NEUFANG BRAUEREI AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung

NEUFANG BRAUEREI AKTIENGESELLSCHAFT
Saarbrücken
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Mittwoch, dem 20. Mai 2015, um 16.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9 stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.
TAGESORDNUNG
I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft zum 30. September 2014 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2013/2014
II.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
III.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
IV.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 20.05.2015.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus drei Personen zu bestehen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (§ 12 Abs. 1 der Satzung). Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Wahl der folgenden Personen vor:
1.

Priv.-Doz. Dr. Harry Kolles, Saarbrücken
Konsiliararzt und Geschäftsführer
2.

Dipl.-Kfm. Ralph Blaes, Saarbrücken
Wirtschaftsprüfer
3.

Michael Brückner, Saarbrücken
Rechtsanwalt

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:
ifms GmbH
Sulzbachstr. 39–41
66111 Saarbrücken

Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 15. Mai 2015 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 18. Mai 2015 bei der Gesellschaft einzureichen.

Saarbrücken, im April 2015

NEUFANG BRAUEREI AG

Der Vorstand

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