Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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ESPEN AG Bad Vilbel |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 28.07.2020 |
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ESPEN AGBad VilbelWKN 594 168Einladung zur ordentlichen HauptversammlungSehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ESPEN AG für das Geschäftsjahr 2019 am Freitag, 28.08.2020, um 11.15 Uhr
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1. |
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 |
3. |
Lagebericht des Vorstands und Bericht des Aufsichtsrates zum abgelaufenen Geschäftsjahr |
4. |
Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorschlag des Vorstandes: Vortrag in Höhe von € 58.856,27 auf neue Rechnung |
5. |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Es wird vorgeschlagen, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. |
6. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Es wird vorgeschlagen, die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten. |
7. |
Wahl des Abschlusserstellers für das Jahr 2020 Es wird vorgeschlagen, die bisher tätige Steuerkanzlei Dr. Serfas, Bad Vilbel, mit dieser Aufgabe zu beauftragen. |
8. |
Verschiedenes |
Nach Schließung der Hauptversammlung wird ein Mittagessen angeboten (voraussichtlich ab 13.30 Uhr). Im Anschluss ist für Interessierte ein Rundgang durch den nahegelegenen Betrieb vorgesehen. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel wird zur An- und Abreise durch die Gesellschaft gewährleistet.
Wir verzichten dieses Jahr auf die briefliche Verteilung von Geschäftsberichten. Stattdessen können Sie über die Internet-Adresse der Gesellschaft unter
www.espen.de / Informationen / Investor Relations
folgende Unterlagen einsehen:
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den gebilligten Bilanzbericht für das Geschäftsjahr 2019 |
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den Lagebericht des Vorstands |
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Anträge, Gegenanträge und ggf. die Stellungnahme der Verwaltung hierzu (bis dato liegen keine Anträge vor) |
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pflichtgemäße Datenschutzhinweise |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 ff. AktG sind einschließlich einer etwaigen Begründung bis zum 14.08.2020 in schriftlicher Form der Gesellschaft zu übermitteln.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und die ihre Teilnahme spätestens am siebten Tag vor der HV, also am 21. August 2020 schriftlich bei der Gesellschaft angezeigt haben.
Wir bitten daher um zeitnahe Anmeldung. Sollten Sie verhindert sein und dennoch Ihr Stimmrecht ausüben wollen, verwenden Sie bitte die beigefügte Vollmacht. Diese muss von Ihnen gegengezeichnet werden und sollte uns im Original vorliegen. Vertretungsvollmacht und Anmeldeformular nebst Anreisebeschreibung finden Sie in der Anlage.
Hinweise zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir relevante Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre zusammengefasst. Diese Hinweise sind ebenfalls auf der Internetseite aufgeführt.
ESPEN AG
Der Vorstand