GTM GOOD TIME MUSIC AG – Hauptversammlung 2015

GTM GOOD TIME MUSIC AG
Egenhofen
EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 8. Juli 2015, um 16.00 Uhr
in den Geschäftsräumen von GTM Good Time Music AG,
Weyhern 2, 82281 Egenhofen
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1.

Vorlage der vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse der GTM GOOD TIME MUSIC AG, jeweils zum 31.12.2010, zum 31.12.2011, zum 31.12.2012, zum 31.12.2013 und zum 31.12.2014 sowie der Berichte des Aufsichtsrats, jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014; Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse, jeweils für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die vom Vorstand jeweils aufgestellten Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 werden festgestellt.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für die Geschäftsjahre 2010 bis 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahlen des Aufsichtsrates

Die Amtszeit aller gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei ausschließlich von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Kandidaten zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Amtszeit bis zur Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit zu wählen, wobei das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird:
(i)

Herrn Dr. Oliver Maaß, München, selbstständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds, Rechtsanwälte Partnerschaft, München
(ii)

Frau Nicole Bischoff, Egenhofen, Juristin und Redakteurin im Musikbereich
(iii)

Herr Julian Marks, Hamburg, Musikproduzent

Weyhern, im Mai 2015

Good Time Music AG

Der Vorstand

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