Interconomy AG – Hauptversammlung

Interconomy AG
Oberhausen
Einladung zur Hauptversammlung

Der Vorstand der Interconomy AG lädt unsere Aktionäre zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung

am Dienstag, dem 19.05.2015, um 18:00 Uhr, in die Räumlichkeiten der Streitbörger Speckmann PartGmbB, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld ein.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
2.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
4.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates richtet sich nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 AktG sowie nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft.
§ 8, Abs. 2 der Satzung lautet: „Die Wahl [des Aufsichtsrates] erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich.“
Die Amtszeit des Aufsichtsrates läuft insofern mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 ab.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Vertreter der Aktionäre für eine erneute Amtszeit von 3 Jahren in den Aufsichtsrat zu berufen:

Herr Dr. Stephan Schmeken, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Partner bei der Streitbörger Speckmann PartGmbB, Bielefeld

Herr Dipl.-Kfm. Frank van Koten, Komplementär der Grothus & van Koten Mittelstandsmarketing KG, Paderborn

Herr Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Gerlach, Vorstand der myfinanceC AG, Paderborn

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in schriftlicher Form gem. § 126 BGB mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen: Interconomy AG, Steinbrinkstr. 197, 46145 Oberhausen.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht bedarf der Textform.

Oberhausen im März 2015

Interconomy AG

Der Vorstand

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