Ficus Wohnen AG, Ludwigshafen/Rhein – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Der J.C.M. Real Estate GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft swie die Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft)

Ficus Wohnen AG

Ludwigshafen am Rhein

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die J.C.M. Real Estate GmbH, Ludwigshafen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Real Estate GmbH unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

Die J.C.M. Holding GmbH, Dudenhofen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Holding GmbH nicht mehr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) sowie gleichzeitig nicht mehr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 5 AktG) gehört.

Die J.C.M. Holding GmbH, Dudenhofen, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der J.C.M. Holding GmbH mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) sowie gleichzeitig mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG) gehört.

 

Ludwigshafen am Rhein, Januar 2023

Der Vorstand

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