EnviTec Biogas AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

EnviTec Biogas AG

Lohne

ISIN DE000A0MVLS8
WKN A0MLVS

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

 

Wir laden unsere Aktionäre und Aktionärinnen hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung ein,

die am Montag, den 3. Juli 2023, um 14.00 Uhr (MESZ)

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Industriering 10a, 49393 Lohne. Demgemäß besteht kein Recht der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, an dieser Versammlung physisch teilzunehmen.

Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung für angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt über ein internet-basiertes passwortgeschütztes Aktionärsportal. Dieses kann über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

erreicht werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren hauptversammlungsbezogenen Rechten der Aktionäre im Anschluss an die Tagesordnung.

ANGABEN GEMÄSS § 125 AKTIENGESETZ IN VERBINDUNG MIT TABELLE 3 BLÖCKE A bis C DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/​1212 („DVO“)

Art der Angabe Beschreibung
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Virtuelle ordentliche Hauptversammlung der EnviTec Biogas AG

Im Format gemäß EU-DVO 2018/​1212: ENVIHV20230703

2. Art der Mitteilung Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung

Im Format gemäß EU-DVO 2018/​1212: NEWM

B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN ISIN: DE000A0MVLS8
2. Name des Emittenten EnviTec Biogas AG
C. Angaben zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 03. Juli 2023

Im Format gemäß EU-DVO 2018/​1212: 20230703

2. Uhrzeit der Hauptversammlung 14:00 Uhr (MESZ)

Im Format gemäß EU-DVO 2018/​1212: 12:00 Uhr (UTC)

3. Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung

Im Format gemäß EU-DVO 2018/​1212: GMET

4. Ort der Hauptversammlung URL zum HV-Aktionärsportal der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur möglichen Ausübung der Aktionärsrechte: https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Industriering 10a, 49393 Lohne
5. Aufzeichnungsdatum 11. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ)
(entspricht 12. Juni 2023, 0:00 Uhr (MESZ) in der Einberufung)Im Format gemäß EU-DVO 2018/​1212: 20230611 (cob)
6. Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

 

WEITERE INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG (BLÖCKE D BIS F DER TABELLE 3 DES ANHANGS DER DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/​1212):

Weitere Informationen über die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf folgender Internetseite zu finden:

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

 

Überblick über die Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts des EnviTec-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

6.

Beschlussfassungen über Satzungsänderung (u.a. Aufnahme von Regelungen zu virtuellen Hauptversammlungen)

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts des EnviTec-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Der Geschäftsbericht der Gesellschaft, der den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022, den Lagebericht des EnviTec-Konzerns sowie den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 enthält, sowie alle weiteren vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter dem Link

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

erhältlich. Darüber hinaus können die vorgenannten Unterlagen in den Geschäftsräumen am Sitz der EnviTec Biogas AG, Industriering 10a, 49393 Lohne, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenfrei zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz der EnviTec Biogas AG zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 118.143.347,29 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,00 je dividendenberechtigte Stückaktie: EUR 29.700.000,00
Vortrag auf neue Rechnung: EUR 88.443.347,29
Bilanzgewinn EUR 118.143.347,29

Die Dividende ist ab dem 6. Juli 2023 zahlbar.

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 150.000 eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Soweit sich die Zahl nicht dividendenberechtigter eigener Aktien bis zum Tag der Hauptversammlung erhöht, wird der obige Beschlussvorschlag dergestalt angepasst werden, dass bei einer unveränderten Dividende von EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie der auf die weiteren eigenen Aktien entfallende Ausschüttungsbetrag auf neue Rechnung vorgetragen wird.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kohl & Zerhusen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 49439 Steinfeld, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

6.

Beschlussfassungen über Satzungsänderung (u.a. Aufnahme von Regelungen zu virtuellen Hauptversammlungen)

6.1

Virtuelle Hauptversammlung

Durch das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I 2022, S. 1166) wurde § 118a AktG eingefügt und damit die Möglichkeit eröffnet, Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Versammlungsort (virtuelle Hauptversammlung) abzuhalten. Um von dieser Möglichkeit für Hauptversammlungen, die ab dem 1. September 2023 einberufen werden, Gebrauch machen zu können, ist eine Regelung in der Satzung erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Gesellschaft in Zukunft die Flexibilität haben sollte, ihre Hauptversammlung entweder in Präsenz oder virtuell abzuhalten. Ziffer 13 der Satzung der Gesellschaft soll daher angepasst werden und es soll eine Ermächtigung zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen aufgenommen werden. Diese Ermächtigung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Ziffer 13 der Satzung wird um folgende Ziffer 13.3 ergänzt:

„Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass eine Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung), wenn die Versammlung innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung in das Handelsregister stattfindet. Eine etwaige Ausübung dieser Ermächtigung ist mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

6.2

Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern

Gemäß § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG kann die Satzung bestimmte Fälle festlegen, in denen Aufsichtsratsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet werden kann, an den Hauptversammlungen der Gesellschaft im Wege der Bild- und Tonübertragung von einem anderen Ort als dem Versammlungsort teilzunehmen. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Ziffer 14 der Satzung wird um folgende Ziffer 14.4 ergänzt:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats dürften in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden im Wege der Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn das betreffende Aufsichtsratsmitglied an der physischen Teilnahme am Ort der Hauptversammlung verhindert ist oder wenn die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird. Dies gilt jedoch nicht für den Versammlungsleiter.“

6.3

Nachfragerecht

Die Satzung der EnviTec Biogas AG sieht bereits jetzt vor, dass der Versammlungsleiter das Fragerecht in der Hauptversammlung zeitlich angemessen beschränken kann. Dies entspricht der marktüblichen Praxis und soll eine sachgerechte Durchführung der Hauptversammlung gewährleisten. Dieses Recht des Versammlungsleiters soll entsprechend der gesetzlichen Regelungen auch auf das im Gesetz mit Blick auf die Vorabeinreichung von Fragen im Falle einer virtuellen Hauptversammlung vorgesehene Nachfragerecht ausgeweitet werden, um damit einen Gleichlauf zu erzielen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Ziffer 15.2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst (Ergänzung nur hier fett hervorgehoben):

„Er ist berechtigt, das Frage- bzw. Nachfrage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.“

6.4

Briefwahl

Die Satzung der EnviTec Biogas AG sieht bereits jetzt vor, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und Recht im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Gemäß § 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung ferner vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Ziffer 15 der Satzung wird um folgende Ziffer 15.4 ergänzt:

„Der Vorstand kann bestimmen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Ermöglicht der Vorstand den Aktionären hiernach die Briefwahl, sind die näheren Einzelheiten des Verfahrens in der Einberufung der Hauptversammlung anzugeben.

Die derzeit gültige Fassung der Satzung der EnviTec Biogas AG ist unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

abrufbar.

I.

Hinweise zur Einberufung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 26n des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung 2023 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abzuhalten. Gemäß § 26n EGAktG besteht die Möglichkeit, Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2023 einberufen werden, auch ohne Satzungsermächtigung als virtuelle Hauptversammlungen nach § 118a AktG abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Hauptversammlungsort ist ausgeschlossen.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten. Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung beruht auf neuen gesetzlichen Vorgaben, so dass es im Vergleich zur virtuellen Hauptversammlung im Jahr 2022 zu Änderung beim Ablauf der Hauptversammlung und der Ausgestaltung der Aktionärsrechte kommt.

Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton nach Eingabe der zugesandten individuellen Zugangsdaten über das internet-basierte passwortgeschützte Aktionärsportal („HV-Aktionärsportal“) im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

verfolgen sowie ihre Aktionärsrechte auszuüben. Die individuellen Zugangsdaten zu dem HV-Aktionärsportal werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes versandt. Einzelheiten hierzu finden sich im nachfolgenden Abschnitt „Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“.

Über das HV-Aktionärsportal können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) ihr Stimmrecht per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, von ihrem Rede- und Auskunftsrecht Gebrauch machen, Widerspruch zu Protokoll erklären und vor der Versammlung Stellungnahmen im Wege elektronischer Kommunikation einreichen. Einzelheiten hierzu finden sich in den nachfolgenden Abschnitten.

II.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in Ziffer 14 der Satzung i.V.m. § 123 Abs. 4 Sätze 1, 2 und 4 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Montag, 26. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen:

EnviTec Biogas AG
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart
E-Mail: hauptversammlung@baderhubl.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch das depotführende Institut in Textform zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Montag, 12. Juni 2023, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag lassen Inhalt und Umfang des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des Veräußerers unberührt.

Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die angemeldeten Aktionäre sogenannte Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer und PIN) für das HV-Aktionärsportal abgedruckt sind. Der Zugang zu dem HV-Aktionärsportal erfolgt über die folgende Internetseite:

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

III.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation per Briefwahl abgeben. Hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“). Die Stimmabgabe im Wege der elektronischer Briefwahl kann über das HV-Aktionärsportal im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das HV-Aktionärsportal ist ab Montag, dem 12. Juni 2023, bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2023 durch den Versammlungsleiter für die jeweilige Abstimmung angekündigten Zeitpunkt möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann im HV-Aktionärsportal eine über das HV-Aktionärsportal vorgenommene Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl auch geändert oder widerrufen werden.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

IV.

Vertretung durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls unter den oben genannten Voraussetzungen (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“) zur Hauptversammlung anmelden und den Anteilsbesitz nachweisen.

Soweit die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Sollte keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt werden, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen der Stimme enthalten. Sofern zu einem Beschlussgegenstand eine Einzelabstimmung durchgeführt wird, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, gilt eine Weisung zu diesem Beschlussgegenstand insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter weder vor noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von Erklärungen zu Protokoll entgegennimmt und – mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts – auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.

Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB) und kann unter Verwendung des Formulars zur Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, das nach erfolgter form- und fristgerechter Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes den Aktionären übersendet wird, oder über das HV-Aktionärsportal im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vorgenommen werden.

Die formulargestützte Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens Sonntag, den 2. Juli 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

EnviTec Biogas AG
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart
E-Mail an: hauptversammlung@baderhubl.de

Eine Übermittlung per Telefax ist nicht möglich.

Die Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst Weisungen über das HV-Aktionärsportal im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

ist ab Montag, den 12. Juni 2023, bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2023 durch den Versammlungsleiter hierfür angekündigten Zeitpunkt möglich. Bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2023 ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über das HV-Aktionärsportal erteilten Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft möglich.

V.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“), können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können, soweit sie selbst bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt.

Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 2. Juli 2023 (Sonntag), 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:

EnviTec Biogas AG
c/​o BADER & HUBL GmbH
Friedrich-List-Straße 4a
70565 Stuttgart
E-Mail an: hauptversammlung@baderhubl.de

Eine Übermittlung per Telefax ist nicht möglich.

Die Erteilung einer Vollmacht über das HV-Aktionärsportal im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

ist ab Montag, den 12. Juni 2023, und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2023 bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter hierfür angekündigten Zeitpunkt möglich. Während der virtuellen Hauptversammlung am 3. Juli 2023 bis zu dem in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter hierfür angekündigten Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über das HV-Aktionärsportal erteilten Vollmacht über das HV-Aktionärsportal möglich.

Die Bevollmächtigten können sich zur Hauptversammlung über das HV-Aktionärsportal elektronisch zuschalten und dort die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verfolgen und die Aktionärsrechte ausüben. Die Nutzung des HV-Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten wie auch die elektronische Zuschaltung zu der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung über das HV-Aktionärsportal durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden.

VI.

Weitere Rechte der Aktionäre

a)

Ergänzungsanträge nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, den 8. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), in schriftlicher Form unter der Adresse

EnviTec Biogas AG
Vorstand
Industriering 10a
49393 Lohne

zugegangen sein.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

veröffentlicht und bekannt gemacht.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem Beschlussvorschlag der Verwaltung betreffend einen bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich an die nachfolgende Adresse zu richten:

EnviTec Biogas AG
Abteilung Investor Relations
Industriering 10a
49393 Lohne
E-Mail: ir@envitec-biogas.de

Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die der Gesellschaft spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Sonntag, den 18. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse bzw. E-Mailadresse zugegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

veröffentlichen. Anderweitig adressierte oder verspätete Anträge werden nicht zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. Zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge gelten in der virtuellen Hauptversammlung als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Das Stimmrecht zu derartigen Anträgen kann ausgeübt werden, auch schon vor der Hauptversammlung, sobald die Voraussetzungen für die Stimmrechtsausübung erfüllt sind (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“). Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt hat, nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Versammlung nicht behandelt werden. Sollte über Gegenanträge oder Wahlvorschläge abgestimmt werden, ist die Stimmrechtsausübung (elektronische Briefwahl) ausschließlich über das HV-Aktionärsportal möglich.

c)

Einreichung von Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahmen an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“) haben das Recht, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen (§ 130a Abs. 1 bis 4 AktG).

Stellungnahmen sind in Textform gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren im HV-Aktionärsportal unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

bis spätestens fünf Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Dienstag, den 27. Juni 2023, 24:00 Uhr (MESZ), einzureichen. Der Umfang einer Stellungnahme ist auf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) beschränkt.

Die Gesellschaft wird Stellungnahmen, die den vorstehenden Anforderungen genügen, spätestens vier Tage vor der virtuellen Hauptversammlung, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 28. Juni 2023 24:00 (MESZ), über das HV-Aktionärsportal unter Veröffentlichung des Namens des Aktionärs bzw. dessen Bevollmächtigten zugänglich machen.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung nach § 131 Abs. 1a AktG. Fragen, Anträge, Wahlvorschläge und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, die in Stellungnahmen enthalten sind, werden nicht als solche berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.

d)

Rederecht nach § 130a Abs. 5 und 6 AktG

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben ein Rederecht in der Hauptversammlung. Eine Einreichung von Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung ist nicht möglich. Auskunftsverlangen dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein.

Zur Ausübung des Rederechts ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im HV-Aktionärsportal zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im HV-Aktionärsportal vorgesehene Schaltfläche „Virtueller Wortmeldetisch“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich. Voraussetzungen für die Ausübung des Rederechts ist eine stabile Internetverbindung sowie ein internetfähiges, funktionstüchtiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon. Hinweise dazu sind unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

bereitgestellt. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

e)

Auskunftsrecht nach § 131 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können gemäß § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten in der virtuellen Hauptversammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Absatz 1f AktG anordnet, dass alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das HV-Aktionärsportal ausgeübt werden können, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist.

Die Ausübung erfordert in diesem Fall, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im HV-Aktionärsportal vorgesehene Schaltfläche „Virtueller Wortmeldetisch“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.

Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

f)

Anträge und Wahlvorschläge in der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen und Wahlvorschläge zu unterbreiten. Dies gilt auch für Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG, unabhängig davon, ob sie zugänglich gemacht wurden oder nicht. Anträge und Wahlvorschläge dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Zur Ausübung dieser Rechte ist die von der Gesellschaft angebotene Videokommunikation im HV-Aktionärsportal zu verwenden, womit zur Ausübung eine elektronische Zuschaltung der Aktionäre zur Hauptversammlung erforderlich ist. Die Ausübung erfordert, dass jeder Aktionär oder sein Bevollmächtigter zuvor über die im HV-Aktionärsportal vorgesehene Schaltfläche „Virtueller Wortmeldetisch“ eine Wortmeldung abgibt. Dies ist ausschließlich am Tag der Hauptversammlung ab Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter (MESZ) bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt möglich.

g)

Widerspruchsrecht gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 118a AktG Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AktG i.V.m. § 245 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (siehe unter „II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte“) oder ihre Bevollmächtigten können vom Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung über das HV-Aktionärsportal der Gesellschaft auf elektronischem Weg Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll.

VII.

Weitere Angaben zu den Abstimmungen nach Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Unter den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 haben die Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschlüsse bzw. Wahlvorschläge verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung), d.h. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

VIII.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MEZ minus eine Stunde bzw. UTC = MESZ minus zwei Stunden.

IX.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als die im Sinne von Artikel 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung verantwortliche Stelle personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Zugangsdaten zum Portal sowie Daten zur Nutzung des Portals einschließlich Fragen, Stimmabgaben und Widersprüchen) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Zudem verarbeitet die Gesellschaft auch die personenbezogenen Daten eines von einem Aktionär etwaig benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere dessen Name sowie dessen Wohnort). Sofern ein Aktionär oder ein Vertreter mit der Gesellschaft in Kontakt tritt, verarbeitet die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die von Aktionären oder ihren Vertretern angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel Telefonnummern).

In Abhängigkeit vom Einzelfall kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Die Gesellschaft verarbeitet beispielsweise Informationen zu Anträgen, Fragen und Wahlvorschlägen. Im Falle von zugänglich zu machenden Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden diese einschließlich des Namens des Aktionärs zudem im Internet unter

https:/​/​www.envitec-biogas.de/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​2023

veröffentlicht.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist nach den §§ 118 ff. AktG zwingend erforderlich, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderen versammlungsbezogenen Rechten nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Da sämtliche Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, weist die Gesellschaft jedoch darauf hin, dass Aktionäre sich unter Wahrung ihrer Anonymität bzw. ohne Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten durch Bevollmächtigte nach § 135 AktG (Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) vertreten lassen können. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie zum Beispiel aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister der Gesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung im Wege der Auftragsverarbeitung eingesetzt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Die Gesellschaft verwendet die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erhobenen personenbezogenen Daten nicht zur Vornahme von Entscheidungen, die auf automatisierter Verarbeitung beruhen (Profiling).

Die Gesellschaft bzw. die damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle und diese über das Kreditinstitut des Aktionärs, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien der Gesellschaft beauftragt haben (sogenannte Depotbank).

Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer bis zu drei Jahre, soweit nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungsvorschriften die Gesellschaft zu einer weiteren Speicherung verpflichten oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Nach Ablauf des entsprechenden Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter bestimmten gesetzlichen Vorschriften haben Aktionäre ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung. Sollten personenbezogene Daten von Aktionären unrichtig oder unvollständig sein, haben diese ein Recht auf Berichtigung und Ergänzung. Die Aktionäre können jederzeit die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Gesellschaft nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt ist. Ferner haben die Aktionäre ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung.

Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

privacy@envitec-biogas.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

EnviTec Biogas AG
Industriering 10a
49393 Lohne
Telefax: +49 (0) 4442 8016-98100

Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

 

Lohne, im Mai 2023

EnviTec Biogas AG

Der Vorstand

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