FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG
Garching b.München
Einladung zur ersten ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung:
1. |
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2020 und Ausblick 2021 |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020 |
3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gesellschaft |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands |
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats |
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Samstag, den 07. August 2021, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30),
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Zeppelinstr. 18 in 85748 Garching
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG eingeladen.
TAGESORDNUNG und BESCHLUSSVORSCHLÄGE:
1. |
Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2020 und Ausblick 2021 |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2020
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax oder auf einem von der Gesellschaft in der Einladung näher bestimmten elektronischen Weg bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens am sechsten Tage vor der Versammlung zugehen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse per (a) E-Mail oder per (b) Brief:
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mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter vorgenannter Adresse zugegangen sein.
STIMMRECHTSVERTRETUNG:
Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl, hin.
Die Vollmachten sind in jedem Fall schriftlich zu erteilen. Der Bevollmächtigte oder die Vereinigung von Aktionären hat seine Stimmberechtigung durch die Übergabe einer schriftlichen Vollmachtsurkunde, ausgestellt durch den vertretenen Aktionär, an die Gesellschaft zu deren Verbleib, spätestens zu Beginn der Hauptversammlung, nachzuweisen.
Besondere Regelungen gelten für folgende Stimmrechtsvertretung:
Als spezifischen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch einen Vertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten lassen können (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter). Gemäß § 14 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft muss in diesem Fall die Erteilung der Vollmacht schriftlich (§§ 126, 126a BGB) oder per Telefax erfolgen. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, dem Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt und Verfahrensanträge und unangekündigte Anträge von Aktionären nicht unterstützen wird.
GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE:
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Absatz 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
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ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG:
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugegangen sein. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
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Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens entsprechend bekannt gemacht.
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ:
Im Zuge der Durchführung der Hauptversammlung ist es erforderlich, dass personenbezogene Daten der Aktionäre verarbeitet werden. Mittels der nachstehenden Datenschutzerklärung möchte die FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG über Art, Umfang und Zweck der erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte informiert.
Die FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
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Im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung werden der Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse sowie die Adresse und die Zahl der Aktien erfasst und verarbeitet.
Zweck dieser Verarbeitung ist die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 lit. c) und lit. f) DSGVO; die FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG hat ein berechtigtes Interesse an den personenbezogenen Daten ihrer Aktionäre, um die aktienrechtlichen Vorschriften zu erfüllen.
Die personenbezogenen Daten werden Unternehmen zur Verfügung gestellt, die sich um den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptversammlung kümmern. Die personenbezogenen Daten werden auf einem sich in Deutschland befindlichen Server gespeichert und im Zuge der Hauptversammlung verarbeitet. Unter anderem können der Name und die Zahl der Inhaberaktien auch im Rahmen einer Fragerunde und durch Auslage des Teilnehmerverzeichnisses den anderen Teilnehmer der Hauptversammlung offenbart werden. Wir haben umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Datensicherheit zu gewährleisten.
Die personenbezogenen Daten werden ab Bereitstellung durch den Aktionär entsprechend der Regelverjährung i.V.m. § 199 BGB bei den oben genannten unterstützenden Unternehmen gespeichert, um die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung zu belegen und um sich ggf. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorzubereiten. Bei der FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG werden die personenbezogenen Daten ab Bereitstellung durch den Aktionär für die Dauer von zehn Jahren gespeichert, um sich ggf. auf die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vorzubereiten sowie um den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.
Die Betroffenen haben ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Garching, den 24.06.2021
FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG
Der Vorstand
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Hans-Peter Lindlbauer
Vorstand:
Manfred Faissner
Martin Petermeier
Raphaela Lindlbauer
FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG
Zeppelinstraße 18
85748 Garching bei München
Sitz der Gesellschaft: Garching b. München
Amtsgericht München HRB 262679