HelloFresh SE Berlin – Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

HelloFresh SE

Berlin

ISIN DE000A161408
WKN A16140

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital – unter Ausschluss des Bezugsrechts –

Der Vorstand der HelloFresh SE hat am 1. September 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom gleichen Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2022/​I) beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 173.942.278,00 um EUR 71.943,00 auf EUR 174.014,221,00 durch Ausgabe von 71.943 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2022, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung in Verbindung mit Art. 5 SE-VO, §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erlöse aus der Kapitalerhöhung zu verwenden, um Zahlungsansprüche, die bestimmte aktive und/​oder frühere Mitarbeiter und/​oder Organmitglieder der Gesellschaft und/​oder deren Tochtergesellschaften auf der Grundlage von virtuellen Aktienoptionsvereinbarungen und/​oder Restricted Stock Unit-Programmen haben, zu befriedigen.

 

Berlin, im September 2022

HelloFresh SE

Der Vorstand

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