Fleurop Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Fleurop Aktiengesellschaft

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am 19. August 2018 um 09.00 Uhr
im Scandic Hotel Potsdamer Platz, Gabriele-Tergit-Promenade 19, 10963 Berlin

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Fleurop Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 225.275,99 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern der Fleurop Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

Stellungnahme des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Fleurop Aktiengesellschaft hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2018 die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5 von Vorstand bzw. Aufsichtsrat eingehend besprochen und ist mit diesen Beschlussvorschlägen mehrheitlich einverstanden.

Adresse für die Anmeldung und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen bekannt:

Fleurop Aktiengesellschaft, Lindenstraße 3-4, 12207 Berlin, Telefax: 030 / 71371-231

Die Anmeldung muss spätestens bis zum 3. August 2018 erfolgen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 16. August 2018, zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.

Bevollmächtigung und Vertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen bevollmächtigten Mitaktionär ausüben lassen. Für die Vollmacht ist Schriftform erforderlich. Als besonderer Service wird zusätzlich angeboten, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen, der ausschließlich gemäß individueller Weisung des Aktionärs abstimmt.

 

Berlin, im Juli 2018

Fleurop Aktiengesellschaft

Vorstand

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