Immowelt AG: Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Immowelt AG

Nürnberg

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 97 Abs. 1 AktG

Bei der Immowelt AG besteht derzeit gemäß § 95 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft ein Aufsichtsrat, der sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt, da die Immowelt AG nach dem 10. August 1994 in das Handelsregister eingetragen wurde und weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt.

Es ist beabsichtigt, die Immowelt AG, eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, im Wege des Formwechsels gemäß §§ 190 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Immowelt GmbH umzuwandeln. Mit dem Wirksamwerden der Umwandlung durch Eintragung im Handelsregister gemäß § 202 UmwG entfällt das gesetzliche Erfordernis zur Bestellung eines Aufsichtsrats. Es ist nicht beabsichtigt, bei der Immowelt GmbH einen fakultativen Aufsichtsrat zu bilden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ämter der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder mit Wirksamwerden der Umwandlung durch Eintragung im Handelsregister erlöschen und der Aufsichtsrat vollständig wegfällt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht, das Landgericht Nürnberg-Fürth, Kammer für Handelssachen, anrufen.

 

Nürnberg, 10. November 2020

Immowelt AG

Der Vorstand

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