ixes AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ixes Aktiengesellschaft

Dreieich

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Donnerstag, den 24. März 2022, um 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
in 63303 Dreieich, Am Siebenstein 5,

stattfindet.

I. Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 2.155.937,48
EUR wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von 40,00 EUR
je Stammaktie
2.000.000,00 EUR
b) Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 EUR
c) Gewinnvortrag 155.937,48 EUR
Bilanzgewinn insgesamt 2.155.937,48 EUR
3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates, Herr Dr. Harald Freytag
(Vorsitzender des Aufsichtsrats), Frau Sabine Brügel und Herr Bernard Klein, endet
mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor,

Herrn Mike Gommeringer, Kaufmann, wohnhaft in Buchholz in der Nordheide,

Herrn Peter Höfling, Math. Assistent, wohnhaft in Dreieich, und

Frau Sabine Brügel, Kauffrau, wohnhaft in Dreieich,

zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet (§ 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung).

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 12 Abs. 1 der
Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

II. Teilnahmebedingungen:

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind – persönlich oder durch Bevollmächtigte
– zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt
werden. Für die Vollmacht ist nach § 19 Abs. 3 Satz 2 der Satzung die schriftliche
Form erforderlich und ausreichend.

 

Dreieich, den 24. Februar 2022

ixes Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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