HOCHTIEF Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 Aktiengesetz

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Essen

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 Aktiengesetz

Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft ab Beendigung der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich am 11.Mai 2016 stattfinden wird, nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt sein wird.

§ 9 Abs. 1 der Satzung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in seiner Fassung von Juni 2015 regelt, dass sich bei Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetzes die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder des Aufsichtsrats der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ab Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, nach der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanzahl bestimmt. Die Anzahl der Arbeitnehmer, die von der Gesellschaft unmittelbar beschäftigt werden, und der Arbeitnehmer, die ihr nach § 5 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz zuzurechnen sind, beträgt in der Regel mehr als 2.000, jedoch weniger als 10.000. Dementsprechend ist der Aufsichtsrat nach Ansicht des Vorstands ab Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1, 6, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Mitbestimmungsgesetz sowie § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern (statt wie bisher aus jeweils acht Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern) zusammenzusetzen.

Der Aufsichtsrat wird nach den genannten Vorschriften zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 Aktiengesetz innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 Aktiengesetz zuständige Gericht, nämlich das Landgericht Dortmund, anrufen.

Diese Bekanntmachung wird nach Maßgabe von §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 25 Aktiengesetz im Bundesanzeiger und gleichzeitig durch Aushang in sämtlichen Betrieben der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen veröffentlicht.

 

Essen, 16. Oktober 2015

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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