Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 25.07.2019

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Unsere AktionärInnEn werden hiermit zu der

am Samstag, den 24.08.2019 um 11.00 Uhr (Registrierung ab 10:30 Uhr),
im Saal Haus 28, Kladower Damm 221, 14089 Berlin stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der Gemeinnützigen Aktiengesellschaft Havelhöhe

eingeladen.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Harald Colsman (vereidigter Buchprüfer, Wuppertal) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

5.

Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, Abs. 2 AktG und § 8 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen zwei Mitglieder durch den Gemeinnützigen Verein zur Förderung und Entwicklung anthroposophisch erweiterter Heilkunst e.V. entsandt werden und vier Mitglieder durch die Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor

Herrn Haci Bayram, Geschäftsführer, Berlin,
Herrn Dr. Roland Bersdorf, Geschäftsführer i.R., Berlin,
Herrn Dr. Christian Grah, Arzt, Berlin,
Herrn Prof. Dr. Harald Matthes, Arzt, Potsdam,
Frau Dagmar Roth-Behrendt, MdEP i.R., Potsdam,
Herrn Kai Witthinrich, Geschäftsführer, Berlin,

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

I.

Weitere Mitteilungen

1. Jede Stückaktie gewährt Ihnen eine Stimme in der Hauptversammlung. Sie können Vollmacht zur Ausübung Ihres Stimmrechtes jemand anderem erteilen oder von einem anderen Aktionär bevollmächtigt werden. Die Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechtes muss schriftlich oder per Telefax erteilt werden. Wollen Sie einen anderen Aktionär bevollmächtigen, können Sie die Vollmacht mit einem Vermerk an uns senden, damit wir die Stimmkarte Ihres Bevollmächtigten entsprechend ausstellen. Sie können erhaltene Vollmachten auch unmittelbar zur Hauptversammlung mitbringen oder mitbringen lassen.

2. Es werden Stimmkarten für Sie vorbereitet. Wir bitten deshalb alle AktionärInnEn, ihr Kommen bis spätestens zum 19.08.2019 schriftlich anzukündigen, damit die Hauptversammlung entsprechend vorbereitet und die Ausgabe der Stimmkarten am Tage der Hauptversammlung beschleunigt werden kann. Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und Ihr Stimmrecht stehen Ihnen als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär unabhängig von einer Anmeldung zu.

II.

Sonstiges

1. Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post an die Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe, Haus 24, Kladower Damm 221, 14089 Berlin, oder per E-Mail an info@gag-havelhoehe.de zu senden. Die vorgenannten Anschriften gelten auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG und Ergänzungen der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 09.08.2019 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter

http://www.gag-havelhoehe.de/unterlagen.html

veröffentlichen. Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG müssen bis spätestens 30.07.2019 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen und von Aktionären gestellt werden, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen. Fristgerecht eingegangene Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung wird die Gesellschaft unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntmachen.

2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen.

 

Berlin, den 22. Juli 2019

Gemeinnützige Aktiengesellschaft Havelhöhe

Christa Foppe               Julian Schily

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