Franconofurt AG – Hauptversammlung 2020

Franconofurt AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2NBP56 / WKN: A2NBP5

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, um 11:00 Uhr

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Sie wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – in den Geschäftsräumen der Franconofurt AG, Hochstraße 27, 60313 Frankfurt am Main abgehalten. Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, und deren Bevollmächtigte können über das von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte passwortgeschützte Internetportal die Hauptversammlung in voller Länge in Bild und Ton verfolgen. Erläuterungen hierzu sowie zu den weiteren Aktionärsrechten sind im Abschnitt II. näher ausgeführt.

I. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019

Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (Geschäftsjahr 2019) sind von der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.franconofurt.de/hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2019/

zugänglich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von € 40,- je Inhaber-Stammaktie auf Stück 50.000
dividendenberechtigte Stammaktien
2.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 8.561.906,10
Bilanzgewinn 10.561.906,10
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

II. Weitere Informationen zur Einberufung

Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der von den Aktionären bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft – abzuhalten. Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein passwortgeschütztes Internetportal zur Hauptversammlung eingerichtet, das unter der Internetadresse

https://www.franconofurt.de/hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2019/

aufgerufen werden kann. Über das Internetportal kann sich der zur virtuellen Hauptversammlung angemeldete Aktionär oder sein Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen und seine Stimme per elektronischer Briefwahl oder per elektronischer Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft abgeben. Auch die Übermittlung von Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft (bis zwei Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 26. Oktober 2020, 24:00 Uhr) sowie die Übermittlung eines etwaigen Widerspruchs (ab Beginn der Hauptversammlung) sind über den Online-Zugang möglich. Schließlich ist dort auch der Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu finden.

Aktionäre, die sich gemäß den nachstehenden Bedingungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, erhalten die erforderlichen Zugangsdaten mit Erläuterungen zur Nutzung des Internetportals postalisch.

Wir weisen die Aktionäre ausdrücklich darauf hin, dass sie alle Anmelde- und Nachweisschritte so bald als möglich vornehmen sollten, um ihre Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmabgabe rechtzeitig sicherzustellen.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der nachgenannten Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären der Franconofurt AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern:

a. Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Unter Teilnahme wird im Folgenden die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung verstanden. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung in diesem Sinne und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 21. Oktober 2020 (24:00 Uhr) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der unten angegebenen Anmeldestelle angemeldet haben.

Anmeldestelle:
Franconofurt AG
c/o UBJ GmbH Franconofurt oHV 2020
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de

b. Berechtigungsnachweis

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes bis spätestens 21. Oktober 2020 (24:00 Uhr) bei der Anmeldestelle einzureichen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 07. Oktober 2020 (00:00 Uhr) beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts nur der als Aktionär, der den Nachweis erbracht hat.

c. Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Stichtag bedeutet keine Sperre für Veränderungen des Anteilsbesitzes bis zur Hauptversammlung. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

d. Zugangsdaten zur virtuellen Hauptversammlung

Nach fristgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird den Aktionären eine Zugangskarte postalisch zugesandt. Sie enthält die notwendigen Zugangsdaten zur Nutzung des Internetportals für die virtuelle Hauptversammlung und darüber hinaus auch die Möglichkeit zur Bevollmächtigung eines Dritten. Zusammen mit der Zugangskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Stimmabgabe per Briefwahl und zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig die Anmeldung vorzunehmen und den Nachweis des Aktienbesitzes zu führen.

e. Übertragung der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton

Die Übertragung der gesamten Hauptversammlung können zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte am 28. Oktober 2020 ab 11:00 Uhr live im Internet über ein passwortgeschütztes Internetportal verfolgen. Das Internetportal zur Hauptversammlung ist unter

https://www.franconofurt.de/hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2019/

über einen weiterführenden Link abrufbar. Im Nachgang zur Hauptversammlung wird die Präsentation des Vorstands sowie die Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse unter dem gleichen Pfad zur Verfügung gestellt.

f. Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder einen Dritten ausüben lassen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder per Fax verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die vorgenannte Anmeldeadresse (siehe Punkt II.a.); als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung per E-Mail an die vorgenannte E-Mail-Adresse

hv@ubj.de

oder über das Internetportal zu übersenden. Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Das Formular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen postalisch übersandt. Es kann zudem unter der unter Punkt II.a. genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail angefordert werden. Bei der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass auch die durch Aktionäre Bevollmächtigten nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen können. Auch ihnen ist die Ausübung des Stimmrechts nur durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an den weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder durch (elektronische) Briefwahl möglich.

g. Ausübung des Stimmrechts durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionären und deren Bevollmächtigten bieten wir an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch hierzu sind eine frist- und formgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können dies z. B. unter Nutzung des von der Gesellschaft abgedruckten Formulars vornehmen, welches den Aktionären nach frist- und formgerechter Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte übermittelt wird. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Bevollmächtigung an die Stimmrechtsvertreter auch auf elektronischem Wege über das Internetportal vorzunehmen. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten befinden sich auf der Zugangskarte. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarte sicherzustellen, sollte die Anmeldung möglichst frühzeitig veranlasst werden. Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 27. Oktober 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Fax an die vorgenannte unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer (siehe Punkt II.a.) erfolgen. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem steht für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Wege der elektronischen Kommunikation das Internetportal zur Verfügung. Diese Möglichkeit kann bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 28. Oktober 2020 genutzt werden.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Anträgen entgegen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit den Unterlagen zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank oder stehen den Aktionären unter der Internetadresse

https://www.franconofurt.de/hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2019/

zur Verfügung.

h. Stimmrechtsausübung durch (elektronische) Briefwahl

Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihre Stimme auch per elektronischer Briefwahl abgeben. Auch hierzu sind eine ordnungsgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die elektronische Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen sind im passwortgeschützten Internetportal unter

https://www.franconofurt.de/hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2019/

bis zum Beginn der Abstimmungen im Verlauf der virtuellen Hauptversammlung am 28. Oktober 2020 möglich. Außerhalb des passwortgeschützten Internetportals können die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen bis spätestens 27. August 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Fax unter Verwendung des zusammen mit der Zugangskarte übersandten Formulars an die unter Punkt II.a. unter „Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Fax-Nummer erfolgen.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang.

i. Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Franconofurt AG
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 920 374 101
E-Mail: info@franconofurt.de

Die Gesellschaft wird solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung, die allerdings für Wahlvorschlage nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

https://www.franconofurt.de/hauptversammlung-ueber-das-geschaeftsjahr-2019/

zugänglich machen, wenn sie der Aktionär spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 13. Oktober 2020 der Gesellschaft an vorstehende Adresse übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

j. Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes

Ein Auskunftsrecht für Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung besteht nicht. Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, S. 2 COVID-19-Gesetz sind Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d. h. bis zum 26. Oktober 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), elektronisch über den Online-Zugang einzureichen. Über die Beantwortung entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu beantworten, er kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und Institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der Live-Übertragung der Versammlung.

k. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das Stimmrecht ausgeübt haben, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 28. Oktober 2020 im Wege elektronischer Kommunikation über den Online-Zugang erklärt werden.

l. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Franconofurt AG möchte Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren.

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist:

Franconofurt AG
Hochstraße 27
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 920 374 101
E-Mail: info@franconofurt.de

Die Franconofurt AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der jeweils gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Aktiengesetz (AktG).

Die Franconofurt AG verarbeitetet personenbezogene Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Zugangskarte, gegebenenfalls die E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls den Namen, die Adresse und gegebenenfalls die E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme und die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und Ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 AktG zwingend erforderlich. Zudem werden die personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten werden der Franconofurt AG von Dritten übermittelt, die in den Anmeldevorgang zur Hauptversammlung eingebunden sind (z. B. Depot führende Bank) oder von Aktionären und Aktionärsvertretern im Rahmen der Anmeldung angegeben.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Die Daten werden nicht länger gespeichert als gesetzlich zulässig (z. B. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten) und für die genannten Zwecke erforderlich.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Franconofurt AG Dienstleister. Die Dienstleister der Franconofurt AG, welche zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Franconofurt AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Franconofurt AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft zu finden

https://www.franconofurt.de/datenschutz/

 

Frankfurt am Main, im September 2020

Franconofurt AG

– Der Vorstand –

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