Innovative Banking Solutions AG, Wiesbaden – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Dionics GmbH weder unmittelbar noch mittelbar an der Innovative Banking Solutions AG beteiligt)

Innovative Banking Solutions AG

Wiesbaden

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Dionics GmbH, Geheimrat-Hummel-Platz 4, 65239 Hochheim am Main, die Jan Schweers Management GmbH, Geheimrat-Hummel-Platz 4, 65239 Hochheim am Main, die Martin Schuhmann Management GmbH, Geheimrat-Hummel-Platz 4, 65239 Hochheim am Main, Herr Jan Hrynko, Im Höchsten 50, 63303 Dreieich, Herr Jan Schweers, Philipp-Holl-Straße 7, 65195 Wiesbaden, und Herr Martin Schuhmann, Joseph-Schründer-Straße 44, 48268 Greven, haben uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass sie seit dem 15 Februar 2023 weder unmittelbar noch mittelbar an der Innovative Banking Solutions AG beteiligt sind.

2.

Die Rechtsnachfolgerin der Schweers, Kemps & Schuhmann Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Geheimrat-Hummel-Platz 4, 65239 Hochheim am Main, die SKS Group Holding GmbH, Geheimrat-Hummel-Platz 4, 65239 Hochheim am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die Schweers, Kemps & Schuhmann Unternehmensberatung GmbH & Co. KG seit dem 15. Februar 2023 weder unmittelbar noch mittelbar an der Innovative Banking Solutions AG beteiligt ist.

3.

Die Accenture Holding B.V. & Co. KG mit Sitz in Kronberg im Taunus, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Holding B.V. & Co. KG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Holding B.V. & Co. KG die Beteiligung der von ihr abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat uns die Accenture Holding B.V. & Co. KG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Holding B.V. & Co. KG auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Holding B.V. & Co. KG die Beteiligung der von ihr abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

4.

Die Accenture Germany Management B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Germany Management B.V. mehr als der vierte Teil der Aktien an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Germany Management B.V. die Beteiligung der von ihr über die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat uns die Accenture Germany Management B.V. gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Management B.V. auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Germany Management B.V. die Beteiligung der von ihr über die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

5.

Die Accenture Holdings B.V. mit Sitz in Den Haag, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Holdings B.V. mehr als der vierte Teil der Aktien an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Holdings B.V. die Beteiligung der von ihr über die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat uns die Accenture Holdings B.V. gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Holdings B.V. auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Holdings B.V. die Beteiligung der von ihr über die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

6.

Die Accenture International B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der Accenture International B.V. mehr als der vierte Teil der Aktien an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture International B.V. die Beteiligung der von ihr über die Accenture Holdings B.V., die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat uns die Accenture International B.V. gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Accenture International B.V. auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture International B.V. die Beteiligung der von ihr über die Accenture Holdings B.V., die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

7.

Die Accenture Global Holdings Ltd. mit Sitz in Dublin, Republik Irland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Global Holdings Ltd. mehr als der vierte Teil der Aktien an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Global Holdings Ltd. die Beteiligung der von ihr über die Accenture International B.V., die Accenture Holdings B.V., die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat uns die Accenture Global Holdings Ltd. gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Accenture Global Holdings Ltd. auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture Global Holdings Ltd. die Beteiligung der von ihr über die Accenture International B.V., die Accenture Holdings B.V., die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

8.

Die Accenture plc mit Sitz in Dublin, Republik Irland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der Accenture plc mehr als der vierte Teil der Aktien an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture plc die Beteiligung der von ihr über die Accenture Global Holdings Ltd., die Accenture International B.V., die Accenture Holdings B.V., die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. Ferner hat uns die Accenture plc gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Accenture plc auch eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Innovative Banking Solutions AG mittelbar gehört, da der Accenture plc die Beteiligung der von ihr über die Accenture Global Holdings Ltd., die Accenture International B.V., die Accenture Holdings B.V., die Accenture Management B.V. und die Accenture Holding B.V. & Co. KG mittelbar abhängigen SKS Group Holding GmbH an der Innovative Banking Solutions AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist.

 

Wiesbaden, im Februar 2023

Der Vorstand

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