evercom Aktiengesellschaft, Düsseldorf – Beschluss der Hauptversammlung am 27.3.2023 über eine ordentliche Kapitalerhöhung (Kapitalerhöhung ohne Ausgabe neuer Aktien)

evercom Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HRB 40159

Beschluss der Hauptversammlung am 27.3.2023 über eine ordentliche Kapitalerhöhung
der evercom AG

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 69.300,00 wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 65.604,00 auf EUR 334.904,00 erhöht durch Umwandlung dieses Betrages der in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital.

Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien durch Erhöhung des auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteils am Grundkapital der Gesellschaft. Durch die Kapitalerhöhung erhöht sich der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals entsprechend.

Diesem Beschluss wird die Bilanz aus dem vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 zugrunde gelegt. Der Jahresabschluss wurde durch die Heigrodt & Kühnemund Partnergesellschaft, Kaarst, erstellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Düsseldorf, 5.4.2023

John Kayser
Vorstand

Comments are closed.