Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
ISIN DE0005658009
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG hat am 25. März 2022
beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020/21 in Höhe von 7.356.185,16
Euro wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird am 30. März 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5
% (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream
Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
und Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“
des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder
teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt
haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere
Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags
nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung
des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim Bundeszentralamt
für Steuern, 53221 Bonn, eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird empfohlen,
sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Andernach, im März 2022
Eisen- und Hüttenwerke AG
Der Vorstand
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