hippocon Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

hippocon Aktiengesellschaft

Rosengarten

Sehr geehrte Aktionäre der hippocon AG

hiermit möchten wir Sie zu der diesjährigen Hauptversammlung einladen. Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am Montag, den 27. August 2018, um 17.30 Uhr (Einlass ab 17.00 Uhr):

Hotel Böttchers Gasthaus
Bremer Straße 44
21224 Rosengarten – Nenndorf

statt. Die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat ist nachfolgend abgedruckt.

Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 20. August 2018 in schriftlicher Form oder per E-Mail an info@hippocon.com. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rosengarten, 19. Juli 2018


Der Vorstand

 

TAGESORDNUNG
der ordentlichen Hauptversammlung der hippocon Aktiengesellschaft am 27. August 2018

TOP 1

Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes

TOP 2

Feststellung des Jahresabschlusses der hippocon Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen.

TOP 3

Ergebnisverwendungsbeschluss: Vortrag des Verlustes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 4

Verlust des Grundkapitals

Der Vorstand zeigt an, dass ein Verlust des Grundkapitals besteht.

TOP 5

Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 6

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 7

Beschlussfassung über die Liquidation der Gesellschaft

Der Vorstand stellt den Antrag an die Versammlung: „Die Versammlung möge die Liquidation der Gesellschaft beschließen.“

TOP 8

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Auszug aus der Satzung, § 11 Teilnahmerecht: 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in deutscher Sprache schriftlich, per Fax oder in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen (Nachweis des Anteilsbesitzes). Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes hat schriftlich, per Telefax oder in Textform zu erfolgen. Der Nachweis muss in deutscher Sprache erfolgen. Er muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen und muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung zugehen.

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