HyHelp AG – Hauptversammlung 2018

HyHelp AG

Frankfurt am Main

An die Mitglieder des Aufsichtsrats und
die Aktionäre der HyHelp AG

Einladung zur Hauptversammlung

Die HyHelp AG mit Sitz in Frankfurt lädt ihre Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am 21. Juni 2018,
in den Räumen der Gesellschaft in 60439 Frankfurt, Olof-Palme-Str. 15,
um 12 Uhr

ein.

Die Tagesordnung hat folgende Punkte:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017.

Der Jahresabschluss kann in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden und wurde den Aktionären per E-Mail übermittelt.

Da der Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag ausweist, erübrigt sich ein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten.

Die HyHelp AG ist als kleine Aktiengesellschaft nicht zur Prüfung des Abschlusses verpflichtet. Der Aufsichtsrat hat daher gemäß § 17 Abs. (4) der Satzung beschlossen, für das Geschäftsjahr 2017 auf eine Abschlussprüfung zu verzichten.

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht ist in Textform unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft zu erteilen. Die Vorschrift des § 135 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.

Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum 6. Juni 2018 ausschließlich zu richten an:

HyHelp AG
Olof-Palme-Straße 15
60439 Frankfurt am Main
Telefax: 03212 1086 472
E-Mail: ah@hyhelp.de

Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von € 500.000 erreichen, gemäß § 122 Abs. 2 des Aktiengesetzes verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 27. Mai 2018 unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.

Darüber hinaus können Aktionäre in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2018

HyHelp AG

Der Vorstand

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