H&K AG: Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

H&K AG

Oberndorf am Neckar

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2020 gefassten Beschlüsse erhoben hat.

1.

Den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten;

2.

Den unter Tagesordnungspunkt 8 (Aufhebung der Satzungsänderung in Ziffer 8.1) gefassten Beschluss, den von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 gefassten Beschluss über die Änderung der Satzung in Ziffer 8.1 aufzuheben;

3.

Den unter Tagesordnungspunkt 9 (Aufhebung der Wahl von Herrn Heeschen) gefassten Beschluss, den von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 gefassten Beschluss über die Wahl von Herrn Andreas Heeschen zum Mitglied des Aufsichtsrats der H&K AG aufzuheben;

4.

Den unter Tagesordnungspunkt 10 (Wahl von Herrn Bocklandt) gefassten Beschluss über die Wahl von Herrn Nicolaus Bocklandt zum Mitglied des Aufsichtsrats.

Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 67/20 KfH anhängig.

 

Oberndorf am Neckar, im November 2020

H&K AG

Der Vorstand

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