Neuwahlen des Aufsichtsrats
Die Aufsichtsratsmitglieder setzten sich nach der Satzung der Gesellschaft aus drei
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen: Frau
Heide Thater, wohnhaft in 68782 Brühl, Kauffrau, sowie Frau Iryna Thater, wohnhaft
in 22301 Hamburg, Betriebswirtin (B.Sc.), und Frau Andrea Trost, wohnhaft in 69120
Heidelberg, Dipl. Architektin.
Die Bestellung erfolgt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Jahresabschlüsse liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht aus.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Aktionäre sich mindestens
drei Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft anmelden.
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