German Brokers AG – Hauptversammlung 2016

German Brokers AG

Eisenach

WKN 580180

ISIN DE0005801807

Einladung und Tagesordnung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur Ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 15. Januar 2016, um 10 Uhr im MesseTurm Frankfurt, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, Deutschland, statt.

I.

Tagesordnung

1.

Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der German Brokers AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der German Brokers AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der German Brokers AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

7.

Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft

8.

Beschlussfassung über

die Reduzierung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien;

die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Deckung von Verlusten und zur finanziellen Restrukturierung durch Zusammenlegung von Aktien;

die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts;

die Änderung des Unternehmensgegenstands und der Firmierung; und

die vorsorgliche Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals,

zum Zwecke der wirtschaftlichen Neugründung der Gesellschaft und der Wiederaufnahme der Geschäfte der Gesellschaft.

II.

Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorsorgliche Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung vorsorglich an, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust zumindest der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289 Abs. 5 HGB) der German Brokers AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Diese Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html veröffentlicht.

Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage mit der Post zugesandt. Ferner werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 10. Dezember 2012, 5. August 2013, 8. Mai 2014 und 31. Oktober 2015 die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014 gebilligt; die Jahresabschlüsse sind damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der German Brokers AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem in den Geschäftsjahren 2011, 2012, 2013 und 2014 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn Heiko Lantzsch Entlastung für diese Zeiträume zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der German Brokers AG für die Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 und 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

(a)

den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Gerd Nitschmann, Herrn Harald Petersen und Herrn Jürgen Ruchti Entlastung für diese Zeiträume zu erteilen.

(b)

den in den Geschäftsjahren 2012, 2013 und 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Prof. Walter Blancke, Herrn Jan Weiser und Herrn Jürgen Ruchti Entlastung für diese Zeiträume zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der German Brokers AG besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern; mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei der Besetzung nicht zu beachten.

Nachdem das Amtsgericht Jena auf Antrag des Vorstands der German Brokers AG mit Beschluss vom 19. Mai 2015 die Herren Dr. Norbert Egger (Mannheim, Deutschland), Dr. Duo Wang (Qingdao, China) und Wei Chen (Qingdao, China) als neue Aufsichtsratsmitglieder der German Brokers AG mit Wirkung vom 5. Juni 2015 bis zur nächsten Hauptversammlung der German Brokers AG bestellt hat, ist die Wahl eines neuen Aufsichtsrats erforderlich.

Es ist beabsichtigt, gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 1 DCGK die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 15. Januar 2016 die folgenden Personen in den Aufsichtsrat der German Brokers AG zu wählen:

(a)

Herr Dr. Norbert Egger, Jurist, Erster Bürgermeister i.R. der Stadt Mannheim.

Es wird gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Dr. Norbert Egger als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.

(b)

Herr Dr. Duo Wang, Kaufmann,

Chairman der Sino-German United Group Co., Ltd.;

Chairman und General Manager der Qingdao Sino-German Sports and Culture Co., Ltd.; und

Vice General Manager der Qingdao West Coast Development Group Co., Ltd.

und

(c)

Herr Wei Chen, Kaufmann,

Geschäftsführer der Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH;

Vice General Manager und Mitglied des Vorstands der Sino-German United Group Co., Ltd.;

Chairman der Qingdao Sino-German Consulting Co., Ltd.; und

Chairman der Qingdao Sino-German Ecopark Industrial Development Co., Ltd.,

und zwar jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre jeweilige Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK:

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Information bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten einerseits und der German Brokers AG, deren Konzernunternehmen, den Organen der German Brokers AG oder einem wesentlich an ihr beteiligten Aktionär andererseits folgende persönliche oder geschäftliche Beziehungen, deren Offenlegung gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird:

1.

Herr Dr. Duo Wang übt in der Sino-German Ecopark Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, folgende Funktionen aus:

Chairman der Sino-German United Group Co., Ltd. und

Chairman und General Manager der Qingdao Sino-German Sports and Culture Co., Ltd.

Daneben fungiert Herr Dr. Wang als Vice General Manager der Qingdao West Coast Development Group Co., Ltd.

2.

Herr Wei Chen übt in der Sino-German Ecopark Gruppe, zu der auch die Hauptaktionärin gehört, folgende Funktionen aus:

Geschäftsführer der Mehrheitsaktionärin Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH der German Brokers AG;

Vice General Manager und Mitglied des Vorstands der Sino-German United Group Co., Ltd.;

Chairman der Qingdao Sino-German Consulting Co., Ltd.; und

Chairman der Qingdao Sino-German Ecopark Industrial Development Co., Ltd.

Angaben über die unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

(a)

Herr Dr. Norbert Egger

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: keine

(b)

Herr Dr. Duo Wang

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Chairman der Sino-German United Group Co., Ltd.;

Chairman und General Manager der Qingdao Sino-German Sports and Culture Co., Ltd.; und

Vice General Manager der Qingdao West Coast Development Group Co., Ltd.

(c)

Herr Wei Chen

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten: keine

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Geschäftsführer der Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH;

Vice General Manager und Mitglied des Vorstands der Sino-German United Group Co., Ltd.;

Chairman der Qingdao Sino-German Consulting Co., Ltd; und

Chairman der Qingdao Sino-German Ecopark Industrial Development Co. Ltd.

Weitere Informationen zu den Kandidaten können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html abgerufen werden.

7.

Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den satzungsmäßigen Sitz der Gesellschaft nach München zu verlegen.

Mit Wirksamwerden der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft wird § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft geändert und erhält folgende Fassung:

„Sie hat ihren Sitz in München.“

Der Vorstand wird ausdrücklich angewiesen, zunächst den Sitz der Gesellschaft zu verlegen und insbesondere zunächst nur diesen Beschluss im Wege des getrennten Vollzugs beim Handelsregister anzumelden.

8.

Beschlussfassung über

die Reduzierung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien;

die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Deckung von Verlusten und zur finanziellen Restrukturierung durch Zusammenlegung von Aktien;

die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts;

die Änderung der Firmierung und des Unternehmensgegenstands; und

die vorsorgliche Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals

zum Zwecke der wirtschaftlichen Neugründung der Gesellschaft und der Wiederaufnahme der Geschäfte der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

(a)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 3.044.882,00 beträgt und in 3.044.882 auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist, wird um EUR 2,00 auf EUR 3.044.880,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung von 2 (in Worten: zwei) auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die der Gesellschaft von der Aktionärin Sino-German Ecopark Handels- und Beratungs GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, in vereinfachter Form nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG zum Zwecke der Beseitigung dieser Mitgliedschaftsrechte („Einziehung“). Der durch die Einziehung freiwerdende Betrag des Grundkapitals von EUR 2,00 wird in die Kapitalrücklage eingestellt, § 237 Abs. 5 AktG.

(b)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das nach der Einziehung EUR 3.044.880,00 beträgt und in 3.044.880 auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt ist, wird um EUR 2.740.392,00 auf EUR 304.488,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG (i) nach Auflösung der gesetzlichen, der Kapital- sowie der Gewinnrücklage und (ii) im Verhältnis 10:1, um in der Gesamthöhe von EUR 2.740.392,00 Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 10 (in Worten: zehn) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden.

Bezüglich Aktienspitzen, die sich daraus ergeben, dass Aktionäre eine nicht durch 10 (in Worten: zehn) teilbare Aktienzahl halten, sollen sich die Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen (nach Zusammenlegung der Teilrechte zum Zwecke der Begründung von Vollrechten) als Vollrechte anteilig für Rechnung der jeweiligen Teilrechtsinhaber veräußert werden.

Mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wird § 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft geändert und erhält folgende Fassung:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 304.488,00.

Mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung wird § 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft geändert und erhält folgende Fassung:

„Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 304.488 auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt.“

(c)

Das Grundkapital der Gesellschaft, das auf EUR 304.488,00 herabgesetzt wurde, wird um bis zu EUR 1.826.928,00 auf bis zu EUR 2.131.416,00 gegen Bareinlage erhöht. Die Barkapitalerhöhung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils bis zu 1.826.928 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einem Ausgabetrag von jeweils EUR 1,00 ausgegeben werden.

Zur Zeichnung wird die Baader Bank AG, Unterschleißheim, mit der Verpflichtung zugelassen, die Aktien den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts anzubieten. Die neuen Aktien werden den Aktionären in einem Verhältnis von 1:6 entsprechend ihrer Bezugsrechte zu einem Bezugspreis von mindestens EUR 1,00 angeboten und nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister entsprechend den ausgeübten Bezugsrechten geliefert. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet innerhalb der gesetzlichen Mindestfrist von zwei Wochen entsprechend § 186 Abs. 1 S. 2 AktG. Ein Bezugsrechtshandel ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind für das laufende Geschäftsjahr ihrer Ausgabe gewinnbezugsberechtigt.

Etwaige aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Aktien können durch den Vorstand interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung nach Ablauf der Bezugsfrist angeboten werden. Der Preis pro Aktie muss dem Preis pro Aktie entsprechen, zu dem diese Aktien den Bezugsberechtigten angeboten worden sind. Die Frist für die Annahme dieses anschließenden Angebotes endet innerhalb einer Woche.

Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat gemäß § 179 Abs. 1 S. 2 AktG ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 und des § 5 Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

(d)

Die Firmierung der Gesellschaft wird geändert.

Mit Wirksamwerden der Änderung der Firmierung wird § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft geändert und erhält folgende Fassung:

(1)

Die Gesellschaft führt die Firmenbezeichnung

»Sino-German United AG«.

(e)

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird geändert.

Mit Wirksamwerden der Änderung des Unternehmensgegenstands wird § 2 der Satzung der Gesellschaft geändert und erhält folgende Fassung:

㤠2 Gegenstand des Unternehmens

(1) Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist der Im- und Export von sowie der Handel mit Produkten (insbesondere, aber nicht beschränkt hierauf, von und mit Nahrungsmitteln, Bier, Produkten des täglichen Bedarfs, mechanischen Geräten und Baumaterialien), die Organisation von Kongress- und Messeveranstaltungen sowie die Beratung von (insbesondere deutschen und chinesischen) Unternehmen bei Kooperationen, Auslandsinvestitionen und Personalangelegenheiten.

(2) Die Gesellschaft ist zu allen erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder für diesen unmittelbar oder mittelbar nützlich erscheinen, insbesondere auch zum Abschluss von Unternehmensverträgen, Interessengemeinschaftsverträgen und ähnlichen Verträgen.

(3) Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die vorgenannten Geschäftsfelder erstrecken. Sie kann in diesem Zusammenhang ihren Betrieb ganz oder teilweise auf Unternehmen übertragen oder in solche ausgliedern und sich in dem entsprechenden Umfang auf die Führung und die Verwaltung der Beteiligung beschränken.“

(f)

Das bestehende genehmigte Kapital (§ 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft) wird vorsorglich aufgehoben. § 4 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

(g)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Durchführung der Einziehung, der Kapitalherabsetzung, der Kapitalerhöhung und der Aufhebung des genehmigten Kapitals sowie der Änderung der Firmierung und des Unternehmensgegenstands, einschließlich der entsprechenden Anmeldungen zum Handelsregister und deren zeitliche Reihenfolge festzulegen.

(h)

Die Kosten der Einziehung, der Kapitalherabsetzung, der Kapitalerhöhung und der Aufhebung des genehmigten Kapitals sowie deren Durchführung trägt die Gesellschaft.

III.

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

1.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt EUR 3.044.882,00 und ist eingeteilt in 3.044.882 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt daher jeweils 3.044.882. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

(a)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, mithin spätestens am Freitag, den 8. Januar 2016 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse:

German Brokers AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 30903 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. Freitag, den 25. Dezember 2015 („Nachweisstichtag“ genannt), Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Freitag, den 8. Januar 2016 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der German Brokers AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich höchstens 2 Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben werden. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar.

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

(b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten oder unter folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden:

German Brokers AG
Investor Relations
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: investorrelations@germanbrokers-ag.de

Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse übermittelt werden. Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.

Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten Sie zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form- und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html abgerufen werden.

Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.

3.

Rechte der Aktionäre

(a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 152.244,10) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der German Brokers AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Dienstag, den 15. Dezember 2015 (24:00 Uhr). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:

An den Vorstand
German Brokers AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Für Ergänzungsverlangen gelten gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG entsprechend. Die letztgenannte Vorschrift regelt, dass die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der ganzen Europäischen Union verbreiten, sowie unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html zugänglich gemacht.

(b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

An den Vorstand
German Brokers AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: info@germanbrokers-ag.de

Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht.

Die German Brokers AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis spätestens Dienstag, den 31. Dezember 2015 (24:00 Uhr), unter der vorstehenden Adresse zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten Internetseite zugänglich gemacht.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Ein Wahlvorschlag muss auch nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen zudem nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

(c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html.

IV.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

1.

Hinweis auf die Internetseite

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.germanbrokers-ag.de/hauptversammlung-2016.html veröffentlicht.

 

München, im Dezember 2015

German Brokers AG

Der Vorstand

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