First Climate AG – Hauptversammlung 2017

First Climate AG

Bad Vilbel

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 03. August 2017 um 11:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des festgestellten IFRS Konzernabschlusses, des Berichtes des Vorstands und des Berichtes des Aufsichtsrats über das abgeschlossene Geschäftsjahr 2016 sowie Ausblick

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrats endet mit dem Ende der heutigen Hauptversammlung. Daher ist eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:

Jochen Knoesel, Würzburg, Diplom-Kaufmann, geschäftsführender Gesellschafter Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Würzburg

Matthias Werner, Eppstein i. Ts., Diplom-Kaufmann, selbständiger Projektentwickler

Jürgen Heilbock, Frankfurt, Rechtsanwalt, Partner bei avocado Rechtsanwälte, Frankfurt

Die vorgenannten Personen sollen bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt werden, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

6.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand wird dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 30. Juni 2022 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Dabei gilt, dass auf die durch diese Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen dürfen. Die Erwerbsermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden.

Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.

Dabei darf der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Wert von 0,40 € pro Aktie nicht um mehr als 5% überschreiten und nicht um mehr als 15% unterschreiten. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist bzw. falls bei einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere zu folgenden:

a)

Die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) wieder über ein Angebot an alle Aktionäre verkauft werden.

b)

Die auf Grund der vorstehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrates eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden.

7.

Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung

Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ist jeder Aktionär zur Teilnahme berechtigt, sofern er sich bei folgender Adresse bis spätestens am siebten Tag (27. Juli 2017) vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung schriftlich, per Telefax oder in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet hat:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0) 6101 – 556 58-77
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Gemäß § 7 Abs. 4 der Satzung ist zudem ein Nachweis der Berechtigung der Aktionäre zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung ihrer Stimmrechte zu erbringen. Dies hat durch eine in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut oder – wenn sie ihre Aktien nicht in einem von einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut geführten Depot verwahren – durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch die Gesellschaft, einen innerhalb der Europäischen Union ansässigen Notar, eine Wertpapiersammelbank oder ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zu erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages (13. Juli 2017) vor der ordentlichen Hauptversammlung (record date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag (27. Juli 2017) vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung zugehen.

Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht

Die Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß den §§ 126 und 127 AktG

Anfragen, Anträge (Gegenanträge) und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

First Climate AG
Industriestraße 10
61118 Bad Vilbel
Deutschland
Fax: +49 (0)6101 – 556 58-77
E-Mail: daniel.lippok@firstclimate.com

Wir werden etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die spätestens zwei Wochen vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung unter dieser Adresse eingegangen sind, im Internet unter www.firstclimate.com zugänglich machen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschläge werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlichen.

Angaben zum Kapital und den Stimmrechten

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 4.210.488 und ist eingeteilt in 4.210.488 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Jede Stückaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt 4.210.488. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

 

Bad Vilbel, im Juni 2017

First Climate AG

Der Vorstand

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