Golfplatz Prenden AG – Ordentliche Hauptversammlung

Golfplatz Prenden AG

Wandlitz

Hiermit laden wir unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 09. Juni 2022, 13.00 Uhr, im Clubhaus der Golfplatz Prenden AG,
Waldweg 3, 16348 Prenden.

Die Einladung wird zeitgleich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Tagesordnung:

 
1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Vorlage der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020, Bericht des Vorstands
nebst Bericht des Aufsichtsrats

3.

Beschluss über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Jahresüberschüsse 2017 bis 2020 mit dem
Verlustvortrag 2016 in Höhe von € 4.728.906,77 auf neue Rechnung vorzutragen. Der
Verlustvortrag 2020 beläuft sich entsprechend auf € 2.890.826,11.

4.

Entlastung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Vorstand für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.

5.

Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2017 bis 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6.

Neuwahlen des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich nach der Satzung der Gesellschaft aus drei
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: Frau
Heide Thater, wohnhaft in 68782 Brühl, Kauffrau, sowie Frau Iryna Thater, wohnhaft
in 22301 Hamburg, Betriebswirtin (B.Sc.), und Frau Andrea Trost, wohnhaft in 69120
Heidelberg, Dipl. Architektin.

Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Die Jahresabschlüsse liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens
drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Martin Thater
(Vorstand)

TAGS:
Comments are closed.