HSBC Trinkaus & Burkhardt AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Düsseldorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 12.06.2019

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

Düsseldorf

ISINs DE0008115106, DE0008115148
Wertpapier-Kenn-Nummern 811 510, 811 514

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft hat am 7. Juni 2019 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 2,50 Euro je Stückaktie auf die 34.088.053 Stückaktien mit den ISINs DE0008115106 (WKN 811510) sowie DE0008115148 (WKN 811514) zu zahlen.

Die Auszahlung erfolgt ab Mittwoch, dem 12. Juni 2019, unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) sowie gegebenenfalls der Kirchensteuer unmittelbar durch das depotführende Kreditinstitut des Aktionärs.

Für private Kapitalerträge unbeschränkt steuerpflichtiger Aktionäre gilt die deutsche Einkommensteuer mit dem Steuerabzug grundsätzlich als abgegolten. In allen anderen Fällen werden die Steuerabzugsbeträge (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) bei der Veranlagung auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer der inländischen Aktionäre grundsätzlich in voller Höhe angerechnet bzw. erstattet.

Vom Abzug der Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags wird abgesehen, wenn ein inländischer Aktionär dem depotführenden inländischen Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ des für ihn zuständigen Finanzamtes eingereicht hat. Entsprechendes gilt, sofern und soweit der Aktionär seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat und die im Jahr 2019 bis zum Tag der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Erträge aus Kapitalvermögen zusammen mit der Dividende den im Freistellungsauftrag genannten zulässigen Betrag nicht übersteigen.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Düsseldorf, den 7. Juni 2019

HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

Der Vorstand

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