Franca Equity AG Düsseldorf – Ordentliche Hauptversammlung

Franca Equity AG

Düsseldorf

– ISIN DE000A0LR878 –

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Samstag, 29.10.2022 um 11:30 Uhr, in das Hotel & Restaurant Darmstädter Hof, An der Walkmühle 1 in 60437 Frankfurt am Main – Nieder Eschbach, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse zum 31.12.2019, 31.12.2020 und 31.12.2021 jeweils mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Schluss der heutigen ordentlichen Hauptversammlung nach §6 Abs. 2 der Satzung.

Zum gleichen Zeitpunkt beginnt eine neue Amtsperiode.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 AktG Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erfolgen Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder für deren restliche Amtszeit.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter für die neue Amtsperiode in den Aufsichtsrat zu wählen:

Frau Marion Kostinek, selbständige Rechtsanwältin, Frankfurt/​Main

Herrn Markus Hoppe, Bankkaufmann, Bochum

Herrn David Waschnig, Unternehmer, Wien, Österreich

Der Aufsichtsrat schlägt darüber hinaus vor,

Herrn Renè Wernicke, Bankkaufmann, Leipzig,

als Ersatzmitglied für die gewählten Aufsichtsratsmitglieder der neuen Amtsperiode zu wählen.

Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.

Frau Marion Kostinek ist Aufsichtsratsvorsitzende der Immovaria Real Estate AG, Nürnberg. Die anderen Vorgeschlagenen gehören keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.

Teilnahme und Unterlagen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen, dazu ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss sich auf den 8.10.2022, den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 00.00 Uhr beziehen.

Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen und spätestens bis 22.10.2022; 24:00 Uhr, der

Franca Equity AG
Ringstr. 15
16303 Schwedt/​Oder

zugehen.

Die erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen der Franca Equity AG liegen zur Einsicht der Aktionäre zur Geschäftszeit (Werktag Samstag 10-12 Uhr) und nach Vereinbarung hier aus:

Franca Equity AG
Ringstr. 15
16303 Schwedt/​Oder,

bzw. werden auf Anforderung zugesandt, bzw. können von der Homepage der Gesellschaft

www.franca-equity-ag.de

heruntergeladen werden.

Stimmrechtsvertretung

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135 Aktiengesetz bezeichnete Personen möglicherweise selbst für eigene Zwecke eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

Franca Equity AG
Ringstr. 15
16303 Schwedt/​Oder

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, werden im Internet unter

www.franca-equity-ag.de

veröffentlicht.

Hinweise zum Datenschutz

Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise stehen auf der Website der Gesellschaft

www.franca-equity-ag.de

unter „Datenschutz“ zur Einsicht zur Verfügung.

Wir weisen darauf hin, dass Kommunikation mit Banken ausschließlich brieflich erfolgt. Die bisher gängige Praxis von Depotbanken, Ihre Kunden- und unsere Aktionärsdaten per PDF an unverschlüsselte emails zu hängen, lehnen wir im Interesse des Datenschutzes ab. Dies gilt natürlich auch für die ebenfalls unverschlüsselte Sendung von Telefaxen. Fragen zur Postlaufzeit bis zur Zustellung Ihrer Briefe an uns richten Sie bitte an das von Ihnen beauftragte Unternehmen.

 

Schwedt/​Oder, im September 2022

Der Vorstand

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