Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
---|---|---|---|---|
Zech Group GmbH | Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens wegen des Squeeze-out bei der Deutsche Immobilien Holding AG Deutsche Immobilien Holding AG 2 W 68/18, 12 O 147/13 |
31.05.2019 |
Zech Group GmbHBremenBekanntmachung gemäß § 14 SpruchG
|
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller zu 32) bis 34) sowie 59) und 60) (Beschwerdeführer zu 2) bis 6)) wird der Beschluss des Landgerichts Bremen, 2. Kammer für Handelssachen, vom 7. März 2018 abgeändert und wie folgt gefasst: |
||
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Deutschen Immobilien Holding AG wird auf
|
||
je Aktie festgesetzt. |
||
Die Beschwerde der Antragstellerin zu 6) (Beschwerdeführer zu 1)) wird zurückgewiesen. |
||
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen. |
||
Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern zu 32) – 34) sowie 59) und 60) (Beschwerdeführer zu 2) – 6)) deren außergerichtliche Kosten zu erstatten. |
||
Der Beschwerdewert beträgt € 2.150.894,43 (Erhöhungsbetrag € 1,79 x 1.201.617 Stückaktien).“ |
Hinweise zur technischen Abwicklung der Zahlung des Erhöhungsbetrages
Im Rahmen des Spruchverfahrens wurde mit dem obigen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 29. März 2019 die von der Zech Group GmbH für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG auf die Hauptaktionärin Zech Group GmbH zu leistende Barabfindung auf € 6,09 je auf den Inhaber lautender Stückaktie erhöht.
Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 2,75 je auf den Inhaber lautender Stückaktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ein Erhöhungsbetrag von € 3,34 je auf den Inhaber lautender Stückaktie (€ 6,09 minus € 2,75) („Erhöhungsbetrag“).
Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Deutsche Immobilien Holding AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises an die Zech Group GmbH, August-Bebel-Allee 1, 28329 Bremen, zu wenden.
Bremen, im Mai 2019
Zech Group GmbH
Die Geschäftsführung