Vorstandsmitglieder:
2. STI II Die kurzfristige Komponente STI Teil II ist an die finanzielle Kenngröße Jahresüberschuss Als Zielgröße wird grundsätzlich ein Mindest-Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3,0 Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage gilt folgendes: Die Zielgröße ist der Jahresüberschuss Der Anspruch verändert sich im Fall der Über- oder Unterschreitung des jeweils erzielten Berechnungsgrundlage (Progressionskurve) der kurzfristigen Komponente STI Teil II:
Konkrete Leistungsfeststellung für die Vorstandsmitglieder: Der Jahresüberschuss der edding Aktiengesellschaft nach HGB beträgt 5,2 Mio. EUR.
3. LTI Das Balanced Scorecard-System, das die Berechnungsgrundlage für den LTI bildet, wurde Berechnungsgrundlage (Progressionskurve) der langfristigen Komponente:
Bei der Messung der Zielerreichung sind bis zu 1.250 Punkte erreichbar. Ab 1.000 Punkten Für die Rückstellung des LTI zum 31. Dezember 2021 wird zunächst von einer Zielerreichung VI. Vertikalvergleich, § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG ist auch die jährliche Veränderung der Vergütung, Für das erste Berichtsjahr, das Geschäftsjahr 2021, über das hier berichtet wird, Nachfolgend wird mit Blick auf die Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 2 S. 2 EGAktG
Der deutliche Anstieg der Vergütung 2021 im Vergleich zu 2020 trotz rückläufiger Ergebnisse
Für den vertikalen Gehaltsvergleich werden einerseits die Mitarbeiter der ersten Führungsebene Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands wird dabei wie folgt definiert:
Es werden die Gehaltsdaten per 30. September eines Jahres zugrunde gelegt. Teilzeit-Mitarbeiter
VII. Angabe der Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen und Gemäß § 162 Abs. 1, S. 2 Nr. 3 AktG ist die Anzahl der gewährten oder zugesagten Aktien VIII. Angaben dazu, ob und wie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Es sind Rechte zur Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (Claw-Back-Klausel) IX. Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Vergütungssystem des Vorstands, § 162 Abs. Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AktG ist zu erläutern, ob vom Vergütungssystem des Vorstands Im Berichtsjahr 2021 wurde vom Vergütungssystem nicht abgewichen. X. Erläuterung, wie die festgelegte Maximalvergütung der Vorstandsmitglieder eingehalten Gemäß § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Maximalvergütung Das Vergütungssystem sieht eine Maximalvergütung für den Vorsitzenden des Vorstands Diese Angabe bezieht sich auf die Vergütung gemäß Vergütungssystem und daher auf die Die dem Vorstandsvorsitzenden, Per Ledermann (PL), im Geschäftsjahr 2021 gewährte IX. Angaben nach § 162 Abs. 2 AktG Hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds hat der Vergütungsbericht Gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG sollen auch Angaben zu solchen Leistungen gemacht werden, Weiterhin soll der Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG Angaben zu solchen
Diese Pensionsrückstellungen zählen vollumfänglich zu den wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen. Es wurden im Geschäftsjahr 2021 Aufwendungen aus der Zuführung zum Versorgungsplan Während des letzten Geschäftsjahres wurden keine Änderungen dieser Zusagen vereinbart. Darüber hinaus hat der Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 4 AktG Angaben zu B. Vergütungsbericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder Die Gesamtvergütung betrug im Geschäftsjahr 2021
Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorhanden. Nach Auffassung der edding Außerdem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Auslagen in Zusammenhang mit „Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts An die edding Aktiengesellschaft, Ahrensburg Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der edding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, Hamburg, 29. März 2022
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung Juni 2022. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung, § 95 Abs. 1 AktG Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den
Herr Rauch und Frau Lobinger bekleiden keine weiteren Mandate in vergleichbaren Positionen. Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung können Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat eine bestimmte Es ist vorgesehen, dass Herr Michael Rauch, der bereits seit 2017 Mitglied des Aufsichtsrats Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates Ein kurzer Lebenslauf der für die Wahl in der Hauptversammlung vorgeschlagenen Kandidaten |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
8. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Die Satzung der edding Aktiengesellschaft in der Fassung vom 2. Juni 2021 soll zur Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 6 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen: „Dem Vorstand können zwei oder mehr Mitglieder angehören.“ |
Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Verordnung zur Verlängerung
von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beschluss des Vorstands, dem
der Aufsichtsrat zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz, sondern
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Sämtliche Aktionäre und
deren Bevollmächtige können – wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben
– die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung elektronisch über die
Internetseite der edding Aktiengesellschaft unter
www.edding.com/hv/
verfolgen und ihre Aktionärsrechte wahrnehmen.
Über diese Adresse kann darüber hinaus auch die interessierte Öffentlichkeit die gesamte
Hauptversammlung live im Internet verfolgen. Der Onlinezugang zur Live-Übertragung
wird über die Internetadresse
www.edding.com/hv/
uneingeschränkt ermöglicht.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Ausübung der Aktionärsrechte und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die zu Beginn des 12. Mai 2022, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), Aktionäre
der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter Nachweis
ihrer Berechtigung anmelden. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut
oder ein Nachweis durch den Letztintermediär in Textform gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus.
Der Anteilsnachweis hat sich auf den Nachweisstichtag zu beziehen. Die Anmeldung und
der Anteilsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und müssen
der Gesellschaft spätestens bis zum 26. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Datum des Eingangs),
unter folgender Adresse zugehen:
edding Aktiengesellschaft
c/o M.M. Warburg & CO KGaA
Ferdinandstraße 75
20095 Hamburg
E-Mail: wds-ds-Bestandsfuehrung@mmwarburg.com
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date
erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre,
die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch durch einen Intermediär
oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung der Vollmacht,
ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt, sind
für Intermediäre oder diesen insoweit gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135 AktG. Daher
bitten wir unsere Aktionäre, sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten
mit dem jeweils zu Bevollmächtigen abzustimmen.
Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich ist, können
diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung auch ihrerseits nur
durch Briefwahl oder Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben.
Die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs kann, unter Angabe
des Aktionärs und der Eintrittskartennummer, der Gesellschaft in Text- oder Schriftform
bis zum 1. Juni 2022, 18:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des nach der Anmeldung bereitgestellten Formulars unter der folgenden
Anschrift übermittelt, geändert und widerrufen werden:
edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Darüber hinaus kann die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs
auch in elektronischer Form bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung
unter der folgenden E-Mail-Adresse übermittelt, geändert und widerrufen werden:
vollmachten@edding.de
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl für die Stammaktionäre
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihr Stimmrecht auch auf dem Wege der Briefwahl
wahrnehmen.
Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.
Briefwahlstimmen können, unter Angabe des Aktionärs und der Eintrittskartennummer,
der Gesellschaft in Text- oder Schriftform bis zum 1. Juni 2022, 18:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des nach der Anmeldung bereitgestellten Formulars unter der folgenden
Anschrift übermittelt, geändert und widerrufen werden:
edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Darüber hinaus können Briefwahlstimmen auch in elektronischer Form bis zum Ende der
Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung unter der folgenden E-Mail-Adresse
übermittelt, geändert und widerrufen werden:
vollmachten@edding.de
Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Stammaktionären zudem an, sich von weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter
können somit ihr Stimmrecht auch mittels Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter
wahrnehmen.
Zur Stimmabgabe per Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die gleichen
Voraussetzungen wie zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung.
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters können, unter Angabe des Aktionärs
und der Eintrittskartennummer, der Gesellschaft in Text- oder Schriftform bis zum
1. Juni 2022, 18:00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des nach der Anmeldung bereitgestellten Formulars unter der folgenden
Anschrift übermittelt, geändert und widerrufen werden:
edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Darüber hinaus kann die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters auch in elektronischer
Form bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung unter der
folgenden E-Mail-Adresse übermittelt, geändert und widerrufen werden:
vollmachten@edding.de
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer Begründung
oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich an den Vorstand
gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum 2. Mai 2022, 24:00 Uhr (MSEZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten:
edding Aktiengesellschaft
Vorstand
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zu
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung
der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.
Die Gesellschaft wird bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich
nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt machen und
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
zugänglich machen.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung
zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs,
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.edding.com/hv/ nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum 18. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand
und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an nachfolgende Adresse
übersandt hat:
edding Aktiengesellschaft
Investor Relations
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
E-Mail: investor@edding.de
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge von Aktionären mit der Maßgabe sinngemäß,
dass diese Vorschläge nicht begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des
Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Maßnahmengesetz als
in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.
Rechte der Aktionäre:
Auskunftsrecht
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kein
Auskunftsrecht. Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
sieht vor, dass bei der Abhaltung virtueller Hauptversammlungen Aktionären oder deren
Vertretern ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird.
Über das Kontaktformular auf der Internetseite unter
www.edding.com/hv/
können angemeldete Aktionäre unter Angabe ihres Namens und der Eintrittskartennummer
ihre Fragen formulieren und übermitteln. Diese Möglichkeit steht den Aktionären bis
zum Ende der Generaldebatte während der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung.
Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.
Der Vorstand kann insbesondere auch Fragen zusammenfassend beantworten.
Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Fragenbeantwortung jeweils den Namen und
ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten zu
nennen, soweit der Namensnennung bei der Übermittlung der Frage nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
Möglichkeit zum Widerspruch
Ebenso sieht der Gesetzgeber vor, dass Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben,
in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens
in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung eingeräumt wird.
Über die E-Mail-Adresse:
widerspruch@edding.de
können Aktionäre, die ihr Stimmrecht wahrgenommen haben, ihren Widerspruch unter Angabe
ihres vollständigen Namens und der Eintrittskartennummer bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung einlegen.
Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen ermächtigt und
erhält die Widersprüche hierüber.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in
600.000 Stück Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien. Je eine Stammstückaktie
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben – außer in den
gesetzlich vorgesehenen Fällen – kein Stimmrecht.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen und Unterlagen, insbesondere
die Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können alsbald
nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes zugänglich zu machende Unterlagen, werden
ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht.
Sämtliche Zeitangaben in den allgemeinen Hinweisen zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit
(MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem
Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl
oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
wie nachstehend näher bestimmt auszuüben: Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag
unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe
dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 bis
8 haben verbindlichen Charakter, derjenige zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden
Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung)
oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).
Ahrensburg, im April 2022
edding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Hinweis zum Datenschutz:
Die Hinweise der edding AG insbesondere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
der Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste durch die edding AG und zu den Aktionären
nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Homepage der
edding AG unter:
www.edding.com/hv/
Michael Rauch, Geschäftsführender Direktor (CFO) der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
(Koblenz)
Michael Rauch (geb. 1972) schloss sein Studium zum Diplom-Kaufmann an der Universität
Würzburg ab. Michael Rauch ist seit August 2019 Chief Financial Officer bei der im
SDAX und TecDax börsennotierten CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, einem der führenden
eHealth Unternehmen in Europa.
Zuvor war er zweieinhalb Jahre als kaufmännischer Geschäftsführer (CFO) in der Konzernleitung
der Douglas Gruppe, dem führenden Beauty Retailer in Europa, tätig. Davor war er 16
Jahre bei Henkel in verschiedenen internationalen Finanz- und Controlling-Funktionen
tätig, zuletzt als Corporate Senior Vice President und Financial Director des Unternehmensbereichs
Adhesive Technologies.
Michael Rauch verfügt über rund 20 Jahre internationaler Management Erfahrung im Bereich
Finanzen und war unter anderem mehrere Jahre in Großbritannien, Schweden und China
tätig.
Seit 2017 ist Herr Rauch unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats der edding AG.
Patricia Lobinger, Geschäftsführerin (CEO interim) der mobile.de GmbH (Kleinmachnow)
Patricia Lobinger (geb. 1980) hat einen Studienabschluss in Internationaler Betriebswirtschaftslehre
der Wirtschaftsuniversität Wien sowie einen Master in Business Consulting der Hochschule
Wismar. Patricia Lobinger ist seit 2011 in verschiedenen Funktionen bei der mobile.de
GmbH tätig, von 2016 bis 2021 in der Rolle der CFO. Seit Oktober 2021 führt sie die
Organisation in der Rolle als Interim CEO.
Patricia Lobinger bringt langjährige Erfahrung im Finanzbereich sowie mit digitalen
Geschäftsmodellen ein. Darüber hinaus rundet mehrjährige Berufserfahrung in der Unternehmensberatung
sowie im Personalbereich ihr Profil ab. Inhaltlich bilden ein starker Fokus sowie
konsequente Weiterbildung zu Fragen der Organisationsberatung und -entwicklung, zur
erfolgreichen Gestaltung von Veränderungsprozessen in Unternehmen, sowie eine starke
Betonung von Führungsthemen den roten Faden durch die verschiedenen funktionalen Stationen.