H&K AG
Oberndorf am Neckar
Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass eine Aktionärin Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die folgenden auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. August 2020 gefassten Beschlüsse erhoben hat.
1. |
Den unter Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Vorstandsmitglieder) gefassten Beschluss, die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten; |
2. |
Den unter Tagesordnungspunkt 8 (Aufhebung der Satzungsänderung in Ziffer 8.1) gefassten Beschluss, den von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 gefassten Beschluss über die Änderung der Satzung in Ziffer 8.1 aufzuheben; |
3. |
Den unter Tagesordnungspunkt 9 (Aufhebung der Wahl von Herrn Heeschen) gefassten Beschluss, den von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.12.2019 gefassten Beschluss über die Wahl von Herrn Andreas Heeschen zum Mitglied des Aufsichtsrats der H&K AG aufzuheben; |
4. |
Den unter Tagesordnungspunkt 10 (Wahl von Herrn Bocklandt) gefassten Beschluss über die Wahl von Herrn Nicolaus Bocklandt zum Mitglied des Aufsichtsrats. |
Die Klage ist beim Landgericht Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 31 O 67/20 KfH anhängig.
Oberndorf am Neckar, im November 2020
H&K AG
Der Vorstand