Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft: Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft
Dortmund
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 25.05.2020

Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft

Dortmund

ISIN DE0005677108, Wertpapier-Kenn-Nummer: 567 710

Dividendenbekanntmachung

Die 21. ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 22.05.2020 beschlossen, von dem bei der Elmos Semiconductor Aktiengesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 201.957.971,28 Euro einen Betrag in Höhe von 9.409.187,84 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,52 Euro je Aktie zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von 192.548.783,44 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Beschluss berücksichtigt die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien (am Tag der ordentlichen Hauptversammlung 2.008.921 Stück), die nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende wird am 27.05.2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung ggf. auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Zahlstelle ist die Landesbank Baden-Württemberg.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Beschränkt steuerpflichtigen Aktionären wird der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung erstattet; eine Dividendenabrechnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Dortmund, im Mai 2020

Elmos Semiconductor AG

Der Vorstand

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