Immowelt AG: Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gem. § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. Abs. 5 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Immowelt AG
Nürnberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gem. § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. Abs. 5 AktG 22.01.2020

Immowelt AG

Nürnberg

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gem. § 20 Abs. 1 und 4 i.V.m. Abs. 5 AktG

 

 

Die AVIV Group GmbH hat uns am 27. November 2019 Folgendes mitgeteilt:

Betreff: Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Ihnen folgende Mitteilungen gemacht:

1.

Das nachstehende Unternehmen teilt Ihnen gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 AktG jeweils i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG Folgendes mit:

Der AVIV Group GmbH, Berlin, als herrschendes Unternehmen der Immowelt Holding AG, gehört eine mittelbare Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien an der Immowelt AG.

2.

Weiterhin teilt Ihnen das nachstehende Unternehmen gemäß § 20 Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG Folgendes mit:

Der AVIV Group GmbH, Berlin, als herrschendes Unternehmen der Immowelt Holding AG, gehört eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der Immowelt AG.

 

Immowelt AG

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