ETTLIN AG – Ordentliche Hauptversammlung

Berichtigung der Veröffentlichung vom 08.07.2022

ETTLIN AKTIENGESELLSCHAFT

ETTLINGEN

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am
Freitag, den 12. August 2022 um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft
in der Pforzheimer Straße 202 in 76275 Ettlingen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichts des Aufsichtsrates der ETTLIN AKTIENGESELLSCHAFT.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 76275 Ettlingen, Pforzheimer Straße 202 zur Einsicht für die Aktionäre aus. Sie werden ferner jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 in Höhe von € 852.154,61 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 50,00 € je Stückaktie 840.000,00
b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 12.154,61
Bilanzgewinn 852.154,61

Die Dividende wird wie folgt ausbezahlt:

EX-Tag: 15. August 2022
Record-Tag: 16. August 2022
Zahlbarkeit: 17. August 2022

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Ebner Stolz GmbH & Co.KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Karlsruhe

zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. August 2022 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder.
Es sind somit drei neue Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zu wählen, wobei nach vorgenannter Satzungsregelung eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern möglich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus drei von den Aktionären zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Matthias Häcker, Kaufmann, München,

Herrn Michael Pieper, Kaufmann, Hergiswil, und

Herrn Rolf Heitlinger, Betriebswirt, Ettlingen

in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, gleichzeitig mit den von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedern

Frau Ehrentraud Madl, Kauffrau, München,

mit der Maßgabe zum Ersatzmitglied zu wählen, dass sie Mitglied des Aufsichtsrates wird, wenn eines der vorstehend vorgeschlagenen und in der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Frau Madl soll ihre Stellung als Ersatzmitglied zurückerlangen, sobald die Hauptversammlung für das ausgeschiedene, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vorgenommen hat. Scheiden mehrere Aufsichtsratsmitglieder aus, ersetzt das Ersatzmitglied das zuerst ausscheidende Aufsichtsratsmitglied.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Vorlage ihrer Aktienurkunden oder einer Hinterlegungsbescheinigung (siehe dazu nachstehenden Absatz sowie § 15 Abs. 2 der Satzung) legitimieren.

Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nach § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am vierten Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis 08. August 2022, bei der Gesellschaftskasse oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen, ferner bei einem deutschen Notar oder bei einer amtlich erklärten Wertpapiersammelbank ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Hinterlegungsstellen sind die

Kasse der Gesellschaft

und die

Deutsche Bank AG, Securities Production General Meetings,

Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main

Die Hinterlegung ist nach § 15 Abs. 3 der Satzung auch in der Weise zulässig, dass die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.

 

Ettlingen, 08.07.2022

ETTLIN AKTIENGESELLSCHAFT

Der Vorstand

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