IFTA AGBerlinWKN 613 680Einberufung der ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der amFreitag, den 01.07.2022, um 11:00 Uhrim ABACUS Tierpark Hotel,Franz-Mett-Str. 3-9, 10319 Berlin-Lichtenberg (U-Bahnhof Tierpark, Linie U 5) als Präsenzveranstaltung stattfindenden31. ordentlichen Hauptversammlungunserer Gesellschaft ein.Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr.Tagesordnung
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung Nachfolgende Hinweise erfolgen, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung Die Satzung der IFTA AG bestimmt bezüglich der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung § 19
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1. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung |
2. |
Die Hinterlegung muss mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung erfolgen. |
3. |
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank |
§ 20
Stimmrecht
Je eine Stückaktie gewährt eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigung
ausgeübt werden; für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend.
Die Anschrift der Gesellschaftskasse lautet:
IFTA AG
– Gesellschaftskasse –
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin
Eintrittskarten und Stimmkarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder
Bevollmächtigten erteilt.
Anfragen, Mitteilungen, Anträge von Aktionären zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich
zu richten an:
IFTA AG
Neukirchstr. 26, 13089 Berlin
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen,
erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten.
Dies geschieht ausschließlich, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Mit den Daten von Gästen der Hauptversammlung wird
entsprechend verfahren. Die IFTA AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter
Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze.
Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in der Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen
Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral
zu verstehen.
Berlin, im Mai 2022
IFTA AG
Der Vorstand