Regionalwert AG Rheinland: Einladung zur 4. ordentlichen (online) Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Regionalwert AG Rheinland
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur 4. ordentlichen (online) Hauptversammlung 28.07.2020

Regionalwert AG Rheinland

Köln

Amtsgericht Köln, HRB 88066

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG Rheinland

Einladung zur 4. ordentlichen (online) Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG Rheinland,

das letzte halbe Jahr war stark geprägt von der Corona Pandemie, durch die sich vieles im persönlichen und beruflichen Leben von uns allen geändert hat. So wird nun leider auch die Durchführung der Hauptversammlung online, ohne die Präsenz von Aktionären und Bevollmächtigten, durch eine virtuelle Übertragung im Internet stattfinden. Dadurch wird es zu keinem persönlichen Austausch kommen können, was wir sehr bedauern. Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder wie gewohnt mit persönlicher Anwesenheit tagen werden.

Durch Corona sind auch Landwirtschaft und Ernährung in die Schlagzeilen geraten. Deutlich wurde, dass eine gute Versorgung mit Lebensmitteln nicht selbstverständlich ist. Regionale, dezentral organisierte Biobetriebe bieten neben einer höheren Versorgungssicherheit darüber hinaus sowohl den Schutz von Artenvielfalt, Klima, Tierwohl, guten Arbeitsplätzen als auch den langfristigen Schutz unserer Ressourcen Boden, Wasser und Luft.

Trotz der großen Veränderungen schauen wir mit ein wenig Stolz auf das letzte Jahr und den erfolgreichen Abschluss der 3. Kapitalerhöhung Anfang des Jahres zurück. Wir verfügen nun über ein Grundkapital in Höhe von 1,75 Mio. Euro, zur Verfügung gestellt von aktuell 536 Aktionär*innen. Mit 28 Partnerbetrieben arbeiten wir in einem engen regionalen Netzwerk an nachhaltigen Versorgungsstrukturen. Dank Ihrer Aktienkäufe konnten wir bereits acht Beteiligungen eingehen, davon vier Beteiligungen in diesem Jahr.

Weitere Beteiligungen sind in Umsetzung bzw. in Planung, darunter an einer Molkerei, an mobilem Schlachten, an einem Stallbau mit Käserei, einer Bäckerei-Nachfolge, einem Bio-Weinbaubetrieb, einer Seifen-Manufaktur und einem Regionalwert-Laden. Alle natürlich: regional, bio und fair! Um alle Projekte umsetzten zu können, benötigen wir schon bald weiteres Kapital. Dafür schlagen wir eine Kapitalerhöhung mit genehmigtem Kapital vor.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und laden Sie hiermit herzlich ein

zur vierten ordentlichen Hauptversammlung (online) der Regionalwert AG Rheinland

am Montag, dem 24.08.2020, um 19.00 Uhr.

Eine Anmeldung unter

hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de

ist erforderlich.

Die Hauptversammlung findet in den Räumlichkeiten des Notars Dr. Marc Hermanns, Habsburgerring 2, 50674 Köln, statt und wird von dort in einem geschützten Raum im Internet übertragen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Teilnahme an der online-Hauptversammlung am Ende der Einladung.

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden

TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019 durch den Vorstand

TOP 3:

Bericht des Aufsichtsrats

TOP 4:

Darstellung der Entwicklungsziele des nächsten Jahres durch den Vorstand

TOP 5:

Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat

TOP 6:

Beschlussfassung zum Verlustvortrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Der Bilanzverlust im Geschäftsjahr 2019 zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR -92.780,48 wird auf neue Rechnung 2020 vorgetragen.“

TOP 7:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

TOP 8:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.“

TOP 9:

Beschlussfassung zur Schaffung von genehmigtem Kapital

Die verfügbaren Mittel aus der 3. Kapitalerhöhung werden für vier Beteiligungsprojekte an Biobetrieben voraussichtlich innerhalb eines Jahres verwendet worden sein. Für zusätzliche Beteiligungen wird weiteres Kapital benötigt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung für Kapitalerhöhungen im Rahmen von genehmigtem Kapital folgende Beschlussfassungen vor.

a) Beschlussfassung zur Schaffung von neuem genehmigten Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24.08.2025 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.755.500,00 um höchstens EUR 877.500,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

b) Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor, die Satzung an folgendem Punkt abzuändern.

„§ 5 in der Satzung wird wie folgt geändert:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 24.08.2025 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.755.500,00 um höchstens EUR 877.500,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

TOP 10:

Beschlussfassung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung als Beschluss vor:

„Zum Abschlussprüfer der Regionalwert AG für das Jahr 2020 wird die RNW Rhein-Neckar Wirtschaftsprüfung GmbH aus Edingen-Neckarhausen bestellt.“

TOP 11:

Sonstiges

Unterlagen zur Einsicht

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden. Bitte melden Sie sich zur Einsicht unter

gothe@regionalwert-rheinland.de

an.

Mit besten Grüßen

 

24. Juli 2020

Dorle Gothe
Vorstand

 

Hinweise zur online-Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Hintergrund

Gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre an der Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der elektronischen Kommunikation (Mail) teilnehmen und ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre.

Beschreibung des virtuellen online-Verfahrens

Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Vorstands unter Hinzuschaltung von Aktionären und weiteren Aufsichtsräten durch Videokonferenz des Anbieters Noisetoys statt. Die Aufzeichnung erfolgt in den Räumen des mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars, der ebenfalls anwesend sein wird. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, für die Teilnahme an der online-Übertragung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt durch Briefwahl, die Vollmachtserteilung wird ermöglicht. Anträge zur Tagesordnung und die Fragemöglichkeit der Aktionäre werden über elektronische Kommunikation (Mail) und per Post eingeräumt. Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können per Mail und per Post erhoben werden. Bitte beachten Sie dafür die folgenden Hinweise:

Anmeldung zur online-Hauptversammlung

Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist aus organisatorischen Gründen notwendig. Bitte melden Sie sich per Mail (an hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de) bzw. per Post (an Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln) bis zum Ablauf des 19.08.2018 (24:00 Uhr, es gilt der Tag des Eingangs) an. Für die Anmeldung muss der Anlass (Anmeldung zur Hauptversammlung), der Name und die Adresse des Aktionärs bzw. der Aktionärin sowie die Mailadresse angegeben werden, über die der Zugang zur online-Hauptversammlung erfolgen soll. Für eine ausreichende Datenverbindung zum Empfang einer online-Übertragung haben die Aktionäre selbst Sorge zu tragen. Die Zugangsdaten (Link und Passwort) für die online-Übertragung werden den angemeldeten Teilnehmern und Teilnehmerinnen von dem Anbieter Noisetoys zugesandt, persönliche Daten der Teilnehmer werden nach der Veranstaltung beim Anbieter gelöscht. Eine Stunde vor der Hauptversammlung wird der virtuelle Raum geöffnet.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt per Mail (ausschließlich an hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de) oder schriftlich per Post (an Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln) jeweils unter Verwendung des angehangenen Briefwahlformulars, das den Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt wird. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss, soweit sie schriftlich per Post erfolgt, der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.08.2018 (24:00 Uhr, es gilt der Zeitpunkt des Eingangs) zugegangen sein. Bei der Stimmabgabe per Mail kann das Formular als Anhang im pdf-Format eingesendet oder mit gleichlautendem Wortlaut im Nachrichtentext bis zur jeweiligen Abstimmung übertragen werden.

Übertragung der Stimmrechte

Aktionäre und Aktionärinnen können ihr Stimmrecht durch eine/n Bevollmächtigte/n ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Vollmacht ist die Textform ausreichend (§ 21 der Satzung, Vorlage siehe Anhang). Für die Stimmabgabe des Bevollmächtigten gelten die vorab genannten Voraussetzungen.

Anträge von Aktionärinnen/Aktionären zur Tagesordnung

Anträge von Aktionärinnen/Aktionären zur Tagesordnung sind per Mail (an hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de) oder schriftlich per Post (an Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln) zu richten. Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende Anträge, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, unter dieser Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Homepage der Regionalwert AG unter www.regionalwert-rheinland.de auf der Unterseite Aktuelles im Beitrag Hauptversammlung veröffentlicht.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Aus organisatorischen Gründen hat der Vorstand vorgegeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis Freitag, 21.08.2020, 24:00 Uhr (Tag des Eingangs), an die Gesellschaft per Mail (an hauptversammlung@regionalwert-rheinland.de) bzw. auch schriftlich per Post (an Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln) richten. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.

Widerspruch zu Beschlüssen der Hauptversammlung

Widersprüche zu Beschlüssen der Hauptversammlung können per Mail (an widerspruch@regionalwert-rheinland.de) sowie schriftlich per Post (an Regionalwert AG Rheinland, Salierring 32, 50677 Köln) eingelegt werden. Der Widerspruch per Mail ist bis zum Ende der Hauptversammlung möglich. Der schriftliche Widerspruch per Post muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 19.08.2020 bis 24:00 Uhr vorliegen, es gilt der Zeitpunkt des Eingangs.

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