Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA – Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Hof

ISIN: DE0005785802 /​/​ WKN: 578580
ISIN: DE000A3MQCP7 /​/​ WKN: A3MQCP
ISIN: US3580291066 /​/​ CUSIP: 358029106

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 12. Mai 2022, um 10:00
Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ) stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Trotz der bereits erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Covid-19-Pandemie
ist es weiterhin erforderlich, eine Verbreitung des Coronavirus bestmöglich zu vermeiden.
Mit Blick auf das konkrete Pandemiegeschehen, wie es sich im Vorfeld der Einberufung
der Hauptversammlung darstellt, wird auch die ordentliche Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

I. TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses,
der Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern, des
erläuternden Berichts der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach
§§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der
Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend § 171 des Aktiengesetzes (AktG)
gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung; im Übrigen sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es einer weiteren Beschlussfassung hierzu bedarf.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss
der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2021 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR 2.672.376.226,38 ausweist, festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.672.376.226,38 für das
Geschäftsjahr 2021 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 1,35 für jede der 293.004.339
dividendenberechtigten Aktien
EUR 395.555.857,65
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 2.276.820.368,73
Bilanzgewinn EUR 2.672.376.226,38

Sofern sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Aktien
der Gesellschaft bis zur Hauptversammlung ändern sollte, wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet werden, der unverändert
eine Dividende von EUR 1,35 je dividendenberechtigter Aktie sowie entsprechend angepasste
Beträge für die Dividendensumme und den Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorsieht.

Die Dividende ist am 17. Mai 2022 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für
das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
für das Geschäftsjahr 2022 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschusses
– vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main,

zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022,

zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und
sonstiger unterjähriger Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2022, die nach der
ordentlichen Hauptversammlung 2022 erstellt werden, sowie

zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen
für das Geschäftsjahr 2023, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstellt
werden,

zu wählen.

Der Prüfungs- und Corporate-Governance-Ausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung
frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
(Verordnung (EU) Nr. 537/​2014) auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Nach Maßgabe der gesetzlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter
Gesellschaften gemäß § 162 AktG jährlich einen Vergütungsbericht zu erstellen. Der
Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 stellt im Einzelnen die Vergütungsleistungen
dar, welche den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern
des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 gewährt oder geschuldet wurden.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin
geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht
wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche
Prüfung durch den Abschlussprüfer.

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht ist der Hauptversammlung
nach § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich des Prüfungsvermerks
des Abschlussprüfers ist im Anschluss an die Tagesordnung unter Ziffer II. dieser
Einberufung enthalten. Er ist Bestandteil dieser Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung
und ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

zugänglich.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht
für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

II. VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021

Der Vergütungsbericht der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA (die „Gesellschaft“)
für das Geschäftsjahr 2021 (das „Geschäftsjahr“) wurde im Einklang mit den Anforderungen
des § 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
erstellt. Der Vergütungsbericht enthält individualisierte und ausführliche Angaben
zu der den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG
sowie zu den Mitgliedern des Vorstands gewährten und zugesagten Leistungen im Sinne
des § 162 Abs. 2 AktG.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Vergütungsbericht
gemäß § 162 Abs. 3 AktG formell geprüft. Neben dieser gesetzlich geforderten formellen
Prüfung auf das Vorhandensein der nach dem Gesetz erforderlichen Angaben wurde die
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer materiellen
Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht beauftragt. Der Vermerk über die Prüfung
ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Rückblick auf das Geschäftsjahr

Die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung honorierte die Leistung der
Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr
bei der Erreichung der strategischen Ziele und setzte gleichzeitig – unter Berücksichtigung
der Interessen von Patienten, Aktionären, Mitarbeitern und weiteren Interessengruppen
– wirksame Anreize zur langfristigen Wertschöpfung der Gesellschaft. Die in diesem
Vergütungsbericht ausgewiesene Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der persönlich
haftenden Gesellschafterin leistete damit einen signifikanten Beitrag zur Unterstützung
der Geschäftsstrategie und zur langfristigen nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft
und des Konzerns.

Die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft war auch im Geschäftsjahr durch die anhaltende
Covid-19-Pandemie beeinflusst. Die Covid-19-bedingte Übersterblichkeit unter den Patienten
des Unternehmens wirkte sich negativ auf das organische Wachstum im Geschäft mit Gesundheitsdienstleistungen,
die Profitabilität, die Auslastung der Klinikinfrastruktur und angrenzende Geschäftsbereiche
aus. Gleichzeitig blieben durch die Pandemie verursachte zusätzliche Kosten auf hohem
Niveau. Dazu zählten zum Beispiel Ausgaben für persönliche Schutzausrüstung und höhere
Personalkosten bei den Dialysebehandlungen. Diese Kosten waren im Jahr 2020 noch zum
großen Teil durch staatliche Ausgleichszahlungen, insbesondere im Rahmen des CARES-Gesetzes
(Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act) in den USA, kompensiert worden.
Im Geschäftsjahr hat das Unternehmen keine Unterstützungsleistungen in vergleichbarer
Höhe erhalten. Positive Effekte wie der gestiegene Anteil von Patienten mit Medicare
Advantage-Versicherung und eine leichte Erhöhung der Vergütung für Dialysebehandlungen
in den USA konnten die Belastungen durch die Pandemie nur teilweise ausgleichen. Der
Konzernumsatz sank trotz der negativen Auswirkungen von Covid-19 im Vergleich zum
Vorjahr lediglich um 1 % (+2 % zu konstanten Wechselkursen) auf 17.619 Mio €, das
Konzernergebnis (Ergebnis, das auf die Anteilseigner der Fresenius Medical Care AG
& Co. KGaA entfällt) sank um 17 % (-14 % zu konstanten Wechselkursen) auf 969 Mio
€ – beides im Rahmen der Erwartungen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr.

Zielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr

Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr spiegelte sich in Abhängigkeit von der Funktion
des jeweiligen Mitglieds des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin in
einer Gesamtzielerreichung für die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr
von 73,45 % bis 97,57 % wider. Einzelheiten hierzu sind in dem Abschnitt “Kurzfristige
variable Vergütung – MBBP 2020+” dargestellt.

Zielerreichung für den mit dem Geschäftsjahr abgeschlossenen Bemessungszeitraum der
mehrjährigen variablen Vergütung

Mit Ablauf des Geschäftsjahres endete auch der Bemessungszeitraum der im Geschäftsjahr
2019 erfolgten Zuteilung unter dem Management Board Long Term Incentive Plan 2019
(MB LTIP 2019). Die jährlichen Zielwerte und Zielerreichungen für die Bemessungsperioden
2019, 2020 und 2021 stellten sich gemäß der folgenden Tabelle jeweils wie folgt dar:

Zielwerte und Zielerreichung für die Zuteilung 2019 unter dem MB LTIP 2019

 
Zielwerte Ist-Werte Zielerreichung
0 % 100 % 200 % Wie berichtet Anpas-

sungen (1)

Gemäß

Planbedin-

gungen

Je

Erfolgsziel

Jährlich
2019
Wachstum der Umsatzerlöse ≤ 0 % = 7 % ≥ 16 % 5,6 % (2,7 %) 2,9 % 41 %
Wachstum des Konzernergebnisses ≤ 0 % = 7 % ≥ 14 % (39,5 %) 1,1 % (38,4 %) 0 % 14 %
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) ≤ 7,7 % = 7,9 % ≥ 8,1 % 6,1 % 0,7 % 6,8 % 0 %
2020
Wachstum der Umsatzerlöse ≤ 0 % = 7 % ≥ 16 % 2,2 % 3,1 % 5,3 % 75 %
Wachstum des Konzernergebnisses ≤ 0 % = 7 % ≥ 14 % (2,9 %) 17,8 % 14,9 % 200 % 92 %
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) ≤ 7,9 % = 8,1 % ≥ 8,3 % 5,8 % 1,7 % 7,5 % 0 %
2021
Wachstum der Umsatzerlöse ≤ 0 % = 7 % ≥ 16 % (1,3 %) 3,1 % 1,8 % 26 %
Wachstum des Konzernergebnisses ≤ 0 % = 7 % ≥ 14 % (16,8 %) 2,4 % (14,4 %) 0 % 9 %
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) ≤ 7,9 % = 8,1 % ≥ 8,3 % 4,9 % 0,6 % 5,5 % 0 %
Gesamtzielerreichung 38 %

(1) Das Wachstum der Umsatzerlöse und das Wachstum des Konzernergebnisses wurden zu konstanten
Wechselkursen ermittelt. Um eine Vergleichbarkeit der Werte herzustellen, wurden die
Zahlen, die für die Erreichung der Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse und Wachstum
des Konzernergebnisses für die Bemessungsperiode 2019 sowie für das Erfolgsziel ROIC
für die Bemessungsperioden 2019, 2020 und 2021 heranzuziehen sind, um Effekte aus
der Anwendung von IFRS 16 bereinigt. Des Weiteren wurde eine rein buchwertbezogene
Wertberichtigung im Segment Lateinamerika für die Ermittlung der Zielerreichung der
Bemessungsperiode 2020 nicht berücksichtigt. Nähere Angaben zu der buchwertbezogenen
Wertberichtigung finden sich im Abschnitt „Finanzielle Erfolgsziele“.

Die Auszahlung der hieraus resultierenden Vergütung erfolgt vorbehaltlich der weiteren
Bedingungen des MB LTIP 2019 im Jahr 2023. Nähere Angaben hierzu werden sich im Einklang
mit § 162 AktG im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 finden.

Struktur der Gesellschaft und Vergütung der Organe

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, die selbst keinen Vorstand
hat, sondern eine persönlich haftende Gesellschafterin, die Fresenius Medical Care
Management AG (die „persönlich haftende Gesellschafterin“), welche satzungsgemäß die
Geschäfte der Gesellschaft führt. Sowohl die Gesellschaft als auch die persönlich
haftende Gesellschafterin haben jeweils einen eigenen Aufsichtsrat, dessen jeweilige
Tätigkeit im Einklang mit der Satzung der Gesellschaft bzw. der persönlich haftenden
Gesellschafterin vergütet wird. Nähere Angaben zur Corporate Governance der Gesellschaft
finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft, die auf den
Internetseiten der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht wird. Der Vergütungsbericht
der Gesellschaft enthält vor diesem Hintergrund nicht nur Informationen über die Vergütung
der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Gesellschaft,
sondern auch über die Vergütung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
(der „Vorstand“) und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin.

Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält nach § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft
für die Übernahme der Geschäftsführung der Gesellschaft und der hieraus resultierenden
Haftung eine gewinn- und verlustunabhängige jährliche Vergütung in Höhe von 4 % ihres
Grundkapitals. Das Grundkapital der persönlich haftenden Gesellschafterin betrug im
Geschäftsjahr 3 MIO €. Die insoweit im Geschäftsjahr geschuldete Vergütung betrug
daher 120 TSD €.

Daneben werden der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 7 Abs. 3 der Satzung
der Gesellschaft sämtliche Auslagen im Zusammenhang mit der Führung der Geschäfte
der Gesellschaft ersetzt. Hierzu gehört insbesondere die im Folgenden dargestellte
Vergütung ihrer Organmitglieder.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist der Aufsichtsrat
der persönlich haftenden Gesellschafterin zuständig. Der Aufsichtsrat der persönlich
haftenden Gesellschafterin wird dabei von einem aus seiner Mitte gebildeten Personalausschuss,
dem Human Resources Committee, unterstützt, dem auch die Aufgaben eines Vergütungsausschusses
obliegen. Das Human Resources Committee setzte sich im Geschäftsjahr aus den Herren
Stephan Sturm (Vorsitzender), Dr. Gerd Krick (stellvertretender Vorsitzender) (bis
20. Mai 2021), Rolf A. Classon, William P. Johnston (bis 20. Mai 2021) und Dr. Dieter
Schenk (seit 20. Mai 2021 auch stellvertretender Vorsitzender) zusammen.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Vergütung
der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands. Die betragsmäßigen Angaben
finden sich in dem Abschnitt “Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr amtierenden
Mitglieder des Vorstands”.

Ausführungen zu Vergütungen früherer Mitglieder des Vorstands, einschließlich der
entsprechenden betragsmäßigen Angaben, finden sich in dem Abschnitt “Vergütung für
frühere Mitglieder des Vorstands”. Frühere Mitglieder des Vorstands im Sinne dieses
Vergütungsberichts sind solche, die vor Ablauf des Geschäftsjahres aus dem Vorstand
ausgeschieden sind.

Für die Vergütung im Geschäftsjahr maßgebliche Vergütungssysteme

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr wurde im Einklang
mit dem „Vergütungssystem 2020+“ festgesetzt, das von der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft am 27. August 2020 mit einer Mehrheit von mehr als 95 % der abgegebenen
Stimmen gebilligt worden war und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in den Dienstverträgen
aller Mitglieder des Vorstands umgesetzt worden ist. Die im Geschäftsjahr unter dem
Regime des Vergütungssystems 2020+ gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile,
namentlich die feste Vergütung und die einjährige variable Vergütung, entsprechen
dem Vergütungssystem 2020+.

Die Einzelheiten des Vergütungssystems 2020+ finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​ueber-uns/​vorstand/​verguetung

Die wesentlichen Elemente des Vergütungssystems 2020+ sind darüber hinaus in diesem
Vergütungsbericht in dem Abschnitt “Das Vergütungssystem 2020+” dargestellt.

Soweit den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr eine Vergütung ausbezahlt wurde,
die auf einer mehrjährigen variablen Vergütung beruht, namentlich auf einer aktienbasierten
Vergütung mit Barausgleich, die in Geschäftsjahren vor der Geltung des Vergütungssystems
2020+ zugeteilt wurde, oder soweit sie Aktienoptionen ausgeübt haben, die in Geschäftsjahren
vor der Geltung des Vergütungssystems 2020+ gewährt wurden, erfolgte dies jeweils
im Einklang mit dem jeweils insoweit maßgeblichen, von der ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft in den Jahren 2010, 2011 und 2016 jeweils gebilligten Vergütungssystem.

Einzelheiten zu diesen jeweils mehrjährigen variablen Vergütungen sowie zu den Aktienoptionen
finden sich in diesem Vergütungsbericht in dem Abschnitt “Variable Vergütungsbestandteile
aus Zuteilungen vor dem Vergütungssystem 2020+”.

Überblick über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr

Die den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung
setzte sich aus festen sowie aus variablen Bestandteilen zusammen:

 

einer festen Vergütung, bestehend aus einer Grundvergütung und Nebenleistungen,

einer einjährigen variablen Vergütung (kurzfristige variable Vergütung) sowie

einer mehrjährigen variablen Vergütung, bestehend aus Zahlungen aus aktienbasierten
Vergütungen mit Barausgleich, die in früheren Geschäftsjahren zugeteilt worden waren.

Daneben haben einzelne Mitglieder des Vorstands Aktienoptionen ausgeübt, die in früheren
Geschäftsjahren gewährt worden waren.

Zahlungen aus dem unter dem Vergütungssystem 2020+ vorgesehenen mehrjährigen variablen
Vergütungsbestandteil, dem Management Board Long Term Incentive Plan 2020 (MB LTIP
2020), sind erstmals im Jahr 2023 möglich. Die Zuflüsse sind in Aktien der Gesellschaft
zu investieren, die für mindestens ein Jahr zu halten sind. Über die entsprechenden
Beträge verfügen können die Mitglieder des Vorstands mithin nicht vor dem Jahr 2024.

Horizontaler und vertikaler Vergütungsvergleich

Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin berücksichtigt bei der
Festlegung der Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands die unterschiedlichen
Funktionen und Verantwortungsbereiche innerhalb des Vorstands sowie die wirtschaftliche
Lage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
berücksichtigt weiterhin, dass die Gesamtvergütung auch im Hinblick auf die relevante
Marktpraxis und Vergütungsvergleiche angemessen sein sollte; hierfür zieht er die
Ergebnisse der Prüfung der Vergütung auf vertikaler und auf horizontaler Ebene sowie
externe Vergleichsdaten heran. Bei der mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands
vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung wird darüber hinaus berücksichtigt, dass
die Bindung der Mitglieder des Vorstands an die Gesellschaft bzw. die Gewinnung neuer
potenzieller Talente für den Vorstand im Interesse der Gesellschaft liegt.

Um die Angemessenheit des Vergütungssystems und der individuellen Vergütung der Mitglieder
des Vorstands zu beurteilen, führt der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
eine Prüfung der jeweiligen Höhe und Struktur der Vergütung mittels eines Horizontalvergleichs
durch. Die jeweilige Höhe der Ziel-Gesamtdirektvergütung (Grundvergütung sowie der
Zielbetrag für die kurzfristige variable Vergütung und der Zuteilungsbetrag im Rahmen
der langfristigen variablen Vergütung) und der ihr zugrunde liegenden Vergütungsbestandteile,
die mit den einzelnen Mitgliedern des Vorstands vertraglich vereinbart werden, werden
mit den Vergütungsmarktdaten von Unternehmen in einem vergleichbaren Sektor und mit
einer vergleichbaren Größe und Länderabdeckung verglichen. Darüber hinaus werden die
Grundvergütung sowie die Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile der Mitglieder
des Vorstands mit denen von Unternehmen einer relevanten Vergleichsgruppe (dazu zählen
DAX-Unternehmen sowie US-Unternehmen in einem vergleichbaren Sektor und mit einer
vergleichbaren Größe) verglichen. Für das Geschäftsjahr wurden die Unternehmen des
DAX in der Zusammensetzung vom 31. Dezember 2020 sowie – in Abhängigkeit von den konkreten
Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds – die folgenden, in den USA börsennotierten
Unternehmen herangezogen: Anthem Inc., Baxter International Inc., Boston Scientific
Corporation, Cigna Corporation, CVS Health Corporation, DaVita Inc., Encompass Health
Corporation, Humana Inc., McKesson Corporation, Medtronic plc und UnitedHealth Group
Incorporated.

Bei der Festlegung des Vergütungssystems und der Vergütung der Mitglieder des Vorstands
führt der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin ferner auch einen
Vertikalvergleich durch, in dessen Rahmen er die Höhe der Vergütung der Mitarbeiter
der Gesellschaft berücksichtigt. Für das Geschäftsjahr wurde im Einklang mit dem Vergütungssystem
2020+ das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Vergütung des Vorstands und der
durchschnittlichen Vergütung der oberen Führungsebene des Konzerns der Gesellschaft
in Deutschland ermittelt. Unter „oberer Führungsebene des Konzerns der Gesellschaft
in Deutschland“ wurden alle Mitarbeiter zusammengefasst, die mindestens die Position
des „Vice President“ innehaben und an ein Mitglied des Vorstands berichten. Des Weiteren
wurde das Verhältnis zwischen der durchschnittlichen Vergütung des Vorstands, der
Mitarbeiter des Konzerns der Gesellschaft in Deutschland und der Mitarbeiter des Konzerns
der Gesellschaft weltweit ermittelt und, soweit möglich, mit dem entsprechenden Verhältnis
bei DAX-Unternehmen verglichen. Im Rahmen des Vertikalvergleichs berücksichtigte der
Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin auch die zeitliche Entwicklung
der Vergütungshöhen.

Das Vergütungssystem 2020+

Die Grundsätze und Bestandteile des Vergütungssystems 2020+ und die Vergütungsstruktur
sowie die Begrenzungsmöglichkeiten und die Maximalvergütung unter dem Vergütungssystem
2020+ werden im Folgenden näher dargestellt.

Grundsätze des Vergütungssystems 2020+

Zielsetzung des Vergütungssystems 2020+ ist es, die Mitglieder des Vorstands an einer
nachhaltigen und langfristigen Entwicklung des Unternehmens entsprechend ihren Aufgaben
und Leistungen sowie an den Erfolgen bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und finanziellen
Lage des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds angemessen teilhaben
zu lassen und einen signifikanten Beitrag zur Umsetzung und Weiterentwicklung der
Geschäftsstrategie zu leisten.

Das Vergütungssystem 2020+ basiert auf den folgenden Grundsätzen:

Bestandteile des Vergütungssystems 2020+

Die nachstehende Abbildung zeigt die Vergütungsbestandteile und weiteren Gestaltungselemente
des Vergütungssystems 2020+, die im Folgenden näher beschrieben werden.

Vergütungsstruktur unter dem Vergütungssystem 2020+

Die Vergütungsstruktur der Ziel-Gesamtdirektvergütung für ein volles Geschäftsjahr
setzt sich zu 29 % aus Grundvergütung, zu 31 % aus der kurzfristigen variablen Vergütung
und zu 40 % aus der langfristigen variablen Vergütung zusammen.

Die Vergütung des Vorstands ist durch einen Anteil erfolgsbezogener variabler Vergütungsbestandteile
von 71 % an der Ziel-Gesamtdirektvergütung in ihrer Gesamtheit leistungsorientiert.
Die Vergütung des Vorstands ist durch einen Anteil von 40 % bei der langfristigen
variablen Vergütung (56 % der variablen Vergütungsbestandteile) ferner darauf ausgerichtet,
eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung zu fördern.

Begrenzungsmöglichkeiten und Maximalvergütung

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands ist unter dem Vergütungssystem 2020+
zum einen durch Begrenzungen für jeden variablen Vergütungsbestandteil und zum anderen
durch eine Maximalvergütung limitiert.

Die Zielerreichung und die Auszahlung für die kurzfristige variable Vergütung sind
auf 120 % des jeweiligen Zielbetrags für die kurzfristige variable Vergütung begrenzt.
Bei der langfristigen variablen Vergütung ist bei jeder Zuteilung die Begrenzung (Cap)
der Zielerreichung auf 200 % festgesetzt. Außerdem sind die Zuflüsse für jede Zuteilung
im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung auf 400 % des Zuteilungsbetrags begrenzt;
hierdurch wird auch die Möglichkeit, in dem jeweiligen Erdienungszeitraum von der
Kursentwicklung der Aktie der Gesellschaft zu profitieren, begrenzt. Auch hat der
Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin für außerordentliche Entwicklungen
eine Begrenzungsmöglichkeit für die variablen Vergütungsbestandteile vereinbart.

Das Vergütungssystem 2020+ sieht für jedes Mitglied des Vorstands eine betragsmäßige
Höchstgrenze für die Gesamtvergütung (Maximalvergütung) vor. Durch die Maximalvergütung
sind die Auszahlungen und Zuflüsse begrenzt, die ein Mitglied des Vorstands als Vergütung
aus Festsetzungen oder Zuteilungen für ein Geschäftsjahr erhalten kann, unabhängig
vom Zeitpunkt der Auszahlung oder des Zuflusses. Die Maximalvergütung berücksichtigt
alle Auszahlungen und Zuflüsse der festen sowie variablen Vergütungsbestandteile sowie
den dem jeweiligen Geschäftsjahr zurechenbaren Versorgungsaufwand der etwaig erteilten
Versorgungszusage. Die Maximalvergütung für jedes Mitglied des Vorstands kann jeweils
geringer sein als die Summe der potenziell erreichbaren Auszahlungen aus den für ein
Geschäftsjahr festgesetzten oder zugeteilten einzelnen Vergütungsbestandteilen.

Die Maximalvergütung wird auf der Grundlage der Währung der im Dienstvertrag des jeweiligen
Mitglieds des Vorstands angegebenen Grundvergütung festgelegt und beträgt 12.000 TSD
€ bzw. 13.434 TSD US$ für den Vorstandsvorsitzenden, 9.500 TSD € bzw. 10.635 TSD US$
für den Vorstand für die Region Nordamerika sowie 7.000 TSD € bzw. 7.836 TSD US$ für
alle anderen gegenwärtigen Vorstandsfunktionen.

Die Einhaltung der Maximalvergütung kann erstmals für das Jahr 2020 im Jahr 2023 überprüft
werden, wenn der Erdienungszeitraum der im Jahr 2020 zugeteilten langfristigen variablen
Vergütung abgelaufen ist und der insoweit zur Auszahlung anstehende Betrag feststeht.

Die Begrenzungen (Caps) und die Maximalvergütung unter dem Vergütungssystem 2020+
sind in der folgenden Grafik dargestellt:

(1) Short-Term Incentive (STI) = kurzfristige variable Vergütung

(2) Long-Term Incentive (LTI) = langfristige variable Vergütung

Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr

Die Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
wird im Folgenden näher dargestellt. Tabellarische Übersichten über die jeweilige
Gesamtvergütung finden sich für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands
in dem Abschnitt “Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder
des Vorstands” und für die vor dem Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitglieder
des Vorstands in dem Abschnitt “Vergütung für frühere Mitglieder des Vorstands”.

Feste Vergütungsbestandteile

Die Mitglieder des Vorstands erhalten als feste Vergütungsbestandteile eine Grundvergütung
und Nebenleistungen.

Die den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage ihrer Dienstverträge gewährten
oder geschuldeten Nebenleistungen bestanden im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der
Privatnutzung von Firmen-PKW, Sonderzahlungen wie die Zahlung von Schulgeld, Wohn-,
Miet- und Umzugskosten, Erstattung von Honoraren zur Erstellung von Einkommensteuerunterlagen,
Gebührenerstattungen, Zuschüssen zur Rentenversicherung (mit Ausnahme der hier dargestellten
Versorgungszusagen), Zuschüssen zur Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung oder
anderen Versicherungen sowie Steuerausgleichszahlungen infolge unterschiedlicher Steuersätze
in Deutschland und gegebenenfalls dem Land, in dem das Mitglied des Vorstands persönlich
steuerpflichtig ist. Einzelheiten zu den Steuerausgleichszahlungen werden in dem Abschnitt
“Sonstige Angaben“ näher erläutert.

Daneben ist einzelnen Mitgliedern des Vorstands eine einzelvertragliche, leistungsorientierte
Versorgungszusage erteilt worden. Zahlungen aus Versorgungszusagen sind erst mit Eintritt
des Versorgungsfalls fällig. Den im Geschäftsjahr amtierenden Mitgliedern des Vorstands
wurden im Geschäftsjahr Zahlungen aus Versorgungszusagen weder gewährt noch geschuldet.
Die Versorgungszusagen werden in dem Abschnitt “Versorgungszusagen” dargestellt.

Variable Vergütungsbestandteile

Die variablen Vergütungsbestandteile unter dem Vergütungssystem 2020+ beinhalten einen
kurzfristigen und einen langfristigen variablen Vergütungsbestandteil, in dessen Rahmen
das Halten von Aktien verpflichtend vorgesehen ist. Zuflüsse aus diesem langfristigen
variablen Vergütungsbestandteil sind erstmals im Jahr 2023 möglich und in Aktien der
Gesellschaft zu investieren, die für mindestens ein Jahr zu halten sind.

Daneben haben einzelne Mitglieder des Vorstands für ihre Vorstandstätigkeit eine langfristige
variable Vergütung aus noch ausstehenden, in früheren Geschäftsjahren unter einem
der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme zugeteilten Vergütungsbestandteilen
erhalten. Des Weiteren haben einzelne Mitglieder des Vorstands Aktienoptionen ausgeübt,
die in früheren Geschäftsjahren gewährt worden waren. Nähere Angaben hierzu finden
sich in dem Abschnitt “Variable Vergütungsbestandteile aus Zuteilungen vor dem Vergütungssystem
2020+”.

Variable Vergütungsbestandteile unter dem Vergütungssystem 2020+

Die unter dem Vergütungssystem 2020+ für die Tätigkeit im Geschäftsjahr anwendbaren
variablen Vergütungsbestandteile sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

Kurzfristige variable Vergütung

MBBP 2020+

Den Mitgliedern des Vorstands steht nach Maßgabe des Vergütungssystems 2020+ eine
kurzfristige variable Vergütung unter dem Fresenius Medical Care Management Board
Bonus Plan 2020+ (MBBP 2020+) zu, die zu einer Barzahlung führen kann. Die kurzfristige
variable Vergütung belohnt die Mitglieder des Vorstands für den Erfolg der Gesellschaft
in einem betreffenden Geschäftsjahr. Die kurzfristige variable Vergütung ist an die
Erreichung von drei finanziellen Erfolgszielen und einem nicht-finanziellen Erfolgsziel
gekoppelt.

Der jedem Mitglied des Vorstands zuzuteilende Zielbetrag für die kurzfristige variable
Vergütung (der Betrag, der bei einem Zielerreichungsgrad von 100 % ausbezahlt wird)
beträgt 105 % (Multiplikator von 1,05) der jeweiligen Grundvergütung eines Mitglieds
des Vorstands.

Funktionsweise

Die Funktionsweise des MBBP 2020+ ist in der folgenden Grafik dargestellt:

Die kurzfristige variable Vergütung wird anhand der Erreichung von vier Erfolgszielen
bemessen: 20 % beziehen sich auf die Umsatzerlöse, 20 % auf das Operative Ergebnis,
40 % auf das Konzernergebnis und 20 % auf die Erreichung konkreter und messbarer Nachhaltigkeitskriterien.

Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin legt für jedes Erfolgsziel
die konkreten Zielwerte fest, die zu einer Zielerreichung von 0 % (Untergrenze), 100
% und 120 % (Begrenzung bzw. Cap) führen.

Für jedes Erfolgsziel gilt: Wird die Untergrenze für einen Zielwert nicht überschritten,
liegt eine Zielerreichung von 0 % vor. Wird der obere Zielwert erreicht oder überschritten,
liegt eine Zielerreichung von 120 % vor (Begrenzung (Cap)). Liegen die erreichten
finanziellen Kennzahlen oder die erreichte Gesamtpunktzahl des Nachhaltigkeitsziels
zwischen den jeweiligen Zielwerten für eine Zielerreichung von 0 % bis 50 %, 50 %
bis 100 % oder 100 % bis 120 %, wird die jeweilige Zielerreichung durch lineare Interpolation
ermittelt.

Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt in dem Jahr, das auf
das Jahr der Zielerreichung folgt.

Bezug zur Strategie

Die finanziellen Erfolgsziele spiegeln Steuerungsgrößen der Gesellschaft wider und
unterstützen die Strategie der Gesellschaft zur Erzielung eines nachhaltigen und rentablen
Wachstums. Das nicht-finanzielle Erfolgsziel bekräftigt das Engagement der Gesellschaft
für die Umsetzung ihres globalen Nachhaltigkeitsprogramms.

Finanzielle Erfolgsziele

Durch die Messung der Erfolgsziele auf Konzernebene und – in Abhängigkeit von der
Funktion des jeweiligen Vorstandsmitglieds – auf regionaler Ebene werden der finanzielle
Erfolg sowohl der einzelnen regionalen Bereiche als auch des Konzerns (global) abgebildet.

Messung der finanziellen Erfolgsziele nach den Funktionen der Vorstandsmitglieder

 
Vorstandsmitglied Funktion Umsatzerlöse und

Operatives Ergebnis

Konzernergebnis
Rice Powell Vorstandsvorsitzender Global Global
Helen Giza Finanzvorstand Global Global
Franklin W. Maddux, MD Globaler Medizinischer Leiter Global Global
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß Vorstand für die Region Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA) Regional (EMEA) Global
Dr. Olaf Schermeier Vorstand für Forschung und Entwicklung Global Global
William Valle Vorstand für die Region Nordamerika (NA) Regional (NA) Global
Kent Wanzek Vorstand für Produktion, Qualität und Logistik Global Global
Harry de Wit Vorstand für die Region Asien-Pazifik (AP) Regional (AP) Global

Die folgenden Tabellen zeigen die für die finanziellen Ziele im Geschäftsjahr und
im Vorjahr angewendeten Zielwerte sowie deren Erreichung; für das Vorjahr werden diese
Angaben als zusätzliche Information auf freiwilliger Basis gemacht.

Zielwerte und Zielerreichung im Geschäftsjahr

 
Zielwerte Ist-Werte Ziel- erreichung
0 % 50 % 100 % 120 % Wie berichtet Anpas-

sungen (1)

Gemäß Planbedin-

gungen

in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in %
Umsatzerlöse
Konzern ≤ 15.837 = 16.717 = 17.597 ≥ 17.949 17.619 (553) 17.066 69,82
NA ≤ 10.957 = 11.566 = 12.175 ≥ 12.418 12.088 (465) 11.623 54,70
EMEA ≤ 2.474 = 2.611 = 2.748 ≥ 2.803 2.765 (21) 2.744 98,47
AP ≤ 1.774 = 1.873 = 1.971 ≥ 2.011 2.010 (32) 1.978 103,58
Operatives Ergebnis
Konzern ≤ 1.601 = 1.801 = 2.001 ≥ 2.081 1.852 (2) 1.850 62,29
NA ≤ 1.430 = 1.609 = 1.788 ≥ 1.859 1.644 (41) 1.603 48,28
EMEA ≤ 259 = 291 = 324 ≥ 337 309 14 323 98,76
AP ≤ 268 = 302 = 336 ≥ 349 350 (1) 349 119,99
Konzernergebnis < 938 = 938 = 1.042 ≥ 1.125 969 15 984 72,14

(1) Gemäß Planbedingungen wurden die Zielwerte zu budgetierten Wechselkursen festgesetzt,
weshalb auch die Finanzkennzahlen, die den Zielerreichungen zugrunde liegen, zu budgetierten
Wechselkursen ermittelt wurden. Die den Zielerreichungen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen
wurden im Einklang mit den Planbedingungen um in Zusammenhang mit dem Programm FME25
stehende Kosten und Einsparungen bereinigt, soweit diese nicht bereits in den Zielwerten
enthalten waren.

Zielwerte und Zielerreichung im Jahr 2020

 
Zielwerte Ist-Werte Ziel- erreichung
0 % 50 % 100 % 120 % Wie berichtet Anpas- sungen (1)

Gemäß Planbedin- gungen
in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in MIO € in %
Umsatzerlöse
Konzern ≤ 17.477 = 18.179 = 18.880 ≥ 19.229 17.859 536 18.395 65,44
NA ≤ 12.195 = 12.682 = 13.168 ≥ 13.412 12.478 254 12.732 55,14
EMEA ≤ 2.693 = 2.751 = 2.809 ≥ 2.863 2.763 77 2.840 111,55
AP ≤ 1.859 = 1.922 = 1.985 ≥ 2.023 1.894 29 1.923 50,68
Operatives Ergebnis
Konzern ≤ 2.444 = 2.489 = 2.533 ≥ 2.572 2.304 215 2.519 83,88
NA ≤ 1.989 = 2.021 = 2.053 ≥ 2.080 2.120 10 2.130 120,00
EMEA ≤ 389 = 396 = 402 ≥ 407 412 7 419 120,00
AP ≤ 325 = 330 = 335 ≥ 340 344 1 345 120,00
Konzernergebnis ≤ 1.285 = 1.317 = 1.349 ≥ 1.377 1.164 185 1.349 98,86

(1) Gemäß Planbedingungen wurden die Zielwerte zu konstanten Wechselkursen festgesetzt,
weshalb auch die Finanzkennzahlen, die den Zielerreichungen zugrunde liegen, zu konstanten
Wechselkursen ermittelt wurden. Die den Zielerreichungen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen
wurden im Einklang mit den Planbedingungen um Effekte bestimmter Akquisitionen und
Desinvestitionen bereinigt. Des Weiteren wurde eine rein buchwertbezogene Wertberichtigung
im Segment Lateinamerika für die Ermittlung der Zielerreichung nicht berücksichtigt.

Wie im Vergütungsbericht 2020 der Gesellschaft bereits berichtet, wurde für das Jahr
2020 eine den Firmenwert und die Markennamen im Segment Lateinamerika betreffende
Wertberichtigung in Höhe von 194.468 TSD € erfasst, die auf den gesamtwirtschaftlichen
Abschwung in mehreren Staaten im Segment Lateinamerika und den daraus resultierenden
Anstieg der Risikoprämien zurückzuführen ist. Um insbesondere die Vergleichbarkeit
der den Erfolgszielen zugrundeliegenden Finanzkennzahlen zur operativen Leistung der
Gesellschaft sicherzustellen und die tatsächliche Leistung der Mitglieder des Vorstands
angemessen zu würdigen, hat der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
beschlossen, die in Rede stehende, rein buchwertbezogene Wertberichtigung im Segment
Lateinamerika bei der Ermittlung der relevanten Zielerreichung für die kurzfristige
variable Vergütung für das Jahr 2020 unberücksichtigt zu lassen.

Nachhaltigkeitsziel

Neben den finanziellen Erfolgszielen wurde mit dem Vergütungssystem 2020+ Nachhaltigkeit
als nicht-finanzielles Erfolgsziel in der kurzfristigen variablen Vergütung verankert.
Dieses Erfolgsziel bekräftigt das Engagement der Gesellschaft für die Umsetzung ihres
globalen Nachhaltigkeitsprogramms. Ihm liegt ein qualitativ messbares Nachhaltigkeitsziel
zugrunde, welches sich auf verschiedene Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG)
bezieht.

Die Erreichung des Nachhaltigkeitsziels wird auf Konzernebene gemessen, um eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Geschäftssegmenten der Gesellschaft im Bereich Nachhaltigkeit
sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurden acht wesentliche Nachhaltigkeitsbereiche festgelegt:
Verantwortung für unsere Patienten sowie für unsere Mitarbeiter, Bekämpfung von Bestechung
und Korruption, Datenschutz und -sicherheit, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte,
Lieferkette, Umweltschutz sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Der Fortschritt
in jedem dieser Nachhaltigkeitsbereiche wird an dem Grad der Umsetzung der folgenden
vordefinierten Managementkonzepte beurteilt: Strategie, Ziele und Vorgaben, Rollen
und Verantwortlichkeiten, Abdeckung, Berichterstattung und Kommunikation, Ergebnisse
und Fortschritt sowie Leitlinien, Richtlinien und Schulungen. Aus den acht Nachhaltigkeitsbereichen
und jeweils sieben Managementkonzepten ergeben sich 56 Nachhaltigkeitskriterien.

Der jährliche Fortschritt der Umsetzung in diesen Nachhaltigkeitskriterien wird für
den Zeitraum von 2020 bis 2022 anhand eines Kontroll- und Berechnungsmodells in zwei
Schritten gemessen. Weitere Informationen hierzu finden sich in der nichtfinanziellen
Berichterstattung des Unternehmens.

Innerhalb des Kontroll- und Berechnungsmodells wird der Grad der Umsetzung in diesen
Nachhaltigkeitskriterien in einem ersten Schritt anhand eines vordefinierten Fragenkatalogs
evaluiert. Bei jeder Frage können in Abhängigkeit von dem Grad der Umsetzung 0 Punkte,
0,25 Punkte, 0,5 Punkte, 0,75 Punkte oder 1 Punkt erreicht werden. Auf der Basis der
Evaluierung des Fragenkatalogs wird in einem zweiten Schritt die Punktzahl für jedes
Nachhaltigkeitskriterium ermittelt. Die Punktzahl für jedes Nachhaltigkeitskriterium
kann hierbei ebenfalls 0 Punkte, 0,25 Punkte, 0,5 Punkte, 0,75 Punkte oder 1 Punkt
betragen. Zur Berechnung der erreichten Punktzahl für jedes Nachhaltigkeitskriterium
wird jeweils der Durchschnitt der Punktzahl über die Anzahl der Fragen pro Nachhaltigkeitskriterium
gebildet. Falls der so gebildete Durchschnitt von den vorgenannten Punktzahlen abweicht,
wird jeweils auf die nächstkleinere Punktzahl abgerundet. So würde z. B. eine Punktzahl
von 0,45 Punkten zu einer Erreichung von 0,25 Punkten für ein Nachhaltigkeitskriterium
führen.

Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl des Nachhaltigkeitsziels wird die Summe der erreichten
Punkte der 56 Nachhaltigkeitskriterien gebildet. Die für das Geschäftsjahr und für
das Jahr 2020 vom Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin festgelegten
Zielwerte sowie die Zielerreichung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Nachhaltigkeitsziel

 
Zielwerte Zielerreichung
0 % 100 % 120 % Absolut Relativ
Jahr in Punkten in Punkten in Punkten in Punkten in %
2021 ≤ 18,00 = 28,00 ≥ 34,00 40,25 120,00
2020 ≤ 10,75 = 18,00 ≥ 20,00 24,50 120,00

Gesamtzielerreichung

Der Grad der Gesamtzielerreichung bei der kurzfristigen variablen Vergütung wird anhand
des gewichteten arithmetischen Mittels der jeweiligen Zielerreichungen der einzelnen
Erfolgsziele bestimmt. Der endgültige Betrag der kurzfristigen variablen Vergütung
ergibt sich, indem der Grad der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit den Zielbeträgen
der kurzfristigen variablen Vergütung multipliziert wird, und wird nach entsprechender
Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
in bar an das entsprechende Mitglied des Vorstands ausbezahlt. Da die Gesamtzielerreichung
auf höchstens 120 % begrenzt ist, ist auch der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen
variablen Vergütung auf höchstens 120 % des jeweiligen Zielbetrags begrenzt.

Die folgende Tabelle zeigt die Zielerreichung pro Erfolgsziel und die Gesamtzielerreichung
der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr:

Gesamtzielerreichung im Geschäftsjahr

in %

 
Zielerreichung
Umsatzerlöse Operatives

Ergebnis

Konzern-

ergebnis

Nachhaltig-

keitsziel

Gesamtziel-

erreichung

Rice Powell 69,82 62,29 72,14 120,00 79,28
Helen Giza 69,82 62,29 72,14 120,00 79,28
Franklin W. Maddux, MD 69,82 62,29 72,14 120,00 79,28
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 98,47 98,76 72,14 120,00 92,30
Dr. Olaf Schermeier 69,82 62,29 72,14 120,00 79,28
William Valle 54,70 48,28 72,14 120,00 73,45
Kent Wanzek 69,82 62,29 72,14 120,00 79,28
Harry de Wit 103,58 119,99 72,14 120,00 97,57

Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Jahr 2022 aufgrund dieser Gesamtzielerreichung
für das Geschäftsjahr auszuzahlenden Beträge ergeben sich unter Berücksichtigung des
Zielbetrags (Grundgehalt mal Multiplikator) und unter Einhaltung der Begrenzung (Cap)
wie in der folgenden Tabelle dargestellt:

Im Jahr 2022 für die Leistung im Geschäftsjahr auszuzahlende Beträge

in TSD €

 
Grundgehalt Multiplikator Zielbetrag Cap (120%) Gesamtziel-

erreichung

Auszah-

lungsbetrag

Rice Powell (1) 1.708 1,05 1.793 2.152 79,28 % 1.422
Helen Giza 855 1,05 898 1.078 79,28 % 712
Franklin W. Maddux, MD (1) 778 1,05 817 980 79,28 % 648
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 920 1,05 966 1.159 92,30 % 892
Dr. Olaf Schermeier 830 1,05 872 1.046 79,28 % 691
William Valle (1) 1.319 1,05 1.385 1.662 73,45 % 1.017
Kent Wanzek (1) 791 1,05 831 997 79,28 % 658
Harry de Wit 760 1,05 798 958 97,57 % 779

(1) Hinsichtlich der ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen
der Herren Rice Powell, Franklin W. Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek in US-Dollar
vereinbart sind und die Beträge Wechselkursschwankungen unterliegen. Die Umrechnung
der US-Dollar-Beträge erfolgte mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.

Die folgende Tabelle zeigt als zusätzliche Information auf freiwilliger Basis die
Zielerreichung pro Erfolgsziel und die Gesamtzielerreichung der einzelnen Vorstandsmitglieder
für das Jahr 2020:

Gesamtzielerreichung im Jahr 2020

in %

 
Zielerreichung
Umsatzerlöse Operatives

Ergebnis

Konzern-

ergebnis

Nachhaltig-

keitsziel

Gesamtziel-

erreichung

Rice Powell 65,44 83,88 98,86 120,00 93,41
Helen Giza 65,44 83,88 98,86 120,00 93,41
Franklin W. Maddux, MD 65,44 83,88 98,86 120,00 93,41
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 111,55 120,00 98,86 120,00 109,85
Dr. Olaf Schermeier 65,44 83,88 98,86 120,00 93,41
William Valle 55,14 120,00 98,86 120,00 98,57
Kent Wanzek 65,44 83,88 98,86 120,00 93,41
Harry de Wit 50,68 120,00 98,86 120,00 97,68

Die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr aufgrund dieser Gesamtzielerreichung
für das Jahr 2020 ausbezahlten Beträge ergeben sich unter Berücksichtigung des Zielbetrags
(Grundgehalt mal Multiplikator) und unter Einhaltung der Begrenzung (Cap) wie in der
folgenden Tabelle dargestellt und werden als zusätzliche Information auf freiwilliger
Basis angegeben:

Im Geschäftsjahr für die Leistung im Jahr 2020 ausbezahlte Beträge

in TSD €

 
Grundgehalt Multiplikator Zielbetrag Cap (120%) Gesamtziel-

erreichung

Auszah-

lungsbetrag

Rice Powell (1) 1.769 1,05 1.857 2.228 93,41 % 1.734
Helen Giza 855 1,05 898 1.078 93,41 % 839
Franklin W. Maddux, MD (1) 805 1,05 845 1.014 93,41 % 790
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 910 1,05 956 1.147 109,85 % 1.050
Dr. Olaf Schermeier 725 1,05 761 913 93,41 % 711
William Valle (1) 1.366 1,05 1.434 1.721 98,57 % 1.414
Kent Wanzek (1) 792 1,05 832 998 93,41 % 777
Harry de Wit 735 1,05 772 926 97,68 % 754

(1) Hinsichtlich der ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen
der Herren Rice Powell, Franklin W. Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek in US-Dollar
vereinbart sind und die Beträge Wechselkursschwankungen unterliegen. Die Umrechnung
der US-Dollar-Beträge erfolgte mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.

Langfristige variable Vergütung – MB LTIP 2020

Als langfristige variable Vergütung wurden den Mitgliedern des Vorstands auf der Grundlage
des Vergütungssystems 2020+ im Geschäftsjahr im Rahmen des MB LTIP 2020 sogenannte
Performance Shares zugeteilt.

Die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des MB LTIP 2020 zugeteilten Performance
Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte, virtuelle Vergütungsinstrumente
mit Barausgleich und einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Zuflüsse aus den Performance
Shares hängen von der Erreichung von drei gleich gewichteten Erfolgszielen und ferner
von der Entwicklung des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft ab. Die Zuflüsse aus
den Performance Shares (nach Steuern und Abgaben) werden an ein Kreditinstitut überwiesen,
das sie zum Kauf von Aktien der Gesellschaft an der Börse verwendet. Die derart erworbenen
Aktien unterliegen einer Haltedauer von mindestens einem Jahr. Die Mitglieder des
Vorstands können daher erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren über diese
langfristige variable Vergütung verfügen.

Der Zuteilungsbetrag für die Performance Shares entspricht 135 % (Multiplikator von
1,35) der jeweiligen Grundvergütung des jeweiligen Mitglieds des Vorstands.

Um die dem jeweiligen Mitglied des Vorstands zuzuteilende Anzahl von Performance Shares
zu ermitteln, wird der jeweilige Zuteilungsbetrag durch den Wert je Performance Share
geteilt. Der Wert je Performance Share wird gemäß IFRS 2 und unter Berücksichtigung
des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen
vor dem jeweiligen Zuteilungstag ermittelt. Die Anzahl der von den einzelnen Mitgliedern
des Vorstands erdienten Performance Shares ist von der Erreichung der Erfolgsziele
abhängig.

Funktionsweise

Die Funktionsweise des MB LTIP 2020 ist in der folgenden Grafik dargestellt:

Das Wachstum der Umsatzerlöse und das Wachstum des Konzernergebnisses werden zu konstanten
Wechselkursen ermittelt. Die den finanziellen Erfolgszielen zugrunde liegenden Finanzkennzahlen
können um bestimmte Effekte, wie etwa Effekte bestimmter Akquisitionen und Desinvestitionen
sowie Änderungen der IFRS-Rechnungslegungsstandards, bereinigt werden, um die Vergleichbarkeit
dieser Finanzkennzahlen zur operativen Leistung sicherzustellen.

Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin legt für jedes Erfolgsziel
die konkreten Zielwerte fest, die zu einer Zielerreichung von 0 % (Untergrenze), 100
% und 200 % (Begrenzung bzw. Cap) führen.

Für jedes Erfolgsziel gilt: Wird die Untergrenze für einen Zielwert nicht überschritten,
liegt eine Zielerreichung von 0 % vor. Wird der obere Zielwert erreicht oder überschritten,
liegt eine Zielerreichung von 200 % (Begrenzung (Cap)) vor. Liegen die erreichten
Finanzkennzahlen zwischen den jeweiligen Zielwerten für eine Zielerreichung von 0
% und 100 % oder 100 % und 200 %, wird die Zielerreichung durch lineare Interpolation
ermittelt. Für jedes Erfolgsziel wird die Zielerreichung jährlich bestimmt. Die drei
Erfolgsziele werden gleich gewichtet, um die jährliche Zielerreichung zu bestimmen.
Nach Ablauf des dreijährigen Bemessungszeitraums bestimmt der Aufsichtsrat der persönlich
haftenden Gesellschafterin die Gesamtzielerreichung. Hierfür wird der Durchschnitt
der jährlichen Zielerreichungen in dem dreijährigen Bemessungszeitraum gebildet.

Die Anzahl der erdienten Performance Shares wird für jedes Mitglied des Vorstands
anhand des Grads der Gesamtzielerreichung ermittelt. Die Anzahl der Performance Shares
kann über den Bemessungszeitraum steigen oder sinken. Ein totaler Verlust sowie (höchstens)
die Verdopplung der zugeteilten Performance Shares bei einer Zielerreichung von 200
% (Begrenzung (Cap)) ist möglich. Nach der endgültigen Feststellung der Gesamtzielerreichung
wird die Anzahl der erdienten Performance Shares mit dem Durchschnittskurs der Aktien
der Gesellschaft über die letzten 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Erdienungszeitpunkt
multipliziert, um den entsprechenden Betrag für den Zufluss aus den erdienten Performance
Shares zu berechnen. Der Gesamtzufluss aus den Performance Shares ist auf 400 % des
jeweiligen Zuteilungsbetrags begrenzt.

Zuflüsse aus unter dem MB LTIP 2020 zugeteilten Performance Shares sind erstmals im
Jahr 2023 aus der Zuteilung im Jahr 2020 möglich. Über die entsprechenden Beträge
verfügen können die Mitglieder des Vorstands mit Blick auf die Anlage der Zuflüsse
in Aktien, die für mindestens ein Jahr zu halten sind, daher erstmals und frühestens
im Jahr 2024.

Bezug zur Strategie

Die drei Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse, Wachstum des Konzernergebnisses und
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) wurden ausgewählt, da sie die strategischen
Prioritäten der Gesellschaft mit Blick auf die Erweiterung der Geschäftsaktivitäten
widerspiegeln, gleichzeitig sicherstellen, dass die Investitionen der Gesellschaft
eine bestimmte Rendite erzielen, und somit langfristiges rentables Wachstum fördern.
Diese Erfolgsziele gehören zu den Steuerungsgrößen der Gesellschaft und unterstützen
die Umsetzung der langfristigen Strategie der Gesellschaft.

Zielwerte für das Geschäftsjahr

Die Zielwerte für das Geschäftsjahr für die im Geschäftsjahr unter dem MB LTIP 2020
zugeteilten Performance Shares stellen sich wie folgt dar:

 
Zielwert Zielerreichung Gewichtung
Erfolgsziel 1:

Wachstum der Umsatzerlöse

≤ 1 % 0 % 1/​3
= 6 % 100 %
≥ 11 % 200 %
Erfolgsziel 2:

Wachstum des Konzernergebnisses

≤ 0 % 0 % 1/​3
= 5 % 100 %
≥ 10 % 200 %
Erfolgsziel 3:

Rendite auf das investierte Kapital (ROIC)

≤ 5,5 % 0 % 1/​3
= 6,0 % 100 %
≥ 6,5 % 200 %

Zuteilung im Geschäftsjahr

Im Geschäftsjahr wurden die in der folgenden Tabelle gezeigten Performance Shares
zugeteilt, deren Anzahl sich unter Berücksichtigung des Zuteilungsbetrags (Grundgehalt
mal Multiplikator) sowie des Werts je Performance Share bei Zuteilung ergab.

Im Geschäftsjahr unter dem MB LTIP 2020 zugeteilte Performance Shares

 
Grundgehalt Multiplikator Zuteilungsbetrag Wert je

Performance

Share bei

Zuteilung (1)

Anzahl

Performance

Shares

Cap (400%)
in TSD € in TSD € in € in TSD €
Rice Powell (2) 1.708 1,35 2.306 55,12 40.894 9.224
Helen Giza 855 1,35 1.154 55,12 20.941 4.616
Franklin W. Maddux, MD (2) 778 1,35 1.050 55,12 18.625 4.200
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 920 1,35 1.242 55,12 22.533 4.968
Dr. Olaf Schermeier 830 1,35 1.121 55,12 20.328 4.484
William Valle (2) 1.319 1,35 1.781 55,12 31.582 7.124
Kent Wanzek (2) 791 1,35 1.068 55,12 18.929 4.272
Harry de Wit 760 1,35 1.026 55,12 18.614 4.104

(1) Der hier ausgewiesene und für die Anzahl der zuzuteilenden Performance Shares maßgebliche
Wert je Performance Share wird gemäß Planbedingungen unter Berücksichtigung des Durchschnittskurses
der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen vor dem Zuteilungstag
ermittelt, weshalb er vom beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 2 abweichen kann.

(2) Hinsichtlich der ausgewiesenen Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen
der Herren Rice Powell, Franklin W. Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek in US-Dollar
vereinbart sind und die Beträge Wechselkursschwankungen unterliegen. Die Umrechnung
der US-Dollar-Beträge erfolgte mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.

Eine Übersicht zum Stand der Performance Shares im Geschäftsjahr, die unter dem MB
LTIP 2020 zugeteilt wurden, findet sich in dem Abschnitt “Übersicht über ausstehende
aktienbasierte Vergütungsbestandteile”.

Variable Vergütungsbestandteile aus Zuteilungen vor dem Vergütungssystem 2020+

Einzelne Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr für ihre Vorstandstätigkeit
eine variable Vergütung aus noch ausstehenden, in früheren Geschäftsjahren unter einem
der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme zugeteilten Vergütungsbestandteilen
erhalten oder Aktienoptionen ausgeübt, die ihnen in früheren Geschäftsjahren unter
einem der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme gewährt worden waren.
Weitere Zuteilungen aus diesen Vergütungsbestandteilen (einschließlich weiterer Gewährungen
von Aktienoptionen) sind nicht mehr möglich.

Eine Übersicht zu der Entwicklung und dem Stand dieser Vergütungsbestandteile findet
sich in dem Abschnitt “Übersicht über ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile”.

Share Based Award

Soweit seinerzeit amtierende Mitglieder des Vorstands unter einem der bis zum 31.
Dezember 2019 geltenden Vergütungssysteme einen Anspruch auf den sogenannten Share
Based Award hatten, können sie hieraus grundsätzlich frühestens nach Ablauf einer
Frist von drei Jahren nach dem jeweiligen Zuteilungstag eine aktienbasierte Vergütung
erhalten, die in bar erfolgt und deren Höhe abhängig vom Börsenkurs der Aktie der
Gesellschaft bei Ausübung ist. In Sonderfällen (beispielsweise Berufsunfähigkeit,
Übergang in den Ruhestand, Nichtverlängerung ausgelaufener Dienstverträge durch das
Unternehmen) kann eine kürzere Frist gelten. Der Share Based Award ist der langfristig
orientierten Vergütung zuzuordnen.

Der Share Based Award ist derjenige Betrag der einjährigen variablen Vergütung, der
unter den bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Vergütungssystemen als aufzuschiebender
Betrag in virtuelle, nicht durch Eigenkapital der Gesellschaft unterlegte Anteile
der Gesellschaft umzuwandeln war. In solche virtuellen Anteile umzuwandeln waren grundsätzlich
25% des Gesamtbetrages der einjährigen variablen Vergütung, der durch Multiplikation
des Grades der jeweiligen Gesamtzielerreichung mit der jeweiligen Grundvergütung und
einem weiteren festen Multiplikator ermittelt worden war. Der aus Share Based Awards
auszuzahlende Betrag errechnet sich durch Multiplikation der Zahl der virtuellen Anteile
mit dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft am jeweiligen Ausübungstag.

Im Geschäftsjahr erhielten einzelne im Geschäftsjahr amtierende und frühere Mitglieder
des Vorstands Zahlungen aus Share Based Awards, die ihnen im Jahr 2018 für die Zielerreichung
im Jahr 2017 (“Zuteilung 2017”) zugeteilt worden waren und im Geschäftsjahr erdient
wurden.

Auszahlung aus im Jahr 2018 für das Jahr 2017 zugeteilten Share Based Awards

 
Zuteilungsbetrag

in TSD €

Anzahl virtuelle Anteile Aktienkurs bei Ausübung

in €

in TSD €
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell 916 11.138 60,78 677
Helen Giza
Franklin W. Maddux, MD
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß
Dr. Olaf Schermeier 323 3.932 65,90 259
William Valle 600 7.295 65,76 480
Kent Wanzek 394 4.793 61,86 296
Harry de Wit 317 3.852 60,76 234
Frühere Mitglieder des Vorstands
Dominik Wehner 244 2.968 66,84 198

Eine Übersicht zum Stand der unter dem Share Based Award zugeteilten virtuellen Anteile
im Geschäftsjahr findet sich in dem Abschnitt “Übersicht über ausstehende aktienbasierte
Vergütungsbestandteile”.

Long-Term Incentive Pläne

Soweit seinerzeit amtierenden Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des Fresenius Medical
Care AG & Co. KGaA Long Term Incentive Plan 2016 (LTIP 2016) oder des Fresenius Medical
Care Management Board Long Term Incentive Plan 2019 (MB LTIP 2019) in früheren Geschäftsjahren
Performance Shares zugeteilt worden sind, können sie unter bestimmten Bedingungen
– und unter dem MB LTIP 2019 erstmalig im Jahr 2023 – aus diesen Performance Shares
aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich erhalten. Ferner können einzelne Mitglieder
des Vorstands aus dem Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA Long Term Incentive Program
2011 (LTIP 2011) unter bestimmten Bedingungen bereits gewährte Aktienoptionen ausüben
oder konnten sie letztmalig im Jahr 2020 eine aktienbasierte Vergütung mit Barausgleich
aus unter dem LTIP 2011 zugeteilten Phantom Stock erhalten.

Eine Übersicht zum Stand der Performance Shares im Geschäftsjahr, die unter dem LTIP
2016 und dem MB LTIP 2019 zugeteilt wurden, sowie zu den Aktienoptionen, die unter
dem LTIP 2011 gewährt wurden, findet sich in dem Abschnitt “Übersicht über ausstehende
aktienbasierte Vergütungsbestandteile”.

LTIP 2016

Im Geschäftsjahr wurde einzelnen im Geschäftsjahr amtierenden und früheren Mitgliedern
des Vorstands eine Vergütung aus Performance Shares gewährt, die ihnen im Jahr 2017
unter dem LTIP 2016 zugeteilt worden waren. Die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen
des LTIP 2016 zugeteilten Performance Shares sind nicht durch Eigenkapital hinterlegte,
virtuelle Vergütungsinstrumente mit Barausgleich und einem Bemessungszeitraum von
drei Jahren. Die Performance Shares sind grundsätzlich nach Ablauf von vier Jahren
nach dem jeweiligen Zuteilungstag erdient und werden dann ausbezahlt.

Um die dem jeweiligen Mitglied des Vorstands zuzuteilende Anzahl von Performance Shares
zu ermitteln, wurde der jeweilige Zuteilungsbetrag durch den Wert je Performance Share
geteilt. Der Wert je Performance Share wurde gemäß IFRS 2 und unter Berücksichtigung
des Durchschnittskurses der Aktien der Gesellschaft über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen
vor dem jeweiligen Zuteilungstag ermittelt. Die Anzahl der von den einzelnen Mitgliedern
des Vorstands erdienten Performance Shares war von der Erreichung der Erfolgsziele
abhängig. Für die Zuteilung im Jahr 2017 waren die Erfolgsziele für die Bemessungsperioden
2017, 2018 und 2019 maßgeblich.

Der Grad der Gesamtzielerreichung während des dreijährigen Bemessungszeitraums ermittelte
sich auf der Grundlage der drei Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse, Wachstum des
Konzernergebnisses und Rendite auf das investierte Kapital (ROIC). Die jährlichen
Zielwerte und Zielerreichungen für die Bemessungsperioden 2017, 2018 und 2019 stellten
sich gemäß der folgenden Tabelle jeweils wie folgt dar:

Zielwerte und Zielerreichung für die Zuteilung 2017 unter dem LTIP 2016

 
Zielwerte Ist-Werte Zielerreichung
0 % 100 % 200 % Wie

berichtet

Anpassun-gen (1)

Gemäß

Planbedin-gungen

Je

Erfolgsziel

Jährlich
2017
Wachstum der Umsatzerlöse ≤ 0 % = 7 % ≥ 16 % 7,3 % 2,0 % 9,3 % 126 %
Wachstum des Konzernergebnisses ≤ 0 % = 7 % ≥ 14 % 11,9 % 2,5 % 14,4 % 200 % 175 %
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) ≤ 7,3 % = 7,5 % ≥ 7,7 % 8,6 % 0,0 % 8,6 % 200 %
2018
Wachstum der Umsatzerlöse ≤ 0 % = 7 % ≥ 16 % (7,0 %) 7,6 % 0,6 % 8 %
Wachstum des Konzernergebnisses ≤ 0 % = 7 % ≥ 14 % 54,9 % 4,8 % 59,7 % 200 % 136 %
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) ≤ 7,5 % = 7,7 % ≥ 7,9 % 12,4 % 0,0 % 12,4 % 200 %
2019
Wachstum der Umsatzerlöse ≤ 0 % = 7 % ≥ 16 % 5,6 % (2,7 %) 2,9 % 41 %
Wachstum des Konzernergebnisses ≤ 0 % = 7 % ≥ 14 % (39,5 %) 1,1 % (38,4 %) 0 % 14 %
Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) ≤ 7,7 % = 7,9 % ≥ 8,1 % 6,1 % 0,7 % 6,8 % 0 %
Gesamtzielerreichung 108 %

(1) Das Wachstum der Umsatzerlöse und das Wachstum des Konzernergebnisses wurden zu konstanten
Wechselkursen ermittelt. Um eine Vergleichbarkeit der Werte herzustellen, wurden die
Zahlen, die für die Erreichung der Erfolgsziele für die Bemessungsperiode 2019 heranzuziehen
sind, um Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 bereinigt; die Zahlen, die für die
Erreichung der Erfolgsziele Wachstum der Umsatzerlöse und Wachstum des Konzernergebnisses
für die Bemessungsperiode 2018 heranzuziehen sind, wurden um Effekte aus der Anwendung
von IFRS 15 bereinigt.

Lagen die erreichten Finanzkennzahlen zwischen den jeweiligen Zielwerten für eine
Zielerreichung von 0 % und 100 % oder 100 % und 200 %, wurde die Zielerreichung durch
lineare Interpolation ermittelt. Sofern die Zielerreichung des ROIC-Ziels 2019 höher
war als die Zielerreichung in jedem der beiden Vorjahre oder dieser entsprach, galt
die ROIC-Zielerreichung 2019 für alle Jahre des Bemessungszeitraums. Für die Ermittlung
der Gesamtzielerreichung wurde der Durchschnitt der jährlichen Zielerreichungen in
dem dreijährigen Bemessungszeitraum gebildet.

Die Anzahl der erdienten Performance Shares wurde für jedes Mitglied des Vorstands
anhand des Grads der Gesamtzielerreichung ermittelt. Die Anzahl der Performance Shares
konnte über den Bemessungszeitraum steigen oder sinken. Ein totaler Verlust sowie
(höchstens) die Verdopplung der zugeteilten Performance Shares bei einer Zielerreichung
von 200 % (Begrenzung (Cap)) war möglich. Nach der endgültigen Feststellung der Gesamtzielerreichung
wurde die Anzahl der erdienten Performance Shares mit dem Durchschnittskurs der Aktien
der Gesellschaft über die letzten 30 Kalendertage vor dem jeweiligen Erdienungszeitpunkt
multipliziert, um den entsprechenden Betrag für den Zufluss aus den erdienten Performance
Shares zu berechnen.

Die folgende Tabelle zeigt die im Geschäftsjahr aus der Zuteilung 2017 des LTIP 2016
ausbezahlten Beträge:

Auszahlung aus der Zuteilung 2017 des LTIP 2016

 
Beizulegen-

der Zeitwert

bei

Zuteilung

in TSD €

Anzahl

zugeteilte

Performance

Shares

Gesamtziel-erreichung Anzahl finale

Performance

Shares

Aktienkurs

bei

Auszahlung

in €

Auszah-

lungsbetrag

in TSD €

Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell (1) 1.331 18.063 108 % 19.508 69,01 1.302
Helen Giza
Franklin W. Maddux, MD (1), (2) 415 5.524 108 % 5.966 69,01 398
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß
Dr. Olaf Schermeier 716 9.529 108 % 10.291 69,01 710
William Valle (1) 665 9.032 108 % 9.755 69,01 651
Kent Wanzek (1) 665 9.032 108 % 9.755 69,01 651
Harry de Wit 716 9.529 108 % 10.291 69,01 710
Frühere Mitglieder des Vorstands
Michael Brosnan (1) 665 9.032 108 % 9.755 69,01 651
Dominik Wehner 716 9.529 108 % 10.291 69,01 710

(1) Hinsichtlich der ausbezahlten Beträge ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen
der Herren Rice Powell, Franklin W. Maddux MD, William Valle, Kent Wanzek und Michael
Brosnan in US-Dollar vereinbart sind und die Beträge Wechselkurs schwankungen unterliegen.
Die Umrechnung der auf US-Dollar lautenden Beträge für die im Geschäftsjahr gewährte
langfri stige Vergütung (Auszahlungsbetrag) erfolgte mit dem Schlusskurs des Erdienungstags.

(2) Die für Herrn Franklin W. Maddux, MD ausgewiesene Auszahlung erfolgte aus einer Zuteilung
vor seiner Bestellung in den Vorstand.

LTIP 2011

Einzelne im Geschäftsjahr amtierende und frühere Mitglieder des Vorstands haben im
Geschäftsjahr Aktienoptionen ausgeübt, die ihnen in früheren Jahren unter dem LTIP
2011 gewährt worden waren.

Die unter dem LTIP 2011 – letztmalig im Jahr 2015 – gewährten Aktienoptionen können
nach Ablauf einer vierjährigen Wartezeit, die mit dem Gewährungstag zu laufen beginnt,
innerhalb von weiteren vier Jahren – letztmalig also im Jahr 2023 – unter Beachtung
von bestimmten Ausübungssperrfristen und in Abhängigkeit der Erreichung der Erfolgsziele
sowie, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall, dem Fortbestehen des
Dienstverhältnisses, ausgeübt werden.

Das Erfolgsziel ist jeweils erreicht, wenn innerhalb der Wartezeit entweder das bereinigte
Ergebnis je Stammaktie um mindestens acht Prozent pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahr gestiegen ist oder, sollte dies nicht der Fall sein, das geometrische Mittel
des bereinigten Ergebnisses je Stammaktie in den vier Jahren der Wartezeit um mindestens
acht Prozent pro Jahr gestiegen ist. Sollte hinsichtlich eines Vergleichszeitraums
oder mehrerer der vier Vergleichszeiträume innerhalb der Wartezeit weder das bereinigte
Ergebnis je Aktie um mindestens acht Prozent pro Jahr im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahr gestiegen sein, noch das geometrische Mittel des bereinigten Ergebnisses je
Aktie in den vier Jahren der Wartezeit um mindestens acht Prozent pro Jahr gestiegen
sein, verfallen die jeweils ausgegebenen Aktienoptionen in dem anteiligen Umfang,
wie das Erfolgsziel innerhalb der Wartezeit nicht erreicht worden ist, d.h. um ein
Viertel, um zwei Viertel, um drei Viertel oder vollständig.

Die Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartezeit grundsätzlich jederzeit außerhalb
der Ausübungssperrfristen ausgeübt werden. Ausübungssperrfristen unter dem LTIP 2011
sind die Zeiträume (i) vom 15. Dezember bis zum 15. Januar, (ii) vom 21. Kalendertag
vor einer Hauptversammlung der Gesellschaft bis zum Ablauf des Tages der Hauptversammlung,
(iii) von dem Tag, an dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug
von jungen Aktien in einem Börsenpflichtblatt oder im Bundesanzeiger veröffentlicht,
bis zu dem Tag, an dem die bezugsberechtigten Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter
Wertpapierbörse erstmals “ex Bezugsrecht” notiert werden sowie (iv) vom 15. Kalendertag
vor der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse bzw. des Jahresergebnisses bis zur
Veröffentlichung der Quartalsergebnisse bzw. des Jahresergebnisses. Kapitalmarktrechtliche
Beschränkungen zur Ausübung der Aktienoptionen bleiben von den Ausübungssperrfristen
unberührt.

Der Ausübungspreis ist der Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen
“Xetra” Handel der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem an den letzten 30 Kalendertagen vor dem jeweiligen Gewährungstag in
Euro. Der Ausübungspreis wird unter bestimmten Umständen (z. B. bei Kapitalmaßnahmen
der Gesellschaft) angepasst.

Zuflüsse aus der Ausübung von Aktienoptionen werden mit Blick auf das neue Regime
des § 162 AktG nicht als eine gewährte oder geschuldete Vergütung verstanden und daher
in diesem Vergütungsbericht nicht ausgewiesen. Eine Übersicht zum Stand der Aktienoptionen
findet sich in dem folgenden Abschnitt “Übersicht über ausstehende aktienbasierte
Vergütungsbestandteile”. Weitere Angaben zu meldepflichtigen Ausübungen von Aktienoptionen
werden unter

www.dgap.de

unter der Rubrik “Directors’ Dealings” sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
im Abschnitt “Investoren” veröffentlicht.

Übersicht über ausstehende aktienbasierte Vergütungsbestandteile

Der Stand der ausstehenden aktienbasierten Vergütungsbestandteile der im Geschäftsjahr
amtierenden und früheren Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr sowie weitere Informationen
sind in den folgenden Tabellen dargestellt:

Übersicht zu den ausstehenden Performance Shares

 
Zuteilungstag Erdienungstag Beizulegender Zeitwert bei Zuteilung in TSD € Anzahl zugeteilte Performance Shares Gesamt- zielerreichung (sofern final) Anzahl Performance Shares zum 31. Dezember 2021
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 1.413 17.548 81 % 14.214
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 1.575 25.127 38 % 9.548
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 2.170 35.030 35.030
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 2.231 40.894 40.894
Summe 118.599 99.686
Helen Giza
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 2. Dezember 2019 2. Dezember 2023 812 13.399 38 % 5.092
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 1.070 17.465 17.465
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.138 20.941 20.941
Summe 51.805 43.498
Franklin W. Maddux, MD
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) (1) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 432 5.365 n.a. (1) 5.365
Zuteilung 2019 (LTIP 2019) (1) 29. Juli 2019 29. Juli 2022 564 8.869 n.a. (1) 8.869
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 988 15.954 15.954
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.016 18.625 18.625
Summe 48.813 48.813
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 3. Dezember 2018 2. Dezember 2022 734 10.637 81 % 8.616
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 803 12.927 38 % 4.912
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 1.139 18.588 18.588
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.225 22.533 22.533
Summe 64.685 54.649
Dr. Olaf Schermeier
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 757 9.404 81 % 7.617
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 803 12.927 38 % 4.912
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 907 14.809 14.809
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.105 20.328 20.328
Summe 57.468 47.666
William Valle
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 707 8.774 81 % 7.107
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 788 12.564 38 % 4.774
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 1.676 27.053 27.053
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.723 31.582 31.582
Summe 79.973 70.516
Kent Wanzek
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 707 8.774 81 % 7.107
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 788 12.564 38 % 4.774
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 972 15.694 15.694
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.033 18.929 18.929
Summe 55.961 46.504
Harry de Wit
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 757 9.404 81 % 7.617
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 803 12.927 38 % 4.912
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020) 2. November 2020 2. November 2023 920 15.014 15.014
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020) 1. März 2021 1. März 2024 1.012 18.614 18.614
Summe 55.959 46.157
Früheres Mitglied des Vorstands
Michael Brosnan
Zuteilung 2018 (LTIP 2016) 30. Juli 2018 30. Juli 2022 707 8.774 81 % 7.107
Zuteilung 2019 (MB LTIP 2019) 29. Juli 2019 29. Juli 2023 788 12.564 38 % 4.774
Summe 21.338 11.881

(1) Diese für Herrn Franklin W. Maddux, MD ausgewiesene Zuteilung erfolgte vor seiner
Bestellung in den Vorstand. Die endgültige Feststellung der Gesamtzielerreichung der
vor der Vorstandstätigkeit zugeteilten Performance Shares erfolgt im Einklang mit
den anwendbaren Planbedingungen im Vorfeld der Auszahlung.

Übersicht zu den ausstehenden, unter dem Share Based Award zugeteilten, virtuellen
Anteilen

 
Zuteilungstag Erdienungstag Anzahl virtuelle Anteile

zum 31. Dezember 2021

Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell
Zuteilung 2018 12. März 2019 12. März 2022 15.003
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 9.913
Summe 24.916
Helen Giza
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 815
Summe 815
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß
Zuteilung 2018 12. März 2019 12. März 2022 1.805
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 5.788
Summe 7.593
Dr. Olaf Schermeier
Zuteilung 2018 12. März 2019 12. März 2022 4.739
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 3.839
Summe 8.578
William Valle
Zuteilung 2018 12. März 2019 12. März 2022 10.675
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 5.208
Summe 15.883
Kent Wanzek
Zuteilung 2018 12. März 2019 12. März 2022 5.786
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 4.356
Summe 10.142
Harry de Wit
Zuteilung 2018 12. März 2019 12. März 2022 4.642
Zuteilung 2019 10. März 2020 10. März 2023 4.305
Summe 8.947

Übersicht zu den ausstehenden, unter dem LTIP 2011 zugeteilten Aktienoptionen

 
Entwicklung der Anzahl im Geschäftsjahr
Zuteilungstag Laufzeit Ende Ausübungs-preis Anzahl zugeteilte Aktien-optionen Gesamtziel-erreichung 1. Januar 2021 Zu-/​

Abgänge

31. Dezember 2021
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell
Zuteilung 2014 28. Juli 2014 18. Juli 2022 49,93 74.700 100 % 74.700 74.700
Zuteilung 2015 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 149.400 100 % 149.400 149.400
Franklin W. Maddux, MD
Zuteilung 2014 (1) 28. Juli 2014 18. Juli 2022 49,93 15.000 100 % 15.000 15.000
Zuteilung 2015 (1) 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 30.000 100 % 30.000 30.000
Dr. Olaf Schermeier
Zuteilung 2013 29. Juli 2013 19. Juli 2021 49,76 37.350 25 % 9.338 (9.338)
Zuteilung 2014 28. Juli 2014 18. Juli 2022 49,93 37.350 100 % 37.350 37.350
Zuteilung 2015 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 49.800 100 % 49.800 49.800
William Valle
Zuteilung 2015 (1) 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 30.000 100 % 30.000 30.000
Kent Wanzek
Zuteilung 2015 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 69.720 100 % 69.720 69.720
Frühere Mitglieder des Vorstands
Michael Brosnan
Zuteilung 2013 29. Juli 2013 19. Juli 2021 49,76 37.350 25 % 9.338 (9.338)
Zuteilung 2014 28. Juli 2014 18. Juli 2022 49,93 37.350 100 % 37.350 37.350
Zuteilung 2015 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 74.700 100 % 74.700 74.700
Roberto Fusté
Zuteilung 2013 29. Juli 2013 19. Juli 2021 49,76 37.350 25 % 9.338 (9.338)
Zuteilung 2014 28. Juli 2014 18. Juli 2022 49,93 24.900 100 % 24.900 24.900
Zuteilung 2015 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 59.760 100 % 59.760 59.760
Dominik Wehner
Zuteilung 2015 27. Juli 2015 16. Juli 2023 76,99 49.800 100 % 49.800 49.800

(1) Diese für die Herren Franklin W. Maddux MD und William Valle ausgewiesenen Zuteilungen
erfolgten vor ihrer jeweiligen Bestellung in den Vorstand.

Die folgende Übersicht zeigt das zeitliche Profil der ausstehenden aktienbasierten
Vergütungsbestandteile, die bereits in den vorstehenden Tabellen und in den jeweiligen
Textabschnitten im Detail beschrieben wurden.

(1) Das zeitliche Profil verwendet eine vereinfachende, schematische Darstellung der
Zuteilungen. Die Details können den vorstehenden Tabellen und den zugehörigen Erläuterungen
im Text entnommen werden.

(2) Der Share Based Award kann frühestens nach einer Frist von drei Jahren nach dem Zuteilungstag
ausgeübt werden.

Malus und Clawback

Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin ist unter dem Vergütungssystem
2020+ berechtigt, in Fällen, in denen sich ein Mitglied des Vorstands pflichtwidrig
verhält oder interne Richtlinien der Gesellschaft nicht einhält, variable Vergütungsbestandteile
unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls einzubehalten oder zurückzufordern.
Innerhalb dieses Rahmens stellt der Aufsichtsrat sicher, dass entsprechende vertragliche
Bestimmungen bestehen, in denen die Voraussetzungen für eine Einbehaltung bzw. Rückforderung
variabler Vergütungsbestandteile festgelegt sind und in denen die Folgen, einschließlich
des partiellen oder vollständigen Verfalls einzelner oder sämtlicher variablen Vergütungsbestandteile,
geregelt werden.

Im Geschäftsjahr bestand für den Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
kein Anlass, von diesen Berechtigungen Gebrauch zu machen.

Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands

In den folgenden Tabellen ist die jedem einzelnen im Geschäftsjahr amtierenden Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung individualisiert
dargestellt. Darüber hinaus wird der Versorgungsaufwand angegeben, der für die einzelvertraglichen
Versorgungszusagen angefallen ist. Die tabellarische Darstellung orientiert sich an
den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der früheren Fassung
vom 7. Februar 2017.

Unter dem neuen Regime des § 162 AktG hat sich noch keine einheitliche Praxis zu der
Frage gebildet, unter welchen Voraussetzungen eine Vergütung als “gewährt” anzusehen
ist. Die den folgenden Tabellen zugrunde liegende Ausweislogik wird daher im Sinne
der Klarheit und Verständlichkeit des Vergütungsberichts im Folgenden erläutert.

Als “im Geschäftsjahr gewährt” wird eine Vergütung für die Zwecke der folgenden Tabellen
angesehen, wenn sie im Geschäftsjahr erdient wurde. Erdient in diesem Sinne ist eine
Vergütung in dem Jahr, in dem die ihr zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht
worden ist und der Anspruch auf die Auszahlung der Vergütung keinen aufschiebenden
oder auflösenden Bedingungen mehr unterliegt. Dies entspricht bei den langfristig
variablen Vergütungen dem Jahr, in dem diese zur Auszahlung kommen.

Die kurzfristige variable Vergütung ist nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis
in dem Geschäftsjahr erdient und wird daher in den folgenden Tabellen für das jeweilige
Geschäftsjahr als in dem Geschäftsjahr gewährt ausgewiesen, in dem die ihr zugrunde
liegende Tätigkeit erbracht wurde. Dies erleichtert den Vergleich der Leistung der
Mitglieder des Vorstands in einem Geschäftsjahr mit der Leistung der Gesellschaft
in demselben Geschäftsjahr und ermöglicht eine periodengerechte Zuordnung der kurzfristigen
variablen Vergütung zu dem Jahr, in dem die Leistung erbracht wurde. Die Spalten für
das Jahr 2021 enthalten mithin die kurzfristige variable Vergütung für das Geschäftsjahr
2021, die erst im Jahr 2022 ausbezahlt wird, und die Spalten für das Jahr 2020 enthalten
die kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020, die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlt
wurde.

Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands

in TSD €

 
Rice Powell Helen Giza
Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand
Mitglied des Vorstands seit
21. Dezember 2005 (1)
Mitglied des Vorstands seit
1. November 2019
2021 2020 (2) 2021 2020 (2)
Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil
Grundvergütung 1.708 1.769 855 855
Nebenleistungen 315 429 214 (3) 320 (3)
Summe feste Vergütung 2.023 37 % 2.198 29 % 1.069 60 % 1.175 58 %
Kurzfristige variable Vergütung 1.422 26 % 1.734 23 % 712 40 % 839 42 %
Langfristige variable Vergütung 1.979 36 % 3.710 49 % — % — %
Zuteilung 2016 (Share Based Award) 659
Zuteilung 2017 (Share Based Award) 677
Zuteilung 2015 (Phantom Stock – LTIP 2011) 748
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) 2.303
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) 1.302
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020)
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020)
Summe variable Vergütung 3.401 5.444 712 839
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG 5.424 7.642 1.781 2.014
Versorgungsaufwand
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand 5.424 7.642 1.781 2.014
 
Franklin W. Maddux, MD Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß
Globaler Medizinischer Leiter Vorstand für die Region Europa, Naher Osten, Afrika (EMEA)
Mitglied des Vorstands seit
1. Januar 2020
Mitglied des Vorstands seit
1. September 2018
2021 2020 (2) 2021 2020 (2)
Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil
Grundvergütung 778 805 920 910
Nebenleistungen 162 200 60 33
Summe feste Vergütung 940 47 % 1.005 34 % 980 52 % 943 47 %
Kurzfristige variable Vergütung 648 33 % 790 27 % 892 48 % 1.050 53 %
Langfristige variable Vergütung 398 20 % 1.154 39 % — % — %
Zuteilung 2016 (Share Based Award)
Zuteilung 2017 (Share Based Award)
Zuteilung 2015 (Phantom Stock – LTIP 2011) 450 (4)
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) 704 (4)
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) 398 (4)
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020)
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020)
Summe variable Vergütung 1.046 1.944 892 1.050
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG 1.986 2.949 1.872 1.993
Versorgungsaufwand 2.498
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand 1.986 2.949 4.370 1.993

Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands

in TSD €

 
Dr. Olaf Schermeier William Valle
Vorstand für Forschung
und Entwicklung
Vorstand für die Region Nordamerika (NA)
Mitglied des Vorstands seit
1. März 2013
Mitglied des Vorstands seit
17. Februar 2017
2021 2020 (2) 2021 2020 (2)
Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil
Grundvergütung 830 725 1.319 1.366
Nebenleistungen 88 137 242 327
Summe feste Vergütung 918 36 % 862 28 % 1.561 42 % 1.693 38 %
Kurzfristige variable Vergütung 691 27 % 711 23 % 1.017 27 % 1.414 32 %
Langfristige variable Vergütung 969 38 % 1.469 48 % 1.131 30 % 1.295 29 %
Zuteilung 2016 (Share Based Award) 226
Zuteilung 2017 (Share Based Award) 259 480
Zuteilung 2015 (Phantom Stock – LTIP 2011) 450 (5)
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) 1.243 845 (5)
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) 710 651
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020)
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020)
Summe variable Vergütung 1.660 2.180 2.148 2.709
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG 2.578 3.042 3.709 4.402
Versorgungsaufwand 282 504 1.348 4.152
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand 2.860 3.546 5.057 8.554
 
Kent Wanzek Harry de Wit
Vorstand für Produktion, Qualität
und Logistik
Vorstand für die Region
Asien-Pazifik (AP)
Mitglied des Vorstands seit
1. Januar 2010
Mitglied des Vorstands seit
1. April 2016
2021 2020 (2) 2021 2020 (2)
Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil Absolut Anteil
Grundvergütung 791 792 760 735
Nebenleistungen 158 212 331 327
Summe feste Vergütung 949 37 % 1.004 27 % 1.091 39 % 1.062 33 %
Kurzfristige variable Vergütung 658 26 % 777 21 % 779 28 % 754 23 %
Langfristige variable Vergütung 947 37 % 1.873 51 % 944 34 % 1.427 44 %
Zuteilung 2016 (Share Based Award) 272 184
Zuteilung 2017 (Share Based Award) 296 234
Zuteilung 2015 (Phantom Stock – LTIP 2011) 449
Zuteilung 2016 (LTIP 2016) 1.152 1.243
Zuteilung 2017 (LTIP 2016) 651 710
Zuteilung 2020 (MB LTIP 2020)
Zuteilung 2021 (MB LTIP 2020)
Summe variable Vergütung 1.605 2.650 1.723 2.181
Gesamtvergütung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AktG 2.554 3.654 2.814 3.243
Versorgungsaufwand 470 474 548 619
Gesamtvergütung inklusive Versorgungsaufwand 3.024 4.128 3.362 (6) 3.862 (6)

(1) Das Datum bezieht sich auf die Bestellung zum Mitglied des Vorstands der persönlich
haftenden Gesellschafterin.

(2) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Beträge mit denen des Geschäftsjahres
ist zu beachten, dass die Vergütungsleistungen Wechselkursschwankungen unterliegen
können, abhängig davon, ob sie vertraglich in Euro (Frau Helen Giza, Frau Dr. Katarzyna
Mazur-Hofsäß, Herr Dr. Olaf Schermeier und Herr Harry de Wit) oder US-Dollar (Herr
Rice Powell, Herr Franklin W. Maddux MD, Herr William Valle und Herr Kent Wanzek)
vereinbart sind. Die Planbedingungen des Share Based Awards sowie der Phantom Stock
begründen stets Ansprüche auf eine Zahlung in Euro. Die Umrechnung der US-Dollar-Beträge
erfolgte grundsätzlich mit dem Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.
Für die langfristige variable Vergütung erfolgte die Umrechnung der US-Dollar-Beträge
mit dem Schlusskurs des Erdienungstags.

(3) Die Nebenleistungen von Frau Helen Giza enthalten eine Zahlung in Höhe von 200 TSD
€ für das Geschäftsjahr und eine Zahlung in Höhe von 200 TSD € für das Jahr 2020,
die Frau Helen Giza im Zusammenhang mit der Bestellung in den Vorstand erhalten hat.

(4) Die für Herrn Franklin W. Maddux, MD ausgewiesene Gewährung erfolgte aus einer Zuteilung
vor seiner Bestellung in den Vorstand.

(5) Die für Herrn William Valle ausgewiesene Gewährung erfolgte aus einer Zuteilung vor
seiner Bestellung in den Vorstand.

(6) Die hier ausgewiesenen Beträge inkludieren sämtliche Vergütungen für Herrn Harry
de Wit in seiner Funktion als Vorstand bzw. CEO für die Region Asia-Pacific und wurden
teilweise von einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft gewährt.

Eigeninvestment aus der variablen Vergütung

Um die Mitglieder des Vorstands angemessen an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung
teilhaben zu lassen, hat der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
im Geschäftsjahr beschlossen, dass die seinerzeit amtierenden Mitglieder des Vorstands
– mit ihrem Einvernehmen – für einen Anteil der ihnen im Geschäftsjahr für das Jahr
2020 ausgezahlten kurzfristigen variablen Vergütung sowie für einen Anteil der ihnen
als Mitglieder des Vorstands im Jahr 2018 unter dem LTIP 2016 und im Jahr 2019 unter
dem MB LTIP 2019 zugeteilten langfristigen variablen Vergütung jeweils Aktien der
Gesellschaft erwerben. Die derart erworbenen Aktien dürfen von dem jeweiligen Vorstandsmitglied
erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt wieder veräußert
werden.

Der jeweilige Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung, für den ein Vorstandsmitglied
aus der Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2020 im Geschäftsjahr
Aktien der Gesellschaft erworben hat, hing von der jeweiligen Gesamtzielerreichung
für das Jahr 2020 ab. Die von den Mitgliedern des Vorstands insoweit im Geschäftsjahr
investierten Nettobeträge stellen sich wie folgt dar:

Eigeninvestment aus dem Nettobetrag der kurzfristigen variablen Vergütung für das
Jahr 2020

 
in TSD Betrag Währung
Rice Powell 598 US$
Helen Giza 309 US$
Franklin W. Maddux, MD 280 US$
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 189
Dr. Olaf Schermeier 215
William Valle 324 US$
Kent Wanzek 268 US$
Harry de Wit 155

Der jeweilige Anteil der vorgenannten langfristigen variablen Vergütung, für den ein
Vorstandsmitglied Aktien der Gesellschaft erwerben wird, hängt von der jeweiligen
Gesamtzielerreichung unter dem LTIP 2016 (Zuteilung aus dem Jahr 2018) und unter dem
MB LTIP 2019 (Zuteilung aus dem Jahr 2019) ab. Die Höhe der aus den vorgenannten Vergütungsbestandteilen
zu gewährenden Beträge hängt von der jeweiligen Gesamtzielerreichung und dem nach
näherer Maßgabe des LTIP 2016 und des MB LTIP 2019 zu bestimmenden Börsenkurs der
Aktie der Gesellschaft ab. Die konkreten Beträge, die aus den Zuflüssen zu investieren
sind, können daher erst im Jahr 2022 (für die Zuteilung aus dem Jahr 2018 unter dem
LTIP 2016) und im Jahr 2023 (für die Zuteilung aus dem Jahr 2019 aus dem MB LTIP 2019)
ermittelt werden. Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft durch die Mitglieder des
Vorstands soll im Anschluss an die Ermittlung der zu investierenden Beträge erfolgen.
Die unter dem MB LTIP 2020 vorgesehene Anlage der Zuflüsse aus dem MB LTIP 2020 in
Aktien der Gesellschaft bleibt hiervon unberührt.

Bereits im Jahr 2019 hatte der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
beschlossen, dass die seinerzeit amtierenden Mitglieder des Vorstands – mit ihrem
Einvernehmen – für einen Anteil ihrer kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr
2018 Aktien der Gesellschaft an der Börse erwerben, um der Geschäftsentwicklung im
Jahr 2018 angemessen Rechnung zu tragen. Die derart erworbenen Aktien dürfen von dem
jeweiligen Vorstandsmitglied ebenfalls erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren
ab dem Erwerbszeitpunkt wieder veräußert werden.

Die Stückzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen der vorstehend beschriebenen
Eigeninvestments erworbenen Anteile (einschließlich American Depositary Receipts (ADRs))
sind in der folgenden Tabelle ausgewiesen, wobei zwei ADRs jeweils eine Aktie repräsentieren:

Angaben zum Eigeninvestment aus der kurzfristigen variablen Vergütung

 
Zugrunde liegender Vergütungsbestandteil Zeitpunkt Eigeninvestment Ende der Halteperiode Art der Eigenkapital- instrumente Anzahl der erworbenen Eigenkapital- instrumente
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 7. März 2019 7. März 2022 ADRs 6.000
8. März 2019 8. März 2022 ADRs 6.000
11. März 2019 11. März 2022 ADRs 4.560
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 12. März 2021 12. März 2024 ADRs 16.415
Helen Giza Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 24. Februar 2021 24. Februar 2024 ADRs 8.700
Franklin W. Maddux, MD Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 25. Februar 2021 25. Februar 2024 ADRs 8.000
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 8. März 2021 8. März 2024 Aktien 1.205
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 25. Februar 2021 25. Februar 2024 Aktien 3.295
Dr. Olaf Schermeier Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 26. Februar 2019 26. Februar 2022 Aktien 3.550
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 24. Februar 2021 24. Februar 2024 Aktien 3.730
William Valle Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 5. März 2019 5. März 2022 Aktien 4.000
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 22. März 2021 22. März 2024 ADRs 8.850
Kent Wanzek Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 27. Februar 2019 27. Februar 2022 Aktien 3.855
1. März 2019 1. März 2022 Aktien 509
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 25. Februar 2021 25. Februar 2024 ADRs 7.639
Harry de Wit Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 27. Februar 2019 27. Februar 2022 Aktien 2.425
Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2020 24. Februar 2021 24. Februar 2024 Aktien 2.650
Früheres Mitglied des Vorstands
Michael Brosnan Kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 4. März 2019 4. März 2022 ADRs 8.350

Sonstige Leistungen und Zusagen

Die folgenden Angaben betreffen Leistungen und Zusagen an Mitglieder des Vorstands
im Sinne von § 162 Abs. 2 AktG sowie verwandte Angaben.

Leistungen von Dritten

Sofern in diesem Vergütungsbericht nicht anders angegeben, wurden den Vorstandsmitgliedern
im Geschäftsjahr keine Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf die Tätigkeit
als Vorstandsmitglied gewährt oder zugesagt und werden Vergütungen, die den Mitgliedern
des Vorstands für Geschäftsführungstätigkeiten oder Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften
des Konzerns der Gesellschaft gewährt werden, auf die Vergütung des jeweiligen Mitglieds
des Vorstands angerechnet. Sofern der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
beschließt, dass Vergütungen, die Mitgliedern des Vorstands für Aufsichtsratstätigkeiten
außerhalb des Konzerns der Gesellschaft gewährt werden, vollständig oder teilweise
von der Vergütung des betreffenden Mitglieds des Vorstands in Abzug gebracht werden,
wird dies entsprechend transparent gemacht.

Versorgungszusagen

Den Vorstandsmitgliedern Rice Powell, Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß, Dr. Olaf Schermeier,
William Valle, Kent Wanzek und Harry de Wit wurden von der persönlich haftenden Gesellschafterin
einzelvertragliche, leistungsorientierte Versorgungszusagen erteilt.

Die einzelvertraglichen Versorgungszusagen sehen jeweils ab dem endgültigen Ausscheiden
aus der aktiven Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch ab Vollendung des 65. Lebensjahres,
oder ab dem Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. der Erwerbsminderung
ein von der Höhe der letzten Grundvergütung abhängiges Ruhegehalt und eine Hinterbliebenenversorgung
vor. Vorstandsmitglieder, die zum Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens aus der aktiven
Erwerbstätigkeit mindestens zehn Jahre lang Mitglied des Vorstands gewesen sind, haben
diesen Anspruch bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (Frühverrentung); in diesem
Fall reduzieren sich die Leistungen um 0,5 % je Kalendermonat, den das Vorstandsmitglied
vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus der aktiven Erwerbstätigkeit ausscheidet.

Hinsichtlich des Ruhegehalts erhöht sich der von 30 % der auf der Grundlage der letzten
Grundvergütung (für die Vorstandsmitglieder Rice Powell, Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß,
Dr. Olaf Schermeier und Kent Wanzek) oder der auf der Grundlage des 5-Jahresdurchschnitts
der letzten Grundvergütungen (für die Vorstandsmitglieder William Valle und Harry
de Wit) ausgehende Prozentsatz mit jedem vollen Dienstjahr um 1,5 Prozentpunkte, wobei
maximal 45 % erreicht werden können. Laufende Ruhegehälter erhöhen sich nach Maßgabe
der gesetzlichen Vorschriften (§ 16 BetrAVG). Spätere Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit
des Vorstandsmitglieds sind grundsätzlich mit 30 % ihres Bruttobetrages auf die Pension
anzurechnen. Im Fall des Todes eines der Vorstandsmitglieder erhält der überlebende
Ehegatte eine Pension in Höhe von 60 % des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruches.
Ferner erhalten leibliche eheliche Kinder des verstorbenen Vorstandsmitglieds bis
zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
eine Waisenpension in Höhe von 20 % des sich zu diesem Zeitpunkt ergebenden Pensionsanspruches.
Alle Waisenpensionen und die Pension für den überlebenden Ehegatten erreichen zusammen
jedoch höchstens 90 % des Pensionsanspruches des Vorstandsmitglieds. Scheidet ein
Vorstandsmitglied vor Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Vorstand aus, bleiben
die Anwartschaften auf die vorgenannten Versorgungsleistungen erhalten, jedoch vermindert
sich die zu zahlende Pension, sofern das Vorstandsmitglied nicht durch Eintritt des
Versorgungsfalls (Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Zahlung von Hinterbliebenenrente
im Todesfall oder, soweit anwendbar, Frühverrentung) aus dem Vorstand ausscheidet,
im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit als Vorstandsmitglied zur möglichen Dienstzeit
bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

Erläuterungen zu den Vereinbarungen, die von der persönlich haftenden Gesellschafterin
mit den zum Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Dr. Olaf
Schermeier, Kent Wanzek und Harry de Wit im Hinblick auf ihre jeweilige Versorgungszusage
getroffen worden sind, finden sich im Abschnitt „Vereinbarungen mit zum Ablauf des
Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstands“.

Die Zuführung zur Pensionsrückstellung für zum 31. Dezember des Geschäftsjahres amtierende
Vorstandsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 7.035 TSD € (Vorjahr: 4.082 TSD €). Die
Entwicklung und der Stand der Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 stellen sich wie
folgt dar:

Entwicklung und Stand der Pensionsverpflichtungen

in TSD €

 
1. Januar 2021 Zuführung 31. Dezember 2021 (1)
Rice Powell (2) 14.727 693 15.420
Helen Giza
Franklin W. Maddux, MD
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 2.498 2.498
Dr. Olaf Schermeier 2.000 366 2.366
William Valle 4.152 1.812 5.964
Kent Wanzek 5.196 1.029 6.225
Harry de Wit 2.259 637 2.896
Summen: 28.334 7.035 35.369

(1) Die Versorgungszusage der Herren Rice Powell, William Valle und Kent Wanzek dotiert
in US-Dollar. Der Berechnung der Pensionsrückstellung wurde ein Wechselkurs von 0,88
Euro/​1 US-Dollar zugrunde gelegt.

(2) Die für Herrn Rice Powell ausgewiesenen Beträge enthalten auch unverfallbare Ansprüche
aus der Teilnahme an Pensionsplänen für Mitarbeiter(innen) der Fresenius Medical Care
North America, die die Zahlung eines Ruhegehaltes ab Vollendung des 65. Lebensjahres
und die Zahlung reduzierter Leistungen ab Vollendung des 55. Lebensjahres vorsehen.
Im März 2002 sind die Ansprüche aus den Pensionsplänen auf dem damaligen Stand eingefroren
worden.

US-basierter 401(k) Savings Plan

Die Vorstandsmitglieder Rice Powell, Helen Giza, Franklin W. Maddux MD, William Valle
und Kent Wanzek nahmen im Geschäftsjahr zusätzlich aufgrund einzelvertraglicher Zusagen
an dem US-basierten 401(k) Savings Plan teil; im Geschäftsjahr wurden diesbezüglich
jeweils 8.700 US$ (7.356 €) (Vorjahr (ohne Frau Helen Giza): 8.550 US$ (7.486 €))
erdient und im Januar 2022 an die vorgenannten Vorstandsmitglieder geleistet. Dieser
Plan ermöglicht es generell Mitarbeiter(inne)n in den USA, einen begrenzten Teil ihrer
Bruttovergütung in Programmen zur Ruhestandsvorsorge zu investieren. Das Unternehmen
unterstützt Mitarbeiter(innen) hierbei mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 50 % der
jährlich getätigten Zahlungen.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Mit allen Vorstandsmitgliedern wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart.
Sofern dieses zur Anwendung kommt, erhalten die Vorstandsmitglieder für die Dauer
von maximal zwei Jahren für jedes Jahr der sie jeweils betreffenden Geltung des Wettbewerbsverbotes
eine Karenzentschädigung in Höhe der Hälfte ihrer jeweiligen jährlichen Grundvergütung.

Kontrollwechsel

Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine ausdrücklichen Regelungen
für den Fall eines „Change of Control“.

Abfindungs-Cap

Die mit den Vorstandsmitgliedern abgeschlossenen Dienstverträge sehen ein Abfindungs-Cap
vor. Danach dürfen Zahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit
des Dienstvertrags vergüten. Für die Berechnung der relevanten Jahresvergütung werden
lediglich die festen Vergütungsbestandteile herangezogen. Sofern die persönlich haftende
Gesellschafterin den Dienstvertrag aus wichtigem Grund gekündigt hat oder hierzu berechtigt
wäre, erfolgen keine Abfindungszahlungen.

Fortzahlungen im Krankheitsfall

Alle Vorstandsmitglieder haben einzelvertragliche Zusagen zur Fortzahlung ihrer Bezüge
im Krankheitsfall für maximal zwölf Monate erhalten, wobei ab sechs Monaten krankheitsbedingtem
Ausfall gegebenenfalls Versicherungsleistungen zur Anrechnung gebracht werden. Im
Falle des Versterbens eines Vorstandsmitglieds werden den Hinterbliebenen nach dem
Monat des Versterbens noch drei Monatsbezüge ausbezahlt, längstens jedoch bis zum
Ende des jeweiligen Dienstvertrags.

Vereinbarungen mit zum Ablauf des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitgliedern des
Vorstands

Die Vorstandsmitglieder Dr. Olaf Schermeier, Kent Wanzek und Harry de Wit sind im
Rahmen der Transformation des Betriebsmodells des Unternehmens mit Ablauf des Geschäftsjahres
und somit vor dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Amtszeiten aus dem Vorstand
ausgeschieden. Sie übernehmen aber in Führungsfunktionen bei Konzerngesellschaften
weiterhin Verantwortung für das Unternehmen und bringen ihre Kompetenz und ihre langjährigen
Erfahrungen ein.

Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin hat mit Herrn Dr. Olaf
Schermeier, Herrn Kent Wanzek und Herrn Harry de Wit aus Anlass ihres Ausscheidens
aus dem Vorstand jeweils vereinbart, dass sie bis zum Ablauf des Geschäftsjahres gemäß
den Vereinbarungen ihres jeweiligen Dienstvertrags vergütet werden. Neben der Grundvergütung
und Nebenleistungen erhalten Herr Dr. Olaf Schermeier, Herr Kent Wanzek und Herr Harry
de Wit kurzfristige und langfristige variable Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr
auf der Grundlage der jeweiligen Planbedingungen. Die ihnen bis zum Ablauf des Geschäftsjahres
zugeteilten langfristigen variablen Vergütungsbestandteile sind grundsätzlich gemäß
den in diesen Planbedingungen ursprünglich vereinbarten Zielen und Fälligkeitszeitpunkten
ausübbar und auszahlbar.

Mit Herrn Harry de Wit hat der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
darüber hinaus vereinbart, dass die Herrn de Wit im Geschäftsjahr zugeteilten Performance
Shares nicht verfallen, sofern sein neues Anstellungsverhältnis im Konzern am 31.
Dezember 2023 regulär endet und er kein anderweitiges Anstellungs- oder Beschäftigungsverhältnis
eingeht. Diese Performance Shares können abweichend von den bestehenden Planbedingungen
mithin weiterhin erdient werden; die Pflicht von Herrn de Wit, die Zuflüsse aus diesen
Performance Shares in Aktien der Gesellschaft zu investieren, entfällt.

Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 werden Herr Dr. Olaf Schermeier, Herr Kent
Wanzek und Herr Harry de Wit nach Maßgabe ihrer neuen Anstellungsverträge von der
jeweils maßgeblichen Konzerngesellschaft vergütet und erhalten im Grundsatz keine
Vergütung mehr von der persönlich haftenden Gesellschafterin. Lediglich folgende Leistungszusagen
hat die persönlich haftende Gesellschafterin Herrn Dr. Olaf Schermeier, Herrn Kent
Wanzek und Herrn Harry de Wit im Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand
erteilt:

Mit Herrn Dr. Olaf Schermeier, Herrn Kent Wanzek und Herrn Harry de Wit wurde im Zuge
ihres Ausscheidens aus dem Vorstand vereinbart, dass die Versorgungszusagen, die ihnen
mit Blick auf ihre Dienstverträge erteilt worden sind und in deren Rahmen sie unverfallbare
Pensionsansprüche erworben haben, bei der persönlich haftenden Gesellschafterin belassen
werden. Solange Herr Dr. Olaf Schermeier, Herr Kent Wanzek und Herr Harry de Wit für
den Konzern tätig sind, können ihnen bis zum jeweiligen regulären Laufzeitende der
vorzeitig beendeten Dienstverträge weitere Leistungen aus diesen Versorgungszusagen
erwachsen. Darüber hinaus ist Herr Dr. Olaf Schermeier berechtigt, die von der persönlich
haftenden Gesellschafterin erteilte Pensionszusage rückwirkend durch ein beitragsorientiertes
System zu ersetzen, sofern die persönlich haftende Gesellschafterin ein solches System
einführt.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat Herrn Harry de Wit zugesagt, die auch
bisher geleisteten Beiträge für bestehende Lebensversicherungen bis zum regulären
Laufzeitende seines vorzeitig beendeten Dienstvertrags weiter zu übernehmen, solange
er seine Funktion bei der Konzerngesellschaft weiter ausübt.

Des Weiteren ist Herrn Dr. Schermeier die Übernahme von Rechtsberatungskosten im Zusammenhang
mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand zugesagt worden.

Sonstige Angaben

Die Bezüge der US-amerikanischen Vorstandsmitglieder Rice Powell, Helen Giza, Franklin
W. Maddux MD, William Valle und Kent Wanzek wurden zum Teil in den USA (in US-Dollar)
und zum Teil in Deutschland (in Euro) ausbezahlt. Für den in Deutschland ausbezahlten
Betrag besteht für die vorgenannten Vorstandsmitglieder eine Vereinbarung, wonach
bei unterschiedlichen Steuersätzen in beiden Ländern den Vorstandsmitgliedern diejenige
Steuerlast ausgeglichen wird oder von ihnen zurückgezahlt werden muss (Nettovergütung),
die in Deutschland durch höhere oder niedrigere Steuersätze verglichen mit den USA
mehr oder weniger angefallen ist. Diese Vorstandsmitglieder werden demnach durch eine
modifizierte Nettovereinbarung so gestellt, als würden sie nur in den USA besteuert.
Da die tatsächliche Steuerlast erst zeitversetzt im Rahmen der Steuererklärungen ermittelt
werden kann, ergeben sich gegebenenfalls nachgehend Korrekturen, die dann in zukünftigen
Vergütungsberichten nachträglich enthalten sein werden.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat sich verpflichtet, die Mitglieder des
Vorstands von Ansprüchen, die gegen sie aufgrund ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft
und deren konzernverbundene Unternehmen erhoben werden, soweit solche Ansprüche über
ihre Verantwortlichkeit nach deutschem Recht hinausgehen, im Rahmen des gesetzlich
Zulässigen freizustellen. Zur Absicherung derartiger Verpflichtungen besteht eine
Directors & Officers Versicherung mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen
Bestimmungen entspricht.

In Übereinstimmung mit anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wurden den Mitgliedern
des Vorstands im Geschäftsjahr keine Darlehen oder Vorschusszahlungen auf zukünftige
Vergütungsbestandteile gewährt.

Vergütung für frühere Mitglieder des Vorstands

Herr Michael Brosnan war bis zum Ablauf des 31. Oktober 2019 Mitglied des Vorstands.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 erhielt Herr Michael
Brosnan auf der Grundlage seiner Ausscheidensvereinbarung einen Betrag in Höhe von
30 % seiner früheren Grundvergütung, der im Geschäftsjahr gezahlt wurde. Die Herrn
Michael Brosnan im Rahmen des LTIP 2011, des LTIP 2016, des MB LTIP 2019 und in Form
des Share Based Awards zugeteilten Vergütungsbestandteile sind oder waren nach Maßgabe
der entsprechenden Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Seit dem 1. Januar
2021 erhält Herr Michael Brosnan für einen Zeitraum von zwei Jahren eine jährliche
Karenzentschädigung für das vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Höhe
von 553 TSD US$ (467 TSD €) pro Jahr. Mit Herrn Michael Brosnan wurde vereinbart,
dass er ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf Erhalt eines Ruhegehalts gemäß der bereits
dargestellten einzelvertraglichen Versorgungszusage der persönlich haftenden Gesellschafterin
in Höhe von jährlich 405 TSD US$ (342 TSD €) hat. Die Karenzentschädigung für das
vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot wird auf das Ruhegehalt angerechnet.
Im Geschäftsjahr hat Herr Michael Brosnan Nebenleistungen in Form von Ausgleichszahlungen
im Hinblick auf die Steuerlast in Folge unterschiedlicher Steuersätze in Deutschland
und den USA (Nettovergütung) und Umzugskostenzuschüssen in Höhe von insgesamt 240
TSD € (Vorjahr: 225 TSD €) erhalten. Mit Blick auf die in diesem Vergütungsbericht
zugrunde gelegte Definition von “gewährter” Vergütung resultiert hieraus eine Herrn
Michael Brosnan im Geschäftsjahr gewährte langfristige variable Vergütung in Höhe
von 651 TSD €. Diese Herrn Michael Brosnan im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung
in Höhe von 651 TSD € setzt sich zu 100 % aus langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen
zusammen.

Herr Dominik Wehner war bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 Mitglied des Vorstands.
Im Rahmen seiner Ausscheidensvereinbarung wurde für die unter seinem Dienstvertrag
zugesagten Vergütungsbestandteile für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31.
März 2022 vereinbart, dass er jährlich eine Grundvergütung in Höhe von 425 TSD € sowie
einen Betrag in Höhe von 30 % seiner Grundvergütung erhält, der im auf das jeweilige
Geschäftsjahr folgenden Jahr gezahlt wird. Außerdem hat Herr Dominik Wehner Anspruch
auf Nebenleistungen in Form der Privatnutzung seines Firmen-Pkw, Erstattung von Honoraren
zur Erstellung von Einkommensteuerunterlagen und zur Finanzplanung, Versicherungsleistungen
und Zuschüssen zur Renten- und Krankenversicherung in einer Gesamthöhe von etwa 37
TSD € pro Jahr. Die Herrn Dominik Wehner im Rahmen des LTIP 2011, des LTIP 2016 und
in Form des Share Based Awards gewährten bzw. zugeteilten Vergütungsbestandteile sind
oder waren zum jeweiligen regulären Erdienungszeitpunkt nach Maßgabe der entsprechenden
Planbedingungen auszubezahlen bzw. ausübbar. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres wird
Herr Dominik Wehner eine betriebliche Altersrente gemäß der bereits dargestellten
einzelvertraglichen Versorgungszusage der persönlich haftenden Gesellschafterin erhalten.
Mit Blick auf die in diesem Vergütungsbericht zugrunde gelegte Definition von “gewährter”
Vergütung resultiert hieraus eine Herrn Dominik Wehner im Geschäftsjahr gewährte langfristige
variable Vergütung in Höhe von 908 TSD €. Diese Herrn Dominik Wehner im Geschäftsjahr
gewährte Gesamtvergütung in Höhe von 908 TSD € setzt sich zu 100 % aus langfristigen
variablen Vergütungsbestandteilen zusammen.

Herr Roberto Fusté, der bis zum 31. März 2016 Mitglied des Vorstands war, hat im Geschäftsjahr
Pensionszahlungen in Höhe von rund 274 TSD € (Vorjahr: 274 TSD €) sowie Nebenleistungen
in Form von Umzugskostenzuschüssen in Höhe von 43 TSD € (Vorjahr: 0 TSD €) erhalten.
Mit Blick auf die in diesem Vergütungsbericht zugrunde gelegte Definition von “gewährter”
Vergütung resultiert hieraus eine Herrn Roberto Fusté im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung
in Höhe von 274 TSD €, die sich zu 100 % aus festen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt.

Herr Prof. Emanuele Gatti, der bis zum 31. März 2014 Mitglied des Vorstands war, hat
im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von 355 TSD € (Vorjahr: 355 TSD €) erhalten.
Diese Herrn Prof. Emanuele Gatti im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung in Höhe
von 355 TSD € setzt sich zu 100 % aus festen Vergütungsbestandteilen zusammen.

Für die Erläuterungen, wie die Vergütungsbestandteile dem maßgeblichen Vergütungssystem
entsprechen, wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert,
wie die Leistungskriterien angewendet wurden und wie die im Geschäftsjahr “gewährte”
Vergütung definiert wird, wird auf die entsprechenden vorstehenden Ausführungen zu
der Vergütung der im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands verwiesen.

Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung und ist in die Strategie
und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden.
Mit Blick auf diese verantwortungsvollen Aufgaben sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats
eine angemessene Vergütung erhalten, die auch den zeitlichen Anforderungen an das
Aufsichtsratsamt hinreichend Rechnung trägt. Darüber hinaus stellt eine auch im Hinblick
auf das Marktumfeld angemessene Aufsichtsratsvergütung sicher, dass der Gesellschaft
auch in Zukunft qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat zur
Verfügung stehen. Damit trägt die angemessene Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
zur Förderung der Geschäftsstrategie und der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft
bei.

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin ist in § 13 ihrer jeweiligen Satzung geregelt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der Gesellschaft und
die Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin werden
von der persönlich haftenden Gesellschafterin vergütet. Die Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und die Vergütung für
die Mitglieder seiner Ausschüsse werden gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft
an die Gesellschaft weiterbelastet.

Billigung der in der Satzung geregelten Vergütung durch die Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. August 2020 hat beschlossen,
§ 13 der Satzung der Gesellschaft und die darin geregelte Vergütung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft mit Wirkung für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 zu ändern. Insbesondere
wurde der bis dahin in der Satzung vorgesehene variable Vergütungsbestandteil mit
Wirkung ab dem 1. Januar 2021 abgeschafft und als Ausgleich die Festvergütung erhöht
und die Vergütung für die Tätigkeit in einem Ausschuss angepasst. Zugleich hat die
Hauptversammlung sowohl die seinerzeit als auch die seit dem 1. Januar 2021 geltende
Vergütung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mehr als 98
% der abgegebenen Stimmen gebilligt. Der Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft
über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft findet sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​ueber-uns/​aufsichtsrat/​verguetung

Die ordentliche Hauptversammlung der persönlich haftenden Gesellschafterin vom 4.
November 2020 hat beschlossen, § 13 der Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin
und die darin geregelte Vergütung des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin
mit Wirkung für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 entsprechend zu ändern. Hierdurch ist
gewährleistet, dass die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
einerseits und die Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin
andererseits auch weiterhin aufeinander abgestimmt ist.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher, soweit nicht anders angegeben, sowohl
auf die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft als auch auf die
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin.

Vergütungsregelung in § 13 der Satzung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Maßgabe von § 13 der jeweiligen Satzung
eine Festvergütung, Nebenleistungen (bestehend aus Auslagenersatz und Versicherungsschutz)
und, sofern sie eine Tätigkeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats ausüben, eine Vergütung
für diese Ausschusstätigkeit. Umfasst ein Geschäftsjahr nicht ein volles Kalenderjahr,
ist die auf ein volles Geschäftsjahr bezogene Vergütung zeitanteilig zu zahlen.

Im Geschäftsjahr wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats auf der Grundlage von und
im Einklang mit § 13 der jeweiligen Satzung in der im Geschäftsjahr geltenden Fassung
wie folgt vergütet:

Tätigkeit im Aufsichtsrat

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhielt für das volle Geschäftsjahr eine Festvergütung
von je 160 TSD US$ (Vorjahr: 88 TSD US$), zahlbar in vier gleichen Raten am Ende eines
Kalenderquartals. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhielt eine zusätzliche Vergütung
in Höhe von 160 TSD US$ (Vorjahr: 88 TSD US$) und sein Stellvertreter eine zusätzliche
Vergütung in Höhe von 80 TSD US$ (Vorjahr: 44 TSD US$), jeweils für das volle Geschäftsjahr.

Tätigkeit in Ausschüssen

Als Mitglied eines Ausschusses erhielt ein Aufsichtsratsmitglied zusätzlich 40 TSD
US$ (Vorjahr: 44 TSD US$ für Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft und 55
TSD US$ für Mitglieder des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin)
für das volle Geschäftsjahr. Als Vorsitzender bzw. stellvertretender Vorsitzender
eines Ausschusses erhielt ein Ausschussmitglied darüber hinaus 40 TSD US$ bzw. 20
TSD US$ (Vorjahr: 22 TSD US$ bzw. 11 TSD US$) für das volle Geschäftsjahr, jeweils
zahlbar in gleichen Raten am Ende eines Kalenderquartals. Für die Mitgliedschaft im
Gemeinsamen Ausschuss der Gesellschaft sowie für die Funktionen des jeweiligen Vorsitzenden
oder stellvertretenden Vorsitzenden dieses Ausschusses wurde keine gesonderte Vergütung
gewährt. Gemäß § 13e Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des
Gemeinsamen Ausschusses jedoch ein Sitzungsgeld in Höhe von 3,5 TSD US$.

Reduzierungs- und Anrechnungsklauseln

Soweit eine Person zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin ist und für diese Tätigkeiten jeweils eine
Vergütung erhält, werden diese Vergütungen jeweils auf die Hälfte reduziert. Das Gleiche
gilt hinsichtlich der zusätzlichen Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats
bzw. seinen Stellvertreter, soweit eine Person die jeweilige Funktion gleichzeitig
im Aufsichtsrat der Gesellschaft und im Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin
wahrnimmt. Soweit der Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft
oder der persönlich haftenden Gesellschafterin gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der Gesellschaft ist, erhält er für
seine Tätigkeit als Stellvertreter insoweit keine zusätzliche Vergütung. Soweit eine
Person zugleich Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und
eines Ausschusses des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin ist
und für diese Tätigkeiten jeweils eine Vergütung erhält, werden diese Vergütungen
in entsprechender Höhe aufeinander angerechnet, sofern die Ausschüsse die gleiche
Art an Aufgaben und Zuständigkeiten haben.

Auslagenersatz und Versicherungsschutz

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden ferner die in Ausübung ihres Amtes entstandenen
Auslagen erstattet, zu denen auch die von ihnen gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer
gehört.

Zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Directors & Officers Versicherung
mit einem Selbstbehalt, der den aktienrechtlichen Bestimmungen für Mitglieder des
Vorstands folgt.

Keine variable Vergütung

Die Vergütung für den Aufsichtsrat enthält mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 keinen
variablen Vergütungsbestandteil mehr. Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
gewährte und geschuldete Vergütung setzt sich ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen
zusammen.

Im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung

Die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin im Geschäftsjahr gewährte
und geschuldete Vergütung, inklusive der von der persönlich haftenden Gesellschafterin
gegenüber der Gesellschaft vorgenommenen Weiterbelastung, ist in der folgenden Tabelle
ausgewiesen:

Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats
(1)

in TSD €

 
Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit in der persönlich haftenden Gesellschafterin Vergütung für Aufsichtsratstätigkeit in der Gesellschaft Vergütung für Ausschusstätigkeit in der persönlich haftenden Gesellschafterin Vergütung für Ausschusstätigkeit in der Gesellschaft Gewährte und geschuldete Gesamtvergütung
2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Dieter Schenk 71 39 212 116 78 127 46 26 407 308
Stephan Sturm (2) 283 154 141 111 424 265
Rolf A. Classon 71 39 141 77 56 106 130 58 398 280
Rachel Empey (3) 141 77 141 77
Gregory Sorensen, MD (4) 43 43 86
Dr. Dorothea Wenzel (5) 141 77 43 184 77
Pascale Witz (6) 43 98 77 46 74 187 151
Prof. Dr. Gregor Zünd (7) 141 77 141 77
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
William P. Johnston (8) 27 39 27 39 41 116 21 48 116 242
Dr. Gerd Krick (9) 55 77 34 58 89 135
Summen 734 425 803 463 350 518 286 206 2.173 1.612

(1) Ausweis ohne Umsatz- und Quellensteuer; Umrechnung der US-Dollar-Beträge mit dem
Durchschnittskurs für das betreffende Kalenderjahr.

(2) Vorsitzender des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, jedoch
kein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft; Vergütung durch die persönlich haftende
Gesellschafterin ausbezahlt.

(3) Mitglied des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin, nicht aber
des Aufsichtsrats der Gesellschaft; Vergütung durch die persönlich haftende Gesellschafterin
ausbezahlt.

(4) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge
ist zu beachten, dass Herr Gregory Sorensen, MD erst seit dem 20. Mai 2021 Mitglied
des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft ist
und deshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt hier auszuweisende Vergütungsleistungen
erhält.

(5) Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, nicht aber des Aufsichtsrats der persönlich
haftenden Gesellschafterin; Vergütung durch die Gesellschaft ausbezahlt.

(6) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge
ist zu beachten, dass Frau Pascale Witz erst seit dem 20. Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin ist und deshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt
hier auszuweisende Vergütungsleistungen für diese Tätigkeit erhält.

(7) Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, nicht aber des Aufsichtsrats der persönlich
haftenden Gesellschafterin; Vergütung durch die Gesellschaft ausbezahlt.

(8) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge
ist zu beachten, dass Herr William P. Johnston nur bis zum 20. Mai 2021 Mitglied des
Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft war und
deshalb auch nur bis zu diesem Zeitpunkt hier auszuweisende Vergütungsleistungen erhielt.

(9) Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der für das Geschäftsjahr ausgewiesenen Beträge
ist zu beachten, dass Herr Dr. Gerd Krick nur bis zum 20. Mai 2021 Mitglied des Aufsichtsrats
der persönlich haftenden Gesellschafterin war und deshalb auch nur bis zu diesem Zeitpunkt
hier auszuweisende Vergütungsleistungen erhielt.

Vor dem Beginn des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats ist
im Geschäftsjahr keine Vergütung gewährt oder geschuldet worden.

Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Vergütung

Die Entwicklung der den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des
Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie des Aufsichtsrats der
Gesellschaft gewährten und geschuldeten Vergütung, die Ertragsentwicklung der Gesellschaft
und die Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis
werden in der folgenden Tabelle vergleichend dargestellt.

Kennzahlen für die Leistung der Gesellschaft

Für die vergleichende Darstellung der Leistung der Gesellschaft werden neben dem handelsrechtlichen
Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag der Gesellschaft, in dem ihre Ertragsentwicklung
zum Ausdruck kommt, auch der Konzernumsatz und das Konzernergebnis sowie das operative
Ergebnis und die Rendite auf das investierte Kapital (ROIC) herangezogen, die jeweils
als Steuerungsgrößen des Konzerns und als Erfolgsziele für die variable Vergütung
der Mitglieder des Vorstands dienen.

Angaben zur gewährten und geschuldeten Vergütung

Um einen sinnvollen Vergleich zwischen den einzelnen Jahren zu ermöglichen, werden
die in der folgenden Tabelle enthaltenen Angaben zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands und des jeweiligen Aufsichtsrats in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
im Einklang mit der Logik ausgewiesen, die auch den Vergütungstabellen in dem Abschnitt
“Vergütungstabellen für die im Geschäftsjahr amtierenden Mitglieder des Vorstands”
zugrunde liegt. Die betragsmäßigen Angaben zu Vorjahren unterscheiden sich daher teilweise
von den entsprechenden Angaben in den Vergütungsberichten für frühere Geschäftsjahre.

Finanzkennzahlen

Die in dem Vergütungsvergleich aufgeführten Kennzahlen werden zu jeweils aktuellen
Wechselkursen (at current currency) und nach den im Geschäftsjahr jeweils von der Gesellschaft angewandten Rechnungslegungsstandards
ausgewiesen, während die Kennzahlen für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands
grundsätzlich zu festen Wechselkursen (at constant currency) ermittelt werden.

Wie in den Vergütungsberichten für die betreffenden Geschäftsjahre ausgewiesen, wurden
und werden die Kennzahlen, die für die Ermittlung der Zielerreichung und für die Festsetzung
der Vergütung der Mitglieder des Vorstands herangezogen werden, teilweise um bestimmte
Effekte wie insbesondere solche aus der Änderung von anwendbaren Rechnungslegungsstandards
bereinigt. Zum Beispiel implementierte die Gesellschaft im Jahr 2018 IFRS 15 und im
Jahr 2019 IFRS 16. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsstandards hat jeweils
einen materiellen Einfluss auf einige der im Vergütungsvergleich aufgeführten Kennzahlen
(Konzernergebnis, Umsatzerlöse, operatives Ergebnis, ROIC), was dazu führt, dass für
diese Kennzahlen der Vergleich zwischen den Jahren 2017 und 2018 sowie 2018 und 2019
erschwert wird.

Eine Vergleichbarkeit der in der Tabelle für die einzelnen Geschäftsjahre ausgewiesenen
Kennzahlen mit der jeweils ausgewiesenen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands
und insbesondere eine Vergleichbarkeit der jährlichen Veränderung dieser Zahlen miteinander
ist daher nur bedingt gegeben.

Vergütung des Vorstands

Eine Gewährung der langfristigen variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands
erfolgt im Einklang mit den jeweils anwendbaren Planbedingungen grundsätzlich frühestens
nach vier (LTIP 2011, LTIP 2016 und MB LTIP 2019) bzw. drei (MB LTIP 2020, Share Based
Award) Jahren nach der jeweiligen Zuteilung. Das führt dazu, dass den Mitgliedern
des Vorstands in den ersten Jahren ihrer Vorstandstätigkeit für gewöhnlich eine geringere
Vergütung gewährt oder geschuldet wird als in den Folgejahren.

Vergütung des Aufsichtsrats

Der zuvor für den Aufsichtsrat bestehende variable Vergütungsbestandteil ist mit Wirkung
ab dem 1. Januar 2021 entfallen und als Ausgleich hierfür wurde die Festvergütung
der Mitglieder des Aufsichtsrats angesichts des erheblich gestiegenen Umfangs der
Überwachungs- und Beratungstätigkeit erhöht.

Vergütung der Arbeitnehmer

Für die Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter
aller im Jahresdurchschnitt des jeweiligen Geschäftsjahres auf Vollzeitäquivalenzbasis
bei Unternehmen der Gruppe weltweit beschäftigten Mitarbeiter abgestellt, um eine
mit den entsprechenden Zahlen aus Berichten für Vorjahre konsistente Berichterstattung
sowie einen möglichst umfassenden Vergleich über den gesamten Vergleichszeitraum zu
ermöglichen.

Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Vergütung

in TSD €

 
2021 Verände-

rung

2020 Verände-

rung

2019 Verände-

rung

2018 Verände-

rung

2017
Umsatzerlöse 17.618.685 (1 %) 17.859.063 2 % 17.476.555 6 % 16.546.873 (7 %) 17.783.572
Operatives Ergebnis 1.852.290 (20 %) 2.304.409 2 % 2.269.558 (25 %) 3.037.798 29 % 2.362.439
Konzernergebnis 969.308 (17 %) 1.164.377 (3 %) 1.199.619 (39 %) 1.981.924 55 % 1.279.788
ROIC 4,9 % (15 %) 5,8 % (5 %) 6,1 % (51 %) 12,4 % 44 % 8,6 %
Jahresergebnis laut Einzelabschluss der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA 1.737.017 228 % (1.357.242) (301 %) 676.709 172 % (937.906) (216 %) 811.510
Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung 45,4 (2 %) 46,2 2 % 45,5 2 % 44,6 (7 %) 47,9
Im Geschäftsjahr amtierende Mitglieder des Vorstands
Rice Powell 5.424 (29 %) 7.642 88 % 4.060 (1 %) 4.082 3 % 3.968
Helen Giza 1.781 (12 %) 2.014 185 % 707 n. a. n. a.
Franklin W. Maddux, MD 1.986 (33 %) 2.949 n. a. n. a. n. a.
Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß 1.872 (6 %) 1.993 4 % 1.925 33 % 1.447 n. a.
Dr. Olaf Schermeier 2.578 (15 %) 3.042 42 % 2.136 14 % 1.868 8 % 1.724
William Valle 3.709 (16 %) 4.402 88 % 2.345 (8 %) 2.548 20 % 2.120
Kent Wanzek 2.554 (30 %) 3.654 77 % 2.059 8 % 1.911 (3 %) 1.963
Harry de Wit 2.814 (13 %) 3.243 91 % 1.698 (3 %) 1.745 — % 1.751
Frühere Mitglieder des Vorstands
Michael Brosnan 651 (83 %) 3.813 (16 %) 4.561 107 % 2.207 (7 %) 2.361
Roberto Fusté 274 (87 %) 2.157 245 % 626 97 % 317 (56 %) 720
Prof. Emanuele Gatti 355 — % 355 — % 355 (51 %) 729 70 % 428
Dominik Wehner 908 (59 %) 2.202 2.374 % 89 (71 %) 311 (92 %) 3.737
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Dieter Schenk 407 32 % 308 4 % 296 — % 296 5 % 283
Stephan Sturm 424 60 % 265 3 % 257 (9 %) 282 (4 %) 295
Rolf A. Classon 398 42 % 280 (2 %) 285 (7 %) 305 (3 %) 314
Rachel Empey 141 83 % 77 (3 %) 79 (45 %) 143 186 % 50
Gregory Sorensen, MD 86 n. a. n. a. n. a. n. a.
Dr. Dorothea Wenzel 184 139 % 77 71 % 45 n. a. n. a.
Pascale Witz 187 24 % 151 9 % 139 (3 %) 143 (4 %) 149
Prof. Dr. Gregor Zünd 141 83 % 77 (3 %) 79 216 % 25 n. a.
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats
William P. Johnston 116 (52 %) 242 (1 %) 245 (18 %) 300 (4 %) 313
Dr. Gerd Krick 89 (34 %) 135 (2 %) 138 (42 %) 239 (26 %) 323

Ausblick auf vergütungsbezogene Änderungen

Das Unternehmen hat mit der Neuausrichtung seines Betriebsmodells im Rahmen des Programms
“FME25” begonnen, die im Jahr 2023 abgeschlossen werden soll. Ab diesem Zeitpunkt
wird die Gesellschaft in einer deutlich vereinfachten Struktur mit nur noch zwei globalen
Segmenten – Care Enablement und Care Delivery – operieren. Dies führt auch zu Veränderungen
in der Zusammensetzung des Vorstands und in der Geschäftsverteilung unter den im Amt
verbleibenden Mitgliedern des Vorstands.

Die Mitglieder des Vorstands Herr Dr. Olaf Schermeier (bislang Vorstandsmitglied für
Forschung & Entwicklung), Herr Kent Wanzek (bislang Vorstandsmitglied für Produktion,
Qualität und Logistik) und Herr Harry de Wit (bislang Vorstandsmitglied für die Region
Asien-Pazifik) haben sich bereiterklärt, im Rahmen der Umsetzung von FME25 bereits
mit Ablauf des Geschäftsjahres aus dem Vorstand der Gesellschaft auszuscheiden. Sie
werden in anderen leitenden Funktionen weiterhin für das Unternehmen tätig sein.

Gemäß der zum 1. Januar 2022 umgesetzten Geschäftsverteilung für die Mitglieder des
Vorstands sind Frau Dr. Katarzyna Mazur-Hofsäß (bislang Vorstandsmitglied für die
Region Europa, Naher Osten und Afrika) für das neue Geschäftssegment Care Enablement
und Herr William Valle (bislang Vorstandsmitglied für die Region Nordamerika) für
das neue Geschäftssegment Care Delivery zuständig. Herr Rice Powell bleibt Vorsitzender
des Vorstands und CEO; Herr Franklin W. Maddux, MD, ist weiterhin Globaler Medizinischer
Leiter. Frau Helen Giza hat zusätzlich zu ihrer Rolle als Finanzvorstand die Position
des Chief Transformation Officer übernommen.

Der Wegfall von Vorstandsfunktionen mit regionaler Verantwortung hat Veränderungen
bei der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2022 zur Folge: Für sämtliche
Mitglieder des Vorstands wird diese im Einklang mit dem Vergütungssystem 2020+ ausschließlich
an auf Konzernebene gemessenen Erfolgszielen gemessen und nicht mehr wie bisher teilweise
auch an auf regionaler Ebene gemessenen Erfolgszielen. Dies entspricht auch dem Ziel
von FME25, das Betriebsmodell zu vereinfachen und global auszurichten.

Das Unternehmen ist sich seiner Verantwortung für Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte
(ESG) bewusst. Bereits im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat unter dem Vergütungssystem
2020+ in der kurzfristigen variablen Vergütung der Mitglieder des Vorstands ein Nachhaltigkeitsziel
vorgesehen. Der Aufsichtsrat wird im Jahr 2022 prüfen, darüber hinaus auch für die
langfristige variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands ein Erfolgsziel einzuführen,
das einen zusätzlichen Anreiz für die Sicherung des starken ESG-Bekenntnisses der
Gesellschaft setzt und die Förderung von ESG-Aspekten im Interesse der Gesellschaft
belohnt.

Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die hiermit verbundene Änderung des Vergütungssystems
2020+ sowie etwaig weitere, mit Blick auf FME25 veranlasste Anpassungen des Vergütungssystems
2020+ nach der gebotenen eingehenden Prüfung der ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft im Mai 2023 zur Billigung vorzulegen.

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an der Saale

Wir haben den zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Fresenius
Medical Care AG & Co. KGaA, Hof an der Saale für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Fresenius Medical Care AG & Co.
KGaA sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen
Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen,
die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten
oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufs pflichten
einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit
darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben,
frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise
für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen
Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen
des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter
oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen
Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer
das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts
einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen
zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens
abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden,
der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten
geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung
des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen
des § 162 AktG.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 AktG

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts
umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts,
einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes
Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt
dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen
wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage des mit der Fresenius Medical Care
AG & Co. KGaA geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft
durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über
das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren
Prüfungsvermerk besteht gemäß diesem Auftrag allein der Gesellschaft gegenüber. Der
Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage und/​oder
Vermögens-)Entscheidungen treffen. Dritten gegenüber übernehmen wir demzufolge keine
Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung; insbesondere sind keine Dritten in den
Schutzbereich dieses Vertrages einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem
Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.

Frankfurt am Main, den 25. Februar 2022

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 
Peter Kartscher

Wirtschaftsprüfer

Holger Lutz

Wirtschaftsprüfer

 

III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR EINBERUFUNG

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in 293.027.279 Stückaktien eingeteilt und besteht ausschließlich
aus Inhaberaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 293.027.279
Stimmrechte.

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 Satz 1, Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in der ab dem 15. September
2021 geltenden Fassung („COVID-19-Gesetz“) hat die persönlich haftende Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen insbesondere
auch im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben können.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Else-Kröner-Straße
1, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe, statt. Dies ist auch der Ort der Versammlung im Sinne
des Aktiengesetzes. Zum Schutz der Gesundheit der Aktionäre und der anwesenden Mitglieder
des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin
ist eine physische Teilnahme von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ausgeschlossen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe
des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird für die angemeldeten
Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht,
den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt
und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung
zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Anmeldung zur Hauptversammlung und Ausübung von Aktionärsrechten

Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: + 49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und
der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang
mit der virtuellen Hauptversammlung nachgewiesen haben. Zum Nachweis dieser Berechtigung
müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 5. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) einen Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, also in der Regel
durch ihr depotführendes Institut, in Textform in deutscher oder englischer Sprache
an die vorstehende Adresse übermittelt haben, der sich auf den Beginn des 21. April 2022 (00:00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) bezieht.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die angemeldeten
Aktionäre Zugangskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen
Zugangsdaten für das internetbasierte Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal)
abgedruckt sind.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz
erbracht hat. Die Berechtigung zur Ausübung von Aktionärsrechten sowie der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall einer vollständigen oder partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag hat dies keine Auswirkungen auf das Stimmrecht und die Berechtigung
zur Ausübung weiterer Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung. Entsprechendes
gilt auch für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien zur Ausübung von Aktionärsrechten nur berechtigt, soweit sie sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat
hingegen keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung, da diese allein an die Aktionärseigenschaft
am Tag der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung durch die ordentliche Hauptversammlung
anknüpft.

Internetbasiertes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal)

Die Gesellschaft hat für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ein
internetbasiertes Hauptversammlungs- und Abstimmungssystem (Aktionärsportal) einrichten
lassen, das den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung von Aktionärsrechten
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ermöglicht, ohne an der Hauptversammlung
physisch teilzunehmen.

Das Aktionärsportal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

zugänglich. Der Zugang zum Aktionärsportal erfordert die Eingabe von Zugangsdaten,
die den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten nach ordnungsgemäßer Anmeldung übermittelt
werden.

Unbeschadet der nachstehend im Einzelnen beschriebenen weiteren Möglichkeiten zur
Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung können Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten über das Aktionärsportal Vollmachten und Weisungen erteilen,
ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben, die Übertragung der Hauptversammlung am
12. Mai 2022 verfolgen sowie weitere Aktionärsrechte ausüben.

Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter

Aktionäre können ihre Rechte im Zusammenhang mit der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der Vollmachtserteilung
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von
Vollmachten nach erfolgter Anmeldung nicht aus. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung und ihr Widerruf sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Intermediäre, Aktionärsvereinigungen
und Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG sowie sonstige den Intermediären
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können im Fall ihrer Bevollmächtigung
abweichende Regelungen vorsehen.

Zur Bevollmächtigung Dritter kann das Aktionärsportal genutzt werden, das zugleich
als elektronischer Weg für die Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines Bevollmächtigten
an die Gesellschaft zur Verfügung steht. Die Erteilung einer Vollmacht, ihre Änderung,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter über das Aktionärsportal
können bis zur Schließung der Hauptversammlung am 12. Mai 2022 erfolgen.

Außerdem können Aktionäre zur Bevollmächtigung Dritter das Formular zur Stimmrechtsvertretung
nutzen, das den Aktionären nach erfolgter Anmeldung mit der Zugangskarte übermittelt
wird und als Muster auch über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

abrufbar ist. Bei einer Bevollmächtigung Dritter mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung
oder anderweitig in Textform außerhalb des Aktionärsportals muss die ordnungsgemäße
Bevollmächtigung aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse
eingegangen sein:

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: + 49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Sollte ein Aktionär Bevollmächtigungen Dritter fristgemäß sowohl elektronisch über
das Aktionärsportal als auch mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung oder
auf anderem Wege erteilen, ändern oder widerrufen, wird unabhängig von dem Zeitpunkt
des Eingangs der Erklärungen die letzte elektronisch über das Aktionärsportal abgegebene
Erklärung als verbindlich betrachtet.

Die Stimmabgabe kann auch im Fall der Vollmachtserteilung an einen Dritten ausschließlich
wie jeweils nachstehend beschrieben per Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter oder im Wege der Briefwahl erfolgen.

Die Nutzung des Aktionärsportals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten
Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten
versandt wurden.

Verfahren für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch im Fall der Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt
eine Erteilung von Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter nach erfolgter Anmeldung
nicht aus. Bei den Stimmrechtsvertretern handelt es sich um Mitarbeiter der Gesellschaft
oder eines verbundenen Unternehmens, die aufgrund von Bevollmächtigungen durch Aktionäre
gemäß den ihnen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sie können
die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und
eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können Aktionäre
das Aktionärsportal nutzen, das zugleich als elektronischer Weg für die Übermittlung
des Nachweises der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter an die Gesellschaft zur
Verfügung steht. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, ihre Änderung, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter können elektronisch
über das Aktionärsportal bis unmittelbar vor Beginn des Abstimmungsvorgangs in der
Hauptversammlung erfolgen.

Außerdem können Aktionäre zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
das Formular zur Stimmrechtsvertretung nutzen, das den Aktionären nach erfolgter Anmeldung
mit der Zugangskarte übermittelt wird und als Muster auch über die Internetseite der
Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

abrufbar ist. Bei Verwendung des Formulars zur Stimmrechtsvertretung muss das vollständig
ausgefüllte Formular der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens
zum Ablauf des 11. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse
eingegangen sein:

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: + 49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Sollte ein Aktionär Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter fristgemäß
sowohl elektronisch über das Aktionärsportal als auch mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung
erteilen, ändern oder widerrufen, wird unabhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der
Erklärungen die letzte elektronisch über das Aktionärsportal abgegebene Erklärung
als verbindlich betrachtet.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl kann entweder elektronisch über das Aktionärsportal oder unter
Verwendung des Formulars zur Stimmrechtsvertretung erfolgen, das den Aktionären nach
erfolgter Anmeldung mit der Zugangskarte übermittelt wird und als Muster auch über
die Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

abrufbar ist.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über das Aktionärsportal kann bis unmittelbar
vor Beginn des Abstimmungsvorgangs in der Hauptversammlung erfolgen. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Aktionärsportal erfolgten
Stimmabgabe möglich.

Die mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung abgegebenen Briefwahlstimmen können
der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail übermittelt werden und müssen aus organisatorischen
Gründen bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse
eingegangen sein:

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: + 49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Sollte ein Aktionär das Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl elektronisch
über das Aktionärsportal als auch mittels des Formulars zur Stimmrechtsvertretung
ausüben, wird unabhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Briefwahlstimmen die letzte
elektronische Stimmabgabe über das Aktionärsportal als verbindlich betrachtet.

Charakter der Abstimmungen (Angaben gemäß Tabelle 3 des Anhangs zur Durchführungsverordnung
(EU) 2018/​1212)

Die vorgesehenen Abstimmungen über die bekanntgemachten Beschluss- bzw. Wahlvorschläge
zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 haben jeweils verbindlichen Charakter, die vorgesehene
Abstimmung über den bekanntgemachten Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 hat
empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit
„Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen, sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung)
oder von einer Stimmabgabe absehen.

Rechte der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m.
§ 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Stückaktien)
erreichen, können gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung
schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei
nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. April 2022 (24:00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsteller haben hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über den Antrag halten (§ 278 Abs. 3 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2, Abs. 1 Satz 3 AktG).

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu übermitteln:

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin

Fresenius Medical Care Management AG
– Vorstand –
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Deutschland

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 278 Abs. 3 AktG i.V.m. §§ 126 Abs.
1, 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung zum einen Gegenanträge
gegen Vorschläge der persönlich haftenden Gesellschafterin und/​oder des Aufsichtsrats
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie zum anderen Vorschläge zur Wahl von
Abschlussprüfern übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens
27. April 2022 (24:00 Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugehen, werden den anderen Aktionären einschließlich
des Namens des Aktionärs sowie einer etwaigen Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge
müssen hingegen nicht begründet werden.

Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorstehend genannten
Internetseite veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA
– Investor Relations –
Else-Kröner-Straße 1
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Deutschland
Telefax: + 49 (0)6172 609-2301
E-Mail: hauptversammlung@fmc-ag.com

Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen unter den Voraussetzungen des § 126
Abs. 2 Satz 1 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden. Die Begründung eines Gegenantrags
braucht nach § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden,
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für den Vorschlag eines Aktionärs
zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG gilt § 126 AktG sinngemäß.

Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG werden zudem nur dann zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen
Person bzw. die Firma und den Sitz der vorgeschlagenen juristischen Person enthalten.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich
zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 8 Satz 1 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären
ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Die persönlich
haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen
bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation
einzureichen sind. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen entscheiden, wie sie Fragen beantwortet.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen der Gesellschaft also
bis spätestens 10. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das Aktionärsportal unter Nutzung der dort zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten
Eingabemöglichkeit übermitteln.

Im Rahmen der Beantwortung von Fragen kann gegebenenfalls auch der Name des die Frage
übermittelnden Aktionärs oder Aktionärsvertreters genannt werden.

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m.
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m.
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

zur Verfügung.

Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung

Die Konzeption der virtuellen Hauptversammlung gemäß dem COVID-19-Gesetz sieht nicht
vor, dass Aktionäre sich in der Hauptversammlung in Redebeiträgen zur Tagesordnung
äußern können. Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten soll jedoch – über die Vorgaben
des COVID-19-Gesetzes hinaus – mit ihrer Einwilligung die Möglichkeit gegeben werden,
vor der Hauptversammlung Stellungnahmen in Form von Videobotschaften mit Bezug zur
Tagesordnung zur Veröffentlichung im Aktionärsportal einzureichen, die dort für die
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten bis zur Beendigung der Hauptversammlung einsehbar
sind.

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können Stellungnahmen in Videoform unter Angabe
ihres Namens bis spätestens 8. Mai 2022 (24:00 Uhr MESZ) über das Aktionärsportal übermitteln.

Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen werden in dem Aktionärsportal unter Offenlegung
des Namens des einreichenden Aktionärs und gegebenenfalls des Bevollmächtigten veröffentlicht,
sofern bei der Einreichung die nachstehenden Hinweise beachtet werden.

Stellungnahmen sind ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln
und sollen eine Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Der Hintergrund sollte
neutral sein. Es sind nur solche Stellungnahmen zulässig, in denen der Aktionär oder
gegebenenfalls der Bevollmächtigte selbst in Erscheinung tritt. Nach Einwilligung
des Aktionärs und gegebenenfalls des Bevollmächtigten auf dem Aktionärsportal und
der Einreichung der Stellungnahme wird diese unter Nennung des Namens des Aktionärs
und gegebenenfalls des Bevollmächtigten im Aktionärsportal veröffentlicht. Die Einwilligung
kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Einzelheiten zu den
technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das Einreichen von Stellungnahmen
in Form von Videobotschaften sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

sowie im Aktionärsportal dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch
auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme besteht. Die Gesellschaft behält sich
vor, Stellungnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Minuten sowie Stellungnahmen,
welche die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder keinen hinreichenden Bezug
zur Tagesordnung haben oder nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt eingereicht
wurden, nicht zu veröffentlichen. Gleiches gilt für Stellungnahmen mit beleidigendem
oder strafrechtlich relevantem Inhalt oder offensichtlich falschem oder irreführendem
Inhalt. Ferner behält die Gesellschaft sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme
zu veröffentlichen. Etwaige Anträge, Wahlvorschläge oder Fragen in den eingereichten
Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser
Einberufung gesondert beschriebenen Wegen einzureichen.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen können
– eine Stimmabgabe vorausgesetzt – ab der Eröffnung der Hauptversammlung über das
Aktionärsportal abgegeben werden und sind bis zu der Schließung der Hauptversammlung
durch den Versammlungsleiter möglich.

Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen

Die folgenden Unterlagen und die übrigen Informationen nach § 278 Abs. 3 AktG i.V.m.
§ 124a AktG sowie alle weiteren Informationen zur Hauptversammlung sind über die Internetseite
der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

zugänglich:

 
1)

der vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2021;

2)

die Lageberichte für die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung;

3)

der Bericht des Aufsichtsrats der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr
2021;

4)

der Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a,
315a HGB;

5)

der Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns;

6)

der Geschäftsbericht des Fresenius Medical Care-Konzerns für das Geschäftsjahr 2021
mit der Erklärung zur Unternehmensführung; sowie

7)

der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

veröffentlicht. Hinweise zur Erteilung einer Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß
§ 129 Abs. 5 AktG, die der Abstimmende innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung
verlangen kann, finden sich im Aktionärsportal.

Übertragung in Bild und Ton

Die Hauptversammlung wird am 12. Mai 2022 ab 10:00 Uhr MESZ über das Aktionärsportal
für die angemeldeten Aktionäre in Bild und Ton vollständig übertragen. Die Übertragung
der einleitenden Ausführungen des Versammlungsleiters sowie der Rede des Vorsitzenden
des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin kann die interessierte Öffentlichkeit
am 12. Mai 2022 ab 10:00 Uhr MESZ über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.freseniusmedicalcare.com/​de/​hauptversammlung/​

verfolgen, ohne dass es eines Zugangs zum Aktionärsportal und damit einer vorherigen
Anmeldung zur Hauptversammlung bedarf.

Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich – soweit nicht ausdrücklich
anders angegeben – auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit
Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

Mitteilung an die Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) hinsichtlich der
ordentlichen Hauptversammlung

Die Inhaber von ADR übermitteln ihre Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts in der
Regel an The Bank of New York Mellon in deren Eigenschaft als Depotbank. The Bank
of New York Mellon wird den ADR-Inhabern (a) eine Mitteilung, in der die ADR-Inhaber
über die elektronische Verfügbarkeit der Einladung zur Hauptversammlung und der Tagesordnung
sowie der in der Tagesordnung genannten Materialien informiert werden, und (b) ein
Formular zur weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts übermitteln. Weisungen zur
Ausübung des Stimmrechts müssen der The Bank of New York Mellon spätestens am 28. April 2022 (vor 12:00 Uhr EDT) vorliegen.

 

Hof an der Saale, im März 2022

Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA

Die persönlich haftende Gesellschafterin
Fresenius Medical Care Management AG

Der Vorstand

 

Hinweise zum Datenschutz

1. Verantwortliche Stelle, Kategorien von verarbeiteten Daten und Zwecke der Datenverarbeitung

Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg
v. d. Höhe, Deutschland („Gesellschaft“), E-Mail: ir@fmc-ag.com, verarbeitet als verantwortliche
Stelle personenbezogene Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Nummer der Zugangskarte und Stimmabgabe sowie
gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des jeweiligen Aktionärsvertreters) auf
der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Sofern
Aktionäre oder Aktionärsvertreter mit der Gesellschaft in Kontakt treten, verarbeitet
die Gesellschaft zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind,
um etwaige Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär oder Aktionärsvertreter
angegebenen Kontaktdaten, wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). Gegebenenfalls
verarbeitet die Gesellschaft auch personenbezogene Daten zu Fragen, Stellungnahmen,
Gegenanträgen, Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter
im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung.

Sofern Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Möglichkeit Gebrauch machen, im Vorfeld
der virtuellen Hauptversammlung über das Aktionärsportal Fragen einzureichen, erfolgt
die Beantwortung grundsätzlich unter Nennung ihres Namens. Dieser kann in der virtuellen
Hauptversammlung zur Kenntnis genommen werden. Im Rahmen der Einreichung der Fragen
haben Aktionäre und Aktionärsvertreter die Möglichkeit, der Nennung ihres Namens zu
widersprechen.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben ferner die Möglichkeit, Stellungnahmen in Videoform
über das Aktionärsportal einzureichen. Diese werden im Aktionärsportal unter Offenlegung
des Namens des einreichenden Aktionärs und gegebenenfalls des Aktionärsvertreters
veröffentlicht und sind für alle Nutzer des Aktionärsportals einsehbar. Die Aktionäre
und Aktionärsvertreter können die von ihnen erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung
ihrer Stellungnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit
der bis dahin erfolgten Datenverarbeitungen bleibt hiervon unberührt.

2. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a), Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. c) sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung
(„DSGVO“).

3. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten, Datenquellen und Speicherdauer

Die Gesellschaft bzw. die Dienstleister der Gesellschaft, die im Zusammenhang mit
der virtuellen Hauptversammlung beauftragt wurden, erhalten die personenbezogenen
Daten der Aktionäre oder Aktionärsvertreter von der Anmeldestelle, welche die Daten
von den Aktionären oder Aktionärsvertretern selbst oder von den depotführenden Instituten
der Aktionäre erhält. Die von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister erhalten
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
können auch weitere personenbezogene Daten zu Fragen, Stellungnahmen, Gegenanträgen,
Wahlvorschlägen und Verlangen der Aktionäre oder Aktionärsvertreter erhoben werden.
Im Aktionärsportal veröffentlichte Stellungnahmen sind dort bis zur Beendigung der
Hauptversammlung einsehbar und werden anschließend zeitnah gelöscht. Im Übrigen werden
personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung verarbeitet und zur
Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen
Pflichten und zur Vermeidung von etwaigen Haftungsrisiken gespeichert und anschließend
gelöscht.

4. Rechte von Betroffenen und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben als Betroffene unter den gesetzlichen Voraussetzungen
ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kapitel III der DSGVO. Bezüglich etwaig erteilter Einwilligungen steht den Aktionären
und Aktionärsvertretern ein Widerrufsrecht zu. Zur Ausübung dieser Rechte gegenüber
der Gesellschaft können sich die Aktionäre und Aktionärsvertreter unentgeltlich unter
den oben genannten Kontaktdaten an die Gesellschaft oder direkt an den Datenschutzbeauftragten
der Gesellschaft wenden: Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Herr Giovanni Brugugnone,
Else-Kröner-Straße 1, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, E-Mail: datenschutzbeauftragter@fmc-ag.com.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 DSGVO zu.

Weitere Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter
im Rahmen der Nutzung des Aktionärsportals können im Aktionärsportal abgerufen werden.

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